Fernsehen und RealitätDer Fall "Tatort"
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 Aus den Fällen Kampusch, Fritzl und Dutroux wird ein Plot gemacht

»Halten Sie den Mund!«, ruft Baumann. Plötzlich wird der kleine, stets schlecht gelaunte Beamte Keppler aggressiv. Anstatt dem Fahrlehrer, der ein Widerling sein mag, dessen Vorhaltungen aber berechtigt sind, die eigene Anwesenheit zutreffend zu erklären, packt er ihn am Kragen und schleudert ihn auf ein Sofa. »Sagen Sie endlich, was mit Ihrer Nichte vorgefallen ist!«, schreit er. »Haben Sie sie sexuell missbraucht, als sie ein junges Mädchen war? Hat sie Ihnen gedroht? Wollte sie Sie anzeigen? Haben Sie sie deshalb umgebracht?« (Weder für das eine noch für das andere hat der Kommissar den leisesten Anhaltspunkt. Vor allem aber unterlässt Keppler vor der ins Zentrum des Mordverdachts zielenden Frage die vorgeschriebene Beschuldigtenbelehrung über das Recht zu schweigen und das Recht, einen Verteidiger zu konsultieren.) »Wie kommen Sie auf so einen Scheiß?«, ruft der Fahrlehrer (zu Recht) . Jetzt stürzt Baumanns Gattin los, die schweigend in der Tür gestanden hat. Wie eine Furie prügelt sie auf den – nun offenbar auch ihr verdächtig erscheinenden – Ehemann ein. Und als der sich zur Wehr setzt, streckt Keppler den vermeintlichen Mörder mit einem Kinnhaken nieder und beendet dadurch die von ihm selbst sinnlos angezettelte Eskalation mit einer Körperverletzung. Wer denkt sich so was aus?

Baumann wird festgenommen, dabei liegt nichts gegen ihn vor – bloß ein paar Vermutungen und gelöschte Dateien auf dem Laptop. Später wird der richtige Mörder gefasst. Moralisch gedeckt ist die Aktion trotzdem: durch das Wissen des Publikums um die Nacktaufnahmen junger Frauen. Wer so was macht, hat sich offenbar eine Abreibung durch den Tugendwächter Keppler verdient. Vielleicht bleibt die Ahndung des Übergriffs im Tatort deshalb aus – die Ermittler können sich des Zuschauerwohlwollens sicher sein. Wie sehr echte und fiktive Welten durcheinandergeraten können und wie sich der Tatort mitunter dem Massenpublikum andient, war am 19. Mai 2008 in Bild nachzulesen: Hier gab die Leipziger Kommissarinnendarstellerin Simone Thomalla unter der Überschrift »Das deutsche Strafrecht ist zu lasch« allen Ernstes ein Interview zum Thema Sexualstraftäter. Darin äußert sich die Schauspielerin, die sich offenbar durch ihre Rolle qualifiziert fühlt, als Sachverständige zu psychologischen Gutachten und Rückfallgefahr.

Am 22. Januar 2012 geht es im Saarbrücker Tatort (Verschleppt) gegen einen Exhibitionisten. Der Plot bedient sich bei der düsteren Wirklichkeit der Fälle Kampusch, Fritzl, Dutroux und Reinstrom, bei denen junge Frauen in Wien, Linz, Charleroi und Hamburg tatsächlich über einen langen Zeitraum in unterirdischen Bunkern gefangen gehalten worden waren. Manche der Opfer wurden ermordet. Andere konnten entkommen oder wurden befreit. Alle Fälle wurden in deutschen Medien über Jahre ventiliert und erschütterten die Öffentlichkeit.

