Juristen: Rechtsrat am Esstisch
Die eigene Kanzlei ist für junge Anwälte oft die einzige Chance für einen Berufseinstieg. Notlösung oder vernünftige Alternative?
Es war ein Rolle Geschenkpapier, die Jessica Kuhn dabei half, sich als Rechtsanwältin selbstständig zu machen – links herum an die Tür des Schlafzimmers geklebt, mit einer Spalte für Pro und einer für Kontra. Wochenlang sammelte sie auf dem Blatt Argumente. Schließlich wogen die Gründe, die fürs eigene Büro sprachen, schwerer: Unabhängigkeit, Flexibilität, Selbstverwirklichung – statt einer Arbeit in der Verwaltung. Im Oktober 2009, nach mehr als einem halben Jahr Vorbereitungszeit, eröffnete Jessica Kuhn in der Göttinger Innenstadt ihre eigene Kanzlei.
Mit ihrer Berufswahl tut es die heute 31-Jährige vielen Volljuristen gleich: Etwa drei Viertel derer, die das Zweite Staatsexamen in der Tasche haben, werden hierzulande Rechtsanwalt. Die Konkurrenz ist groß. 2011 zählte die Bundesrechtsanwaltskammer rund 156.000 zugelassene Anwälte – doppelt so viele wie 1996. Hinzu kommen immer mehr Dienstleister, die, auch ohne Anwalt zu sein, eine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Trotzdem werde der Einstieg in den Anwaltsberuf für Absolventen wieder ein wenig einfacher, sagt Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Denn die Zahl der Referendare ist im Jahr 2011 mit knapp über 16.000 so niedrig wie zuletzt Anfang der achtziger Jahre gewesen. Das heiße jedoch nicht, dass es leicht sei, auf dem Markt einen Platz zu finden: »Es gibt weiterhin mehr Anwältinnen und Anwälte, als es der Beratungsbedarf erfordert.«
Wie eine 2010 durchgeführte Studie des Instituts für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg zeigt, begannen zwei Drittel der befragten Berufseinsteiger ihre Laufbahn als angestellte Rechtsanwälte. Immerhin 20 Prozent gründeten eine eigene Kanzlei. Es zeigte sich: Je besser die Examensnote, umso häufiger gelang der Einstieg ins Angestelltenverhältnis. Zwei Prädikatsexamen, also mindestens »vollbefriedigend«, schaffen allerdings nur 15 Prozent der Juristen. Spitzennoten aber gelten nach wie vor als Eintrittskarte für einen Job bei einer Spitzenkanzlei, vorzugsweise garniert mit einem Master of Laws, einem Doktortitel und ausgezeichneten Englischkenntnissen.
Viele brauchen einen Zweitjob
Daniel Schnabl, 32, erfüllt all diese Kriterien. Obendrein nutzte er sein Referendariat, um in vier Großkanzleien mitzuarbeiten. »Hinterher konnte ich mir den Arbeitgeber aussuchen«, sagt er. Seine Wahl fiel auf die Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer am Standort Frankfurt am Main, die dort rund 200 Anwälte beschäftigt. Schnabl vertritt Großunternehmen in wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Streitwerten in Millionenhöhe. Sein Einstiegsgehalt: rund 100.000 Euro.
Angestellte Junganwälte in Einzelkanzleien verdienen deutlich weniger: Nach einer Befragung des Soldan-Instituts sind es durchschnittlich 30.000 Euro pro Jahr. Geradezu prekär ist, verglichen damit, die Situation für Kanzleigründer. Laut IFB-Studie erzielen sie im ersten Jahr einen durchschnittlichen Monatsumsatz von 1.600 Euro und 400 Euro Gewinn; zwei Drittel brauchen einen Zweitjob oder sind auf Angehörige und Freunde angewiesen, um über die Runden zu kommen.
