In der Wirklichkeit wäre der Angeklagte freigesprochen worden
Odenthal: »Er hat ihr das Genick gebrochen?«
Elke Schmitz muss nur noch nicken.
Die Kommissarin Odenthal reibt befriedigt ihre Hände an den Knien, sie hat es ja gewusst: »Hat einer wehrlosen Frau das Genick gebrochen!«
Jetzt darf auch Kopper wieder was sagen: »Scheiße!«
Odenthal erhebt sich, bebend vor vermeintlich gerechtem Zorn, und blickt wie eine Rachegöttin hinüber zum Schweinemörder Hermanns, der im Nachbarraum wartet und dem sie nun auch einen Frauenmord nachgewiesen zu haben glaubt. (In Wirklichkeit hat sie für ein Tötungsdelikt keinerlei Beweis, bloß die durch Nötigung zustande gekommene Aussage einer psychisch Kranken, die ebenso gut falsch sein kann.) Dann ist der Film zu Ende. Der schlimme Hermanns wird unter Spottreden der Ermittler abgeführt. So sieht Gerechtigkeit im Ludwigshafener Tatort aus.
In der Wirklichkeit hätte der Zuschauer einen anderen Ausgang der Sache erleben dürfen: Freispruch der Angeklagten Schmitz und Hermanns wegen unerlaubter Polizeimethoden. Straf- und Disziplinarverfahren gegen die Kriminalbeamten Odenthal und Kopper und deren Versetzung in ein Dezernat, in dem sie keinen weiteren Schaden anrichten können.
Odenthal und Kopper sind keine Einzelfälle: Massives polizeiliches Fehlverhalten zieht sich durch die Tatort-Folgen wie eine Schmutzspur. Das beschert der Fernsehreihe – trotz spannender Fälle – ein Glaubwürdigkeitsproblem. Offenbar haben nur wenige Drehbuchschreiber Ahnung von der Todesermittlung. Die Klassiker unter den Verstößen, die dauernd vorkommen, sind:
• TV-Beamte trampeln ohne Schutzkleidung durch die Leichenfundorte, vernichten dort Spuren und hinterlassen dafür massenhaft eigene DNA-Partikel und Faserspuren.
• Vernehmungen werden weder aufgezeichnet noch mitgeschrieben, meistens finden sie ohnehin zwischen Tür und Angel statt. Dabei ist eine akribische Dokumentation Grundlage der Polizeiarbeit. Später vor Gericht wird es genau darauf ankommen.
• Der Kommissar weist sich nicht aus, sondern nähert sich Zeugen und Verdächtigen im Gewande einer Privatperson, um sie ungestört auszuhorchen. In der Wirklichkeit führen solche Ermittlungen ins Nichts und bringen den Beamten in Schwierigkeiten: Hat er Informationen auf unlautere Weise erlangt, hat er sie vor dem Gesetz gar nicht erlangt. Sie sind unverwertbar.
• Ermittler dringen – ohne ein Sondereinsatzkommando zu beteiligen – zu zweit oder allein in den Unterschlupf verdächtiger Schwerverbrecher vor, bringen sich und andere ohne Not in höchste Gefahr und bieten dem Hauptverdächtigen oft auch noch die Gelegenheit zur Flucht.
• Kriminalisten brechen eine Beschuldigtenvernehmung nicht ab, obwohl der Vernommene nach einem Verteidiger verlangt. Ohnehin werden Verteidiger im ARD-Krimi auffällig oft als gewissenlose Taktiker dargestellt, die die verdienstvolle Arbeit der Polizei durch allerhand Winkelzüge torpedieren. Die Kontrollfunktion des Verteidigers zum Schutze des Unschuldigen oder des weniger Schuldigen kommt im TV-Krimi kaum einmal vor.
• Einem Zeugen wird mit der Frage »Erkennen Sie den Mann wieder?« das Lichtbild eines Verdächtigen vorgelegt. Das kommt in der Wirklichkeit zwar auch vor, ist aber ein schwerwiegender Gestaltungsmangel. Um einen Suggestiveffekt zu vermeiden, muss dem Zeugen das Lichtbild des Verdächtigen – wie bei der Gegenüberstellung – zusammen mit den Fotos anderer Personen gezeigt werden. Aus diesem Ensemble findet der Zeuge den betreffenden Verdächtigen dann heraus – oder eben nicht.
• Zum Standardrepertoire der Fernsehkommissare gegenüber auskunftsunwilligen Zeugen oder Verdächtigen gehört die Drohung »mit aufs Präsidium«. Dabei ist kein Zeuge, kein Verdächtiger verpflichtet, einer polizeilichen Ladung Folge zu leisten oder auch nur mit den Beamten zu sprechen. Mitnehmen darf die Polizei einen Verdächtigen sowieso nur, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen: Kein Polizist ist zur Festnahme berechtigt ohne einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund wie zum Beispiel Flucht- oder Verdunklungsgefahr. Dafür braucht die Polizei aber eine gegen diesen Verdächtigen sprechende Tatsachengrundlage, die dem Fernsehkommissar in der Frühphase seiner Ermittlungen oft gerade fehlt. Die übliche Begründung »Es geht um brutalen Mord« reicht da nicht aus.
