Abschiebung Familie, von Amts wegen zerrissen
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 Ein Vergleich lässt auf sich warten

Siala erhob Klage gegen die Behörde. Anderthalb Jahre nach der Abschiebung seiner Frau entschied das Verwaltungsgericht in Hannover zu seinen Gunsten. Die Rückkehr Gazale Salames und der beiden Kinder aus der Türkei schien nur noch eine Formsache zu sein. Doch auf Geheiß des niedersächsischen CDU-Innenministers Uwe Schünemann legte der Landkreis Berufung ein.

Ein weiteres Jahr verging, dann schlug sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg auf die Seite der Ausländerbehörde. Siala ging in Revision. Nach noch einmal anderthalb Jahren, Anfang 2009, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das OVG-Urteil für ungültig und verwies den Fall zurück an das OVG. Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts sagte damals, der Fall schreie nach einem Vergleich, einer politischen Lösung jenseits der Paragrafen.

Zu dieser Lösung ist es bis heute nicht gekommen. Der Landkreis Hildesheim und das niedersächsische Innenministerium berufen sich weiterhin auf jahrzehntealte türkische Melderegister. Auf die Trennung der Familie angesprochen, entgegnet Innenminister Schünemann stets, Siala könne seine Frau schon morgen wiedersehen, er müsse nur in die Türkei ausreisen.

Natürlich könne er das, sagt Siala. Aber wovon solle die Familie dort leben? Er spricht kein Wort Türkisch, wie solle er in der ihm fremden Türkei eine Arbeit finden, wie die Kinder ernähren? In den vergangenen sieben Jahren lebte Gazale Salame von dem Geld, das Siala als Geschäftsführer einer kleinen Schlachterei in Deutschland verdiente, sowie von Spenden, die der niedersächsische Flüchtlingsrat für die Familie sammelte.

Wann das Gericht aufs Neue urteilt, ist nicht abzusehen. Sollte Gazale Salame nach Deutschland zurückkehren dürfen, wäre es fraglich, wie viel von der Familie nach all den Jahren noch übrig wäre.

Wenn ein Mann einen Mord begeht, verbietet es das deutsche Gesetz, seine Kinder und Enkel zu bestrafen. Macht aber ein Bürgerkriegsflüchtling bei seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland falsche Angaben, müssen mehr als zwanzig Jahre später noch die Kinder und Kindeskinder darunter leiden.

Besonders fragwürdig erscheint dieses Rechtsverständnis angesichts der Tatsache, dass die Eltern von Gazale Salame nicht abgeschoben wurden, obwohl sie die Einzigen sind, denen man ein Fehlverhalten vorwerfen könnte. Sie hatten es mit dem Ausländeramt eines anderen Landkreises zu tun, das davon absah, das körperlich und psychisch kranke Paar des Landes zu verweisen. Gazale Salames Sachbearbeiter aber war der Meinung, man könne auch eine schwangere Frau von ihrer Familie trennen. Deshalb wachsen nun zwei Kinder in Niedersachsen ohne Mutter auf und zwei Kinder in der Türkei ohne Vater.

Diese Kinder sind es, die Heiko Kauffmann im Kopf hat, als er seinen Brief an den niedersächsischen Ministerpräsidenten schreibt. Er bittet McAllister, der Familie ein Bleiberecht in Deutschland zuzugestehen, und verweist auf Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, wonach bei gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl dieser Kinder »vorrangig zu berücksichtigen ist«. Auch die Bundesrepublik hat diese Konvention unterzeichnet. Nur hält sie sich nicht immer daran.

Vor zwei Wochen hat Kauffmann seinen Brief an McAllister abgeschickt. Die Antwort steht noch aus.

 
Leser-Kommentare
  1. 1. [...]

    Entfernt. Verzichten Sie auf polemische Äußerungen. Die Redaktion/mak

  2. und seine Familie ernaehren kann, sollte man ihm Bleibe-
    recht und auf Wunsch auch die deutsche Staatsbuergerschaft
    gewaehren. Wenn die Familie aber auf Kosten des Sozial-
    amts lebt, dann sollte man diese Verpflichtung an die
    Tuerkei abgeben.

    • jon777
    • 27.12.2011 um 19:37 Uhr

    Wenn keine Verfolgung vorliegt gibt es auch keinen Grund für Asyl, das Gesetz ist nicht gedacht weltweit Armutsflüchtlinge aufzunehmen, zumal sich die sozialen Bedingungen für die hier berechtigt im Land lebenden Armen immer weiter verschlechtern.

    Die Folgen falscher Asylpolitik kann man hier nachlesen:
    http://de.wikipedia.org/w...

    25 Leser-Empfehlungen
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    • Habt8
    • 28.12.2011 um 1:59 Uhr

    was mich mehr entsetzt, Ihr Kommentar oder die 14 Leserempfehlungen dazu.

    Wie sähe Ihr Kommentar wohl aus, wären Sie in der Sahelzone geboren.

