EhegattensplittingUngerechtigkeit für alle!

Das Ehegattensplitting bleibt unfair, auch wenn Schwule davon profitieren

Auf den ersten Blick ist es eine Entscheidung, die gut zu einer modernen und gerechten Gesellschaft passt: Ein Kölner Gericht hat entschieden, dass das Ehegattensplitting auch für homosexuelle Paare gelten soll. Warum sollte ein schwules Paar, das in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, zwar füreinander unterhaltspflichtig sein wie ein Ehepaar, aber nicht von denselben Steuervorteilen profitieren? Eine unterschiedliche Behandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft hat das Verfassungsgericht schon bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Es ist gut möglich, dass es beim Ehegattensplitting ähnlich entscheidet, mehrere Beschwerden liegen in Karlsruhe vor.

Aber eigentlich bedeutet die Entscheidung der Kölner Richter nur, dass das Ehegattensplitting ein bisschen bunter angepinselt wird. Natürlich ist es vollkommen nachvollziehbar, dass homosexuelle Paare gegen ihre Benachteiligung klagen. Doch das Urteil ändert nichts daran, dass das Ehegattensplitting bleibt, was es vorher schon war: ein ungerechtes und unmodernes Prinzip.

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Für alle Unverheirateten sei es ganz kurz erklärt: Ehegattensplitting bedeutet, dass das, was ein Ehepaar zusammen verdient, halbiert und dann zweimal versteuert wird. Das höhere Gehalt, das eigentlich einem höheren Steuersatz unterliegen würde, wird dadurch niedriger besteuert. Ein Vorteil, der unter Umständen mehrere Tausend Euro im Jahr wert sein kann.

Geschaffen wurde diese Steuerregelung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer, im Geiste des Artikels 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt.

Aber sich um den Schutz von Ehe und Familie Gedanken zu machen bedeutet heute etwas anderes als vor mehr als einem halben Jahrhundert. Das wird ganz klar, wenn man sich anschaut, welche Ehen damals wie heute vom Ehegattensplitting profitieren: Es sind die Ehen, in denen die Partner unterschiedlich viel verdienen. Je höher der Gehaltsunterschied, desto größer der finanzielle Vorteil. Am besten ist es, wenn ein Partner für den Lebensunterhalt sorgt und der andere nicht arbeitet. So war es üblich, als das Gesetz geschaffen wurde: Der Mann geht arbeiten, die Frau bleibt zu Hause.

Wie kann es sein, dass das, was vor einem halben Jahrhundert Alltag war, sich bis heute negativ auf Paare auswirkt, bei denen beide arbeiten? Wie will man einem Ehepaar klarmachen, dass es möglicherweise finanziell bestraft wird, wenn die Frau zum Beispiel nach einer Erziehungspause wieder anfängt zu arbeiten?

Das Ehegattensplitting ist eine verkappte Herdprämie. Und wenn die Ehe nicht hält, sind es zumeist die Frauen, die es nach Jahren finanzieller Abhängigkeit vom Partner schwer haben, beruflich wieder Fuß zu fassen. Ist das wirklich ein Lebens- und Rollenmodell, das wir als Gesellschaft schützen und sogar finanziell fördern wollen?

Leserkommentare
  1. Hallo BN,
    .
    gutes Argument! Ich stelle mir zwei Paare vor, Anton - Anna und Bert - Berta. Anton - Anna haben auf dem Arbeitsmarkt das große Los gezogen, beide haben eine gleichgut bezahlte halbe Stelle gefunden, Anton arbeitet morgens, Anna nachmittags. Wenn sie Kinder haben, können sie die auch noch selber daheim betreuen. Bert und Berta müssen sich dem realen Arbeitsmarkt anpassen; Bert hat in Berlin eine volle Stelle gefunden, mit der Suche nach einer halben hat es nicht geklappt. Berta findet in Berlin nichts, sie müsste schon nach Stuttgart umziehen, das will sie schon wegen der Kinder nicht. Also bleibt sie zuhause.
    .
    Wenn das Splitting abgeschafft wird, werden Bert und Berta zusätzlich dafür abgestraft, dass sie bei der Stellensuche weniger Glück hatten als Anton und Anna.

    10 Leserempfehlungen
    • Crest
    • 08.01.2012 um 19:06 Uhr
    18. Suppl.

    In folgendem Punkt muss ich um Pardon bitten: Beim Lesen Ihres Beitrages überlas ich das "un" bei unverheirateten Paaren.

