Fernsehen und RealitätDer Fall "Tatort"
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 Braucht der Zuschauer kathartisches Fernsehen?

Warum also diese widerwärtige Verhörszene? Darf ein Sexualdelinquent im öffentlich-rechtlichen Fernsehen von der Polizei nicht anständig behandelt werden? Ist dieser Übergriff als kathartisches Fernseherlebnis nötig, um den Zuschauer bei seiner eigenen Niedertracht abzuholen?

Im Konstanzer Tatort (Schmuggler, 29. Januar), bei dem es um illegale Geldtransfers in die Schweiz geht, werden die TV-Beamten nicht laut. Sie wenden subtilere Mittel an. Sie zermürben den festgenommenen Anlageberater einer Schweizer Bank dadurch, dass sie immer wieder vorgeben, seinen Rechtsanwalt telefonisch nicht erreichen zu können. So wollen sie im Polizeigewahrsam aus ihm eine Information herauspressen, um sein Alibi zu knacken. (Hätte so ein vermeintlicher Kunstgriff Erfolg, könnten die Beamten in der Wirklichkeit erleben, dass das auf die Angaben des Beschuldigten gestützte Urteil in der Revision aufgehoben wird.)

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Als der überaus gepflegte Beschuldigte dennoch weiter schweigt, schicken ihm die Beamten – als nächste Stufe – einen vor Dreck starrenden Obdachlosen in die Zelle, wohl wissend, dass es sich bei ihrem Inhaftierten um einen Reinlichkeitsfanatiker handelt. Auch dieser Machtmissbrauch wirkt nur im Film clever, in der Wirklichkeit wäre er keine gute Idee: Beamte geraten durch solche Machenschaften später vor Gericht in erhebliche Bedrängnis. Auch Quälerei ist eine verbotene Vernehmungsmethode; wer Phobien und Neurosen von Beschuldigten oder Zeugen ausnutzt – also beispielsweise Menschen mit einer Spinnenphobie in eine spinnwebverhangene Zelle steckt oder Menschen mit Waschzwang zu einer übel riechenden Person sperrt –, der kann sich über das Erreichte nicht freuen: Auch die auf diese Weise erlangte Beweise sind unverwertbar. Und wenn der Obdachlose einen Verteidiger hätte, müssten die Beamten auch den fürchten: Kein Mensch darf zum Instrument im Kampf gegen einen Beschuldigten degradiert werden.

Wenn der Zuschauer aufpasst, lernt er in wenigen Wochen: Tatort- Beamte sind oft nicht viel besser als die, die sie jagen. Sie handeln inhuman und gewalttätig, sie lügen, sie halten sich nicht an die Gesetze. Sie denunzieren das Recht als Behinderung der Polizeiarbeit und üben Selbstjustiz. Dabei wird das Publikum durch die Erzählweise gezwungen, die Perspektive solcher Ermittler einzunehmen und deren Verachtung für den Rechtsstaat zu teilen.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Im Münchner Tatort vom 26. Februar zum Beispiel (Der traurige König) gab es nur wenige, vernachlässigbare Fehler. Kommissar Franz Leitmayr (Udo Wachtveitl) erschießt einen Mann, der ihn im Halbdunkel mit einer Pistolenattrappe bedroht, in Putativnotwehr – das heißt, der Schütze glaubt sich in Lebensgefahr, auch wenn er es objektiv nicht ist. Daraufhin wird Leitmayr selbst Gegenstand interner Ermittlungen und gerät unter Druck. Ein spannender und gut erzählter Plot aus dem Alltag der Polizei: Wann darf ein Beamter zur Waffe greifen? Welche Folgen hat das für ihn? Wie sieht die Arbeit jener Abteilung aus, die hausintern gegen Kollegen vorgeht und von diesen oft genug als »Genickschussabteilung« empfunden wird? Vielleicht verlaufen die Ermittlungen, die sich nun gegen den Hauptkommissar Leitmayr entfalten, ein bisschen sehr grimmig – besonders für bayerische Verhältnisse. Und natürlich ist es wieder einmal der Rechtsstaat, der seinen Kriminalisten Probleme bereitet und sie diesmal zwingt, sich für tödliche Schüsse zu rechtfertigen. Trotzdem – ein beeindruckender Tatort. Gerade deshalb, weil er zeigt, wie sogar der gerechtfertigte tödliche Schuss dem Beamten zu schaffen macht. 