    • Habt8
    • 28.12.2011 um 1:59 Uhr

    was mich mehr entsetzt, Ihr Kommentar oder die 14 Leserempfehlungen dazu.

    Wie sähe Ihr Kommentar wohl aus, wären Sie in der Sahelzone geboren.

  3. Entfernt da unsachlich. Die Redaktion/mak

    Eine Leser-Empfehlung
  4. ...wenn die Einreise - legal oder illegal sei dahingestellt - vor 20 Jahren statt fand, dann war Gazale Salame damals ein Kind.
    Wie kann man sie für ein eventuelles Vergehen ihrer Eltern verantwortlich machen?
    Ist das legal in Deutschland?
    Ich dachte Sippenhaftung ist gegen die Menschenrechte?

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    Das hat meiner Ansicht nach nichts mit Sippenhaft zu tun. Abgeschoben wurde weil Sie ihrer Herkunft/Abstammung wegen (oder wie auch immer die Behörden das begründen) kein Aufenthalts-/Asylrecht haben und nicht weil sich ihre Eltern irgeneines Vergehens schuldig gemacht haben.

    Zum Thema an sich: Das man nach 17 Jahren in Deutschland in einer funktionierenden und integrierten Familie keinen Anspruch auf Einbürgerung hat ist schon seltsam. Diese Abschiebung mag rechtens gewesen sein (Man kann daruaf hoffen das die Gerichte irgendwann anders entscheiden) moralisch vertretbar ist sie meiner Meinung nach nicht.

    Das hat meiner Ansicht nach nichts mit Sippenhaft zu tun. Abgeschoben wurde weil Sie ihrer Herkunft/Abstammung wegen (oder wie auch immer die Behörden das begründen) kein Aufenthalts-/Asylrecht haben und nicht weil sich ihre Eltern irgeneines Vergehens schuldig gemacht haben.

    Zum Thema an sich: Das man nach 17 Jahren in Deutschland in einer funktionierenden und integrierten Familie keinen Anspruch auf Einbürgerung hat ist schon seltsam. Diese Abschiebung mag rechtens gewesen sein (Man kann daruaf hoffen das die Gerichte irgendwann anders entscheiden) moralisch vertretbar ist sie meiner Meinung nach nicht.

  5. immer wieder dieselben Geschichten. Und immer wieder der Anspruch der von Abschiebung betroffenen, "bitte nicht mit uns, bitte Sonderregelung". Also, entweder man hat Asyl -und Abschiebungsgesetze , oder man hat sie nicht. Die Leute sind freiwillig gekommen. Welche Schuld hat jetzt der Staat ?

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    • wsi123
    • 28.12.2011 um 4:20 Uhr

    Also das Fluechtlinge vor Kriegen freiwillig kommen... ich lache, ich wuerde Sie mal gern sehen - in Deutschland ist es ja wie im Schlaraffenland und Sie hatten Glueck in Deutschland geboren zu werden ..... kein Fuenckchen Mitleid? nein, nein, nein ... schlimm

    • wsi123
    • 28.12.2011 um 4:20 Uhr

    Also das Fluechtlinge vor Kriegen freiwillig kommen... ich lache, ich wuerde Sie mal gern sehen - in Deutschland ist es ja wie im Schlaraffenland und Sie hatten Glueck in Deutschland geboren zu werden ..... kein Fuenckchen Mitleid? nein, nein, nein ... schlimm

  6. ... dass sich Herr McAllister von seinem Gewissen leiten lässt, und sich nicht am [sorry, aber dies muss ich hier einmal loswerden] asozialen Verhalten von Seiten Herrn Schünemanns und des damals zuständigen Sachbearbeiters orientiert.

    Wenn das Abschieben schwangerer Frauen dem deutschen Wertekanon entstammt, dann schäme ich mich Deutscher zu sein.

    13 Leser-Empfehlungen
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    Das ist nicht der deutsche Wertekanon, sondern der Wertekanon des deutschen Beamtentums. Meines Erachtens nach sind das alle staatlich sanktionierte Terroristen.

    Acuh wenn jetzt der Zensor kommt!

    sagen Sie mir jetzt nicht, dass es Ihnen leid tut!

    Das ist nicht der deutsche Wertekanon, sondern der Wertekanon des deutschen Beamtentums. Meines Erachtens nach sind das alle staatlich sanktionierte Terroristen.

    Acuh wenn jetzt der Zensor kommt!

    sagen Sie mir jetzt nicht, dass es Ihnen leid tut!

  7. ... Herrn Uchatius und Herrn Kauffmann sei's gedankt. Wenigstens gibt es hier noch eine gewisse Anzahl Menschen, die sich nicht sarrazinieren ließen.

    Wenn ich allerdings an die vielen ähnlich gelagerten Fälle denke, die dem Beamtenapparat zur Entscheidung vorgelegt werden, ohne dass jemand wirksam für die Betroffenen spricht, wird mir schlecht.

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