    Ihre These ist deshalb faktisch prinzipiell korrekt, ohne dass ich allerdings - aus Gründen, die ich in meinem ersten Kommentar geschildert habe - dieselben normativen Folgerungen wie Sie daraus ziehe. (Das unverheiratete Paar hat stets die Option, eine sich steuermindernd auswirkende GBR zu gründen. :-))

    Herzlichst Crest

    Eine Leserempfehlung
  2. 20. Rechnen

    Hat jeder, der sich gegen dieses Ehegattensplitting ausspricht, schon einmal nachgerechnet wie sich der Unterschied in der Steuerbelastung auswirkt?

    Und hat jeder, der sich gegen diese Form der "antiquierten Begünstigung" ausspricht, schon einmal nachgerechnet, wie hoch die rein finanzielle Belastung ist, die durch ein Kind oder gar mehrere Kinder verursacht wird?

    Man kann darüber diskutieren, dass bei einem Paar ohne Kinder dieses Modell abgeschafft wird "Dinki`s" benötigen meines Erachtens keine zusätzliche steuerliche Förderung.

    Aber ansonsten laufen wir Gefahr dass die Geburtenrate in Deutschland noch auf einen schlechteren Wert absinkt.

    Eine Chance sehe ich allerdings das Ehegattensplitting rigoros abzuschaffen. Ein Steuersatz für alle ohne irgendwelche Ausnahmen!!! Egal welche Einkommensart (nicht nur der Bürger, auch die Unternehmen) und welche Höhe des Einkommens. Jeder erhält einen Grundfreibetrag und den Rest muss er versteuern. Wir wären wahrscheinlich erstaunt, wie niedrig dann der Steuersatz wäre. Und die Solidargemeinschaft könnte dann auch noch übergangsweise das Heer der arbeitslosen Finanzbeamten und Steuerberater tragen, bis diese eine neue sinnfüllende Beschäftigung gefunden haben.

    2 Leserempfehlungen
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    "Ein Steuersatz für alle ohne irgendwelche Ausnahmen"

    Das wäre eine FlatTax, ein neoliberaler Wunschtraum, und warum? Weil die Einkommen eben extrem ungleich verteilt sind. Wahrscheinlich müsste Otto-Normalo sogar mehr bezahlen als jetzt.

    Man sollte nicht in die Falle laufen und eine FlatTax etwa gegen eine Kapitaleinkommensbesteuerung auszuspielen. Letztere ist auch mit Progression möglich. Tatsächlich wäre sie so sogar wesentlich sinnvoller.

    "Ein Steuersatz für alle ohne irgendwelche Ausnahmen"

    Das wäre eine FlatTax, ein neoliberaler Wunschtraum, und warum? Weil die Einkommen eben extrem ungleich verteilt sind. Wahrscheinlich müsste Otto-Normalo sogar mehr bezahlen als jetzt.

    Man sollte nicht in die Falle laufen und eine FlatTax etwa gegen eine Kapitaleinkommensbesteuerung auszuspielen. Letztere ist auch mit Progression möglich. Tatsächlich wäre sie so sogar wesentlich sinnvoller.

    • th
    • 08.01.2012 um 19:15 Uhr

    ist es keineswegs Sache der Regierung oder des Parlamentes, bestimmte "Rollenmodelle" und "Lebensmodelle" zu fördern oder zu behindern!

    Auch wenn es von allen Seiten, ob "progressiver" oder "konservativer", ob "homo" oder "hetero", ob "katholischer", "muslimischer" oder von "gender-mainstreame" (wenn ich nur wüßte was das ist) - Seite noch so lautes Gequake gibt!

    (Wenn dieser Einwurf man bloß nicht als "polemisch" oder "unsachlich" qualifiziert wird ...)

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    eines Bürgergedes pro Person, mit vom Staat, ohne Zins erschaffenem Geld aus dem Nichts, ginge Das. In einem Schuldgeldsystem Unmöglich.

    eines Bürgergedes pro Person, mit vom Staat, ohne Zins erschaffenem Geld aus dem Nichts, ginge Das. In einem Schuldgeldsystem Unmöglich.

    • th
    • 08.01.2012 um 19:21 Uhr

    das "ungerechte" Splitting ist eine Konsequenz aus dem Versuch, die "Ungerechtigkeiten" zu beseitigen, die durch die "gerechte" Steuerprogression verursacht werden.

    Und so geht das natürlich immer weiter, denn das "Gerechtigkeitsgefühl" der Masse ist unersättlich, oder wie es einst aus Kindermund am Mittagstisch bei der Verteilung des Puddings auf die Frage "und wer hat jetzt noch zuwenig" nur eine Antwort gab: "alle!"

    PS. bezüglich moderner Rechtschreibung (Stängel usw.) schlage ich dringend vor, in bestimmten Fällen grundsätzlich so zu schreiben:

    "gerächt" - "ungerächt"
    "Gerächtigkeit" - "Ungerächtigkeit"
    und natürlich:
    "gägen rächts!"

