Ehegattensplitting: Ungerechtigkeit für alle!
Das Ehegattensplitting bleibt unfair, auch wenn Schwule davon profitieren
Auf den ersten Blick ist es eine Entscheidung, die gut zu einer modernen und gerechten Gesellschaft passt: Ein Kölner Gericht hat entschieden, dass das Ehegattensplitting auch für homosexuelle Paare gelten soll. Warum sollte ein schwules Paar, das in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, zwar füreinander unterhaltspflichtig sein wie ein Ehepaar, aber nicht von denselben Steuervorteilen profitieren? Eine unterschiedliche Behandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft hat das Verfassungsgericht schon bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Es ist gut möglich, dass es beim Ehegattensplitting ähnlich entscheidet, mehrere Beschwerden liegen in Karlsruhe vor.
Aber eigentlich bedeutet die Entscheidung der Kölner Richter nur, dass das Ehegattensplitting ein bisschen bunter angepinselt wird. Natürlich ist es vollkommen nachvollziehbar, dass homosexuelle Paare gegen ihre Benachteiligung klagen. Doch das Urteil ändert nichts daran, dass das Ehegattensplitting bleibt, was es vorher schon war: ein ungerechtes und unmodernes Prinzip.
Für alle Unverheirateten sei es ganz kurz erklärt: Ehegattensplitting bedeutet, dass das, was ein Ehepaar zusammen verdient, halbiert und dann zweimal versteuert wird. Das höhere Gehalt, das eigentlich einem höheren Steuersatz unterliegen würde, wird dadurch niedriger besteuert. Ein Vorteil, der unter Umständen mehrere Tausend Euro im Jahr wert sein kann.
Geschaffen wurde diese Steuerregelung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer, im Geiste des Artikels 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt.
Aber sich um den Schutz von Ehe und Familie Gedanken zu machen bedeutet heute etwas anderes als vor mehr als einem halben Jahrhundert. Das wird ganz klar, wenn man sich anschaut, welche Ehen damals wie heute vom Ehegattensplitting profitieren: Es sind die Ehen, in denen die Partner unterschiedlich viel verdienen. Je höher der Gehaltsunterschied, desto größer der finanzielle Vorteil. Am besten ist es, wenn ein Partner für den Lebensunterhalt sorgt und der andere nicht arbeitet. So war es üblich, als das Gesetz geschaffen wurde: Der Mann geht arbeiten, die Frau bleibt zu Hause.
Wie kann es sein, dass das, was vor einem halben Jahrhundert Alltag war, sich bis heute negativ auf Paare auswirkt, bei denen beide arbeiten? Wie will man einem Ehepaar klarmachen, dass es möglicherweise finanziell bestraft wird, wenn die Frau zum Beispiel nach einer Erziehungspause wieder anfängt zu arbeiten?
Das Ehegattensplitting ist eine verkappte Herdprämie. Und wenn die Ehe nicht hält, sind es zumeist die Frauen, die es nach Jahren finanzieller Abhängigkeit vom Partner schwer haben, beruflich wieder Fuß zu fassen. Ist das wirklich ein Lebens- und Rollenmodell, das wir als Gesellschaft schützen und sogar finanziell fördern wollen?





solange dieser religiös motivierte Anachronismus im GG festgeschrieben ist, wird sich an dem Splitting nichts ändern lassen: Was bleibt denn sonst noch übrig um die Ehe von moderneren Lebensweisen abzuheben?
und vor allen Dingen: Weshalb sollte die Ehe gegenüber einer Lebensgemeinschaft geschützt werden?
Weil die Politiker durch die Bank weg zu faul/feige sind dieses heisse Eisen anzufassen?
"und vor allen Dingen: Weshalb sollte die Ehe gegenüber einer Lebensgemeinschaft geschützt werden?"
Weil in einer Ehe oder in einer Lebenspartnerschaft, nicht aber in einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein oder Verpartnerung, die Menschen eine Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt, auch nach einer Auflösung der Beziehung, eingehen.
