Andreas VoßkuhleOrganisierter Widerstand

Ein Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts über Geld und Geduld, Streit mit Berlin und Anrufe von Angela Merkel.

DIE ZEIT: Herr Präsident, wenn Helmut Schmidt dieses Interview in der ZEIT liest, wird er sagen: Der Voßkuhle soll seine Urteile sprechen und ansonsten den Mund halten. Ein Richter solle keine politischen Reden schwingen. Was würden Sie ihm erwidern?

Andreas Voßkuhle: Helmut Schmidt hat wie meistens im Grundsatz recht. Aber das Leben ist eben doch ein wenig komplexer geworden. Das Bundesverfassungsgericht trifft sehr weitreichende Entscheidungen, die nicht nur national, sondern überall in Europa und auch in anderen Ländern verstanden werden müssen. Manche unserer Urteile sind über 100 Seiten lang. Solche Entscheidungen sind schon für einen Muttersprachler schwer verständlich und erst recht für denjenigen, der unserer Sprache nicht mächtig ist. Wir müssen deshalb viel mehr als früher darauf achten, unsere Arbeit und unsere Urteile zu erklären.

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ZEIT: Wenn Ihre Urteilsbegründungen so schwer zu verstehen sind, warum bemühen Sie sich dann nicht um eine verständlichere Sprache?

Voßkuhle: Uns liegt sehr daran, die Entscheidungen so zu formulieren, dass sie die Bürgerinnen und Bürger verstehen und überzeugen. Aber man darf sich nichts vormachen: Die juristische Sprache ist eine Fachsprache, die sehr spezifische Anforderungen an den juristischen Diskurs erfüllen muss und deshalb nicht leicht zugänglich ist.

ZEIT: Gab es ein Urteil, bei dem Sie gemerkt haben, dass Sie es besser hätten erklären sollen?

Voßkuhle: Ja, das war im Juni 2009, unser Urteil zum Lissabon-Vertrag...

ZEIT: ...als Sie entscheiden mussten, ob die weitere europäische Integration mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Voßkuhle: Dieses Urteil wurde jedenfalls teilweise missverstanden, was vielleicht auch mit dem Stil zu tun hat, in dem es geschrieben ist...

ZEIT: Von wem wurde es missverstanden?

Voßkuhle: Unter anderem von einigen Politikern, auf nationaler wie auf europäischer Ebene. In Berlin und Brüssel kursierten damals Kurzfassungen des Urteils, fünf, sechs Seiten lang, in dem wesentliche Passagen aus dem Kontext gerissen worden waren oder sehr verkürzt wiedergegeben wurden. Als ich etwa einige Monate nach der Entscheidung zu einem Gespräch mit den Europaministern der Bundesländer in Berlin zusammentraf, herrschte eine eher kritische Grundstimmung, die sich aber im Laufe des Gesprächs legte. Das hat mir gezeigt, dass es selbst in einem professionellen Umfeld nicht einfach ist, eine so vielschichtige Entscheidung sofort richtig zu erfassen.

ZEIT: Als Sie 2008 ans Verfassungsgericht kamen, kippten Sie als Erstes ein Gesetz der Großen Koalition – die Pendlerpauschale. Was haben Sie in den Tagen danach über Politik gelernt?

Voßkuhle: Viele haben das Urteil dahingehend verstanden, dass die Pendlerpauschale nicht abgeschafft werden darf. Diese Aussage ist unserer Entscheidung aber gar nicht zu entnehmen. Mein erster Erkenntnisgewinn war also: Kommunikation über Entscheidungen ist wichtig. Sie erklären sich nicht von selbst, sondern werden politisch interpretiert.

ZEIT: Das hatten Sie sich aber nicht ernsthaft anders vorgestellt?

Voßkuhle: Ich war schon etwas überrascht, wie grob mitunter die Keile sind, die da ins Holz getrieben werden. Die zweite Erfahrung war, dass die Halbwertszeit der Auseinandersetzung sehr kurz ist. Über zwei, drei Tage herrscht große Aufregung. Und dann ist es auch schon wieder vorbei.

ZEIT: Hat die Politik zu wenig Zeit?

