Kabarettistin Anette HeiterWie das Leben so urteilt

Ein Gespräch mit Anette Heiter, Richterin und Kabarettistin, über den Humor von Juristen und Bühnenpräsenz im Gerichtssaal.

DIE ZEIT: Sie sind nicht nur Richterin, sondern auch die Leiterin des Stuttgarter Juristenkabaretts. Jura und Kabarett – wie passt das zusammen?

Anette Heiter: Kabarett ist ein Gegengewicht. Ich mache das schon genauso lange, wie ich Jura betreibe, seit den achtziger Jahren. Mit Beginn des ersten Semesters bin ich ins Juristenkabarett eingetreten, es hat mich über viele Durststrecken gebracht. Das Jurastudium ist Aktenstaub von morgens bis abends. Grauenerregend – so habe ich das empfunden und mich immer wieder gefragt, willst du wirklich weitermachen? Ich habe das dann durchgezogen, mithilfe von Kabarett und Musik. Letztere habe ich immer nebenher gemacht und mir dadurch mein Studium finanziert.

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ZEIT: Was macht ein Juristenkabarett?

Heiter: Unsere Gruppe wurde in den fünfziger Jahren gegründet, um beim Juristenball aufzutreten, damals ein Tanz-Event mit 3.000 Gästen. Es muss eine bizarre Situation gewesen sein: Diese sehr honorigen Richter, Staats- und Rechtsanwälte, alle im Frack, und plötzlich stellen die sich auf die Bühne und singen Opernarietten mit umgeschriebenen Texten. Das war die Keimzelle des heutigen Juristenkabaretts. Wir sind mit unserem politischen Kabarett aber auch schon beim Juristentag in Hamburg, Berlin und Mannheim aufgetreten und auf Bühnen wie der Kleinen Komödie in Hamburg oder im Stuttgarter Renitenztheater.

ZEIT: Was ist Ihre Rolle dabei?

Anette Heiter

Anette Heiter ist Richterin am Amtsgericht und Leiterin des Stuttgarter Juristenkabarett.

Heiter: Ich bin entweder der Vamp oder die strenge Richterin oder die schwäbische Hausfrau, die gern Vamp wäre – also die verführerische Person.

ZEIT: Und worum geht es in Ihren Programmen?

Heiter: Immer das Gleiche: Wir thematisieren die Schnittstelle zwischen Juristerei und echtem Leben, indem wir zum Beispiel die Absurdität mancher Prozesse darstellen – etwa die Kündigung einer Krankenhausangestellten wegen des unerlaubten Verzehrs einer Maultasche. Eine Figur, die neuerdings in unseren Programmen auftaucht, ist Kretschmann, der erste grüne Ministerpräsident der Republik. Im Ensemble haben wir jemanden, der ihn eins zu eins parodieren kann, das ist sehr schön. Außerdem kommt immer eine Gerichtsszene vor, in der der Richter eingefleischter Schwabe ist und der Staatsanwalt Hochdeutsch spricht. Diese Welten prallen aufeinander und verstehen sich nicht.

ZEIT: Gibt es Witze, die nur Juristen verstehen?

Heiter: Das ist eine sehr gute Frage. Juristen haben ja eine ganz eigene Sprache. Wir bringen in unserem Programm auch Ausschnitte aus Urteilen, Gesetzestexten, die jeder normal Denkende für lustig hält. Die schöne Vorschrift über das sogenannte Kranzgeld zum Beispiel. Paragraf 1300 BGB lautet: »Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des Paragraf 1298 oder des Paragraf 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen«. Zu meinem großen Bedauern wurde dieser Paragraf 1998 abgeschafft. Man gewöhnt sich in diesem Beruf an eine sprachliche Kompliziertheit, die normal Denkenden nicht mehr zugänglich ist. Daraus entstehen Witze.

ZEIT: Und wer lacht dann am lautesten?

Heiter: Alle Zuschauer lachen, aber aus unterschiedlichen Gründen. Die Juristen unter ihnen sind stolz auf uns, weil sie sagen, die gehören zu uns. Und sie erkennen durch die Überspitzung, dass das, was sie da vor Gericht treiben, bisweilen absonderlich ist. Die Nichtjuristen goutieren in hohem Maße, dass da Juristen sind, die sich über die eigene Zunft lustig machen. Sie sehen, das sind nicht nur die, die uns unseren Führerschein wegnehmen und uns verurteilen, sondern das sind Menschen, die eine kritische und satirische Distanz zu ihrem Tun haben. Dafür braucht man das Juristenkabarett wirklich, weil Humor unter Juristen nicht übertrieben verbreitet ist.

ZEIT: Warum verstehen Juristen denn keinen Spaß?