Ohne diese gegenseitige Unterhaltsverpflichtung könnte und müsste oftmals auf Sozialleistungen zurückgegriffen werden. Diese Verpflichtung ist auch gerade dann für den Staat besonders relevant, wenn die Einkommen stark unterschiedlich sind, denn dann wäre ohne diese Verpflichtung die Wahrscheinlichkeit besonders groß, dass der Staat für den Unterhalt aufkommen müsste, falls die Beziehung zu Bruch geht.
davon zeugen nicht nur Gesetze wie das Ehegattensplitting, sondern auch zig Milliarden Transferleistungen an Steuergeldern für Personalkosten von Kirchenbedienstetenden und für den Betrieb von Schulen und Kindergärten, die sich die Kirche wohlweislich unter den Nagel gerissen hat.
Jeder Politiker, der diese heiße Eisen anfasst, setzt seine Karriere aufs Spiel. Solange Konservative in den Volksparteien den Ton angeben und Politik von Rentnern für Rentner machen, wird sich nichts ändern.
Es ist sicher modern, deshalb aber trotzdem nicht vernünftiger, die Ehe als Anachronismus zu sehen.
Die staatliche Ehe ist nichts anderes als ein standardisierter Ehevertrag, nicht mehr und nicht weniger.
Man kann sicher über die Ausgestaltung im Einzelnen streiten, die Institution in Frage zu stellen ist aber nicht besonders klug.
Denn die meisten sozialen Probleme, denen sich Lebengemeinschaften ohne Trauschein stellen müssen, reaultieren fast ausschließlich aus der mangelnden Ehe.
Denn die wenigsten sichern sich vertraglich ab und so ist gekommen, was kommen musste, dass ein großer Teil des Eherechts in den letzten 40 Jahren auch auf Lebengemeinschaften ohne Trauschein übertragen wurde.
Mit dem Effekt, das es fast unmöglich geworden ist, mit jemanden zusammenzuleben, ohne nicht quasi verheiratet zu sein. Das Splitting ist schon fast die letzte Bastion, die noch den offiziellen Vertrag erfordert.
Das Splitting wird gerne kritisiert ohne sich über Bedeutung und Wirkung überhaupt im klaren zu sein.
Tatsächlich bedeutet die ständige Kritik an Ehe und Splitting eigentlich nur, dass der Staat aufgefordert wird den Nutzen einer Lebengemeinschaft für sich zu vereinnahmen zu Lasten aller, die sich durch ein Zusammenwirtschaften synergieren verschaffen wollen.
Wem die staatliche Ehe nicht passt, kann sie durch Ehevertrag in den wiirtschaftlichen Regeln anpassen, um die es meist bei Trennung geht.
H.
damit die Leute was zu quaken haben. Worüber kann man sich denn sonst noch so herrlich aufregen?
Wer einfach so zusammenlebt kann doch einen Haushältervertrag machen und so das Einkommen auch steuerlich gleichverteilen. damit ist der Splittingvorteil in der Ehe perdü.
Ansonsten wird durch HartzIV die Familie ohne Papa finanziell so stark gefördert, dass Otto&Erna Normalfamielie ca 1/3 mehr ausgeben können wenn sie getrennt sind.
Optimale Strategie für Mama: Kurz nach der Geburt der gewünschten Kinderzahl trennen, dann wenn der Alleinerziehendenzuschlag wegfällt wieder neue Partnerschaft. Die Kinder erlben dann zwar erst mit ca 12 die erste männliche Autoritätsperson (endlich Ein Lehrer und keine LehrerIN) aber wass solls. Zu Hause erleben sie die Macht der Ersatzpapa als minimal: "Du hast mir überhauptnichts zu sagen du bist nicht mein Papa" / "Willst du dieses Wochenende zu Papa? Nö, ich ruf ihn an" / "Wenn es dir nicht passt kannst Du ja gehen, wir sind wirtschaftlich versorgt und im Übrigen bist DU ja ein Idiot: MÄNNER machen Karriere und verdienen 1/4 mehr und Dir wurde schon zum drittenmal bei der Beförderung eine Frau vorgezogen"
/ "Das hast DU nun davon dass du Die Kinder mal nen Jahr versorgt hast; nun bist DU Leiharbeiter und fängst mit 2/3 Lohn von unten wieder an. Hättest mal nicht machen sollen, wir Frauen werden gefördert wenn wir wieder einsteigen DU nicht" / Pass mal auf Papa Du bist für den Unterhalt zuständig und wer wann wen erzieht entscheide ich, Notfalls ziehe ich ans andere Ende von Deutschland dann kannst dur ja alle 14 Tage kommen."