Die Entscheidung, sich nach dem Referendariat selbstständig zu machen, resultiert häufig aus einem Mangel an Alternativen. Schon zwei befriedigende Examen, wie Jessica Kuhn sie hatte, können die Stellensuche mühsam machen. »Einige gründen vielleicht aus Überzeugung eine Kanzlei oder deshalb, weil sie denken, dass sie so ihr Familienleben besser managen können«, sagt Rechtsanwältin Silke Waterschek, Vorsitzende der Junganwälte im Deutschen Anwaltverein. »Aber ich beobachte, dass in so unsicheren Zeiten wie heute viele den Mut zur Existenzgründung nicht mehr aufbringen – oder den Aufwand und die Kosten scheuen.« Wer nicht gründet, muss wohl umsatteln oder sich weiterhin überall bewerben.
Jessica Kuhn scheute nichts. Informierte sich, ließ sich beraten, rechnete mit allem und legte es schriftlich in einem Businessplan nieder. Finanzierung? Mandantengewinnung? Was, wenn alles schiefgeht? »Ich bin von nur einem Mandanten pro Monat ausgegangen, mit einem Streitwert zwischen einem und 300 Euro«, berichtet sie. »Mir war klar, dass in den ersten Monaten kaum etwas reinkommt.« Demgegenüber standen Ausgaben für Büromiete, Rechtsanwaltsversorgung, Kammermitgliedschaft, Versicherungen, eine Homepage vom Profi. Um ihre Einnahmen aufzubessern, hält Kuhn heute Vorträge zu Arbeits- und Sozialrecht und gibt Seminare zum Thema Existenzgründung.
Insgesamt können die Gründungskosten für eine Kanzlei leicht über 10.000 Euro schnellen – nicht zuletzt deshalb startet etwa ein Drittel aller Junganwälte mit der günstigeren Variante »Wohnzimmerkanzlei« und betreibt ein Büro erst einmal von zu Hause aus. Doch wer den Laden nicht zum Laufen bringt, bleibt leicht auf einem Berg Schulden sitzen. Der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zufolge haben im Jahr 2010 1.444 Anwälte zwischen 27 und 39 Jahren ihre Zulassung freiwillig wieder zurückgegeben.
Hinzu kommt: Das Jurastudium bereitet nur begrenzt auf die Tätigkeit als Anwalt vor – und im Referendariat nutzen viele zumindest einen Teil der Zeit bei der Anwaltsstation, um fürs Examen zu pauken. »Wichtiger wäre, herauszufinden, ob einem der Beruf des Anwalts überhaupt liegt, und sich ordentlich reinzuhängen«, sagt Cord Brügmann vom DAV. Wer bei einer Kanzlei einen guten Eindruck hinterlässt, hat Chancen, nach der Ausbildung eingestellt zu werden – Noten sind dann sekundär.
Einstieg als freier Mitarbeiter
»Die Zeiten, in denen es reichte, als Anwalt sein Schild an die Tür zu hängen, sind vorbei«, weiß Ekkehart Schäfer, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer. Daher wird Spezialisierung empfohlen – ein Rat, den Berufseinsteiger allerdings nur bedingt umsetzen können, denn, wie Schäfer sagt: »In den gängigen Rechtsgebieten ist der Markt fast dicht. Da haben es gerade Anfänger schwer, überhaupt an Fälle zu kommen.« Sein Vorschlag: Zunächst in einer Kanzlei mitarbeiten, wo man Fälle zugewiesen bekommt und praktische Erfahrungen sammeln kann – zur Not auch als freier Mitarbeiter.
Ansonsten gilt: Am Ball bleiben, was neue Rechtsentwicklungen anbelangt. Nischen jenseits der klassischen Fachgebiete finden. Ideen haben. Jessica Kuhn etwa lässt sich mit einem eigenen Stand auf Gesundheitsmessen blicken, um mögliche Mandanten auf sich aufmerksam zu machen: Sie hat ihre Vorliebe für Patientenrecht und Schwerbehindertenrecht entdeckt. Gut zwei Jahre nach der Gründung ihrer Kanzlei muss sie nicht mehr jeden Fall übernehmen und kann sich inzwischen sogar eine Rechtsanwaltsgehilfin leisten. Sie weiß, dass weitere Durststrecken kommen können – für selbstständige Anwälte heißt es, mindestens drei bis fünf Jahre lang vor allem durchzuhalten. Aber ihre Ängste haben sich als unbegründet erwiesen. »Ich hätte mich« sagt sie, »schon viel früher selbstständig machen können.«
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"2011 zählte die Bundesrechtsanwaltskammer rund 156.000 zugelassene Anwälte – doppelt so viele wie 1996."