Voßkuhle: Ja, daran lässt sich aber leider wohl nur wenig ändern. Eigentlich brauchte die Politik mehr Momente der Entschleunigung, Reflexionsschleifen, um über grundlegende Entscheidungen nachzudenken, aber auch, um bereits getroffene Entscheidungen zu evaluieren.

Leserkommentare
  1. wenn die Urteile des BVerfG mit ca. 200 Seiten zu lang sind, sollten Sie vielleicht einmal die 100 Seiten Selbstzitate weglassen, dann wird auch ein Urteil verständlicher. Dies gilt vor allem, wenn man die vielen obiter dicta weglässt, davon sind Entscheidungen des BVerG leider voll.

    Im übrigen dürfte jetzt jedem klar geworden sein: Wer der EU/EURO-Irrsinn noch verhindern will, darf nicht auf ein Gericht hoffen. Demokratie lebt durch Willenskundgebungen, nicht durch Urteile.

    12 Leserempfehlungen
  2. der staatlich gekauften Hehlerwaren-CDs mit den Datensätzen von Steuersündern geäußert hat.

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    Haben Sie Schwarzgeld im Ausland gebunkert? Oder vielleicht Ihre Verwandten? Anders kann ich Ihren Kommentar nicht verstehen.

    Es gibt die Kronzeugenregelung für andere Verbrechen. Was ist denn bei einer Steuer-CD anders? Ein kleines Verbrechen (das Kopieren von Bankdaten) wird vom Staat geduldet um ein großes Verbrechen (den Vorenthält von Steuern) aufzudecken.

    Wissen Sie was eine Steuerfandung ohne solche Daten kostet? Es ist für den Staat ein Verlust - da ist so ein CD-Kauf nur zu begrüßen.

    Haben Sie Schwarzgeld im Ausland gebunkert? Oder vielleicht Ihre Verwandten? Anders kann ich Ihren Kommentar nicht verstehen.

    Es gibt die Kronzeugenregelung für andere Verbrechen. Was ist denn bei einer Steuer-CD anders? Ein kleines Verbrechen (das Kopieren von Bankdaten) wird vom Staat geduldet um ein großes Verbrechen (den Vorenthält von Steuern) aufzudecken.

    Wissen Sie was eine Steuerfandung ohne solche Daten kostet? Es ist für den Staat ein Verlust - da ist so ein CD-Kauf nur zu begrüßen.

  3. Wer im Namen des Volkes Urteile spricht, darf sich nicht auf "juristische Fachsprache" zurückziehen. Die Legitimation muss durch Wahl erfolgen, nicht durch Poesie wie bei Goethe. Erforderlich ist die Wahl von Richtern durch das Volk, alle vier Jahre neu.

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    Gucken Sie sich mal bei den Barbaren jenseits des großen Teiches an, wie vom Volk gewählte Richter in der Praxis funktionieren. Handwerklicher Murks und Populismus in unappetitlicher Mischung.

    1. Wer soll die Kandidaten vorschlagen?
    2. Wie sollen sich die Kandidaten dem Volk bekannt machen?
    3. Falls 2. auf dem üblichen Wege (Inserate, Plakate, TV) erfolgen soll - wie soll das bezahlt werden?
    4. Wie stehen Sie dazu, dass vor Ablauf der 4-jährigen Wahlperiode etwa 9 bis 12 Monate für den Wahlkampf draufgehen und die Rechtssprechnung damit stillsteht.

    Hinweis: In einigen US-Bundesstaaten werden die Richter (nicht die Verfassungsrichter) vom Volk gewählt. Sind Ihnen die Implikation bekannt?

    Landrats- und Bürgermeisterwahlen haben derzeit eine Wahlbeteiligung zwischen 40 und 50%. Bei Richterwahlen dürfte es auf (optimistisch) 20 bis 30% hinauslaufen. Wie sehen Sie das mit der Legitmation?

    Sicherlich! Gewählt wird, wer es in den Ökonomiken schon zu nichts brachte. Gleichwohl gibt es keine andere Legitimation.

