Debatte um Christian Kracht: Beschwerde beim Dienstherrn
Der Verriss des jüngsten Romans von Christian Kracht im "Spiegel" hat zu heftigen Autorenprotesten geführt. Gibt es Anstandsregeln, die ein Kritiker niemals verletzen darf?
Die Rezension des Romans von Christian Kracht in dem nicht unbedingt durch seinen Literaturteil legendären Nachrichtenmagazin Der Spiegel hat Wogen geschlagen, wie es eine einzelne Literaturkritik noch nie vermochte. Noch am Tag des Erscheinens verwahrte sich der Verlag Kiepenheuer & Witsch in einer Erklärung gegen die Kritik, die er »bösartig« und »perfide« nannte. Wenige Tage später folgte ein offener Brief, den siebzehn Schriftsteller unterschrieben haben, darunter Daniel Kehlmann, Peter Stamm, Monika Maron, Elfriede Jelinek, Kathrin Schmidt und Feridun Zaimoglu. Darin wird dem Spiegel-Autor Georg Diez vorgeworfen, die »Grenzen zwischen Kritik und Denunziation überschritten« zu haben.
Der Brief, der an den Spiegel-Chefredakteur adressiert ist, verwahrt sich gegen die »Art« der vom Spiegel praktizierten Literaturkritik, weil sie »Äußerungen von literarischen Erzählern und Figuren dem Autor« zuschriebe. Von dieser Verfahrensweise wird befürchtet, dass sie das Zeug dazu hätte, »das Ende jeder literarischen Phantasie, von Fiktion, Ironie und damit von freier Kunst« einzuläuten. Wie der Spiegel diesen Angriff zu parieren gedenkt, stand bis zum Redaktionsschluss noch nicht fest.
In der jüngsten Ausgabe wird der Kracht-Verleger Helge Malchow dann selbst zum Kritiker, der im Spiegel eine zweiseitige Gegenrezension schreibt, in der er das von ihm verlegte Buch eine »höchst raffinierte künstlerische und das heißt auch künstliche Konstruktion« und die eine Woche zuvor veröffentlichte Kritik seinerseits eine »Denunziation« nennen darf.
Die Literaturkritik, die in der öffentlichen Wahrnehmung keine große Rolle mehr spielt, hat plötzlich einen Skandal. Und zwar einen würdigeren als den letzten, der sich in der Debatte darüber erschöpfte, ob eine Siebzehnjährige zu viele Zeilen aus dem Internetblog eines unbekannten Berliner Diskothekenbesuchers abgeschrieben habe oder nicht. Denn hier handelt es sich jenseits der hermeneutischen Fehler, die dem Spiegel-Kritiker unterlaufen sind, auch um die Frage, wie politisch Literaturkritik sein darf und ob es erlaubt ist, andere als textimmanente Argumente für oder wider einen Roman zu mobilisieren.
Die Autoren haben recht: Die vom Spiegel inkriminierten Romanstellen sind aus dem Geist und in der Perspektive historischer Figuren verfasst. Die eher erbärmliche Kolonialherrlichkeit, die der Roman beschreibt, sowie die barfüßige Zivilisationskritik des albernen Kokosnusspropheten August Engelhardt und seiner verwirrten Jünger sind der Figurenperspektive geschuldet. Das hat der Spiegel-Autor übersehen. Auch ist sein Vorwurf, Krachts Roman sei »rassistisch«, ein Platzverweis, den sich ein Kritiker bei unsicherer Beweislage nicht anmaßen darf.
Die Autoren, die den Kritiker nun bei seinem obersten Dienstherrn, nein, nicht denunzieren, aber doch anklagen, maßen sich aber ebenfalls etwas an: Sie glauben zu wissen, was in der Literaturkritik erlaubt und was verboten ist. Verboten ist ihrer Meinung nach, den Autor eines Romans für seinen Erzähler haftbar zu machen.
Das ist zwar korrektes Literaturseminarwissen, aber dennoch Unsinn. Figurenrede, Ironie, Maskenspiel und die »Freiheit der Kunst« machen einen Roman und seinen Verfasser nicht per se unangreifbar. Sie sind kein ästhetischer Schutzwall, hinter den kein Kritiker mehr einen Blick werfen darf, ohne Angst vor Beschwerden bei seinen Vorgesetzten haben zu müssen. Wenn Literaturkritik so wäre, wie die Absender des Protestbriefes sie sich wünschen – peinlich darauf bedacht, keinen Seitenblick auf die wirkliche Welt hinter den Buchseiten zu wagen –, wäre sie zahnlos, langweilig und ohne jeden gegenwartsdiagnostischen Sex-Appeal. Wenn verboten wäre, was die Autorenerklärung der Spiegel-Chefredaktion zu unterbinden empfiehlt, hätte Martin Walsers Roman Tod eines Kritikers niemals als unzumutbarer Angriff auf den Kritiker Marcel Reich-Ranicki attackiert werden können. Dann dürfte kein Schlüsselroman mehr als solcher verstanden, dann dürften Bücher nur ästhetisch und unverbindlich für jede reale Gegenwelt aufgefasst werden. Das – und nicht die überehrgeizige Polemik eines entgleisenden Kritikers – wäre das Ende einer lebendigen Literaturkritik.
