EhegattensplittingDer Staat in meinem Bett

Nach ihrer Hochzeit wunderte sich unsere Autorin über ihre neuen Steuervorteile. Inzwischen ärgert sie sich darüber, wie sehr die Politik in ihr Liebesleben hineinregiert

Ich bin mit viel Respekt vor der Ehe groß geworden. Mein Vater war Pfarrer, als Kind habe ich viele Trauungen miterlebt, und oft habe ich dabei sogar geholfen. Es gibt bezaubernde Fotos von meiner jüngeren Schwester und mir, auf denen wir in weißen Kleidern, mit langem offenem Haar und Blumenkörben in der Hand durch die Kirche meines Vaters schreiten und mit großem Ernst Blüten verteilen. Auch bei Brautpaaren, die wir gar nicht kannten, sind wir eingesprungen. Beim ersten Mal, daran erinnere ich mich noch, wollte meine Schwester auf dem Rückweg vom Altar die Blüten wieder einsammeln. Ich, die Große, habe sie damals gestoppt.

Bis heute lassen mich Hochzeiten nicht kalt. Ich bin kein Typ für Kutschen und Zuckertorten, aber ich glaube an die Macht von Bildern, die sich festsetzen in unseren Köpfen und uns so später leiten können, in guten wie in schlechten Zeiten. Wahrscheinlich würde ich noch viel sentimentaler über Hochzeiten schreiben, wäre meine eigene Trauung nicht so eine Zäsur gewesen, in mehrfacher Hinsicht.

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Am 28. Dezember 2003, meinem Hochzeitstag, begann ein ökonomischer Selbstversuch: Ich lernte fortan viel darüber, wie der Staat mit seinem Steuerrecht in das Liebesleben erwachsener Menschen eingreift. Schuld daran ist ein uraltes Gesetz, das schon Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt, dann abgeschafft, von den Nazis wiederbelebt und in der Nachkriegszeit noch einmal von Konrad Adenauer erneuert wurde. Danach werden Eheleute vom Finanzamt anders behandelt als unverheiratete Paare: Ihre Einkommen können, wenn sie das wollen, addiert, halbiert und dann besteuert werden. Je ungleicher die Einkommen sind, desto größer ist der Steuervorteil durch das sogenannte Ehegattensplitting. All das war mir, als Diplom-Volkswirtin, auch vor der Ehe klar. Trotzdem hat mich überrascht, welche Wirkung der 5. Absatz von Paragraf 32 des deutschen Einkommensteuergesetzes entfalten kann.

Ich erlebte beispielsweise, dass dem Staat meine Ehe sehr viel mehr finanzielle Unterstützung wert war als meine Mutterschaft. Ich erfuhr, dass das Ehegattensplitting sogar nach dem Tod des Partners noch gezahlt werden kann, dann allerdings »Gnadensplitting« heißt. Ich lernte, dass es zum Ausgleich für den Splittingvorteil für Eheleute auch Steuererleichterungen für Alleinerziehende gibt, dass diese jedoch automatisch wegfallen, wenn ein Au-pair im Haushalt lebt.

Zunächst hatte die Ehe für mein Bankkonto fast so eine große Bedeutung wie für mein Herz. Fast 8.000 Euro mehr hatte ich plötzlich an zusätzlichem Einkommen, und zwar rückwirkend für das Jahr 2003, in dem ich gerade mal vier Tage lang verheiratet war. 2004 wurde ich dank einer neuen Steuerklasse jeden Monat anders besteuert, erst hatte ich knapp 600 Euro pro Monat mehr auf dem Konto, später, als einige Steuergesetze verändert worden waren, sogar noch mehr.

Das Ehegattensplitting ist die größte Subvention, die ich je vom Staat bekommen habe. Möglich war das, weil ich damals einen Mann liebte, der viel weniger verdiente als ich. Er war jünger, Freiberufler, ein Journalist, der viel Zeit mit anspruchsvollen, aber schlecht bezahlten Projekten verbrachte. Das Ganze endete nicht gut, aber das ist eine andere Geschichte. Am Splitting lag es jedenfalls nicht.

Meinem Mann kam dieses Steuergeschenk damals übrigens noch absurder vor als mir. Es gab Monate, da entsprach der neue Steuerrabatt in etwa seinem Nettoeinkommen. In Berlin kam man damals, vor acht Jahren, ganz gut mit wenig Geld über die Runden.

Erst viel später habe ich mich manchmal gefragt, ob für ihn, einen jungen Ostdeutschen, der Blick auf den Kapitalismus nicht doch auch durch Erfahrungen wie unsere merkwürdige Ehesubvention geprägt wurde. Kapitalismus, das bedeutet theoretisch ja: Anstrengung und Leistung lohnen sich. Der westdeutsche Kapitalismus, der abgefedert wird durch unseren Sozialstaat, funktioniert bekanntlich anders. Leistung lohnt sich, aber die genaue Kenntnis der Steuer- und Abgabengesetze lohnt sich manchmal noch mehr. So war es auch bei meinem damaligen Ehemann: Keine Anstrengung, weder beim Artikelschreiben noch beim Sparen, hat seinem Konto damals so gutgetan wie unsere Ehe.