    Gucken Sie sich mal bei den Barbaren jenseits des großen Teiches an, wie vom Volk gewählte Richter in der Praxis funktionieren. Handwerklicher Murks und Populismus in unappetitlicher Mischung.

    1. Wer soll die Kandidaten vorschlagen?
    2. Wie sollen sich die Kandidaten dem Volk bekannt machen?
    3. Falls 2. auf dem üblichen Wege (Inserate, Plakate, TV) erfolgen soll - wie soll das bezahlt werden?
    4. Wie stehen Sie dazu, dass vor Ablauf der 4-jährigen Wahlperiode etwa 9 bis 12 Monate für den Wahlkampf draufgehen und die Rechtssprechnung damit stillsteht.

    Hinweis: In einigen US-Bundesstaaten werden die Richter (nicht die Verfassungsrichter) vom Volk gewählt. Sind Ihnen die Implikation bekannt?

    Landrats- und Bürgermeisterwahlen haben derzeit eine Wahlbeteiligung zwischen 40 und 50%. Bei Richterwahlen dürfte es auf (optimistisch) 20 bis 30% hinauslaufen. Wie sehen Sie das mit der Legitmation?

    Sicherlich! Gewählt wird, wer es in den Ökonomiken schon zu nichts brachte. Gleichwohl gibt es keine andere Legitimation.

  4. Tatsächlich hat unter Voßkuhles Leitung nicht das Verständnis der Fachwelt nachgelassen, sondern das judicial self restraint der Judikatur. Die erwähnten obiter dicta stehen jetzt den Ratifikationen des ESM-Vertrages und des Fiskalpaktes entgegen, weil das BVerfG - ohne Not - Prognosen zur Verfassungsentwicklung abgegeben hat, die der Verfassungsgeber unmöglich einlösen kann:

    http://reg4tel.net/2011/1...

    Dass Voßkuhle das Problem jetzt auf Verständnisschwierigkeiten beim Publikum schiebt, ist - formuliert in der gestelzten Sprache der Verfassungsrichter - reichlich frivol.

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    • Zack34
    • 20.05.2012 um 15:56 Uhr
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  5. Ein Verfassungsrichter hat die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen. Ich finde es etwas merkwürdig, welche weiten Interpretationsspielräume es da gibt.

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  6. Auch die schönen Worte über den Schutz der Verfassung können nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir ein wirklich unabhängiges Verfassungsgericht nicht haben, weil die Richter durch die Parteien ausgeklüngelt werden, siehe den ehemaligen saarländischen Ministerpräsidenten. Aus dem Vorherrschen des Parteienproporz folgt der Niedergang, der bereits an der Diktion der Urteile im Vergleich zu denen der 50er-Jahre ablesbar ist. Die faktische Abschaffung des Grundgesetzes durch die Parteien (Überzogenene Parteienförderung durch sogenannte parteinahe Stiftungen, Radikalenerlaß in den 60er-Jahren, V-Mann Entscheidung zum Schutz der NPD bei gleichzeitiger Bespitzelung der Abeordneten der Linken, die Beispiele ließen sich leider uferlos fortsetzen) hat das Gericht nicht verhindert. Die bereits angesprochene Steuersünder-CD-Entscheidung, bei der sich das Gericht zum Büttel der Parteipolitik gemacht hat, zeigen des deutlich. Zweifellos ist Steuerhinterziehung strafwürdig, aber wenn eine Ahndung nur mit Rechtsbruch möglich ist, muß (leider) das Delikt ungeahndet bleiben. Wenn die Verwertung einer illegal erstellten CD zu Beweiszwecken in Verwaltungsverfahren oder Gerichtsentscheidungen zulässig ist, dann ist es die Folterandrohung - siehe der Geffken-Fall - auch. Aber ich gestehe zu, im letztgenannten Fall ging es ja nur um ein Menschenleben und nicht um Geld, und Güterabwägung ist bei juristischen Entscheidungen nun einmal notwendig und was wäre wichtiger als das Geld.

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  7. Gucken Sie sich mal bei den Barbaren jenseits des großen Teiches an, wie vom Volk gewählte Richter in der Praxis funktionieren. Handwerklicher Murks und Populismus in unappetitlicher Mischung.

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