Heiter: Das hängt damit zusammen, dass wir uns ständig mit einer ernsten Materie beschäftigen. Wenn man den ganzen Tag zum Beispiel über Räumungsklagen oder übel zugerichtete Wohnungen von Mietnomaden nachgedacht hat, ist einem nicht zum Scherzen zumute. Umso wichtiger ist es, dass man das Zwerchfell entspannt und durch Lachen wieder zu etwas mehr Lockerheit kommt.

Leserkommentare
  1. und außerdem plausibel.

    Ich kannte dies Kabarett gar nicht. Nur einige Bücher, wie z.B. "Da trat der Staatsanwalt ins Protokoll" von Boris Wittich.

    Ich glaube, dort findet sich auch ein (richterliches) Zitat zu den Eigenschaften eines guten Richters, sinngemäß:

    "Ein guter Richter benötigt viel Erfahrung, eine Unmenge Geduld und eine verdammt gute Blase".

    Übrigens, ich habe allerlei Juristen kennengelernt, ganz und gar humorlose habe ich nur ausnahmsweise angetroffen. Insoweit sieht Frau Heiter es vielleicht etwas zu grau.

    Ob sie uns aber endlich aufklärt, wie ein Grenzzeichen verrückt werden kann oder wie ein bewaffneter Haufen riecht? Vielleicht gönnt die ZEIT ihr eine eigene Kolumne, ich bin sicher, dass ich keinen Beitrag versäumen würde :-)

    2 Leserempfehlungen
  2. Ein passender Name für's Kabarett, Frau Richterin H e i t e r! :)

    Eine Leserempfehlung
  3. Zur allgemeinen Belustigung und/oder für Frau Richterin Heiter:

    $960
    (1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.

    (2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.

    (3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.

    §961
    Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen

    Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

    § 962
    Verfolgungsrecht des Eigentümers

    Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

    § 963
    Vereinigung von Bienenschwärmen

    Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

    Für mehr Humor s. BGB §960ff, ebd.

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  4. hatte ich ihm eine Kurzgeschichte geschrieben. Darin wird ein wegoperiertes Körperteil zum Kunstobjekt stilisiert, und die Eigentumsfrage aufgeworfen..

    Im Gegensatz zu einer Leiche, die eine "herrenlose bewegliche Sache " ist, an der "kein Eigentum erworben werden kann", steht so ein Geschwür im rechtlichen Niemandsland.

    Im Grunde könnte aber im Sachenrecht die Leiche als eigentumsfähig erklärt werden.

    Ich bin keine Juristin, mein Bruder hat als Jurist herzlich über meine Geschichte gelacht.

    Nein, Juristen sind keine Lachverweigerer.

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    Allein die Vorschriften gegen die "Störung der Totenruhe" sowie die Tatsache, dass Leichen dem Verkehr entzogen sind, verbieten es, eine Leiche als "Sache" im juristischen Sinne zu bezeichnen.
    Aus dem in jüngster Zeit diskutierten Begriff des "postmortalen Persönlichkeitsrechts" lässt sich zwanglos ein (zumindest abgeschwächter) Schutz der körperlichen Integrität eines bereits Verstorbenen ableiten.

    Eine Leiche ist folglich keine "Sache".

    Allein die Vorschriften gegen die "Störung der Totenruhe" sowie die Tatsache, dass Leichen dem Verkehr entzogen sind, verbieten es, eine Leiche als "Sache" im juristischen Sinne zu bezeichnen.
    Aus dem in jüngster Zeit diskutierten Begriff des "postmortalen Persönlichkeitsrechts" lässt sich zwanglos ein (zumindest abgeschwächter) Schutz der körperlichen Integrität eines bereits Verstorbenen ableiten.

    Eine Leiche ist folglich keine "Sache".

  5. haben die Humorlosigkeit spätestens bei der ersten Gerichtsverhandlung verloren. Leider darf ich infolge Pensionierung meinen Anekdotenschatz nicht mehr erweitern. Meine Erfahrung: Der Gesetzgeber hechelt dem Erfindungsreichtum der Gesetzeslückenfinder ständig in nicht aufholbarem Abstand hinterher.

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    Eine Gesetzeslücke gibt es nicht. Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt.

    Mit "Gesetzeslücke" wird ein moralischer Anspruch erhoben, der in den Bereich Religion gehört.

    Eine Gesetzeslücke gibt es nicht. Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt.

    Mit "Gesetzeslücke" wird ein moralischer Anspruch erhoben, der in den Bereich Religion gehört.

  6. ...wenn wir schon beim Austauschen juristischer Perlen sind, sei an die Reichsschokoladenverordnung erinnert, gemäß der "Schokoladennikoläuse im Sinne der Verordnung auch Osterhasen" sind,

    Aus etwas neuerer Zeit ist zu dem Thema die Lektüre der EU-Schnullerkettenverordnung unabdingbar Pflicht, gut dargestellt hier:

    http://www.abendblatt.de/...

