Brandstiftung: Warum das alles, wofür das alles?
André H. wollte der größte Feuerteufel sein und zündete 102 Autos an. Tolles Gefühl – bis er geschnappt wurde. Über den Prozess vor dem Berliner Landgericht berichtet Hauke Friederichs.
Mit dröhnendem Bass ruft ein Justizbeamter das Verfahren auf, als wäre im Saal 504 des Landgerichts Berlin-Moabit an diesem Märzmorgen ein Boxkampf zu eröffnen und nicht der vierte Verhandlungstag in Sachen Autobrandstiftung vor der 17. Großen Strafkammer. Das liegt am Angeklagten. Der 28-jährige André H. ist in der Stadt zu zweifelhaftem Ruhm gelangt. »Feuerteufel« und »Hassbrenner« nennen ihn die Boulevardblätter. Heute soll ganz nüchtern geklärt werden, wie er zum Brandstifter wurde.
Eine Frau Mitte fünfzig betritt den Saal und wird als Zeugin nach vorn gebeten. Der Angeklagte sitzt nah bei ihr, er lächelt sie an. Sie schaut gequält zurück. Draußen hatte sie noch gesagt: »Ich verstehe nicht, dass der André das gemacht hat. So viele Taten.«
102 Fahrzeuge soll der Angeklagte angezündet haben – fast ein Fünftel aller Berliner Autobrände 2011 werden ihm zugerechnet. In zwei Fällen griffen die Flammen auf Gebäude über, ein Wohnhaus und ein Altenheim fingen Feuer. Von schwerer Brandstiftung spricht die Anklage.
In Berlin brannte im Sommer vergangenen Jahres fast jede Nacht ein Auto, bis zu 650 Polizisten gingen auf Streife, um Täter auf frischer Tat zu ertappen. Die Brandserie wurde zum Thema des Berliner Wahlkampfes, sogar die Kanzlerin meldete sich zu Wort. Und nun ist die Frage: Warum zündelte André H.?
Vielleicht kann die Zeugin Aufschluss geben? Immerhin ist sie seine Mutter. Er habe ihr nie Kummer gemacht, sagt sie. Probleme habe er nicht gehabt. Nicht dass sie wüsste. Gut, das Geld sei knapp gewesen. Aber sonst: »Alles ganz normal.«
Sie tritt resolut auf, forsch, berlinert. Ihr Mitleid hält sich in Grenzen. Entlastendes erzählt sie wenig. Hatte er Liebeskummer, wie er bei seiner Vernehmung durch die Polizei angegeben hatte? Nein, davon wisse sie nichts. Nur ihre Krebserkrankung und die vier Chemotherapien, die hätten den Jungen beunruhigt.
Dass ihr Sohn ein Brandstifter sei, das habe sie erst bei seiner Festnahme erfahren. Die Polizisten kamen an einem Abend im Oktober. Da hatte er, der lange ohne Arbeit war, gerade wieder welche gefunden.
Ist in der Familie über die Brandstiftungen gesprochen worden? Die Zeugin nickt. Sie erzählt, wie man gemeinsam vor dem Fernseher saß, in den Nachrichten Bilder brennender Autos. »Wer macht so etwas nur?«, habe sie gefragt. Es gebe vielleicht Menschen, die mit ihrem Frust nicht umgehen könnten, habe der Sohn geantwortet. Autos abzufackeln sei ja auch keine Lösung, habe sie erwidert. André habe darauf nichts mehr gesagt. Er habe übrigens mal Polizist werden wollen und als Junge immer mit kleinen Streifenwagen gespielt.
So endet die Befragung, die Zeugin blickt ihren Sohn missbilligend an und darf gehen. Er lächelt ihr hinterher.
Wie man Autos anzündet, wusste André H. aus dem Fernsehen. Er besorgte sich Grillanzünder und Feuerzeug, dann legte er los. Seine Serie begann am 7. Juni 2011 und endete am 29. August. Der Angeklagte sagt, er habe aufgehört, weil er einen Job bei einer Catering-Firma gefunden hatte – als Tellerwäscher für ein paar Euro die Stunde. Er sah das als eine Chance.
Zudem habe er sich überwacht gefühlt. In der Tat wurde er von Ende August an von der Polizei observiert, nachdem er an einem U-Bahnhof in der Nähe eines Tatorts an einer Überwachungskamera vorbeigelaufen und identifiziert worden war. Die Ermittler stellten fest, dass er sich mehrmals in der Nähe angezündeter Autos aufgehalten hatte. Die Daten seines Mobiltelefons trugen wohl sehr zu dieser Erkenntnis bei.