    Eine Leserempfehlung
  3. Richtige Schlußfolgerung. Und haben Sie bereits eine Petition eingereicht, damit die steuerliche Ungleichbehandlung von Lebensgemeinschaften oder Ehen gegenüber Unverheirateten abgeschafft wird?

    Vermutlich wird eine Petition vom Ausschuß nicht mal zugelassen werden, weil es zuviele Wählerstimmen kosten würde, selbst wenn wir das Geld nur umverteilen würden zugunsten Kinder. Kinder sind nun mal nicht wahlberechtigt.

    Davon abgesehen würden alle kinderlosen Paare dagegen sein, bereichern sie sich doch auf Kosten der Allgemeinheit, u.z. ohne sachliche Begründung.

    Eine sehr interessante Darstellung, weshalb Art.6GG zudem gegen EU-Recht verstößt, findet sich hier:
    http://www.erziehungstren...

    Demnach ist der Schutz irgendeiner Lebensgemeinschaft eine Diskriminierung aller anderen Menschen, sofern der "Schutz" mit Vorteilen verbunden ist. Vielleicht doch eine gute Grundlage für eine Petition oder Klage vor dem EU-Gerichtshof.

    Hervorstechend dabei folgende Aussage:
    "Schließlich sei es ein 'Grundprinzip des Unionsrechts, wonach dessen Vorschriften allen Vorschriften des nationalen Rechts unabhängig von deren Rang vorgehen müssen, und zwar auch dann, wenn sie Verfassungsrang haben'." EU-Recht steht über Grundgesetz?

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    • th
    • 08.01.2012 um 19:27 Uhr

    diesem Unsinn ein Ende machen könnte:

    Indem man Mittellosigkeit bzw. Vermögen in das Anti-Diskriminierungsverbot einbezieht:

    Also zusätzlich ins nationale und EU-Recht:
    "Niemand darf wegen ... seiner Zahlungsfähigkeit bevorzugt oder benachteiligt werden ..."

    Und hurra: alle Probleme einschließlich Kreditklemme gelöst, und morgen der Kommunismus (jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen, und was nicht passt, wird passend gemacht!)

    Wenn sich nur jemand fände, der das durchkämpft!

    • th
    • 08.01.2012 um 19:27 Uhr

    diesem Unsinn ein Ende machen könnte:

    Indem man Mittellosigkeit bzw. Vermögen in das Anti-Diskriminierungsverbot einbezieht:

    Also zusätzlich ins nationale und EU-Recht:
    "Niemand darf wegen ... seiner Zahlungsfähigkeit bevorzugt oder benachteiligt werden ..."

    Und hurra: alle Probleme einschließlich Kreditklemme gelöst, und morgen der Kommunismus (jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen, und was nicht passt, wird passend gemacht!)

    Wenn sich nur jemand fände, der das durchkämpft!

  4. Hallo th,
    .
    Ihren Vorschlag, "die Anzahl der von einem Einkommen lebenden Personen in die Berechnung des Steuersatzes einzubeziehen", finde ich richtig und zeitgemäß. Allerdings müsste eine Methode gefunden werden, um herauszufinden, wie viele Personen das in jedem Einzelfall sind. Als die Paare üblicherweise noch heirateten, war das ja leicht.
    .
    Übrigens: Wenn man sogar Verheiratete steuerlich mit zwei einander unbekannten Singles gleichsetzen würde, dann müsste eigentlich im Gegenzug die nicht arbeitende Ehefrau eines Millionärs HARTZ IV beantragen können! Ist das Frau Kempers Vorstellung von Gerechtigkeit?

    8 Leserempfehlungen
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    • th
    • 08.01.2012 um 19:38 Uhr

    ist übertrieben - man kann böse und offensichtliche Ungerechtigkeiten beseitigen oder abmildern - der Rest ist offen gesagt Neid auf die Vorteile des Nachbarn (die Nachteile übersieht man gern).

    Der Angestellte beneidet den Beamten, der wiederum den Angestellten wg. Pensionsregelung (wenn beide schwulen Partner Beamte sind, sollten sie natürlich auch von einer gemeinsamen Pension leben müssen - denn das ist eine Alimentierung die nicht auf Einzahlungen beruht!) usw. usw.

    Wer für wenig Geld schwer arbeitet, beneidet womöglich die ausgeschlafenen Hartzer usw.

    Denn der Mensch ist unersättlich, und es gibt kein entrinnen!