Mir war klar, dass der Staat uns nicht nur etwas gibt, sondern auch etwas bekommt: Mit der Ehe entsteht die Pflicht, im Fall der Fälle füreinander einzustehen, auch finanziell. Falls einer von uns während der Ehejahre zum Beispiel schwer krank und pflegebedürftig geworden wäre, hätte der andere seinen Unterhalt bezahlen müssen, über viele Jahre hinweg. Deshalb gibt es Fälle, in denen das Ehegattensplitting für den Staat ein gutes Geschäft ist – er bekommt weniger Steuern von seinen verheirateten Bürgern, muss dafür aber auch weniger Sozialleistungen finanzieren. Bei alten Paaren spielt das eine große Rolle.

Für uns war das eine eher theoretische Überlegung. Auch die Pflicht, den Ehepartner im Fall von Arbeitslosigkeit zu unterstützen, hatte keine Folgen für unser Leben. Erstens waren wir nicht arbeitslos, sondern nur sehr unterschiedlich gut bezahlt. Und zweitens hätte es diese Pflicht auch ohne unser Jawort im Standesamt von Berlin-Mitte gegeben.

Für das Finanzamt ist die Ehe wichtig, für das Arbeitsamt nicht. Im Sozialgesetzbuch III, das die Leistungen für Arbeitslose regelt, zählt das Zusammenleben. Wer in einer Wohnung lebt, mit gemeinsamem Bett und Kühlschrank, gilt als Paar. Auch ohne Trauschein hätte deshalb keiner von uns Hartz IV bekommen, solange wir in unserer Wohnung zusammenlebten. Es sei denn, wir hätten beim Besuch eines Jobcenter-Vertreters mit zwei Schlafzimmern und getrennten Kühlschrankfächern nachgewiesen, dass es sich um eine reine Wohngemeinschaft handelte. Aber davon konnte damals keine Rede sein. Wir waren ein Paar. Aus Sicht des Steuerrechtes ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar, aus Sicht der Leistungen für Arbeitslose eine »Bedarfsgemeinschaft«.

An das schöne Einkommensplus durch das Ehegattensplitting haben wir uns damals schnell gewöhnt. Soll man sich dagegen wehren? Soll man darauf verzichten, wenn man weiß, dass andere noch viel mehr bekommen? Wer richtig reich ist und mehr als eine halbe Million Euro im Jahr verdient, kann allein durch das Ehegattensplitting bis zu 15.694 Euro pro Jahr sparen. Ich finde das ziemlich verrückt. Davon lässt sich, beispielsweise, locker eine Teilzeitstelle für eine Kita-Erzieherin finanzieren. Mit uns meinte es das Finanzamt nicht ganz so gut, die Ersparnis wurde immer kleiner, weil mein Mann allmählich mehr verdiente. Je ähnlicher die Einkommen sind, desto weniger bringt das Splitting. Und mein Mann holte langsam auf.

Ende 2005 zeichnete sich die nächste große Veränderung in meinem Privatleben ab. Es passierte etwas, das von qualifizierten Akademikerinnern angeblich dringend erwartet wird – ich wurde schwanger. Im August 2006 wurde meine Tochter geboren. Ich war sehr glücklich. Und verlor den Steuervorteil durch das Ehegattensplitting. In den ersten Monaten nach Katharinas Geburt war ich nicht im Job und bekam kein Gehalt. Ohne mein Einkommen gab es keine Einkommensdifferenz in unserer Ehe, und ohne Einkommensdifferenz fehlte auch der Splittingrabatt. In dem Moment, als ich den Splittingvorteil als Zuschuss für meine kleine Familie zum ersten Mal politisch in Ordnung gefunden hätte, gab es ihn nicht mehr.

Statt mehrere Hundert Euro Steuerersparnis bekam ich damals 154 Euro Kindergeld, 50 Euro mehr, als die private Krankenversicherung meiner Tochter kostete. Ich lernte daraus zweierlei. Erstens: Meine Ehe war dem Staat ungefähr sechsmal so viel wert wie meine Mutterschaft. Zweitens: Das Ehegattensplitting ist nicht geschaffen für Ehen, in denen die Frau mehr verdient und gleichwohl nach einer Geburt zu Hause bleibt.