    Viel Vergnügen :-)

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    Das entartet zur ridiculen Nummer.

    Das entartet zur ridiculen Nummer.

  7. hat ihre eigene Fachsprache und ihren eigenen "Gegenstandsbereich". Humor ergibt sich entweder auf Ebene der Fachsprache und aufgrund der Anweendungsimplikationen derselben oder aufgrund von Reibungen zwischen Fachsprache und Gegenstandsbereich.

    Juristen sind nicht per se humorlos, nur erschließt sich juristischer Humor erst, wenn man sich mit juristischer Sprache angefreundet hat.

    Was für den Insider komisch ist, kann dabei für den Außenstehenden immer noch wie trockenes Fachsprachenjuristisch wirken.

    Das ist aber kein juristisches Problem, sondern das einer jeden Berufsgruppe, deren Fachsprache stark normiert ist.

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    Es geht gewiss um das Fachkauderwelsch, in welchem z,B. Begriffe in ihrem Gebrauch durch die eine Welt anders belegt sind als in der anderen und so Humoriges erzeugt.

    Aber es geht schon auch um Inhalte.

    Ich erinnere mich an eine Verhandlung, Betrug, an einen glühend empörten Staatsanwalt, dessen Entrüstung darüber, dass der Angeklagte "also unbedingt einen teuren Terminplaner kaufen musste" den eigentlichen Fall gar nicht berührend und doch es die ganze Sitzung durchziehend bis hinein in das staatsanwaltliche Plädoyer geschafft hatte.

    Das war so clownesk und ich ärgere mich heute, dass ich ernst-verärgert darüber berichtet habe statt es im möglichen Rahmen durch den Kakao zu ziehen.

    Denn das war eine fürs Kabarett geeignete Nummer, ich glaube, solche Nummern liegen auch in der Intention von Frau Reiter und ihren kabarettistischen Mitstreitern.

    Das ist der Punkt, wo die Satire auch mal bitter werden kann, das hat dann nichts mehr mit den unfreiwilligen Kalauern und Henkerskonoten in amtlichen Texten zu tun.

    "Und wir brauchen Leute wie mich, die im Gerichtssaal im menschlichen Gefühlssumpf rühren und ansonsten Scherze machen." sagt Frau Heiter, und jener kleinstbürgerliche Staatsanwalt hätte da was abzukriegen gehabt.

    ..."oder die schwäbische Hausfrau", sagt sie überdies, sei sie auf der Bühne.

    Oh, die hätte bei einem so ordentlich mit einem teueren Terminplaner agierenden Angeklagten diesem kleingeistigen Staatsanwalt sicherlich was zu erzählen gewusst....

    Es geht gewiss um das Fachkauderwelsch, in welchem z,B. Begriffe in ihrem Gebrauch durch die eine Welt anders belegt sind als in der anderen und so Humoriges erzeugt.

    Aber es geht schon auch um Inhalte.

    Ich erinnere mich an eine Verhandlung, Betrug, an einen glühend empörten Staatsanwalt, dessen Entrüstung darüber, dass der Angeklagte "also unbedingt einen teuren Terminplaner kaufen musste" den eigentlichen Fall gar nicht berührend und doch es die ganze Sitzung durchziehend bis hinein in das staatsanwaltliche Plädoyer geschafft hatte.

    Das war so clownesk und ich ärgere mich heute, dass ich ernst-verärgert darüber berichtet habe statt es im möglichen Rahmen durch den Kakao zu ziehen.

    Denn das war eine fürs Kabarett geeignete Nummer, ich glaube, solche Nummern liegen auch in der Intention von Frau Reiter und ihren kabarettistischen Mitstreitern.

    Das ist der Punkt, wo die Satire auch mal bitter werden kann, das hat dann nichts mehr mit den unfreiwilligen Kalauern und Henkerskonoten in amtlichen Texten zu tun.

    "Und wir brauchen Leute wie mich, die im Gerichtssaal im menschlichen Gefühlssumpf rühren und ansonsten Scherze machen." sagt Frau Heiter, und jener kleinstbürgerliche Staatsanwalt hätte da was abzukriegen gehabt.

    ..."oder die schwäbische Hausfrau", sagt sie überdies, sei sie auf der Bühne.

    Oh, die hätte bei einem so ordentlich mit einem teueren Terminplaner agierenden Angeklagten diesem kleingeistigen Staatsanwalt sicherlich was zu erzählen gewusst....

  8. Das entartet zur ridiculen Nummer.

    Antwort auf "Lach..."

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