Ohne sein umfassendes Geständnis hätten André H. nicht alle Fälle zur Last gelegt werden können. Sein Anwalt sagt, sein Mandant habe sogar Taten eingeräumt, die ihm gar nicht zur Last gelegt worden seien. Im Zimmer des Angeklagten fanden die Ermittler Zeitungsausschnitte mit Berichten über seine Brandstiftungen. Er scheint sich nach Aufmerksamkeit gesehnt zu haben. Die hat er bekommen. Das ist das Gesicht zum Feuerhass, titelte das Berliner Boulevardblatt B.Z. zu einem Foto von ihm.
Die Leser sahen einen Mann mit schütterem Haar, leicht abstehenden Ohren und hängenden Mundwinkeln. Vor Gericht steht kein diabolischer Feuerteufel, sondern ein harmlos wirkender, ehrenamtlicher Missionar der Mormonen in abgetragenem blauen Pullover und verwaschener olivgrüner Hose. Aus einigen Artikeln zum Prozess ist die Enttäuschung der Journalisten herauszulesen, dass der Täter so blass und farblos wirkt. Ein Dutzend Reporter beobachtet das Verfahren. Die Süddeutsche Zeitung hebt ihn am Montag dieser Woche auf ihre Seite drei, spottet aber schon in der Überschrift: Auf kleiner Flamme.
Er habe ins Fernsehen kommen wollen, sagt der Angeklagte in der Vernehmung. Er scheint das Autoanzünden als Wettkampf in einer anonymen Konkurrenz verstanden zu haben. André H. wollte der erfolgreichste Brandstifter sein. Und so zog er in mancher Nacht los und steckte ein Fahrzeug nach dem anderen an: Zwölf Wagen in einer Nacht sind sein Rekord. Die Titelseiten der Boulevardzeitungen würdigten ihn als geheimnisvollen Unbekannten, von der Polizei nicht zu fassen. Richtig greifbar wird er auch als Angeklagter nicht.





Warum muss das hier stehen? Das ist doch nicht vertretbar. Es ist beinahe ein Scherz. Denn auch der Angeklagte hat es aus den Medien erfahren.
...dass man mit einem Feuerzeug und einem Grillanzünder Schindluder treiben kann, wenn er es irgendwo liest, dürfte wohl kaum in der Lage sein das Feuerzug zu bedienen.
Sie schreiben " Toll das die ZEIT jetzt auch nochmal erklärt wie man Autos
Warum muss das hier stehen? Das ist doch nicht vertretbar. "
Im Artikel findet sich nur dies:
"Wie man Autos anzündet, wusste André H. aus dem Fernsehen. Er besorgte sich Grillanzünder und Feuerzeug, dann legte er los."
Sie meinen, diese "Anleitung" geht über das hinaus, was sich jeder halbwegs entschlossene Täter denken kann? Sollte man versuchen geheimzuhalten, dass man mit einem Feuerzeug Feuer machen kann?
...dass man mit einem Feuerzeug und einem Grillanzünder Schindluder treiben kann, wenn er es irgendwo liest, dürfte wohl kaum in der Lage sein das Feuerzug zu bedienen.
Sie schreiben " Toll das die ZEIT jetzt auch nochmal erklärt wie man Autos
Warum muss das hier stehen? Das ist doch nicht vertretbar. "
Im Artikel findet sich nur dies:
"Wie man Autos anzündet, wusste André H. aus dem Fernsehen. Er besorgte sich Grillanzünder und Feuerzeug, dann legte er los."
Sie meinen, diese "Anleitung" geht über das hinaus, was sich jeder halbwegs entschlossene Täter denken kann? Sollte man versuchen geheimzuhalten, dass man mit einem Feuerzeug Feuer machen kann?
Durch das immerwährende Berichten und die lächerlichen Argumentationen der bürgerlichen Opposition wurde die Feuerwalze erst recht angetrieben.
Über Selbstmorde berichtet man ja auch nicht. Da gibt es dann eine Statistik.
In Hamburg konnten die Medien sich einigen darüber nicht zu berichten, die Brände gehen zurück. In Berlin ging das offensichtlich nicht.
[...]
Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Polemik und verfassen Sie sachliche Kommentare. Danke, die Redaktion/au.
"Mehrere Hunderttausend Euro sind es, die er nun irgendwie zusammenbringen muss."
Das ist ja wohl ein Witz, die wird er natürlich nie zahlen können, es sei denn man stellt ihn irgendwo als Vorstandschef ein.
Die Nichtversicherten gucken leider in die Röhre, denn bei dem Schuldenstand lebt der Mann mindestens bis zum Ende der Privatinsolvenzzeit, oder bis zum Ende seines Lebens unter der Pfändungsfreigrenze.
selbst durch die privatinsolvenz wird er die schulden nicht los. vörsätzlich begangene straftaten bleiben auch nach der restschuldbefreiung bestehen (sofern angemeldet).
aber, wie du schon sagtest, wird er wohl trotzdem nicht über die pfändungsfreigrneze kommen.