"und vor allen Dingen: Weshalb sollte die Ehe gegenüber einer Lebensgemeinschaft geschützt werden?"
Weil in einer Ehe oder in einer Lebenspartnerschaft, nicht aber in einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein oder Verpartnerung, die Menschen eine Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt, auch nach einer Auflösung der Beziehung, eingehen.
Ohne diese gegenseitige Unterhaltsverpflichtung könnte und müsste oftmals auf Sozialleistungen zurückgegriffen werden. Diese Verpflichtung ist auch gerade dann für den Staat besonders relevant, wenn die Einkommen stark unterschiedlich sind, denn dann wäre ohne diese Verpflichtung die Wahrscheinlichkeit besonders groß, dass der Staat für den Unterhalt aufkommen müsste, falls die Beziehung zu Bruch geht.
davon zeugen nicht nur Gesetze wie das Ehegattensplitting, sondern auch zig Milliarden Transferleistungen an Steuergeldern für Personalkosten von Kirchenbedienstetenden und für den Betrieb von Schulen und Kindergärten, die sich die Kirche wohlweislich unter den Nagel gerissen hat.
Jeder Politiker, der diese heiße Eisen anfasst, setzt seine Karriere aufs Spiel. Solange Konservative in den Volksparteien den Ton angeben und Politik von Rentnern für Rentner machen, wird sich nichts ändern.
Es ist sicher modern, deshalb aber trotzdem nicht vernünftiger, die Ehe als Anachronismus zu sehen.
Die staatliche Ehe ist nichts anderes als ein standardisierter Ehevertrag, nicht mehr und nicht weniger.
Man kann sicher über die Ausgestaltung im Einzelnen streiten, die Institution in Frage zu stellen ist aber nicht besonders klug.
Denn die meisten sozialen Probleme, denen sich Lebengemeinschaften ohne Trauschein stellen müssen, reaultieren fast ausschließlich aus der mangelnden Ehe.
Denn die wenigsten sichern sich vertraglich ab und so ist gekommen, was kommen musste, dass ein großer Teil des Eherechts in den letzten 40 Jahren auch auf Lebengemeinschaften ohne Trauschein übertragen wurde.
Mit dem Effekt, das es fast unmöglich geworden ist, mit jemanden zusammenzuleben, ohne nicht quasi verheiratet zu sein. Das Splitting ist schon fast die letzte Bastion, die noch den offiziellen Vertrag erfordert.
Das Splitting wird gerne kritisiert ohne sich über Bedeutung und Wirkung überhaupt im klaren zu sein.
Tatsächlich bedeutet die ständige Kritik an Ehe und Splitting eigentlich nur, dass der Staat aufgefordert wird den Nutzen einer Lebengemeinschaft für sich zu vereinnahmen zu Lasten aller, die sich durch ein Zusammenwirtschaften synergieren verschaffen wollen.
Wem die staatliche Ehe nicht passt, kann sie durch Ehevertrag in den wiirtschaftlichen Regeln anpassen, um die es meist bei Trennung geht.
H.
damit die Leute was zu quaken haben. Worüber kann man sich denn sonst noch so herrlich aufregen?
Wer einfach so zusammenlebt kann doch einen Haushältervertrag machen und so das Einkommen auch steuerlich gleichverteilen. damit ist der Splittingvorteil in der Ehe perdü.
Ansonsten wird durch HartzIV die Familie ohne Papa finanziell so stark gefördert, dass Otto&Erna Normalfamielie ca 1/3 mehr ausgeben können wenn sie getrennt sind.