Im Tatort aus Saarbrücken ist das Opfer ein seit Jahren verschwundenes Mädchen, dessen Leiche an einer Autobahn gefunden wird. Ein weiteres, ebenfalls seit Jahren vermisstes Mädchen wird kurz danach zwar lebend, aber totenblass, dehydriert, nicht ansprechbar und schwer traumatisiert aufgegriffen. Es muss ebenso wie die Tote jahrelang unter der Erde vegetiert haben. Die Kommissare Deininger (Gregor Weber) und Kappl (Maximilian Brückner) suchen nach dem Täter. Dabei kommt ihnen der wegen Exhibitionismus vorbestrafte Herr Mollet gerade recht. Er hat sich früher in Schwimmbädern und auf Spielplätzen vor Kindern ausgezogen, er wohnt nicht weit vom Fundort, er hat kein Alibi.

Eigentlich tut der Tatort dem sexuell devianten Mollet nicht unrecht: Seine Unschuld stellt sich zuletzt heraus, und er hat in einem Polizeipsychologen einen kompetenten und engagierten Fürsprecher, der – als Gegenfigur zum bornierten Ermittlerduo – dem Publikum das Phänomen der Pädophilie wissenschaftlich zutreffend erklärt. Der Psychologe muss sich deshalb sogar vom cholerischen Hauptkommissar Deininger tätlich angreifen und als »blöde Sau« beschimpfen lassen. Später kommt es – neben einer ganzen Reihe weiterer gravierender Polizeifehler – zu folgender Szene mit dem Verdächtigen Mollet:

Die Polizei hat im Kellerabteil des Exhibitionisten ein Prinzessinnenkleid entdeckt, das vor Jahren dem getöteten Mädchen gehört hat. Mit großem Polizeieinsatz wird Mollet, der nun Beschuldigter ist, aus seinem Appartement in der Wohnsiedlung abgeholt, wobei die voyeuristische Anteilnahme der Nachbarschaft nunmehr gesichert ist. Auf dem Präsidium wird er angebrüllt, weil er zunächst nicht laut genug spricht. Nach einigem Hin und Her sagt der Beschuldigte: »Ich sag nichts mehr, ich will meinen Anwalt.« (Das ist Mollets gutes Recht, mit diesem Satz müsste die Vernehmung schlagartig zu Ende sein, sie darf jetzt nur noch im Beisein eines Verteidigers fortgesetzt werden.) Doch Kommissar Kappl blickt entgeistert, so als hätte Mollet eine ganz besondere Unverschämtheit geäußert. Dann sagt er: »Jetzt sag ich Ihnen mal was...«, er erhebt sich, baut sich vor dem Beschuldigten auf und blickt strafend auf ihn herab. »Wenn Sie die Mädchen auf dem Gewissen haben, dann...«

Das Beste ist: Obwohl sich der Kommissar an alle Vorschriften hält, löst er den Fall

Jetzt steht auch Mollet auf (offenbar reicht ihm das Theater) und fragt zurück: »Was dann?« Statt einer Antwort holt Kappl aus und rammt Mollet die Faust in den Magen, wortlos sackt der zu Boden. Befriedigt schnaufend richtet der Ermittler sich auf, sein bebrillter Kollege Deininger, der die Szene durch eine Glaswand mitverfolgt, aber nicht eingegriffen hat, nickt ihm in stillem Einverständnis zu. Von Mollet ist nichts mehr zu sehen, er ist nach unten aus dem Bild gerutscht. So soll also Todesermittlung in Saarbrücken aussehen.

Dabei kann es ein Vernehmungsbeamter gar nicht dümmer anstellen: Jeder echte Kriminalist weiß, dass Ermittler, die sich in Vernehmungen nicht beherrschen, die herumbrüllen, Beschuldigte beleidigen, herabsetzen, bedrohen oder schlagen, nichts zu hören bekommen. Höchstens Notlügen.

Leser-Kommentare
    • yzzuf
    • 22.03.2012 um 10:19 Uhr

    Wer noch denken kann und sein Hirn besitzt schaut keinen Tatort - danke an die ZEIT für diesen erhellenden Auftrag an Frau Rückert.

    Bitte achten Sie auf Ihren Ausdruck. Danke, die Redaktion/se

    2 Leser-Empfehlungen
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    "Wer noch denken kann und sein Hirn besitzt schaut keinen Tatort - danke an die ZEIT für diesen erhellenden Auftrag an Frau Rückert."