Zum Besten, was ich früher am Sonntagabend gesehen habe, gehört jener Polizeiruf, der am 18. Juli 2006 unter dem Titel Er sollte tot ausgestrahlt wurde. Er spielt in Erding bei München. In der Hauptrolle Edgar Selge als einarmiger Kriminalhauptkommissar Jürgen Tauber, der fast die ganze Sendung hindurch eine junge Mörderin (überragend dargestellt von Rosalie Thomass) vernimmt. Regie führte Dominik Graf. In diesem Krimi verhalten sich die Kommissare wie korrekte Beamte: Am Tatort tragen sie Schutzkleidung, sie dokumentieren die Vernehmung wörtlich mithilfe einer Schreibkraft, die Beschuldigte bekommt einen Verteidiger. Und das Beste ist: Obwohl – oder gerade weil – sich der Hauptkommissar an alle Vorschriften hält, löst er den Fall!

Auch der ist echt. Er ereignete sich 1986, nicht in Bayern, sondern im schleswig-holsteinischen Itzehoe. Eine junge Frau hatte reihenweise ältere Herren um ihr Geld gebracht und schließlich einen von ihnen mithilfe eines Komplizen ermordet. Ihr Motiv entfaltet sich in der Verfilmung des Falls in langen – von geschickten Rückblenden unterbrochenen – Gesprächen mit dem Vernehmungsbeamten Tauber. Und der Zuschauer merkt gleich: Diese Dialoge hat es wirklich gegeben. »Er sollte tot«, begründet die Mörderin ihre Tat. Welcher Autor kommt auf so einen Satz? Die Tragödie, die Dramaturgie eines alltäglichen Tötungsdelikts schlägt alles, was ein Dichter erfinden kann.

Die Vernehmung verläuft freundlich, das Mädchen darf rauchen und bekommt Kaffee. Der Beamte nimmt sich Zeit: »Biste bereit, uns heute ein bisschen was zu erzählen?« Niemand brüllt, redet auf sie ein, macht ihr Vorwürfe oder schlägt zu. Man duzt sich, wie das bei vielen echten Verhören der Fall ist. So wächst langsam das Vertrauen, das ein Täter für sein Geständnis braucht.

Aus diesem sanften Duell entwickelt sich eine atemberaubende Spannung. Ein guter Kriminalfilm benötigt keine sadistischen Serientäter, keine aufgeschlitzten Bäuche, keine okkulten Mordmotive, keine Blutbäder und keine schönen Frauen – nur einen glaubhaften Fall und überragende Schauspieler. Von denen hätte der Tatort genug.

Er sollte tot bildet ein Verbrechen ab, das in Deutschland tatsächlich geschehen ist. Und der Zuschauer hat bis zum Abspann erfahren, wie entsetzlich es ist, wenn ein Mensch getötet wird. Wie ausweglos manches Leben auf die Katastrophe zuläuft, zum Mörder zu werden. Und wie human und trotzdem packend richtige Polizeiarbeit sein kann.

 
Leser-Kommentare
    • yzzuf
    • 22.03.2012 um 10:19 Uhr

    Wer noch denken kann und sein Hirn besitzt schaut keinen Tatort - danke an die ZEIT für diesen erhellenden Auftrag an Frau Rückert.

    Bitte achten Sie auf Ihren Ausdruck. Danke, die Redaktion/se

    2 Leser-Empfehlungen
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    "Wer noch denken kann und sein Hirn besitzt schaut keinen Tatort - danke an die ZEIT für diesen erhellenden Auftrag an Frau Rückert."