Optimale Strategie für Mama: Kurz nach der Geburt der gewünschten Kinderzahl trennen, dann wenn der Alleinerziehendenzuschlag wegfällt wieder neue Partnerschaft. Die Kinder erlben dann zwar erst mit ca 12 die erste männliche Autoritätsperson (endlich Ein Lehrer und keine LehrerIN) aber wass solls. Zu Hause erleben sie die Macht der Ersatzpapa als minimal: "Du hast mir überhauptnichts zu sagen du bist nicht mein Papa" / "Willst du dieses Wochenende zu Papa? Nö, ich ruf ihn an" / "Wenn es dir nicht passt kannst Du ja gehen, wir sind wirtschaftlich versorgt und im Übrigen bist DU ja ein Idiot: MÄNNER machen Karriere und verdienen 1/4 mehr und Dir wurde schon zum drittenmal bei der Beförderung eine Frau vorgezogen"
/ "Das hast DU nun davon dass du Die Kinder mal nen Jahr versorgt hast; nun bist DU Leiharbeiter und fängst mit 2/3 Lohn von unten wieder an. Hättest mal nicht machen sollen, wir Frauen werden gefördert wenn wir wieder einsteigen DU nicht" / Pass mal auf Papa Du bist für den Unterhalt zuständig und wer wann wen erzieht entscheide ich, Notfalls ziehe ich ans andere Ende von Deutschland dann kannst dur ja alle 14 Tage kommen."
...ich bin zwar ein wenig verwirrt, warum so ein Artikel hier erscheint - vermutlich kommt die Autorin morgen nach Bautzen wegen Politischer Unkorrektheit - aber inhaltlich hat sie vollkommen recht.
Eigentlich sollten ALLE diese Privilegien abgeschafft werden. Es wäre besser das Geld direkt in Schulen aus purem Gold anzulegen.
Auch sollten sämtliche Beamtenbesoldungen und Staatsangestellte gleich bezahlt werden - nach Leistung und nicht nach Grauhaarimperium...
,,,es würde schon helfen, wenn man die verrotteten Toiletten und schlechtschließenden Fenster reparieren würde. Und den Unterrichtsausfall ausgleichen würde.
,,,es würde schon helfen, wenn man die verrotteten Toiletten und schlechtschließenden Fenster reparieren würde. Und den Unterrichtsausfall ausgleichen würde.
Der Artikel ist unzutreffend. Verheiratetes Paar 1 bei dem beide gleich viel verdienen bezahlt bei in der Summe gleichem Einkommen ebenso viel Steuern wie verheiratetes Paar 2 bei dem das Einkommen ungleich verteilt ist, jedenfalls nachdem die Steuererklärung gemacht wurde
Die Abschaffung des Splittings kann aber dazu führen dass das steuerfreie Existenzminimum des Partners mit geringem Einkommen teilweise oder ganz unter den Tisch fällt und dann die Steuern bei in Summe gleichem Einkommen davon abhängen wie das Einkommen verteilt ist - das ist mit Sicherheit nicht gerecht.
Und der Staat betrachtet die Ehepaare und jetzt auch Partnerschaften anders weil es eben auch Wirtschaftsgemeinschaften sind in denen einer für den anderen einsteht, was sich auch auf evtl. zu zahlende Sozialleistungen auswirkt.
Also bitte noch einmal nachrechnen.
...die ZEIT hat sich in vermeintlich frauenfördernder Wirkung offenbar entschlossen, gegen alles anzukämpfen, was nicht rund-um-die-Uhr Arbeit für beide Partner bedeutet. Solcherlei wird dann (ähnlich wie das beharren auf einem demokratischen Nationalstaat) als rückständig, anachronistisch oder chauvinistisch bezeichnet und mit tendenziösen Namen wie "Herdprämie" bedacht.
Und ähnlich wie die Kampagnen vorher (Pro-Studiengebühren, Abschaffung Pendlerpauschale etc.) ist es idR ideologisch motiviert und wenig durchdacht und normalerweise überhaupt nicht zum Vorteil der Menschen.