Man stelle sich nur für einen Moment vor, nicht ich, sondern mein Mann hätte das Kind bekommen und hätte in der Stillzeit ausgesetzt. Wir wären vom Steuerrecht nicht bestraft, sondern besonders großzügig belohnt worden! Der Splittingvorteil hätte wieder bei 800 Euro monatlich gelegen. Und ich hatte etwas gelernt. Bis dahin dachte ich immer, das Problem mit dem Splitting sei, dass es für verheiratete Frauen, die gern arbeiten wollten, die Rückkehr in den Job unattraktiv machte. Das ist zwar nicht falsch, aber es gibt offenbar auch das Gegenteil. Für mich als Kleinkindmutter mit schlechter verdienendem Ehemann schuf es einen zusätzlichen Anreiz, schnell in den Beruf zurückzukehren.

Natürlich hat mich niemand gezwungen, diesem sanften Druck zu folgen. Das tat ich auch nicht. Es wäre mir ziemlich merkwürdig vorgekommen, die Stillzeit vom Steuerrecht festlegen zu lassen. Trotzdem gefällt es mir nicht, dass mein Einkommen so stark davon abhängt, wie ich mein Privatleben organisiere. Jeden Euro, den der Staat dafür ausgibt, Erzieher besser zu bezahlen oder Ganztagsschulen einzurichten, finde ich gut investiert. Aber mit welcher Berechtigung, bitte sehr, mischt sich die Politik so ausgiebig in mein Familienleben ein?

Das Jahr, in dem meine Tochter gezeugt wurde, hat der Economist einmal das »Jahr der Demografie« genannt. Damals schrieb der FAZ- Herausgeber Frank Schirrmacher in seinem Buch Das Methusalem-Komplott über das alternde Deutschland, Talkshows beschäftigten sich mit der niedrigen Geburtenrate, Bild attackierte deutsche Fernsehmoderatorinnen, weil sie kinderlos und damit angeblich schlechte Vorbilder waren. Die neue schwarz-rote Regierung führte Elterngeld, Vätermonate und die Rente ab 67 ein.

Das Ehegattensplitting blieb. Mein Groll über diese Regelung auch. Denn mir begegneten immer mehr junge Eltern, bei denen der angeblich familienfreundliche Steuervorteil merkwürdige Folgen hatte. Weil ich spät Mutter wurde und ein Kind im Kita-Alter habe, gehören zu meinem Bekanntenkreis viele Paare um die dreißig, deren Arbeitsteilung nach der Geburt der Kinder traditioneller wurde als geplant. Das Muster ist immer gleich: Beide sind Akademiker, er ist etwas älter als sie, die Einkommen liegen nicht weit auseinander, jeder lädt den anderen mal ins Kino ein, man fühlt sich ökonomisch auf Augenhöhe. Während der Schwangerschaft ist noch viel von Gleichberechtigung die Rede. Dann wird die Elternzeit doch nicht wie geplant hälftig aufgeteilt, weil ihr Einkommen etwas kleiner ist als seins. Wenn man gerade eine neue Wohnung bezieht, ein Auto kauft oder einen Kredit abbezahlt, sind 300 Euro Gehaltsunterschied nicht egal. Dann kommt das zweite Kind, Mama setzt wieder länger aus als Papa, der in dieser Zeit mehr arbeitet als vorher und im Job vorankommt. Der Einkommensunterschied wird so immer größer.

Dann tritt der Vater vielleicht auch noch einen neuen Job an oder wechselt in eine andere Stadt, die qualifizierte junge Mutter setzt deswegen länger aus als geplant oder muss sich eine neue Stelle suchen – der Abstand beim Gehalt vergrößert sich weiter. In diesem Moment wird es interessant, unterschiedliche Steuerklassen zu beantragen, also das Ehegattensplitting zu nutzen. Die Nettoeinkommen liegen dann noch weiter auseinander, weil sie einen höheren Anteil ihres Gehalts an das Finanzamt abtritt als er. Wenn bei solchen Paaren die Entscheidung ansteht, ob beide oder nur einer Teilzeit arbeitet, liegt die zumindest ökonomisch vernünftige Antwort auf der Hand: Er arbeitet mehr, sie weniger. Seit ich meinen kleinen ökonomischen Selbstversuch gestartet habe, kann mir niemand mehr erzählen, das Thema Splitting erledige sich von selbst, weil junge Paare heute anders als ihre Eltern lebten.

Dann gab es da auch noch das Beispiel jenes Kollegen mit zwei kleinen Kindern, dessen Ehefrau gestorben war. Sie hatte sich zu Hause um die Kinder gekümmert. Er verdiente sehr gut – ein klassischer Fall, bei dem das Splitting wie bei uns auch große Vorteile bringt, mehrere Hundert Euro monatlich. Nach dem Tod der Frau hätte der Kollege dieses Geld besonders gut gebrauchen können. Er wollte seine teure Wohnung wegen der Kinder unbedingt halten, außerdem jedoch eine Kinderfrau einstellen. Doch mit der Ehefrau verschwand auch der Steuervorteil. Immerhin: Ein Jahr lang hilft in so einem Fall eine Sonderregelung für Witwer und Witwen – beim so genannten Gnadensplitting besteht der Splittingvorteil zunächst weiter.