    Das sind genau die Sorte Menschen, die ich für arrogant halte. . Getreu dem Motto "Wer nicht so ist wie ich und wer nicht meinen Geschmack hat, der ist entweder blöd, hirntot oder gleich ganz tot!"

    Zählen Sie also auch zu den Menschen, die am liebsten alle und alles gleichgeschaltet haben wollen? Stellen Sie sich vor, ich schaue gerne Tatort. Wollen Sie mir das etwa verbieten?

    Ich fand den Artikel sehr interessant, aber am Ende juckt es mich nicht die Bohne. Fernsehen soll mich unterhalten und da darf es dramaturgisch gerne auch mal unwahrheitsgetreu zugehen.

    "Wer noch denken kann und sein Hirn besitzt schaut keinen Tatort - danke an die ZEIT für diesen erhellenden Auftrag an Frau Rückert."

    Das sind genau die Sorte Menschen, die ich für arrogant halte. . Getreu dem Motto "Wer nicht so ist wie ich und wer nicht meinen Geschmack hat, der ist entweder blöd, hirntot oder gleich ganz tot!"

    Zählen Sie also auch zu den Menschen, die am liebsten alle und alles gleichgeschaltet haben wollen? Stellen Sie sich vor, ich schaue gerne Tatort. Wollen Sie mir das etwa verbieten?

    Ich fand den Artikel sehr interessant, aber am Ende juckt es mich nicht die Bohne. Fernsehen soll mich unterhalten und da darf es dramaturgisch gerne auch mal unwahrheitsgetreu zugehen.

  1. ...
    http://www.nzz.ch/nachric...
    findet sich eine Art Entsprechnung von 2009 ...
    Im übrigen ist der Artikel voll zu unterschreiben: Was einem heutzutage als "Tatort" bzw. "Polizeiruf" geboten wird, ist schlichtweg eine Zumutung (man denke nur an Nuschel-Tukur als hirntumorkranken Außendienstler mit Partialausfällen ... oder die hier auch als abschreckendes Beispiel erwähnte Simone "Botoxlippe" Thomalla ...). Das einzige, was vom Unte3rhaltungswert noch halbwegs geht ist in den letzten Zügen liegende Hallesche Duo aus Miss Marple ("Herbert Schmücke") und Mr. Stringer ("Herbert Schneider"), neuerdings von einer Art Pflegeschwester komplementiert) und der Pathologie-Slapstick aus Münster ... Ansonsten muß man wohl auf die "Dritten", arte, 3Sat und ZDFneo und die dort gezeigten skandinavischen und britischen Krimis ausweichen.

  2. Es ist wirklich überfällig!

    Der NZZ-Artikel ist drei Jahre alt, geändert hat sich nichts!

    MfG

    • defcon
    • 22.03.2012 um 16:13 Uhr

    Der Artikel ist informativ, die Kritik ist berechtigt.

    Zwei Fehler sind mir jedoch aufgefallen:

    -SEK steht für Spezialeinsatzkommando, den Begriff Sondereinsatzkommando gibt es nicht.

    -Im Tatort "Der traurige König" bestand für Leitmayr keine Putativgefahr (Scheingefahr). Bei einer Putativgefahr ist es objektiv ersichtlich, dass keine Gefahr besteht.
    Eine Spielzeugwaffe lässt sich im Halbdunkeln jedoch nicht von einer echten unterscheiden, d.h. es lag eine Anscheinsgefahr vor, die einen Schusswaffengebrauch durchaus rechtfertigt.

    6 Leser-Empfehlungen
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    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen. Danke. Die Redaktion/sc

    • Zol
    • 26.03.2012 um 21:27 Uhr

    Das ist ein Missverständnis Deinerseits. Es geht an der Stelle im Artikel um Strafrecht, nicht um Polizeirecht. Putativnotwehr führt bei Vorliegen erstmal zu einer Entschuldigung für eine vorsätzliche Tat. Ob ein Fahrlässigkeitsdelikt vorliegt, ist dann gesondert zu prüfen, wäre in diesem Fall aber wohl zu verneinen.