    Kluge Leute würden natürlich lieber sehen, wie man das Sozialwesen einfacher und übersichtlicher gestalten, und den Menschen ein wenig mehr Freireum verschaffen kann.
    Aber da dann sofort das allgemeine Geschrei nach "Gerächtigkeit" losbricht, bleibt alles beim alten :-(

    • th
    • 08.01.2012 um 19:46 Uhr

    einen Vordruck-basierten "Haushaltsvertrag" vorzugeben, in welchen alle Beteiligten einer "Lebensgemeinschaft auf Zeit" mit Anfangs- und Enddatum der Beteiligung eingetragen werden müssen? Damit wäre das formaljuristische Problem genauso einfach gelöst, wie ein Mietvertrag oder eine Rentenversicherung. Im Zeitalter der Computernetze sollte das kein technisches Problem sein.

    Die Leute, die finden, das sei ja schon fast so etwas wie ein "bäh, spießiger" Ehevertrag brauchen das nicht zu unterschreiben und verzichten so auf die Vorteile.

    Man kann ja auch nicht als "Squatter" irgendwo ohne Mietvertrag einziehen, und bekommt ohne Formulare und Unterschriften auch keinen Kredit.

    Zitate:
    "Allerdings müsste eine Methode gefunden werden, um herauszufinden, wie viele Personen das in jedem Einzelfall sind. Als die Paare üblicherweise noch heirateten, war das ja leicht."

    "Übrigens: Wenn man sogar Verheiratete steuerlich mit zwei einander unbekannten Singles gleichsetzen würde, dann müsste eigentlich im Gegenzug die nicht arbeitende Ehefrau eines Millionärs HARTZ IV beantragen können!"

    Aber natürlich, klarer Fall! Alles andere wäre "ungerächte Diskriminierung" und müßte sofort vor den EUGH gebracht werden :-)

    Ne andere Frage am Rande:
    wie wäre es dann mit der Vielehe?
    Vier Frauen und 16 Kinder ...

    • th
    • 08.01.2012 um 19:38 Uhr

    ist übertrieben - man kann böse und offensichtliche Ungerechtigkeiten beseitigen oder abmildern - der Rest ist offen gesagt Neid auf die Vorteile des Nachbarn (die Nachteile übersieht man gern).

    Der Angestellte beneidet den Beamten, der wiederum den Angestellten wg. Pensionsregelung (wenn beide schwulen Partner Beamte sind, sollten sie natürlich auch von einer gemeinsamen Pension leben müssen - denn das ist eine Alimentierung die nicht auf Einzahlungen beruht!) usw. usw.

    Wer für wenig Geld schwer arbeitet, beneidet womöglich die ausgeschlafenen Hartzer usw.

    Denn der Mensch ist unersättlich, und es gibt kein entrinnen!

    Kluge Leute würden natürlich lieber sehen, wie man das Sozialwesen einfacher und übersichtlicher gestalten, und den Menschen ein wenig mehr Freireum verschaffen kann.
    Aber da dann sofort das allgemeine Geschrei nach "Gerächtigkeit" losbricht, bleibt alles beim alten :-(

    • th
    • 08.01.2012 um 19:46 Uhr

    einen Vordruck-basierten "Haushaltsvertrag" vorzugeben, in welchen alle Beteiligten einer "Lebensgemeinschaft auf Zeit" mit Anfangs- und Enddatum der Beteiligung eingetragen werden müssen? Damit wäre das formaljuristische Problem genauso einfach gelöst, wie ein Mietvertrag oder eine Rentenversicherung. Im Zeitalter der Computernetze sollte das kein technisches Problem sein.

    Die Leute, die finden, das sei ja schon fast so etwas wie ein "bäh, spießiger" Ehevertrag brauchen das nicht zu unterschreiben und verzichten so auf die Vorteile.

    Man kann ja auch nicht als "Squatter" irgendwo ohne Mietvertrag einziehen, und bekommt ohne Formulare und Unterschriften auch keinen Kredit.

    Zitate:
    "Allerdings müsste eine Methode gefunden werden, um herauszufinden, wie viele Personen das in jedem Einzelfall sind. Als die Paare üblicherweise noch heirateten, war das ja leicht."

    "Übrigens: Wenn man sogar Verheiratete steuerlich mit zwei einander unbekannten Singles gleichsetzen würde, dann müsste eigentlich im Gegenzug die nicht arbeitende Ehefrau eines Millionärs HARTZ IV beantragen können!"

    Aber natürlich, klarer Fall! Alles andere wäre "ungerächte Diskriminierung" und müßte sofort vor den EUGH gebracht werden :-)

    Ne andere Frage am Rande:
    wie wäre es dann mit der Vielehe?
    Vier Frauen und 16 Kinder ...

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