Beklemmend wird es, wenn die TV-Beamten sich von ihrer menschlichen Seite zeigen
Regelrecht beklemmend wird es, wenn die TV-Beamten sich von ihrer menschlichen Seite zeigen und Gefühlen freien Lauf lassen: wenn sie Zeugen anbrüllen, Verdächtige bedrohen, gewalttätig werden oder ihre Macht auf andere Art missbrauchen. Vielleicht verfolgen diese inszenierten Kontrollverluste das Ziel, dem Zuschauer Einblick ins gestresste Innenleben eines Kripo-Beamten zu gewähren. Vielleicht soll dem Publikum auch weisgemacht werden, dass ein aufrechter Ermittler beim Kampf gegen das Böse einfach manchmal fünfe gerade sein lassen müsse. Wer sich einen Tatort nach dem anderen ansieht, dem fällt jedenfalls auf: Besonders gegenüber Personen, die eines Sexualdelikts verdächtig sind, kennen die Kommissare keine Hemmungen.
Im Tatort vom 15. Januar (Todesbilder) kommt es zu so einer Szene. In Leipzig werden zwei Frauen erstochen aufgefunden. Es ermitteln die Beamten Eva Saalfeld (Simone Thomalla) und Andreas Keppler (Martin Wuttke). Der Fahrlehrer Baumann gerät ins Visier der Beamten: Er ist der Onkel des ersten Opfers, das zweite hat bei ihm den Führerschein gemacht. Baumann wird vom Exfreund der toten Fahrschülerin beschuldigt, sich dem Mädchen aufgedrängt zu haben. Die Zuschauer – nicht aber die Beamten – wissen außerdem, dass Baumann in seinem Computer haufenweise Nacktfotos von Fahrschülerinnen gebunkert hatte, die offenbar von ihm mit deren Einverständnis angefertigt, später aber gelöscht worden sind. Baumanns Wohnung wird durchsucht. Als er sich mit den Worten »Was soll die Scheiße hier?« beschwert, sagt Eva Saalfeld: »Wir verdächtigen Sie des sexuellen Missbrauchs! Sie kannten beide Opfer.« (Wen Baumann wie und warum missbraucht haben soll, sagt sie nicht. Sie täuscht den Verdächtigen außerdem darüber, was ihm wirklich vorgeworfen wird: Mord. Das ist verboten.)







Wer noch denken kann und sein Hirn besitzt schaut keinen Tatort - danke an die ZEIT für diesen erhellenden Auftrag an Frau Rückert.
Bitte achten Sie auf Ihren Ausdruck. Danke, die Redaktion/se
"Wer noch denken kann und sein Hirn besitzt schaut keinen Tatort - danke an die ZEIT für diesen erhellenden Auftrag an Frau Rückert."
Das sind genau die Sorte Menschen, die ich für arrogant halte. . Getreu dem Motto "Wer nicht so ist wie ich und wer nicht meinen Geschmack hat, der ist entweder blöd, hirntot oder gleich ganz tot!"
Zählen Sie also auch zu den Menschen, die am liebsten alle und alles gleichgeschaltet haben wollen? Stellen Sie sich vor, ich schaue gerne Tatort. Wollen Sie mir das etwa verbieten?
Ich fand den Artikel sehr interessant, aber am Ende juckt es mich nicht die Bohne. Fernsehen soll mich unterhalten und da darf es dramaturgisch gerne auch mal unwahrheitsgetreu zugehen.
"Wer noch denken kann und sein Hirn besitzt schaut keinen Tatort - danke an die ZEIT für diesen erhellenden Auftrag an Frau Rückert."
Das sind genau die Sorte Menschen, die ich für arrogant halte. . Getreu dem Motto "Wer nicht so ist wie ich und wer nicht meinen Geschmack hat, der ist entweder blöd, hirntot oder gleich ganz tot!"
Zählen Sie also auch zu den Menschen, die am liebsten alle und alles gleichgeschaltet haben wollen? Stellen Sie sich vor, ich schaue gerne Tatort. Wollen Sie mir das etwa verbieten?
Ich fand den Artikel sehr interessant, aber am Ende juckt es mich nicht die Bohne. Fernsehen soll mich unterhalten und da darf es dramaturgisch gerne auch mal unwahrheitsgetreu zugehen.
...
http://www.nzz.ch/nachric...
findet sich eine Art Entsprechnung von 2009 ...