Privatinsolvenz mit dem Ende seiner Haftzeit ausgelaufen sein und dann wird es für ein Päckchen Grillanzünder bestimmt reichen...Die Medien werden berichten...
selbst durch die privatinsolvenz wird er die schulden nicht los. vörsätzlich begangene straftaten bleiben auch nach der restschuldbefreiung bestehen (sofern angemeldet).
aber, wie du schon sagtest, wird er wohl trotzdem nicht über die pfändungsfreigrneze kommen.
Privatinsolvenz mit dem Ende seiner Haftzeit ausgelaufen sein und dann wird es für ein Päckchen Grillanzünder bestimmt reichen...Die Medien werden berichten...
Wir müssen uns im Interesse unseres Rechtsstaates immer bemühen, eine objektive Sicht zu behalten. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass DIE ZEIT bei diesem medienwirksamen Verbrechen nach den Motiven fragt und einen Einblick zu geben versucht..
Die strafrechtliche Seite ist die eine, die zivilrechtliche, mit den Schadensersatzansprüchen eine andere. Wer X-mal zum Brandstifter wird, der muss entweder krankhaft handeln (und gehört behandelt) oder er sagt sich irgendwann: 10 oder 100, auch egal, wenn sie mich schnappen, dann ist eh (finanziell) Feierabend.
Aber ganz gleich was das Motiv war, der Täter muss bestraft und, getreu dem sehr guten Ziel des Rechtsstaates, resozialisiert werden. Vor diesem Hintergrund habe ich auch kein Verständnis für:
a) Irgendwelche Aktivisten, die gern (Luxus-)Karossen brennen sehen, weil sich das mit "ihren" Zielen, dem Protest gegen städtische Entwicklungen, etc. deckt.
b) Dem Lynchmob, "so einen" gern an der nächsten Ampel hängen sehen würde. Hier ergibt sich dann noch eine Synergie mit dem Boulevard...
Der Täter muss begreifen, dass Brandstiftung ein heftiges Delikt ist, dass die Mitmenschen sehr gefährdet und großen Schaden anrichtet. Das Strafmaß im StGB zeigt dies deutlich.
"Beim ersten Brand habe er den aufsteigenden Rauch und das Flackern des Blaulichts aus dem Badezimmerfenster sehen können, erzählte er später den Beamten. Dabei habe er so etwas wie Triumph gespürt."
Eine Lebensweisheit meines Großvaters war:
"Man darf sich selber nicht so wichtig nehmen !"
Da die Medien meist ausführlich über Brandstiftungen berichten, fühlen sich die Täter in ihrem sinnlosen Tun bestätigt. Weiterhin waren bisherige Brandstifter von PKW`s davon ausgegangen, dass sie mit Bewährungsstrafe davonkommen, wenn sie mal erwischt werden. Das zu erwartende
Strafmaß dürfte in diesem Fall abschreckend wirken, denn für eine Bewährungsstrafe ist der entstandene Schaden viel zu hoch.
"Der Berliner Autobrandstifter ist zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hauptstadt sprach ihn am Dienstag schuldig, im vergangenen Sommer 102 überwiegend teure Fahrzeuge angezündet und einen Millionenschaden angerichtet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Gefängnis gefordert. Aus übersteigerter Geltungssucht habe der 28-Jährige ganz Berlin in Angst versetzt, hatte der Ankläger in seinem Schlusswort betont."
aus www.welt.de
"Der Berliner Autobrandstifter ist zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hauptstadt sprach ihn am Dienstag schuldig, im vergangenen Sommer 102 überwiegend teure Fahrzeuge angezündet und einen Millionenschaden angerichtet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Gefängnis gefordert. Aus übersteigerter Geltungssucht habe der 28-Jährige ganz Berlin in Angst versetzt, hatte der Ankläger in seinem Schlusswort betont."
aus www.welt.de
selbst durch die privatinsolvenz wird er die schulden nicht los. vörsätzlich begangene straftaten bleiben auch nach der restschuldbefreiung bestehen (sofern angemeldet).
aber, wie du schon sagtest, wird er wohl trotzdem nicht über die pfändungsfreigrneze kommen.
Entfernt. Bitte tragen Sie sachlich zum Thema des Artikels bei. Die Redaktion/mak
Entfernt. Bitte tragen Sie sachlich zum Thema des Artikels bei. Die Redaktion/mak
...dass man mit einem Feuerzeug und einem Grillanzünder Schindluder treiben kann, wenn er es irgendwo liest, dürfte wohl kaum in der Lage sein das Feuerzug zu bedienen.
Privatinsolvenz mit dem Ende seiner Haftzeit ausgelaufen sein und dann wird es für ein Päckchen Grillanzünder bestimmt reichen...Die Medien werden berichten...
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