    Das sind genau die Sorte Menschen, die ich für arrogant halte. . Getreu dem Motto "Wer nicht so ist wie ich und wer nicht meinen Geschmack hat, der ist entweder blöd, hirntot oder gleich ganz tot!"

    Zählen Sie also auch zu den Menschen, die am liebsten alle und alles gleichgeschaltet haben wollen? Stellen Sie sich vor, ich schaue gerne Tatort. Wollen Sie mir das etwa verbieten?

    Ich fand den Artikel sehr interessant, aber am Ende juckt es mich nicht die Bohne. Fernsehen soll mich unterhalten und da darf es dramaturgisch gerne auch mal unwahrheitsgetreu zugehen.

    "Wer noch denken kann und sein Hirn besitzt schaut keinen Tatort - danke an die ZEIT für diesen erhellenden Auftrag an Frau Rückert."

    Das sind genau die Sorte Menschen, die ich für arrogant halte. . Getreu dem Motto "Wer nicht so ist wie ich und wer nicht meinen Geschmack hat, der ist entweder blöd, hirntot oder gleich ganz tot!"

    Zählen Sie also auch zu den Menschen, die am liebsten alle und alles gleichgeschaltet haben wollen? Stellen Sie sich vor, ich schaue gerne Tatort. Wollen Sie mir das etwa verbieten?

    Ich fand den Artikel sehr interessant, aber am Ende juckt es mich nicht die Bohne. Fernsehen soll mich unterhalten und da darf es dramaturgisch gerne auch mal unwahrheitsgetreu zugehen.

  1. ...
    http://www.nzz.ch/nachric...
    findet sich eine Art Entsprechnung von 2009 ...
    Im übrigen ist der Artikel voll zu unterschreiben: Was einem heutzutage als "Tatort" bzw. "Polizeiruf" geboten wird, ist schlichtweg eine Zumutung (man denke nur an Nuschel-Tukur als hirntumorkranken Außendienstler mit Partialausfällen ... oder die hier auch als abschreckendes Beispiel erwähnte Simone "Botoxlippe" Thomalla ...). Das einzige, was vom Unte3rhaltungswert noch halbwegs geht ist in den letzten Zügen liegende Hallesche Duo aus Miss Marple ("Herbert Schmücke") und Mr. Stringer ("Herbert Schneider"), neuerdings von einer Art Pflegeschwester komplementiert) und der Pathologie-Slapstick aus Münster ... Ansonsten muß man wohl auf die "Dritten", arte, 3Sat und ZDFneo und die dort gezeigten skandinavischen und britischen Krimis ausweichen.

  2. Es ist wirklich überfällig!

    Der NZZ-Artikel ist drei Jahre alt, geändert hat sich nichts!

    MfG

    • defcon
    • 22.03.2012 um 16:13 Uhr

    Der Artikel ist informativ, die Kritik ist berechtigt.

    Zwei Fehler sind mir jedoch aufgefallen:

    -SEK steht für Spezialeinsatzkommando, den Begriff Sondereinsatzkommando gibt es nicht.

    -Im Tatort "Der traurige König" bestand für Leitmayr keine Putativgefahr (Scheingefahr). Bei einer Putativgefahr ist es objektiv ersichtlich, dass keine Gefahr besteht.
    Eine Spielzeugwaffe lässt sich im Halbdunkeln jedoch nicht von einer echten unterscheiden, d.h. es lag eine Anscheinsgefahr vor, die einen Schusswaffengebrauch durchaus rechtfertigt.

    6 Leser-Empfehlungen
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    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen. Danke. Die Redaktion/sc

    • Zol
    • 26.03.2012 um 21:27 Uhr

    Das ist ein Missverständnis Deinerseits. Es geht an der Stelle im Artikel um Strafrecht, nicht um Polizeirecht. Putativnotwehr führt bei Vorliegen erstmal zu einer Entschuldigung für eine vorsätzliche Tat. Ob ein Fahrlässigkeitsdelikt vorliegt, ist dann gesondert zu prüfen, wäre in diesem Fall aber wohl zu verneinen.

