"Wir haben in Karlsruhe eher zu viele als zu wenige Fälle"
ZEIT: Das Gericht ist eine solche Reflexionsschleife?
Voßkuhle: Das Bundesverfassungsgericht ist tatsächlich einer der ganz wenigen Orte, an denen man abgeschirmt von äußeren Einflüssen Entscheidungen so intensiv durchdenken kann, wie man es für erforderlich hält. Es hat mitunter fast etwas Klösterliches. Das heißt nicht, dass wir uns nicht beeilen, wir nehmen uns aber gerade in den großen Verfahren die Zeit, die wir brauchen.
ZEIT: Als Sie dann 2009 das Lissabon-Urteil sprachen, gerieten Sie mitten in die aufgeheizte Europa-Debatte. Wie fühlt man sich als Hoffnungsträger von D-Mark-Nostalgikern und Populisten?
Voßkuhle: Wir entscheiden ohne Ansehen der Person nach Maßgabe des Grundgesetzes. Wir können und dürfen uns nicht daran orientieren, wem unsere Entscheidungen gerade gefallen und wem nicht. Wenn wir etwa das Verbot einer Versammlung von rechtsextremen Gruppen wegen Verstoßes gegen die Versammlungsfreiheit aufheben, spricht daraus sicher keine Sympathie für Neonazis. Abgesehen davon: Wer uns als Hoffnungsträger für antieuropäische Bewegungen begreift, hat die Lissabon-Entscheidung nicht verstanden.
ZEIT: In der Regierung jedenfalls kamen Ihre jüngsten Europa-Entscheidungen nicht gut an.
Voßkuhle: Mit dieser Einschätzung wäre ich vorsichtiger. Viele ursprüngliche Kritiker der Lissabon-Entscheidung haben ihr etwa beim zweiten Lesen mit einer gewissen zeitlichen Distanz und unter dem Eindruck der derzeitigen Staatsschuldenkrise durchaus sehr viel mehr abgewinnen können. Es spricht im Übrigen nicht gegen ein Verfassungsgericht, wenn es von der Regierung nicht immer geliebt wird.
ZEIT: Das Bundesverfassungsgericht gilt als Bremsklotz der europäischen Integration. Wir kennen Politiker, die spotten, es ginge Ihnen in Wahrheit nur darum, nicht so bedeutungslos zu werden wie die Deutsche Bundesbank.
Voßkuhle: Da besteht kein Grund zur Sorge. Der Schutz von Freiheit, Gleichheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist in etablierten Verfassungsstaaten nicht zeitgeistabhängig. Wir werden also immer etwas zu tun haben.
ZEIT: Können Sie ausschließen, dass für manchen Richter der Schutz der eigenen Bedeutung wichtiger ist als der Schutz der Verfassung?
Voßkuhle: Ja. Richter denken nicht so sehr über die eigene Bedeutung nach, sondern vor allem über die konkret zu entscheidenden Fälle. Von denen haben wir in Karlsruhe eher zu viele als zu wenige.
ZEIT: Wie haben Sie die Reaktionen nach dem Lissabon-Urteil wahrgenommen?
Voßkuhle: Es gab zunächst einerseits sehr positive Reaktionen, gerade in der Presse. Andererseits formierte sich später Widerstand, der teilweise von interessierten Kreisen organisiert war.
ZEIT: Welche interessierten Kreise?
Voßkuhle: Das hört sich jetzt etwas verschwörerisch an, so ist es nicht gemeint. Es gibt aber eine Gruppe von Politikern und auch Wissenschaftlern, die – sicherlich aus guter Absicht – jede vermeintliche Kritik an bestimmten Entwicklungen auf europäischer Ebene möglichst sofort im Keim ersticken will, indem sie sie als antieuropäisch und rückgerichtet diffamiert. Das trägt sicherlich nicht zu einer produktiven Auseinandersetzung über die Zukunft Europas bei.
ZEIT: Wen meinen Sie zum Beispiel?
Voßkuhle: Jede Personalisierung wäre hier wenig hilfreich. Sie würde auch nicht dem Stil des Gerichts entsprechen. Wir müssen vielmehr das offene Gespräch mit unseren Kritikern suchen, um solche Spannungen abzubauen.





wenn die Urteile des BVerfG mit ca. 200 Seiten zu lang sind, sollten Sie vielleicht einmal die 100 Seiten Selbstzitate weglassen, dann wird auch ein Urteil verständlicher. Dies gilt vor allem, wenn man die vielen obiter dicta weglässt, davon sind Entscheidungen des BVerG leider voll.
Im übrigen dürfte jetzt jedem klar geworden sein: Wer der EU/EURO-Irrsinn noch verhindern will, darf nicht auf ein Gericht hoffen. Demokratie lebt durch Willenskundgebungen, nicht durch Urteile.
der staatlich gekauften Hehlerwaren-CDs mit den Datensätzen von Steuersündern geäußert hat.
Haben Sie Schwarzgeld im Ausland gebunkert? Oder vielleicht Ihre Verwandten? Anders kann ich Ihren Kommentar nicht verstehen.
Es gibt die Kronzeugenregelung für andere Verbrechen. Was ist denn bei einer Steuer-CD anders? Ein kleines Verbrechen (das Kopieren von Bankdaten) wird vom Staat geduldet um ein großes Verbrechen (den Vorenthält von Steuern) aufzudecken.