Christian Kracht spielt in seinem Roman Imperium ein teils amüsant ironisches, teils angestrengt manieristisches Spiel mit antiquarischen Versatzteilen. Vielleicht ist es, wie Thomas Assheuer meint, wirklich ein ernst zu nehmendes Spiel mit dem Feuer. Vielleicht ist es aber auch nur ein absurdes Spiel mit der Asche eines längst erloschenen Weltenbrandes. Ob hinter den Schleiern der komödiantischen Fiktion ein sinistrer ideologischer Restposten der Vormoderne oder etwas ganz Neues am Horizont aufscheint – darüber zu streiten, sind wir Kritiker da.






"Gibt es Anstandsregeln, die ein Kritiker niemals verletzen darf?"
Warum sollte es für einen Literaturkritiker keine Anstandsregeln geben? Bewegen sich Literaturkritiker aufgrund ihrer Tätigkeit außerhalb einer Gesellschaft, weshalb sie sich nicht an gesellschaftliche Konventionen, die die Umgang miteinander betreffen, entziehen dürfen (sollten)?
Beantwortet man diese Fragen mit "Ja", lässt sich der Faden dann nicht sogar noch weiter spinnen und sich dann fragen, inwieweit sich ein Literaturkritiker an geltendes Gesetz halten muss? Meiner Meinung nach besteht diese Möglichkeit und dann ist ein Punkt erreicht, den ich für "unüberschreitbar" halte.
Ein "Kunstkritiker" darf durchaus ein Werk kritisieren, sei es die Ästhetik, sei es der Inhalt, die Intention oder wie ein Werk zustande kam und/oder veröffentlicht wurde, etc.
Das alles kann man aber auch so tätigen und formulieren, ohne dass das der Urheber des kritisierten Werkes beleidigt werden muss (wobei es natürlich auch eine Frage ist, ab wann sich ein Mensch beleidigt fühlen darf/muss/kann).
Beginnt die Würde eines Menschen nicht auch damit -oder überhaupt dort-, dass man ihn nicht beleidigt und diffamiert?
Da ich Krafts Roman nicht gelesen habe, kann ich nicht beurteilen, ob die SPIEGEL-Kritik berechtigt war/ist oder nicht.
Dem Romanautor aber die Aussagen einer Romanfigur als eigene Aussagen auf die Zunge zu legen ist allerdings ein Amateurfehler, der einfach nicht passieren sollte.
Warum, sollte die nicht auch für LteraturkritikerInnen gelten?
Das Spiel mit Perspektiven, Maskeraden und Verdrehungen wäre dann zu analysieren - sonst könnte man selbst noch dem überzeugtesten Bekämpfer etwa des Antismitismus das von ihm Bekämpfte aus seiner Darstellung des von ihm Bekämpften nachweisen.
Nein Frau Radisch: Literaturkritik entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht.
muß man das Buch gelesen haben. Habe ich nicht und hätte ich eigentlich auch nicht vorgehabt, wenn jetzt nicht dieser Literatur-Kritik-Streit darüber ausgebrochen wäre. Insofern kann Kracht und sein Verlag froh sein über die kostenlose Interessantmachung. Da mich diese allmählich krankhaft anmutende Sucht vieler Deutscher, hinter allen Aussagen, die nicht ganz einfach nach Schwarz-Weiß-Masche gestrickt sind, rechtes Gedankengut zu erschnüffeln, interessiert, werde ich nun wohl doch irgendwann mal reinlesen. Die Geschichte dieses Aussteigers hat aber bisher für mich eher etwas Tragisches beinhaltet, als etwas Spassiges. Naja-mal sehen.
Hat Literaturkritik nicht letztlich nur zu entscheiden, ob ein Werk ästhetisch gelungen ist oder eben nicht.
auch seine Bedenken darüber äußern wie ein Autor sich seinem
Gegenstand nähert-sprich: er muss es nicht gut finden, darf
es auch ideologisch bedenklich finden.
Das wiederum ist die Freiheit des Kritikers,der sich jeder
aussetzt,der veröffentlicht.
Einem Autor in einem freien Land Aussagen seiner Romanfiguren als eigene Meinung zu unterstellen, klingt nicht liberal und verdammenswert; an anderen Orten sieht man jedoch die Verbreitung von unerwünschtem Gedankengut durchaus problematisch. Die Kunst muss frei sein, natürlich, aber Aufruhr bringt auch Auflage; doch die Zweischneidigkeit impliziert Zweifel. Anders gesehen: Kann sich einer, der Hakenkreuze malt, blauäugig auf die Sonnensymbole im Alten Reich Ägyptens und die Verwendung dieses Sonnen-und Glückssymbols in Indien und Tibet bis heute berufen?
ist der Autor aber so blauäugig, dass er so brisantes Gedankengut
Mag ja auf manche wie Champagner wirken - mich stört, daß sich jemand an Gelebtem von anderen so geschickt bedienen kann.
... dass Obersympath Kracht Mitte der Neunziger damit loslegte, Leute mit weniger Geld, als er es (schon vor seiner "Karriere") selber besaß, gerne "Lakaien" zu nennen, die als solche zu behandeln seien.
So ein bisschen Gedächtnis ab und an kann nicht schaden.
Wer Krachts Tendenz ignoriert, hat vermutlich Interessen, die ihn dazu veranlassen.
Abgesehen davon möchte ich Frau Radischs Artikel sehr gerne "vernünftig" nennen.
Ach-so-wahnsinnig-ironische l'art pour l'art ist eben nicht substanzlos und kann über seine bloßen (bitte auch mal mit gelichschwebender Aufmerksamkeit zu beäugenden) Inhalte durchaus real vergiftend wirken.
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