    Letztlich ist es besser, von einem Erlaubnistatestandsirrtum auf der strafrechtlichen sowie einer Anscheinsgefahr auf der polizeirechtlichen Seite zu reden, das ist eindeutiger.

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen. Danke. Die Redaktion/sc

    • Zol
    • 26.03.2012 um 21:27 Uhr

    Das ist ein Missverständnis Deinerseits. Es geht an der Stelle im Artikel um Strafrecht, nicht um Polizeirecht. Putativnotwehr führt bei Vorliegen erstmal zu einer Entschuldigung für eine vorsätzliche Tat. Ob ein Fahrlässigkeitsdelikt vorliegt, ist dann gesondert zu prüfen, wäre in diesem Fall aber wohl zu verneinen.

    Letztlich ist es besser, von einem Erlaubnistatestandsirrtum auf der strafrechtlichen sowie einer Anscheinsgefahr auf der polizeirechtlichen Seite zu reden, das ist eindeutiger.

  3. 5. Tatort

    Polizeiliche Wirklichkeit und spannende Unterhaltung - geht das zusammen? Als Tatortkonsumentin, früher oft, heute selten, erlebe ich einen deutlichen Realitätsverlust in den Inszenierungen: Verhörmethoden, wie ich sie mir in Weißrussland vorstelle; konstruierte Geschichten, wie sie vertrackter nicht sein können; Hauptdarsteller, die entweder bierernst ( Thomalla ), als H und M Model ( Furtwängler ) oder als Karikaturen ihrer Rollen ( Liefers und Prahl ) auftretend gerne mal was Illegales in ihren Ermittlungen tun und manchmal Regisseure, die sich nach dem Ende ihrer Ausbildung an der Filmhochschule offenbar ein Denkmal setzen möchten. Hat durchaus einen Unterhaltungswert, so ein Tatort, aber nur ganz selten für mich ein an der bundesdeutschen Wirklichkeit orientiertes schlüssiges Gesamtkonzept.

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    • joG
    • 25.03.2012 um 19:18 Uhr

    ....gehen: "Verhörmethoden, wie ich sie mir in Weißrussland vorstelle". Aber Sie haben recht, dass die Komissare das Gesetz sehr oft brechen und dies als normal bzw erlaubbar behandelt wird.

    • joG
    • 25.03.2012 um 19:18 Uhr

    ....gehen: "Verhörmethoden, wie ich sie mir in Weißrussland vorstelle". Aber Sie haben recht, dass die Komissare das Gesetz sehr oft brechen und dies als normal bzw erlaubbar behandelt wird.

    • e.m.s.
    • 22.03.2012 um 23:32 Uhr

    und das ist gut so.

    Im Übrigen, Frau Rückert, sei mir die Frage erlaubt, was diese meiner Auffassung nach Lästerei über die Rolle der Lena Odenthal soll? Oder Kopper, der Traum einer Emanze? Also bitte, nicht jede Frau steht auf Machos und Chauvis. Und Lena Odenthal wäre "der Kerl" im Film? Was haben Sie denn für ein Rollenbild? Empfehle Ihnen sich einmal über skythische Kriegerinnen oder Kriegerinnen im antiken Kambodscha schlau zu machen. Frau sein ist schon etwas mehr bzw. sollte es sein, als hübsch gestyltes hilfloses "Weibchen".

    MfG
    ein bekennender Fan von Lena Odenthal und Kopper.

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  4. Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen. Danke. Die Redaktion/sc

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Inhaltliche Fehler"
    • field
    • 24.03.2012 um 20:33 Uhr

    Der Artikel präsentiert nicht nur eine Meinung, er analysiert und argumentiert auf der Basis von Fachkenntnis.
    Eine Offenbarung, ich fühle mich nicht mehr allein in meiner Einschätzung dieser Tatort-Krimis.

    Das fehlt mir in der ZEIT: Hinweise auf g u t e Krimis, Thriller etc. im V o r a u s ! Viel gibt es in der ZEIT
    über die "hohe Kunst" (Bayreuth, Salzburg, etc.), aber dort
    schaut im Vergleich zum Fernsehen "fast niemand" zu.