Für gescheiterte Beziehungen, das lernte ich im zweiten Teil meines Selbstversuchs, gibt es solch eine Gnade nicht. Nach einigen Jahren endete meine Ehe, auch wenn sie auf dem Papier noch ziemlich lange fortbestand. Aber als klar war, dass mein damaliger Mann und ich nicht mehr zusammenleben wollten, teilten wir das dem Finanzamt mit. Wir sind verheiratet, aber steuerrechtlich kein Paar mehr und werden getrennt veranlagt. Der Splittingvorteil besteht nicht mehr. Ich bekomme zwar mittlerweile 184 Euro Kindergeld pro Monat, zahle aber mehr Steuern als in der Zeit als kinderlose Ehefrau.

Die letzte Lektion aus meinem Selbstversuch lautete daher: Unser Steuerrecht hat etwas Darwinistisches. Es liebt die Starken. Es hilft dir, wenn es in der Liebe gut läuft. Es nützt dir wenig, wenn du frisch verlassen in deine Kissen weinst. So war es wenigstens bei mir.

Offenbar ist einigen Politikern dieser Umstand auch schon aufgefallen, deshalb gibt es seit einigen Jahren eine Art Trostpreis für Alleinerziehende. Wir können den Entlastungsbeitrag von 1.308 Euro im Jahr beantragen. Dieser Nachlass bei der Steuer entstand nach einer ähnlichen Logik wie das Betreuungsgeld, das die Bundesregierung für Eltern einführen will, die ihre Kinder nicht in die Kita schicken. Wenn eine Gruppe einen Vorteil erhält, wehren sich irgendwann diejenigen, die ausgeschlossen sind. Dann wird die nächste Vergünstigung eingeführt.

Ich werde den Entlastungsbetrag übrigens in diesem Jahr nicht bekommen. Demnächst wohnt ein Au-pair bei uns. Als alleinerziehend gilt nur jemand, in dessen Haushalt kein zweiter Erwachsener lebt. Auch diese Regel ist nicht ohne, wie ein befreundeter alleinerziehender Vater von zwei Teenager-Töchtern erfuhr. Er bekam den Zuschlag plötzlich nicht mehr, als die ältere seiner beiden Töchter volljährig wurde. Dabei waren seine Kosten für die Kinder in diesem Jahr besonders hoch. Das jüngere Mädchen war gerade Austauschschülerin in Amerika, die Ältere steckte mitten im Abitur. Sie konnte, anders als davor und danach, nicht nebenher jobben und bekam mehr Taschengeld.

An dieser Stelle wäre die Geschichte meines familienpolitischen Selbstversuchs zu Ende, hätte ich nicht im vergangenen Jahr einige Monate an einer amerikanischen Universität verbracht. Das war die Zeit, in der Occupy Wall Street entstand und die neue Bewegung in vielen Ländern daran erinnerte, dass die Ungleichheit wächst. Für amerikanische Armutsforscher ist es eine Selbstverständlichkeit, dass es auch in den Familien eine Art Zwei-Klassen-Struktur gibt: Schon seit den siebziger Jahren gehen die Scheidungsraten bei den Wohlhabenden nach unten, bei den Armen steigen sie. Die Mittel- und Oberschicht, so lehrt es zum Beispiel die Professorin Kathryn Edin von der Harvard University, habe gelernt, ihre Ehen zu stabilisieren, die Unterschicht hingegen nicht. In Deutschland gibt es den gleichen Trend. Die staatliche Steuer- und Sozialpolitik verstärkt ihn: Für Reiche lohnt sich die stabile Ein-Verdiener-Ehe, für arbeitslose Eltern eher die Trennung, weil der Sozialstaat vor allem arbeitslosen Alleinerziehenden zusätzliche Leistungen gewährt.

Ich traf in Amerika auch französische Familienforscher, die mich daran erinnerten, wie wenig die Förderung von Ehen mit den Kindern in Verbindung steht. Für die Generation meiner Eltern gehörte beides zusammen, das Heiraten und das Kinderkriegen. Heute hat jedes dritte neugeborene Kind in Deutschland unverheiratete Eltern. In Frankreich, wo die Geburtenrate viel höher ist als bei uns, stammen fast zwei Drittel aller Neugeborenen von unverheirateten Eltern ab. Das liegt daran, dass es in Frankreich so etwas wie eine »Ehe light« gibt, eine Art eingetragene Partnerschaft auch für heterosexuelle Paare. Für viele junge Paare, die Kinder bekommen, ist das sehr attraktiv.