Mal ehrlich, wenn sich der Bedarf an Anwälten derart erhöht, dann muss man sich doch fragen, ob man nicht ein wenig überflüssige Bürokratie abbauen sollte!
Der Beratungsbedarf stieg ja überhaupt nicht. Es ist nur die Zahl der Absolventen, die größer wurde.
Der Beratungsbedarf stieg ja überhaupt nicht. Es ist nur die Zahl der Absolventen, die größer wurde.
Alternative anzumerken. Nämlich die Politik. Fast alle Politiker im Bundestag sind Rechtsanwälte.
Wie hat in einer Diskussionsrunde einer dieser abgeordneten auf die Frage warum er nicht seinen Beruf als Anwalt ausübt geantwortet: Da müßte ich ja arbeiten!
Das ist sicher nicht zu verallgemeinern aber sicher ein Aspekt von mehreren bei der Suche nach Alternativen.
Seltsamer Weise gibt es meins Wissens keinen Staatsanwalt in der Politik. Warum wohl nicht?
Der Beratungsbedarf stieg ja überhaupt nicht. Es ist nur die Zahl der Absolventen, die größer wurde.
Wie so oft, ist die Aussagekraft von Statistiken auch hier sehr begrenzt. Eine nicht unerhebliche Zahl an Kanzleigründern oder auch bereits seit Jahrzehneten zugelassenen Anwälten, sind nämlich tatsächlich als solche tätig. Wer sich nämlich trotz Bestehens eines Angestelltenverhältnisses als Rechtsanwalt zulässt, bekommt die Möglichkeit sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu verabschieden und sich beim Anwaltsversorgungswerk anzumelden, um so seine Versorgungslücke im Alter zu beseitigen. Vorsichtigen inoffiziellen Schätzungen zufolge sind daher etwa nur 50 % der 156.000 Anwälte als solche tatsächlich aktiv.
Das Beispiel Großkanzlei wird natürlich immer gern angeführt, lässt aber auch wieder außer Betrachtung, dass von den gut verdienenden Berufsanfängern nur ein sehr geringer Prozentsatz später Partner wird und sich deswegen gut ausgebildet in die Selbständigkeit oder ein Unternehmen verabschiedet, dass er vorher beraten hat.
Die Mär von den zwei Prädikatsexamen stimmt im Übrigen auch nicht generell bei Großkanzleien. Diese Attitüde wird nur oft nach Außen getragen, um gegenüber den Mandanten die unnötig hohen Studensätze rechtfertigen zu können. (Um dies klarzustellen: Dies soll nicht heißen, dass dort nicht oft die am besten ausgebildeten Juristen arbeiten) Dennoch arbeiten auch dort Juristen, die keine 2 Prädikatsexamen in der Tasche haben.
Von der Anwaltsschwämme sprach man übrigens schon in den 90er Jahren...und zwar des 19. Jahrhunderts!
Zum einen sollte man den im Artikel erteilten Rat, in der Anwaltsstation sich lieber reinzuhängen als zu lernen mit viel Vorsicht genießen.
Ich habe selbst erlebt, wie in der mündlichen Prüfung eine Kandidatin verzweifelt war, weil sie das "Prädikat" verfehlt hat, ihr die (Groß)kanzlei, bei der sie die gesamte Anwaltststation verbracht hat jedoch klipp und klar gesagt hatte, dass man sie ohne Prädikat nicht übernehmen werde. Wahrscheinlich hat irgendein Bewerber, der die Zeit genutzt hatte, um gründlich zu lernen (oder der einfach im Examen Glück hatte) und während der Anwaltstation "getaucht" ist den Job bekommen, ohne vorher auch nur einmal beim Anwalt gearbeitet zu haben.