    Bitte um Info nicht nur über Kunst, sondern auch für das, was die Leute tatsächlich konsumieren: TV-Krimis, Thriller..

    2 Leser-Empfehlungen
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    • joG
    • 25.03.2012 um 19:21 Uhr

    .... g u t e Krimis"

    The Wire.

    Endlich findet sich einmal jemand, der die ewig wiederkehrenden Klischees, kriminalistischen und strafprozessualen sowie Logikfehler in den deutschen Fernsehkrimis bespricht. Es ließen sich noch eine ganze Menge anderer Fehler aufzeigen. Es ist den Drehbuchschreibern – die offensichtlich alle voneinander abschreiben und ihr Weltbild aus anderen Fernsehkrimis beziehen - z.B. nicht auszutreiben, daß Staatsanwälte Dienstvorgesetzte der Kriminalbeamten seien. Die Polizei hat zwar die fallbezogenen Verfügungen des ermittelnden Staatsanwalts auszuführen und zum Beispiel Vernehmungen von Zeugen oder Beschuldigten oder andere Ermittlungshandlungen durchzuführen. Früher wurden die Polizeibeamten vom Gesetzgeber als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bezeichnet, heute als deren Ermittlungspersonen. Trotzdem hat der Staatsanwalt keinerlei dienstrechtliche Befugnisse gegenüber den Polizisten. Er ist nicht ihr Vorgesetzter bzw. Dienstherr. Dies sind die in der Hierarchie der Polizei übergeordneten Personen. Die Staatsanwaltschaft untersteht übrigens dem Justizministerium, die Polizei dem Innenministerium. Ein Staatsanwalt entscheidet also nicht über Urlaub, Beförderung, Versetzung oder Disziplinarmaßnahmen betreffend Polizeibeamte. Sowohl Staatsanwalt als auch Polizei haben in aller Regel eigene Dienstgebäude, der Staatsanwalt lungert also nicht ständig auf den Fluren der Polizei herum (wie z.B. Staatsanwalt Prinz beim Kölner Tatort) und gibt dort „Befehle“.

    • joG
    • 25.03.2012 um 19:21 Uhr

    .... g u t e Krimis"

    The Wire.

    Endlich findet sich einmal jemand, der die ewig wiederkehrenden Klischees, kriminalistischen und strafprozessualen sowie Logikfehler in den deutschen Fernsehkrimis bespricht. Es ließen sich noch eine ganze Menge anderer Fehler aufzeigen. Es ist den Drehbuchschreibern – die offensichtlich alle voneinander abschreiben und ihr Weltbild aus anderen Fernsehkrimis beziehen - z.B. nicht auszutreiben, daß Staatsanwälte Dienstvorgesetzte der Kriminalbeamten seien. Die Polizei hat zwar die fallbezogenen Verfügungen des ermittelnden Staatsanwalts auszuführen und zum Beispiel Vernehmungen von Zeugen oder Beschuldigten oder andere Ermittlungshandlungen durchzuführen. Früher wurden die Polizeibeamten vom Gesetzgeber als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bezeichnet, heute als deren Ermittlungspersonen. Trotzdem hat der Staatsanwalt keinerlei dienstrechtliche Befugnisse gegenüber den Polizisten. Er ist nicht ihr Vorgesetzter bzw. Dienstherr. Dies sind die in der Hierarchie der Polizei übergeordneten Personen. Die Staatsanwaltschaft untersteht übrigens dem Justizministerium, die Polizei dem Innenministerium. Ein Staatsanwalt entscheidet also nicht über Urlaub, Beförderung, Versetzung oder Disziplinarmaßnahmen betreffend Polizeibeamte. Sowohl Staatsanwalt als auch Polizei haben in aller Regel eigene Dienstgebäude, der Staatsanwalt lungert also nicht ständig auf den Fluren der Polizei herum (wie z.B. Staatsanwalt Prinz beim Kölner Tatort) und gibt dort „Befehle“.

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