Seit einigen Wochen bin ich zurück in Deutschland und höre immer wieder, wir lebten in einem liberalen, lässigen Land. Neuerdings, das hat gerade ein Gericht in Köln entschieden, bekommen doch sogar homosexuelle Paare den gleichen Splittingvorteil wie Verheiratete! Manchmal würde ich in solchen Momenten gern dazwischenrufen: Stopp, das stimmt so nicht! Wir leben in einem ziemlich konservativen Land, das Menschen mit rund zwanzig Milliarden Euro pro Jahr zur Ehe motiviert! Und zwar zur Ein-Verdiener-Ehe, in der die Ehefrau bestenfalls einen Minijob hat!

Und etwas leiser würde ich manchmal gern fragen, ob es nicht sogar romantischer wäre, wenn es bei Hochzeiten nur noch um die Liebe und nicht mehr um das Finanzamt ginge. Ich bin gegen das Ehegattensplitting, aber für die Ehe. Ich möchte, dass dieser besondere Moment, in dem sich zwei füreinander entscheiden, eine private Angelegenheit bleibt. Der Staat mischt sich in so viele private Angelegenheiten ein, er steuert mit seinen Steuervorteilen, ob wir Wohnungen mieten oder kaufen, ob wir zur Arbeit mit dem Auto oder Fahrrad fahren, ob wir unsere Kinder auf Privatschulen schicken und wie wir unsere Eltern pflegen. Eigentlich wäre es ein Thema für die FDP, den Staat aus dem Privatleben seiner Bürger stärker herauszuhalten, auch aus der Ehe. Leider sieht die FDP im Ehegattensplitting vor allem einen Steuervorteil und verteidigt es deshalb mindestens so engagiert wie die CSU.

All das ärgert mich, trotzdem habe ich keinen Grund, mich zu beschweren. Niemand hat mich gezwungen, meinen Selbstversuch zu starten. Man muss sich keine Sorgen machen um mich, genauso wenig um meinen Exmann, meine Tochter oder den Freund mit den großen Töchtern. Ich ärgere mich über das Ehegattensplitting nicht, weil ich arm bin und Hilfe brauche. Ich ärgere mich, weil ich eine sentimentale, feministisch geprägte, liberal denkende Ökonomin bin, die Hochzeiten liebt.

 
Leserkommentare
    • Mithra
    • 03.02.2012 um 21:18 Uhr

    Ich lese Zeit-Online regelmäßig, und stimme relativ selten mit den Meinungen der Autoren und -innen überein.
    Dieser Artikel ist wie der Fund eines Goldnuggets und treibt mir die Tränen der Begeisterung ins Auge.
    Falls sich jemals eine Partei finden sollte, die dieses üble Verfahren des Ehegattensplittings ersatzlos abschafft, bekommt diese für den Rest meines Lebens meine Stimme!
    Das sogar auf die Gefahr hin, dass die LINKE das Thema aufgreift.
    Ich hoffe aber mehr auf die Piraten.

    4 Leserempfehlungen
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    tatsächlich findet sich im Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland der schöne Absatz:
    Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen. Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften sind an die Versorgung von Kindern und schwachen Menschen zu binden.

    Zu finden (wie alles mögliche) im Wiki: http://wiki.piratenpartei...

    Auch ich finde es bedenklich, dass meine Ehe gefördert wird, ohne dass ich Kinder oder ältere Familienmitglieder pflege. Danke für den schönen Artikel, Frau Niejahr.

    • .Lila.
    • 17.02.2013 um 13:58 Uhr

    Die Linke will das schon seit Jahren.
    Zum Beispiel schon im jahr 2007: http://www.linksfraktion....

    Wir sind besser als unser Ruf! :D

    tatsächlich findet sich im Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland der schöne Absatz:
    Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen. Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften sind an die Versorgung von Kindern und schwachen Menschen zu binden.

    Zu finden (wie alles mögliche) im Wiki: http://wiki.piratenpartei...

    Auch ich finde es bedenklich, dass meine Ehe gefördert wird, ohne dass ich Kinder oder ältere Familienmitglieder pflege. Danke für den schönen Artikel, Frau Niejahr.

    • .Lila.
    • 17.02.2013 um 13:58 Uhr

    Die Linke will das schon seit Jahren.
    Zum Beispiel schon im jahr 2007: http://www.linksfraktion....

    Wir sind besser als unser Ruf! :D

  1. also ohne Ausnahmen 25% Steuern für alle und einen Steuerfreibetrag von 10.000 € pro Person, auch für Kinder in der Familie, ähnlich wie von Kirchhof vorgeschlagen. Das wäre sozial und gerecht und vor allem einfach, wir bräuchten dann keine Steuerberater mehr, und sicher wären die auch die einzigen, die einen objektiven Grund zum Protest gegen ein solches Modell hätten.