Im übrigen ist der Artikel voll zu unterschreiben: Was einem heutzutage als "Tatort" bzw. "Polizeiruf" geboten wird, ist schlichtweg eine Zumutung (man denke nur an Nuschel-Tukur als hirntumorkranken Außendienstler mit Partialausfällen ... oder die hier auch als abschreckendes Beispiel erwähnte Simone "Botoxlippe" Thomalla ...). Das einzige, was vom Unte3rhaltungswert noch halbwegs geht ist in den letzten Zügen liegende Hallesche Duo aus Miss Marple ("Herbert Schmücke") und Mr. Stringer ("Herbert Schneider"), neuerdings von einer Art Pflegeschwester komplementiert) und der Pathologie-Slapstick aus Münster ... Ansonsten muß man wohl auf die "Dritten", arte, 3Sat und ZDFneo und die dort gezeigten skandinavischen und britischen Krimis ausweichen.
Es ist wirklich überfällig!
Der NZZ-Artikel ist drei Jahre alt, geändert hat sich nichts!
MfG
Der Artikel ist informativ, die Kritik ist berechtigt.
Zwei Fehler sind mir jedoch aufgefallen:
-SEK steht für Spezialeinsatzkommando, den Begriff Sondereinsatzkommando gibt es nicht.
-Im Tatort "Der traurige König" bestand für Leitmayr keine Putativgefahr (Scheingefahr). Bei einer Putativgefahr ist es objektiv ersichtlich, dass keine Gefahr besteht.
Eine Spielzeugwaffe lässt sich im Halbdunkeln jedoch nicht von einer echten unterscheiden, d.h. es lag eine Anscheinsgefahr vor, die einen Schusswaffengebrauch durchaus rechtfertigt.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen. Danke. Die Redaktion/sc
Das ist ein Missverständnis Deinerseits. Es geht an der Stelle im Artikel um Strafrecht, nicht um Polizeirecht. Putativnotwehr führt bei Vorliegen erstmal zu einer Entschuldigung für eine vorsätzliche Tat. Ob ein Fahrlässigkeitsdelikt vorliegt, ist dann gesondert zu prüfen, wäre in diesem Fall aber wohl zu verneinen.
Letztlich ist es besser, von einem Erlaubnistatestandsirrtum auf der strafrechtlichen sowie einer Anscheinsgefahr auf der polizeirechtlichen Seite zu reden, das ist eindeutiger.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen. Danke. Die Redaktion/sc
Das ist ein Missverständnis Deinerseits. Es geht an der Stelle im Artikel um Strafrecht, nicht um Polizeirecht. Putativnotwehr führt bei Vorliegen erstmal zu einer Entschuldigung für eine vorsätzliche Tat. Ob ein Fahrlässigkeitsdelikt vorliegt, ist dann gesondert zu prüfen, wäre in diesem Fall aber wohl zu verneinen.
Letztlich ist es besser, von einem Erlaubnistatestandsirrtum auf der strafrechtlichen sowie einer Anscheinsgefahr auf der polizeirechtlichen Seite zu reden, das ist eindeutiger.
Polizeiliche Wirklichkeit und spannende Unterhaltung - geht das zusammen? Als Tatortkonsumentin, früher oft, heute selten, erlebe ich einen deutlichen Realitätsverlust in den Inszenierungen: Verhörmethoden, wie ich sie mir in Weißrussland vorstelle; konstruierte Geschichten, wie sie vertrackter nicht sein können; Hauptdarsteller, die entweder bierernst ( Thomalla ), als H und M Model ( Furtwängler ) oder als Karikaturen ihrer Rollen ( Liefers und Prahl ) auftretend gerne mal was Illegales in ihren Ermittlungen tun und manchmal Regisseure, die sich nach dem Ende ihrer Ausbildung an der Filmhochschule offenbar ein Denkmal setzen möchten. Hat durchaus einen Unterhaltungswert, so ein Tatort, aber nur ganz selten für mich ein an der bundesdeutschen Wirklichkeit orientiertes schlüssiges Gesamtkonzept.
....gehen: "Verhörmethoden, wie ich sie mir in Weißrussland vorstelle". Aber Sie haben recht, dass die Komissare das Gesetz sehr oft brechen und dies als normal bzw erlaubbar behandelt wird.
....gehen: "Verhörmethoden, wie ich sie mir in Weißrussland vorstelle". Aber Sie haben recht, dass die Komissare das Gesetz sehr oft brechen und dies als normal bzw erlaubbar behandelt wird.
und das ist gut so.