Hallo BN,
.
gutes Argument! Ich stelle mir zwei Paare vor, Anton - Anna und Bert - Berta. Anton - Anna haben auf dem Arbeitsmarkt das große Los gezogen, beide haben eine gleichgut bezahlte halbe Stelle gefunden, Anton arbeitet morgens, Anna nachmittags. Wenn sie Kinder haben, können sie die auch noch selber daheim betreuen. Bert und Berta müssen sich dem realen Arbeitsmarkt anpassen; Bert hat in Berlin eine volle Stelle gefunden, mit der Suche nach einer halben hat es nicht geklappt. Berta findet in Berlin nichts, sie müsste schon nach Stuttgart umziehen, das will sie schon wegen der Kinder nicht. Also bleibt sie zuhause.
.
Wenn das Splitting abgeschafft wird, werden Bert und Berta zusätzlich dafür abgestraft, dass sie bei der Stellensuche weniger Glück hatten als Anton und Anna.
"Und der Staat betrachtet die Ehepaare und jetzt auch Partnerschaften anders weil es eben auch Wirtschaftsgemeinschaften sind in denen einer für den anderen einsteht, was sich auch auf evtl. zu zahlende Sozialleistungen auswirkt."
Das Witzige ist, dass der Staat auch andere Partnerschaften als Wirtschaftsgemeinschaften betrachtet - unabhängig vom Trauschein.
Meine Lebensgefährtin und ich sind zusammen gezogen, als sie noch unterstützendes HartzIV bekam (weil ihre Teilzeitstelle nicht genug für sie und ihre Tochter einbrachte). Diese Unterstützung wurde sofort gestrichen, weil - so das Sozialamt - ich ja die Miete komplett zahlen könne. DAS ist ungerecht, die Vorteile (Ehegattensplitting) hatten wir nicht, aber die Nachteile selbstredend.
Meine Meinung: Weg mit diesem Anachronismus und in Fällen, wo es nicht zum Leben reicht eben unterstützen. Mit bedingungslosem Grundeinkommen (mir gefällt ja der Ausdruck negative Einkommenssteuer besser) wäre das sogar komplett unbürokratisch machbar.
hämmert es jetzt auffallend gleichlautend gegen das Ehegattensplitting. Hat sich das wieder die Bertelsmannstiftung oder ein anderer Arbeitgeberthinktank ausgedacht?
Wer sich die Mühe macht, ein wenig nachzurechnen, merkt:
den Familien nützt die Änderung nichts. Egal, ob die Frau mehr und der Mann weniger, der Mann mehr und die Frau weniger oder beide gleich verdienen, hinterher müssen sie heute gleich hohe Steuern zahlen.
Ehepartner können sich heute aussuchen, wer in welcher Reihenfolge in ihrer Ehe eine Ausbildung machen, Kinder erziehen, viel oder wenig arbeiten soll - oder ob sie beide alle Aufgaben immer gleich auf beiden Schultern verteilen wollen.
Das Realmodell, das sich immer mehr ausbreitet:
beiden Ehepartnern halbe Stellen zu geben und mit soviel Arbeit zu überhäufen, dass zwei Stellen halb unbezahlt bleiben, funktioniert am allerbesten nach Abschaffung des Ehegattensplittings.
Mit Ehegattensplitting könnten die Ehepartner sonst auf die anarchische Idee kommen, nur im Wechsel voll zu arbeiten.
um eine gerechte Lösung zu finden, müsste nur das sogenannte Realsplittung (Abzug von Unterhaltsaufwendungen für den Ex-Ehepartner bis zu € 13.805, dieser muss diesen Betrag versteuern) auch auf Eheleute ausgeweitet werden.
Dies entspricht im Prinzip dem Abzug von Kinderfreibeträgen; verschiedene Veranlagungsformen (zusammen, getrennt, besondere und Gnadensplitting) gäbe es dann nicht mehr.
...die ZEIT hat sich in vermeintlich frauenfördernder Wirkung offenbar entschlossen, gegen alles anzukämpfen, was nicht rund-um-die-Uhr Arbeit für beide Partner bedeutet. Solcherlei wird dann (ähnlich wie das beharren auf einem demokratischen Nationalstaat) als rückständig, anachronistisch oder chauvinistisch bezeichnet und mit tendenziösen Namen wie "Herdprämie" bedacht.
Und ähnlich wie die Kampagnen vorher (Pro-Studiengebühren, Abschaffung Pendlerpauschale etc.) ist es idR ideologisch motiviert und wenig durchdacht und normalerweise überhaupt nicht zum Vorteil der Menschen.