    3 Leserempfehlungen
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    • gusto
    • 12.04.2012 um 9:10 Uhr

    Ihr Vorschlag ist Populismus pur
    Grundfreibetrag beträgt z.Zt 8000 für Kinder 7000 € der Eingangssteuersatz beträgt 14% dann kommt die Progrssion bei 15000 sind ihre 25% Steuersatz erreicht.
    soweit ist diese Berechnung für den Normalbürger nicht weg von dem was Sie vorschlagen.
    Der einziege Haken: die 10% der Bürger die 50% der Steuerlast tragen würden nur noch die Hälfte bezahlen der Staat hätte also 25 % weniger Einkommensteuer mit Ihrem Vorschlag.
    Es müssten also ca 40% Steuersatz sein dann ginge es und schon würde es für den Normalbürger Teuer und wir wären ein Steuerparadies für Reiche.
    Ach ja der Mehrwertstuervcorschlag wird auch gern genommen.
    Die Reichen besteuern dann ihren persönlichen Verbrauch und der liegt selten um den Faktor 10 höher als der eiones ALG2 Empfängers!
    3500 € ausgeben? wenn Auto von Firma bezahlt Keine Miete weil Grundgeigentum geerbt, Heizkosten gegen Null weil technisch auf dem Stand Haushälterin als Haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt, da muss man schon bald jeden Tag Schmuck und Kleidung kaufen.
    Der Reichtum liegt in Aktien, Finanzgeschäften, Beteiligungen und die sind komplett Mehrwertsteuerfrei.
    Also ein Multimillionär zahlt dann etwa so viel Steuern wie eine Unterschicht-Grossfamilie mit Mama Papa Oma Opa Tante Onkel und 4 Kindern - das wäre wiedermal das Steuerparadies für Reiche.
    Aber es geht noch Besser: Wie wäre es mit einem Steuerfestbetrag (Nasensteuer?) Ist sogar schon geplant: Krankenversicherungs Festbeträge!

    • gusto
    • 12.04.2012 um 9:10 Uhr

    Ihr Vorschlag ist Populismus pur
    Grundfreibetrag beträgt z.Zt 8000 für Kinder 7000 € der Eingangssteuersatz beträgt 14% dann kommt die Progrssion bei 15000 sind ihre 25% Steuersatz erreicht.
    soweit ist diese Berechnung für den Normalbürger nicht weg von dem was Sie vorschlagen.
    Der einziege Haken: die 10% der Bürger die 50% der Steuerlast tragen würden nur noch die Hälfte bezahlen der Staat hätte also 25 % weniger Einkommensteuer mit Ihrem Vorschlag.
    Es müssten also ca 40% Steuersatz sein dann ginge es und schon würde es für den Normalbürger Teuer und wir wären ein Steuerparadies für Reiche.
    Ach ja der Mehrwertstuervcorschlag wird auch gern genommen.
    Die Reichen besteuern dann ihren persönlichen Verbrauch und der liegt selten um den Faktor 10 höher als der eiones ALG2 Empfängers!
    3500 € ausgeben? wenn Auto von Firma bezahlt Keine Miete weil Grundgeigentum geerbt, Heizkosten gegen Null weil technisch auf dem Stand Haushälterin als Haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt, da muss man schon bald jeden Tag Schmuck und Kleidung kaufen.
    Der Reichtum liegt in Aktien, Finanzgeschäften, Beteiligungen und die sind komplett Mehrwertsteuerfrei.
    Also ein Multimillionär zahlt dann etwa so viel Steuern wie eine Unterschicht-Grossfamilie mit Mama Papa Oma Opa Tante Onkel und 4 Kindern - das wäre wiedermal das Steuerparadies für Reiche.
    Aber es geht noch Besser: Wie wäre es mit einem Steuerfestbetrag (Nasensteuer?) Ist sogar schon geplant: Krankenversicherungs Festbeträge!

    • ThorHa
    • 04.02.2012 um 18:41 Uhr

    Weil es - das hat sie an anderer Stelle selbst schon geschrieben - aus ihrer Sicht ein Anreiz für ein Lebensmodell ist, dass die ZEIT fundamental ablehnt. Nämlich das, wo der Mann verdient und die Frau zu Hause bleibt.
    Nun ist das deutsche Steuerrecht durchsetzt mit Wertungen in Form von Subventionen für private (!) Entscheidungen. Es begünstigt bestimmte Vermögensanlagen, Kinder, bestimmte Arbeitsformen. Es enthält einen Umverteilungsfaktor (Besserverdienende zahlen höhere Steuern), beinhaltet Umzugssubventionen und Subventionen für weite Strecken zur Arbeit. Etc. usw.
    Nur eine der beiden einzigen Steuersubventionen, die einen direkten Grundgesetzbezug haben (Art. 6, besonderer Schutz von Ehe und Familie), steht unter Dauerbeschuss der ZEIT. Dabei geht es nicht um Moral, nicht um Gerechtigkeit, nicht um Grundsätze. Sondern um pure, reine, unverfälschte Ideologie.

    Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen und Pauschalisierungen. Danke, die Redaktion/mk

    6 Leserempfehlungen
  2. tatsächlich findet sich im Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland der schöne Absatz:
    Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen. Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften sind an die Versorgung von Kindern und schwachen Menschen zu binden.

    Zu finden (wie alles mögliche) im Wiki: http://wiki.piratenpartei...

    Auch ich finde es bedenklich, dass meine Ehe gefördert wird, ohne dass ich Kinder oder ältere Familienmitglieder pflege. Danke für den schönen Artikel, Frau Niejahr.

    3 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Goldnugget"
  3. Danke für den Artikel, Frau Niejahr! Auch ich bin vehement gegen das Ehegattensplitting, da es völlig absurde Anreize setzt. Als Volkswirtin verdiene ich auch deutlich besser als mein Mann. Nach dem Mutterschutz habe ich vier Monate Elternzeit genommen, das konnten wir uns gerade noch leisten - das Elterngeld reichte gerade für die Miete. Jetzt hat mein Mann Elternzeit und arbeitet trotzdem Teilzeit. Das reduziert den Splittingvorteil um 600 EUR - zugunsten von 300 EUR Elterngeld. Und wir geben über die Hälfte seines Einkommens für die Tagesmutter aus. Wäre er eine Frau und ich ein durchschnittlicher Konservativer, wäre klar, dass die Mutter zuhause bleiben sollte und zwar nicht nur ein paar Monate, sondern bis das Kind in den Kindergarten kommt.
    Kitaplätze gibt es bei uns nicht genügend. Zudem nehmen Kitas nur einmal im Jahr Kinder auf - wer also nur ein halbes Jahr aussetzen will, ist gut beraten, im Mai zu zeugen und im Februar zu gebären. Wie absurd ist das? Eine Tagesmutter (sofern man überhaupt eine findet) ist ungleich teurer, das schafft zusätzliche Anreize, zuhause zu bleiben. Und dann lese ich, dass immer mehr Qualifizierte und Hochqualifizierte Arbeitskräfte fehlen. Sie sind wahrscheinlich gerade beim Brei kochen, Wickeln oder sitzen am Rand eines Sandkastens. Alles schön - und noch schöner, wenn man sich nicht Vollzeit damit beschäftigen muss, sondern frei wählen kann.
    Sie haben Recht, Frau Niejahr: wo sind die Liberalen, wenn man sie braucht?

    4 Leserempfehlungen
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    • TDU
    • 14.02.2012 um 15:09 Uhr

    Mal Beispiel von unten: Geheiratet, Frau zu Hause, Kind erzogen, Mutter und Schwiegermutter bis zum Ende gepflegt, danach wieder arbeiten.

    Nein, nicht mehr tauglich für den Arbeitsmarkt. Obwohl vorher 25 Jahre drin. Putzen, Mann Geringverdiener, weil auch zu alt, Firma insolvent - ohne Ehegattensplitting gäbe es Steuerpflicht, also ab zu Hartz IV. Auch deswegen, weil der Staat sich woanders drei mal so breit macht wie früher. bei Strom, Wasser, Oel und Krankenasse.

    Übrigen wäre das genauso, wenn man als Mann zu Hause geblieben wäre.

    Man hätte alles anders machen sollen.

    Kind in die Kita, die Eltern ins Pflegeheim und gut is. Dazu Scheidung. Für beide Höchstsatz. Euro 400 Job vielleicht denn untauglich melden kann man sich immer ab einem bestimmten Alter und auch gut is.

    Auf solche absurden Rechenspiele habe ich nie gesetzt. Bin ich vermutlich zu durchsschnittlich konservativ und nicht staatshörig und neidvoll pingelig genug. Und wenns kein Splitting gegeben hätte, wäre ich trotzdem verheiratet. Momentan hilft es dabei zu leben, ohne Betteln zu müssen.

    • TDU
    • 14.02.2012 um 15:09 Uhr

    Mal Beispiel von unten: Geheiratet, Frau zu Hause, Kind erzogen, Mutter und Schwiegermutter bis zum Ende gepflegt, danach wieder arbeiten.

    Nein, nicht mehr tauglich für den Arbeitsmarkt. Obwohl vorher 25 Jahre drin. Putzen, Mann Geringverdiener, weil auch zu alt, Firma insolvent - ohne Ehegattensplitting gäbe es Steuerpflicht, also ab zu Hartz IV. Auch deswegen, weil der Staat sich woanders drei mal so breit macht wie früher. bei Strom, Wasser, Oel und Krankenasse.

    Übrigen wäre das genauso, wenn man als Mann zu Hause geblieben wäre.

    Man hätte alles anders machen sollen.

    Kind in die Kita, die Eltern ins Pflegeheim und gut is. Dazu Scheidung. Für beide Höchstsatz. Euro 400 Job vielleicht denn untauglich melden kann man sich immer ab einem bestimmten Alter und auch gut is.