    Letztlich ist es besser, von einem Erlaubnistatestandsirrtum auf der strafrechtlichen sowie einer Anscheinsgefahr auf der polizeirechtlichen Seite zu reden, das ist eindeutiger.

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen. Danke. Die Redaktion/sc

    • Zol
    • 26.03.2012 um 21:27 Uhr

    Das ist ein Missverständnis Deinerseits. Es geht an der Stelle im Artikel um Strafrecht, nicht um Polizeirecht. Putativnotwehr führt bei Vorliegen erstmal zu einer Entschuldigung für eine vorsätzliche Tat. Ob ein Fahrlässigkeitsdelikt vorliegt, ist dann gesondert zu prüfen, wäre in diesem Fall aber wohl zu verneinen.

    Letztlich ist es besser, von einem Erlaubnistatestandsirrtum auf der strafrechtlichen sowie einer Anscheinsgefahr auf der polizeirechtlichen Seite zu reden, das ist eindeutiger.

  3. 5. Tatort

    Polizeiliche Wirklichkeit und spannende Unterhaltung - geht das zusammen? Als Tatortkonsumentin, früher oft, heute selten, erlebe ich einen deutlichen Realitätsverlust in den Inszenierungen: Verhörmethoden, wie ich sie mir in Weißrussland vorstelle; konstruierte Geschichten, wie sie vertrackter nicht sein können; Hauptdarsteller, die entweder bierernst ( Thomalla ), als H und M Model ( Furtwängler ) oder als Karikaturen ihrer Rollen ( Liefers und Prahl ) auftretend gerne mal was Illegales in ihren Ermittlungen tun und manchmal Regisseure, die sich nach dem Ende ihrer Ausbildung an der Filmhochschule offenbar ein Denkmal setzen möchten. Hat durchaus einen Unterhaltungswert, so ein Tatort, aber nur ganz selten für mich ein an der bundesdeutschen Wirklichkeit orientiertes schlüssiges Gesamtkonzept.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • joG
    • 25.03.2012 um 19:18 Uhr

    ....gehen: "Verhörmethoden, wie ich sie mir in Weißrussland vorstelle". Aber Sie haben recht, dass die Komissare das Gesetz sehr oft brechen und dies als normal bzw erlaubbar behandelt wird.

    • joG
    • 25.03.2012 um 19:18 Uhr

    ....gehen: "Verhörmethoden, wie ich sie mir in Weißrussland vorstelle". Aber Sie haben recht, dass die Komissare das Gesetz sehr oft brechen und dies als normal bzw erlaubbar behandelt wird.

    • e.m.s.
    • 22.03.2012 um 23:32 Uhr

    und das ist gut so.

    Im Übrigen, Frau Rückert, sei mir die Frage erlaubt, was diese meiner Auffassung nach Lästerei über die Rolle der Lena Odenthal soll? Oder Kopper, der Traum einer Emanze? Also bitte, nicht jede Frau steht auf Machos und Chauvis. Und Lena Odenthal wäre "der Kerl" im Film? Was haben Sie denn für ein Rollenbild? Empfehle Ihnen sich einmal über skythische Kriegerinnen oder Kriegerinnen im antiken Kambodscha schlau zu machen. Frau sein ist schon etwas mehr bzw. sollte es sein, als hübsch gestyltes hilfloses "Weibchen".

    MfG
    ein bekennender Fan von Lena Odenthal und Kopper.

    3 Leser-Empfehlungen
  4. Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen. Danke. Die Redaktion/sc

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Inhaltliche Fehler"
    • field
    • 24.03.2012 um 20:33 Uhr

    Der Artikel präsentiert nicht nur eine Meinung, er analysiert und argumentiert auf der Basis von Fachkenntnis.
    Eine Offenbarung, ich fühle mich nicht mehr allein in meiner Einschätzung dieser Tatort-Krimis.

    Das fehlt mir in der ZEIT: Hinweise auf g u t e Krimis, Thriller etc. im V o r a u s ! Viel gibt es in der ZEIT
    über die "hohe Kunst" (Bayreuth, Salzburg, etc.), aber dort
    schaut im Vergleich zum Fernsehen "fast niemand" zu.