Hallo BN,
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gutes Argument! Ich stelle mir zwei Paare vor, Anton - Anna und Bert - Berta. Anton - Anna haben auf dem Arbeitsmarkt das große Los gezogen, beide haben eine gleichgut bezahlte halbe Stelle gefunden, Anton arbeitet morgens, Anna nachmittags. Wenn sie Kinder haben, können sie die auch noch selber daheim betreuen. Bert und Berta müssen sich dem realen Arbeitsmarkt anpassen; Bert hat in Berlin eine volle Stelle gefunden, mit der Suche nach einer halben hat es nicht geklappt. Berta findet in Berlin nichts, sie müsste schon nach Stuttgart umziehen, das will sie schon wegen der Kinder nicht. Also bleibt sie zuhause.
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Wenn das Splitting abgeschafft wird, werden Bert und Berta zusätzlich dafür abgestraft, dass sie bei der Stellensuche weniger Glück hatten als Anton und Anna.
"Und der Staat betrachtet die Ehepaare und jetzt auch Partnerschaften anders weil es eben auch Wirtschaftsgemeinschaften sind in denen einer für den anderen einsteht, was sich auch auf evtl. zu zahlende Sozialleistungen auswirkt."
Das Witzige ist, dass der Staat auch andere Partnerschaften als Wirtschaftsgemeinschaften betrachtet - unabhängig vom Trauschein.
Meine Lebensgefährtin und ich sind zusammen gezogen, als sie noch unterstützendes HartzIV bekam (weil ihre Teilzeitstelle nicht genug für sie und ihre Tochter einbrachte). Diese Unterstützung wurde sofort gestrichen, weil - so das Sozialamt - ich ja die Miete komplett zahlen könne. DAS ist ungerecht, die Vorteile (Ehegattensplitting) hatten wir nicht, aber die Nachteile selbstredend.
Meine Meinung: Weg mit diesem Anachronismus und in Fällen, wo es nicht zum Leben reicht eben unterstützen. Mit bedingungslosem Grundeinkommen (mir gefällt ja der Ausdruck negative Einkommenssteuer besser) wäre das sogar komplett unbürokratisch machbar.
hämmert es jetzt auffallend gleichlautend gegen das Ehegattensplitting. Hat sich das wieder die Bertelsmannstiftung oder ein anderer Arbeitgeberthinktank ausgedacht?
Wer sich die Mühe macht, ein wenig nachzurechnen, merkt:
den Familien nützt die Änderung nichts. Egal, ob die Frau mehr und der Mann weniger, der Mann mehr und die Frau weniger oder beide gleich verdienen, hinterher müssen sie heute gleich hohe Steuern zahlen.
Ehepartner können sich heute aussuchen, wer in welcher Reihenfolge in ihrer Ehe eine Ausbildung machen, Kinder erziehen, viel oder wenig arbeiten soll - oder ob sie beide alle Aufgaben immer gleich auf beiden Schultern verteilen wollen.
Das Realmodell, das sich immer mehr ausbreitet:
beiden Ehepartnern halbe Stellen zu geben und mit soviel Arbeit zu überhäufen, dass zwei Stellen halb unbezahlt bleiben, funktioniert am allerbesten nach Abschaffung des Ehegattensplittings.
Mit Ehegattensplitting könnten die Ehepartner sonst auf die anarchische Idee kommen, nur im Wechsel voll zu arbeiten.
um eine gerechte Lösung zu finden, müsste nur das sogenannte Realsplittung (Abzug von Unterhaltsaufwendungen für den Ex-Ehepartner bis zu € 13.805, dieser muss diesen Betrag versteuern) auch auf Eheleute ausgeweitet werden.
Dies entspricht im Prinzip dem Abzug von Kinderfreibeträgen; verschiedene Veranlagungsformen (zusammen, getrennt, besondere und Gnadensplitting) gäbe es dann nicht mehr.
Das "Ehegattensplittung" bedeutet, dass die Ehe als GBR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gegründet werden kann: Das ist die Default-Einstellung bei einer Eheschließung, von der auch abgewichen werden kann (etwa bei vereinbarter Gütertrennung).