Andererseits stimmt es auch nicht, dass nur "Prädikatsjuristen" gute Anwälte sind. Manchmal sind sie das überhaupt nicht.
...und zum Versorgungswerk:
Das ist eine feine Sache, in der Tat. Aber nur dann, wenn man auch kräftig einzahlt. Kann man nur niedrige Beiträge zahlen, bekommt man auch nur eine niedrige Rente raus.
Solidarität untereinander kann man Anwälten wirklich nicht unterstellen.
Zum einen sollte man den im Artikel erteilten Rat, in der Anwaltsstation sich lieber reinzuhängen als zu lernen mit viel Vorsicht genießen.
Ich habe selbst erlebt, wie in der mündlichen Prüfung eine Kandidatin verzweifelt war, weil sie das "Prädikat" verfehlt hat, ihr die (Groß)kanzlei, bei der sie die gesamte Anwaltststation verbracht hat jedoch klipp und klar gesagt hatte, dass man sie ohne Prädikat nicht übernehmen werde. Wahrscheinlich hat irgendein Bewerber, der die Zeit genutzt hatte, um gründlich zu lernen (oder der einfach im Examen Glück hatte) und während der Anwaltstation "getaucht" ist den Job bekommen, ohne vorher auch nur einmal beim Anwalt gearbeitet zu haben.
Andererseits stimmt es auch nicht, dass nur "Prädikatsjuristen" gute Anwälte sind. Manchmal sind sie das überhaupt nicht.
...und zum Versorgungswerk:
Das ist eine feine Sache, in der Tat. Aber nur dann, wenn man auch kräftig einzahlt. Kann man nur niedrige Beiträge zahlen, bekommt man auch nur eine niedrige Rente raus.
Solidarität untereinander kann man Anwälten wirklich nicht unterstellen.
Zum einen sollte man den im Artikel erteilten Rat, in der Anwaltsstation sich lieber reinzuhängen als zu lernen mit viel Vorsicht genießen.
Ich habe selbst erlebt, wie in der mündlichen Prüfung eine Kandidatin verzweifelt war, weil sie das "Prädikat" verfehlt hat, ihr die (Groß)kanzlei, bei der sie die gesamte Anwaltststation verbracht hat jedoch klipp und klar gesagt hatte, dass man sie ohne Prädikat nicht übernehmen werde. Wahrscheinlich hat irgendein Bewerber, der die Zeit genutzt hatte, um gründlich zu lernen (oder der einfach im Examen Glück hatte) und während der Anwaltstation "getaucht" ist den Job bekommen, ohne vorher auch nur einmal beim Anwalt gearbeitet zu haben.
Andererseits stimmt es auch nicht, dass nur "Prädikatsjuristen" gute Anwälte sind. Manchmal sind sie das überhaupt nicht.
...und zum Versorgungswerk:
Das ist eine feine Sache, in der Tat. Aber nur dann, wenn man auch kräftig einzahlt. Kann man nur niedrige Beiträge zahlen, bekommt man auch nur eine niedrige Rente raus.
Solidarität untereinander kann man Anwälten wirklich nicht unterstellen.
...die Rentenversicherungsbeiträge, die bei einem Angestellten eigentlich an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden, fließen bei einer Zulassung als Anwalt an das Anwaltsversorgungswerk, wenn man sich denn von der gesetzlichen Rentenversicherung freistellen lässt. In der Regel zahlt man also recht kräftig ein und bekommt recht kräftig raus...
...die Rentenversicherungsbeiträge, die bei einem Angestellten eigentlich an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden, fließen bei einer Zulassung als Anwalt an das Anwaltsversorgungswerk, wenn man sich denn von der gesetzlichen Rentenversicherung freistellen lässt. In der Regel zahlt man also recht kräftig ein und bekommt recht kräftig raus...
ist der ehrlichste Weg.
Ich warte immer noch darauf, dass AbsolventInnen, von Denk, Gender oder Selbsterfahrungs-Studies eine Kanzlei eröffnen und ihre Dienste auf dem Markt anbieten.