    Bitte um Info nicht nur über Kunst, sondern auch für das, was die Leute tatsächlich konsumieren: TV-Krimis, Thriller..

    2 Leser-Empfehlungen
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    • joG
    • 25.03.2012 um 19:21 Uhr

    .... g u t e Krimis"

    The Wire.

    Endlich findet sich einmal jemand, der die ewig wiederkehrenden Klischees, kriminalistischen und strafprozessualen sowie Logikfehler in den deutschen Fernsehkrimis bespricht. Es ließen sich noch eine ganze Menge anderer Fehler aufzeigen. Es ist den Drehbuchschreibern – die offensichtlich alle voneinander abschreiben und ihr Weltbild aus anderen Fernsehkrimis beziehen - z.B. nicht auszutreiben, daß Staatsanwälte Dienstvorgesetzte der Kriminalbeamten seien. Die Polizei hat zwar die fallbezogenen Verfügungen des ermittelnden Staatsanwalts auszuführen und zum Beispiel Vernehmungen von Zeugen oder Beschuldigten oder andere Ermittlungshandlungen durchzuführen. Früher wurden die Polizeibeamten vom Gesetzgeber als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bezeichnet, heute als deren Ermittlungspersonen. Trotzdem hat der Staatsanwalt keinerlei dienstrechtliche Befugnisse gegenüber den Polizisten. Er ist nicht ihr Vorgesetzter bzw. Dienstherr. Dies sind die in der Hierarchie der Polizei übergeordneten Personen. Die Staatsanwaltschaft untersteht übrigens dem Justizministerium, die Polizei dem Innenministerium. Ein Staatsanwalt entscheidet also nicht über Urlaub, Beförderung, Versetzung oder Disziplinarmaßnahmen betreffend Polizeibeamte. Sowohl Staatsanwalt als auch Polizei haben in aller Regel eigene Dienstgebäude, der Staatsanwalt lungert also nicht ständig auf den Fluren der Polizei herum (wie z.B. Staatsanwalt Prinz beim Kölner Tatort) und gibt dort „Befehle“.

    • joG
    • 25.03.2012 um 19:21 Uhr

    .... g u t e Krimis"

    The Wire.

    Endlich findet sich einmal jemand, der die ewig wiederkehrenden Klischees, kriminalistischen und strafprozessualen sowie Logikfehler in den deutschen Fernsehkrimis bespricht. Es ließen sich noch eine ganze Menge anderer Fehler aufzeigen. Es ist den Drehbuchschreibern – die offensichtlich alle voneinander abschreiben und ihr Weltbild aus anderen Fernsehkrimis beziehen - z.B. nicht auszutreiben, daß Staatsanwälte Dienstvorgesetzte der Kriminalbeamten seien. Die Polizei hat zwar die fallbezogenen Verfügungen des ermittelnden Staatsanwalts auszuführen und zum Beispiel Vernehmungen von Zeugen oder Beschuldigten oder andere Ermittlungshandlungen durchzuführen. Früher wurden die Polizeibeamten vom Gesetzgeber als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bezeichnet, heute als deren Ermittlungspersonen. Trotzdem hat der Staatsanwalt keinerlei dienstrechtliche Befugnisse gegenüber den Polizisten. Er ist nicht ihr Vorgesetzter bzw. Dienstherr. Dies sind die in der Hierarchie der Polizei übergeordneten Personen. Die Staatsanwaltschaft untersteht übrigens dem Justizministerium, die Polizei dem Innenministerium. Ein Staatsanwalt entscheidet also nicht über Urlaub, Beförderung, Versetzung oder Disziplinarmaßnahmen betreffend Polizeibeamte. Sowohl Staatsanwalt als auch Polizei haben in aller Regel eigene Dienstgebäude, der Staatsanwalt lungert also nicht ständig auf den Fluren der Polizei herum (wie z.B. Staatsanwalt Prinz beim Kölner Tatort) und gibt dort „Befehle“.

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