Im Übrigen, Frau Rückert, sei mir die Frage erlaubt, was diese meiner Auffassung nach Lästerei über die Rolle der Lena Odenthal soll? Oder Kopper, der Traum einer Emanze? Also bitte, nicht jede Frau steht auf Machos und Chauvis. Und Lena Odenthal wäre "der Kerl" im Film? Was haben Sie denn für ein Rollenbild? Empfehle Ihnen sich einmal über skythische Kriegerinnen oder Kriegerinnen im antiken Kambodscha schlau zu machen. Frau sein ist schon etwas mehr bzw. sollte es sein, als hübsch gestyltes hilfloses "Weibchen".
MfG
ein bekennender Fan von Lena Odenthal und Kopper.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen. Danke. Die Redaktion/sc
Der Artikel präsentiert nicht nur eine Meinung, er analysiert und argumentiert auf der Basis von Fachkenntnis.
Eine Offenbarung, ich fühle mich nicht mehr allein in meiner Einschätzung dieser Tatort-Krimis.
Das fehlt mir in der ZEIT: Hinweise auf g u t e Krimis, Thriller etc. im V o r a u s ! Viel gibt es in der ZEIT
über die "hohe Kunst" (Bayreuth, Salzburg, etc.), aber dort
schaut im Vergleich zum Fernsehen "fast niemand" zu.
Bitte um Info nicht nur über Kunst, sondern auch für das, was die Leute tatsächlich konsumieren: TV-Krimis, Thriller..
.... g u t e Krimis"
The Wire.
Endlich findet sich einmal jemand, der die ewig wiederkehrenden Klischees, kriminalistischen und strafprozessualen sowie Logikfehler in den deutschen Fernsehkrimis bespricht. Es ließen sich noch eine ganze Menge anderer Fehler aufzeigen. Es ist den Drehbuchschreibern – die offensichtlich alle voneinander abschreiben und ihr Weltbild aus anderen Fernsehkrimis beziehen - z.B. nicht auszutreiben, daß Staatsanwälte Dienstvorgesetzte der Kriminalbeamten seien. Die Polizei hat zwar die fallbezogenen Verfügungen des ermittelnden Staatsanwalts auszuführen und zum Beispiel Vernehmungen von Zeugen oder Beschuldigten oder andere Ermittlungshandlungen durchzuführen. Früher wurden die Polizeibeamten vom Gesetzgeber als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bezeichnet, heute als deren Ermittlungspersonen. Trotzdem hat der Staatsanwalt keinerlei dienstrechtliche Befugnisse gegenüber den Polizisten. Er ist nicht ihr Vorgesetzter bzw. Dienstherr. Dies sind die in der Hierarchie der Polizei übergeordneten Personen. Die Staatsanwaltschaft untersteht übrigens dem Justizministerium, die Polizei dem Innenministerium. Ein Staatsanwalt entscheidet also nicht über Urlaub, Beförderung, Versetzung oder Disziplinarmaßnahmen betreffend Polizeibeamte. Sowohl Staatsanwalt als auch Polizei haben in aller Regel eigene Dienstgebäude, der Staatsanwalt lungert also nicht ständig auf den Fluren der Polizei herum (wie z.B. Staatsanwalt Prinz beim Kölner Tatort) und gibt dort „Befehle“.
.... g u t e Krimis"
The Wire.
Endlich findet sich einmal jemand, der die ewig wiederkehrenden Klischees, kriminalistischen und strafprozessualen sowie Logikfehler in den deutschen Fernsehkrimis bespricht. Es ließen sich noch eine ganze Menge anderer Fehler aufzeigen. Es ist den Drehbuchschreibern – die offensichtlich alle voneinander abschreiben und ihr Weltbild aus anderen Fernsehkrimis beziehen - z.B. nicht auszutreiben, daß Staatsanwälte Dienstvorgesetzte der Kriminalbeamten seien. Die Polizei hat zwar die fallbezogenen Verfügungen des ermittelnden Staatsanwalts auszuführen und zum Beispiel Vernehmungen von Zeugen oder Beschuldigten oder andere Ermittlungshandlungen durchzuführen. Früher wurden die Polizeibeamten vom Gesetzgeber als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bezeichnet, heute als deren Ermittlungspersonen. Trotzdem hat der Staatsanwalt keinerlei dienstrechtliche Befugnisse gegenüber den Polizisten. Er ist nicht ihr Vorgesetzter bzw. Dienstherr. Dies sind die in der Hierarchie der Polizei übergeordneten Personen. Die Staatsanwaltschaft untersteht übrigens dem Justizministerium, die Polizei dem Innenministerium. Ein Staatsanwalt entscheidet also nicht über Urlaub, Beförderung, Versetzung oder Disziplinarmaßnahmen betreffend Polizeibeamte. Sowohl Staatsanwalt als auch Polizei haben in aller Regel eigene Dienstgebäude, der Staatsanwalt lungert also nicht ständig auf den Fluren der Polizei herum (wie z.B. Staatsanwalt Prinz beim Kölner Tatort) und gibt dort „Befehle“.
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