Dabei ist es so simpel: Jeder hat das Recht, jede Kompetenz zu erwerben, die er will. Kompetenz ist aber keine Rechtfertigung, dafür von irgendjemand irgendetwas zu bekommen. Nach Abnmehmern seines Könnens muss man schon selbst suchen.
Deshalb: die schönen Jahre des Studiums gehören in die Kategorie "Persönlichkeitsentwicklung" und damit "persönlicher Luxus" (vom schuftenden Steuerzahler großzügigst finanziert). Erwerbsarbeit findet woanders statt. Ich plädiere schon seit je dafür, dass jede/r Student/in vor Studienbeginn ein Jahr Hilfsarbeit auf dem Bau abgeleistet haben muss - einfach nur mal, um Sinn für Realitäten (und so nebenher auch noch den arbeitenden Mitmenschen) zu entwickeln.
Manch ein privilegiertes Jammern in der Luxusklasse, den Prinzessinnenblättchen und der ZEIT würde sich dann erübrigen.
[...] Übrigens ist das kein Phänomen Deutschlands, sondern bspw. auch in der Haager Konventionen zu Kindesentzug vorzufinden und z.B. hier in ARG noch weitaus schlimmer, denn da kann ich noch nicht mal zum Familiengericht ohne Anwalt, der mir aber im Ernstfall gar nicht hilft, sondern nur dabei sitzt und dann für diesen "Service" die Hand aufhält. Bei 4(!) Rechtsanwälten war ich schon und weiß dies auch von anderen Leuten. Die RAs haben oft Angst sich mit anderen RAs anzulegen (v.a. wenn diese im internen RA-Kastenranking höher stehen) oder gegen die korrupte Justiz vorzugehen.
Wenn aber die Menschen, aus häufig fehlender Empathie, nicht mehr miteinander reden können, keine Argumente hören wollen, gleich persönlich beleidigt sind und zum RA rennen, tja ... dann braucht man sich über diese gesellschaftliche Entwicklung nicht wundern.
Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion/ls
[...] Übrigens ist das kein Phänomen Deutschlands, sondern bspw. auch in der Haager Konventionen zu Kindesentzug vorzufinden und z.B. hier in ARG noch weitaus schlimmer, denn da kann ich noch nicht mal zum Familiengericht ohne Anwalt, der mir aber im Ernstfall gar nicht hilft, sondern nur dabei sitzt und dann für diesen "Service" die Hand aufhält. Bei 4(!) Rechtsanwälten war ich schon und weiß dies auch von anderen Leuten. Die RAs haben oft Angst sich mit anderen RAs anzulegen (v.a. wenn diese im internen RA-Kastenranking höher stehen) oder gegen die korrupte Justiz vorzugehen.
Wenn aber die Menschen, aus häufig fehlender Empathie, nicht mehr miteinander reden können, keine Argumente hören wollen, gleich persönlich beleidigt sind und zum RA rennen, tja ... dann braucht man sich über diese gesellschaftliche Entwicklung nicht wundern.
Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion/ls
[...] Übrigens ist das kein Phänomen Deutschlands, sondern bspw. auch in der Haager Konventionen zu Kindesentzug vorzufinden und z.B. hier in ARG noch weitaus schlimmer, denn da kann ich noch nicht mal zum Familiengericht ohne Anwalt, der mir aber im Ernstfall gar nicht hilft, sondern nur dabei sitzt und dann für diesen "Service" die Hand aufhält. Bei 4(!) Rechtsanwälten war ich schon und weiß dies auch von anderen Leuten. Die RAs haben oft Angst sich mit anderen RAs anzulegen (v.a. wenn diese im internen RA-Kastenranking höher stehen) oder gegen die korrupte Justiz vorzugehen.
Wenn aber die Menschen, aus häufig fehlender Empathie, nicht mehr miteinander reden können, keine Argumente hören wollen, gleich persönlich beleidigt sind und zum RA rennen, tja ... dann braucht man sich über diese gesellschaftliche Entwicklung nicht wundern.
Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion/ls
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