Es ist deshalb logisch (folgerichtig), dass die steuerliche Veranlagung in der Default-Einstellung gemeinsam erfolgt mit dem (Kollateral-)Effekt des Splittings.
Vielen Feministen zum Trotz bedeutet diese Regelung eine größere Liberalität in der Lebensgestaltung, da es den Eheleuten damit (im Innenverhältnis) überlassen bleibt, wer wieviel zu den Einnahmen der GBR beiträgt.
Also, wo liegt das Problem?
Herzlichst Crest
dann Frage selbst beantworten
hier muß ich Ihnen uneingeschränkt zustimmen.
Herzlichst LaoLu
Haken: Wenn diese Ehe durch den Tod des Alleinverdieners beendet ist, steht die verbliebene Witwe resp. der verbliebene Witwer als Alleinerziehende/r steuerlich absolut im Regen. - Ein Überdenken des Ehegattensplittings ist dringend geboten. Das wäre eine lohnende Aufgabe für die in Steuersenkungsfragen sich doch so allumfassend wissend gebende FDP, lohnend, um wieder zur Glaubwürdigkeit zu kommen. -
Das Problem entsteht durch das Zusammenspiel von gemeinsamer Veranlagung und direkter Progression. Entscheidet ein Ehepaar sukzessive über Erwerbstätigkeit, so profitiert der "erste" Erwerbstätige von einer geringen Progression während der "zweite" auf den Zusatzverdienst relativ hohe Abgaben zu leisten hat.
dann Frage selbst beantworten
hier muß ich Ihnen uneingeschränkt zustimmen.
Herzlichst LaoLu
Haken: Wenn diese Ehe durch den Tod des Alleinverdieners beendet ist, steht die verbliebene Witwe resp. der verbliebene Witwer als Alleinerziehende/r steuerlich absolut im Regen. - Ein Überdenken des Ehegattensplittings ist dringend geboten. Das wäre eine lohnende Aufgabe für die in Steuersenkungsfragen sich doch so allumfassend wissend gebende FDP, lohnend, um wieder zur Glaubwürdigkeit zu kommen. -
Das Problem entsteht durch das Zusammenspiel von gemeinsamer Veranlagung und direkter Progression. Entscheidet ein Ehepaar sukzessive über Erwerbstätigkeit, so profitiert der "erste" Erwerbstätige von einer geringen Progression während der "zweite" auf den Zusatzverdienst relativ hohe Abgaben zu leisten hat.
dann Frage selbst beantworten
C.
;-)
C.
;-)
C.
;-)
Ich finde es auch nicht zeitgemäß, dass verheiratete Kinderlose oft weniger Steuern zahlen, als die unverheirateten Paare mit Kind(ern) und demselben Einkommen.
Lediglich wenn das Einkommen gleich verteilt ist, sieht die Steuerbelastung ähnlich aus.
Der viel gepriesene Kinderfreibetrag wird ja mit dem Kindergeld verrechnet, so dass er sich sowieso nur bei den sehr gut verdienenden auswirkt...
wären über eine Beispielrechnung zu Ihrer These "dass verheiratete Kinderlose oft weniger Steuern zahlen, als die unverheirateten Paare mit Kind(ern) und demselben Einkommen."
dankbar. :-)
Herzlichst Crest
"unverheirateten Paare mit Kind(ern)" denn eigentlich nicht? Weil sie sich nicht wirtschaftlich aneinander binden wollen? Ok. Gut. Ihr gutes Recht. Aber wenn sie wirtschaftlich voneinander unabhängig sein wollen, dann sind sie es vor dem Finanzamt halt auch: Jeder zahlt Steuern für das was er verdient.
Viele andere heiraten und gehen darauf ein, in Zukunft zusammen Geld zu verdienen und auszugeben. Und finden es richtig, dass unser Grundgesetz dies unterstützt und sie somit gemeinsam Steuern bezahlen.
Was daran anachronistisch sein soll, kann ich nicht wirklich verstehen.
...mit einem Großverdiener (60.000) und einem Niedrigverdiener (20.000) am Ende weniger netto hat als eine Familie mit zwei Gleichverdienern (je 40.000 Euro). Ehen sind nunmal Wirtschaftsgemeinschaften und so rechtfertigt sich das Splitting.