    Auf solche absurden Rechenspiele habe ich nie gesetzt. Bin ich vermutlich zu durchsschnittlich konservativ und nicht staatshörig und neidvoll pingelig genug. Und wenns kein Splitting gegeben hätte, wäre ich trotzdem verheiratet. Momentan hilft es dabei zu leben, ohne Betteln zu müssen.

  4. Das Argument „Ohne mein Einkommen gab es keine Einkommensdifferenz in unserer Ehe, und ohne Einkommensdifferenz fehlte auch der Splittingrabatt“ ist schlichtweg falsch. Bei gemeinsamer Veranlagung der Ehepartner wirkt der Splittingrabatt selbstverständlich auch dann, wenn eines der beiden Einkommen gleich Null ist – egal, ob es ich dabei um das der Frau oder das des Mannes handelt! Denkbar ist natürlich, dass das verbleibende Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages lag und deshalb für das Ehepaar überhaupt keine Steuern mehr anfielen – das ist aber eher unwahrscheinlich, da Frau Niejahr wenige Sätze zuvor betont, dass ihr Mann gehaltsmäßig langsam aufgeholt hatte! Was hier beklagt wird, ist die schlichte Tatsache, dass bei Wegfall des höheren Einkommens natürlich weniger Steuervorteile erzielt werden als bei Wegfall des niedrigeren Einkommens – aber wie sollte das denn anders möglich sein?

    Eine Feministin beklagt sich darüber, dass sie ein höheres Gehaltsniveau hat als ihr Mann und das der Mann kein Kind bekommen kann – ich bin gespannt, was zukünftig von schwulen oder lesbischen Partnerschaften zum Thema Splittingrabatt zu lesen sein wird.

    7 Leserempfehlungen
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    ... ueber ihr hoeheres Gehalt, sondern dafuer, dass sie fuers Heiraten belohnt wird (durch Steuervorteile) und fuer Kinderkreiegen besttraft (durch zwangslaeufiges Wiedereinbuessen der Steuervorteile). Eine Abschaffung des Ehesplittings bei gleichzeitiger Kanalisierung dieses Geldes in ein BGE, hoeheres Kindergeld oder Kitas waere eine fairere Loesung.

    ... ueber ihr hoeheres Gehalt, sondern dafuer, dass sie fuers Heiraten belohnt wird (durch Steuervorteile) und fuer Kinderkreiegen besttraft (durch zwangslaeufiges Wiedereinbuessen der Steuervorteile). Eine Abschaffung des Ehesplittings bei gleichzeitiger Kanalisierung dieses Geldes in ein BGE, hoeheres Kindergeld oder Kitas waere eine fairere Loesung.

    • zeitr
    • 11.02.2012 um 11:00 Uhr

    Ich finde es schade, dass selbst eine Diplom-Volkswirtin diesen Denkfehler macht: "In diesem Moment wird es interessant, unterschiedliche Steuerklassen zu beantragen, also das Ehegattensplitting zu nutzen. Die Nettoeinkommen liegen dann noch weiter auseinander, weil sie einen höheren Anteil ihres Gehalts an das Finanzamt abtritt als er.".
    Das ist falsch. Die "Steuerklassen" müssten eigentlich "Steuervorauszahlungsklassen" heißen, weil sie keinen Einfluss auf die letztlich gezahlte Steuer haben. Wie die Autorin selbst schreibt, funktioniert das Ehegattensplitting so, dass die Einkommen addiert werden, um den Steuersatz zu bestimmen - daher ist nach Steuern jeder verdiente Euro genau gleich viel wert, egal von welchem Ehepartner er verdient wurde. Relevant für die zu zahlende Steuer ist letztlich nur die Summe. Der Vorteil einer besser der späteren Steuerschuld entsprechenden Vorauszahlung ist minimal und sicher kein Grund, deswegen sein Leben anders zu organisieren.
    Natürlich hat sie mit den meisten anderen ihrer Beobachtungen recht, und es ist ein ungewöhnlich guter ZEIT-Artikel.

    2 Leserempfehlungen
    • Pyr
    • 14.02.2012 um 12:00 Uhr

    Sie zwingt uns in die Position des Alleinverdieners. Darauf habe ich ehrlich gesagt überhaupt keine Lust. Ich will auch etwas von meinem Partner und meinen Kindern haben...

    Das Ehegattensplitting benachteiligt überdies auch nicht-monogam lebende Menschen ganz massiv. Diese leben (z.B. im polyamoren Kontext) in gefestigten Familienstrukturen zusammen, mit Kindern. Das halte ich für ebenso schützens- und unterstützenswert wie eine monogame Partnerschaft...

    Der Staat sollte niemandem vorschreiben, wie seine Partnerschaft oder die Aufteilung von Arbeit und Kindeserziehung auszusehen hat. Gleichberechtigung ist so nicht zu erreichen.

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