Zudem: Der Staat profitiert ja auch von der Ehe. Schließlich sind die Ehepartner auch nach einer Scheidung unterhaltspflichtig. D.h. das Risiko Sozialleistungen zahlen zu müssen, ist nach einer Eheschließung für den Staat deutlich geringer. Warum soll er dann keine steuerlichen Anreize zur Eheschließung schaffen. Sonst können wir die Ehe ja auch ganz abschaffen.
wären über eine Beispielrechnung zu Ihrer These "dass verheiratete Kinderlose oft weniger Steuern zahlen, als die unverheirateten Paare mit Kind(ern) und demselben Einkommen."
dankbar. :-)
Herzlichst Crest
"unverheirateten Paare mit Kind(ern)" denn eigentlich nicht? Weil sie sich nicht wirtschaftlich aneinander binden wollen? Ok. Gut. Ihr gutes Recht. Aber wenn sie wirtschaftlich voneinander unabhängig sein wollen, dann sind sie es vor dem Finanzamt halt auch: Jeder zahlt Steuern für das was er verdient.
Viele andere heiraten und gehen darauf ein, in Zukunft zusammen Geld zu verdienen und auszugeben. Und finden es richtig, dass unser Grundgesetz dies unterstützt und sie somit gemeinsam Steuern bezahlen.
Was daran anachronistisch sein soll, kann ich nicht wirklich verstehen.
...mit einem Großverdiener (60.000) und einem Niedrigverdiener (20.000) am Ende weniger netto hat als eine Familie mit zwei Gleichverdienern (je 40.000 Euro). Ehen sind nunmal Wirtschaftsgemeinschaften und so rechtfertigt sich das Splitting.
Zudem: Der Staat profitiert ja auch von der Ehe. Schließlich sind die Ehepartner auch nach einer Scheidung unterhaltspflichtig. D.h. das Risiko Sozialleistungen zahlen zu müssen, ist nach einer Eheschließung für den Staat deutlich geringer. Warum soll er dann keine steuerlichen Anreize zur Eheschließung schaffen. Sonst können wir die Ehe ja auch ganz abschaffen.
wären über eine Beispielrechnung zu Ihrer These "dass verheiratete Kinderlose oft weniger Steuern zahlen, als die unverheirateten Paare mit Kind(ern) und demselben Einkommen."
dankbar. :-)
Herzlichst Crest
In folgendem Punkt muss ich um Pardon bitten: Beim Lesen Ihres Beitrages überlas ich das "un" bei unverheirateten Paaren.
Ihre These ist deshalb faktisch prinzipiell korrekt, ohne dass ich allerdings - aus Gründen, die ich in meinem ersten Kommentar geschildert habe - dieselben normativen Folgerungen wie Sie daraus ziehe. (Das unverheiratete Paar hat stets die Option, eine sich steuermindernd auswirkende GBR zu gründen. :-))
Herzlichst Crest
da der Staat aus erhebungstechnischen Gründen, die Umsatzsteuern erhöht, weil Erhöhungen der Einkommensteuern sehr viel schwieriger zielführend zu bewältigen sind, ist die Gesamtsteuerlast von Familien mit Kindern deutlich gestiegen.
H.
In folgendem Punkt muss ich um Pardon bitten: Beim Lesen Ihres Beitrages überlas ich das "un" bei unverheirateten Paaren.
Ihre These ist deshalb faktisch prinzipiell korrekt, ohne dass ich allerdings - aus Gründen, die ich in meinem ersten Kommentar geschildert habe - dieselben normativen Folgerungen wie Sie daraus ziehe. (Das unverheiratete Paar hat stets die Option, eine sich steuermindernd auswirkende GBR zu gründen. :-))
Herzlichst Crest
da der Staat aus erhebungstechnischen Gründen, die Umsatzsteuern erhöht, weil Erhöhungen der Einkommensteuern sehr viel schwieriger zielführend zu bewältigen sind, ist die Gesamtsteuerlast von Familien mit Kindern deutlich gestiegen.
H.
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