Wissen Sie was eine Steuerfandung ohne solche Daten kostet? Es ist für den Staat ein Verlust - da ist so ein CD-Kauf nur zu begrüßen.
Haben Sie Schwarzgeld im Ausland gebunkert? Oder vielleicht Ihre Verwandten? Anders kann ich Ihren Kommentar nicht verstehen.
Es gibt die Kronzeugenregelung für andere Verbrechen. Was ist denn bei einer Steuer-CD anders? Ein kleines Verbrechen (das Kopieren von Bankdaten) wird vom Staat geduldet um ein großes Verbrechen (den Vorenthält von Steuern) aufzudecken.
Wissen Sie was eine Steuerfandung ohne solche Daten kostet? Es ist für den Staat ein Verlust - da ist so ein CD-Kauf nur zu begrüßen.
Wer im Namen des Volkes Urteile spricht, darf sich nicht auf "juristische Fachsprache" zurückziehen. Die Legitimation muss durch Wahl erfolgen, nicht durch Poesie wie bei Goethe. Erforderlich ist die Wahl von Richtern durch das Volk, alle vier Jahre neu.
Gucken Sie sich mal bei den Barbaren jenseits des großen Teiches an, wie vom Volk gewählte Richter in der Praxis funktionieren. Handwerklicher Murks und Populismus in unappetitlicher Mischung.
1. Wer soll die Kandidaten vorschlagen?
2. Wie sollen sich die Kandidaten dem Volk bekannt machen?
3. Falls 2. auf dem üblichen Wege (Inserate, Plakate, TV) erfolgen soll - wie soll das bezahlt werden?
4. Wie stehen Sie dazu, dass vor Ablauf der 4-jährigen Wahlperiode etwa 9 bis 12 Monate für den Wahlkampf draufgehen und die Rechtssprechnung damit stillsteht.
Hinweis: In einigen US-Bundesstaaten werden die Richter (nicht die Verfassungsrichter) vom Volk gewählt. Sind Ihnen die Implikation bekannt?
Landrats- und Bürgermeisterwahlen haben derzeit eine Wahlbeteiligung zwischen 40 und 50%. Bei Richterwahlen dürfte es auf (optimistisch) 20 bis 30% hinauslaufen. Wie sehen Sie das mit der Legitmation?
Sicherlich! Gewählt wird, wer es in den Ökonomiken schon zu nichts brachte. Gleichwohl gibt es keine andere Legitimation.
Gucken Sie sich mal bei den Barbaren jenseits des großen Teiches an, wie vom Volk gewählte Richter in der Praxis funktionieren. Handwerklicher Murks und Populismus in unappetitlicher Mischung.
1. Wer soll die Kandidaten vorschlagen?
2. Wie sollen sich die Kandidaten dem Volk bekannt machen?
3. Falls 2. auf dem üblichen Wege (Inserate, Plakate, TV) erfolgen soll - wie soll das bezahlt werden?
4. Wie stehen Sie dazu, dass vor Ablauf der 4-jährigen Wahlperiode etwa 9 bis 12 Monate für den Wahlkampf draufgehen und die Rechtssprechnung damit stillsteht.
Hinweis: In einigen US-Bundesstaaten werden die Richter (nicht die Verfassungsrichter) vom Volk gewählt. Sind Ihnen die Implikation bekannt?
Landrats- und Bürgermeisterwahlen haben derzeit eine Wahlbeteiligung zwischen 40 und 50%. Bei Richterwahlen dürfte es auf (optimistisch) 20 bis 30% hinauslaufen. Wie sehen Sie das mit der Legitmation?
Sicherlich! Gewählt wird, wer es in den Ökonomiken schon zu nichts brachte. Gleichwohl gibt es keine andere Legitimation.
Tatsächlich hat unter Voßkuhles Leitung nicht das Verständnis der Fachwelt nachgelassen, sondern das judicial self restraint der Judikatur. Die erwähnten obiter dicta stehen jetzt den Ratifikationen des ESM-Vertrages und des Fiskalpaktes entgegen, weil das BVerfG - ohne Not - Prognosen zur Verfassungsentwicklung abgegeben hat, die der Verfassungsgeber unmöglich einlösen kann:
http://reg4tel.net/2011/1...
Dass Voßkuhle das Problem jetzt auf Verständnisschwierigkeiten beim Publikum schiebt, ist - formuliert in der gestelzten Sprache der Verfassungsrichter - reichlich frivol.
immer wieder Politik und interprätiert die GG-Artikel recht großzügig, ja dehnt damit die entsprechenden Spielräume stark aus, so wie neulich zugunsten der Vermieter, oder Ende 90er zugunsten militärischer Abenteuer des sich stets ausdehnenden und weiter selbst ermächtigenden Bündnisses, jenseits der UN-Bevollmächtigung.
Und da das Gericht inzwischen sogar zur Wiederverwertungsstelle für - halbwegs entsorgte - Landesfürsten wurde...
Ein Verfassungsrichter hat die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen. Ich finde es etwas merkwürdig, welche weiten Interpretationsspielräume es da gibt.
Auch die schönen Worte über den Schutz der Verfassung können nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir ein wirklich unabhängiges Verfassungsgericht nicht haben, weil die Richter durch die Parteien ausgeklüngelt werden, siehe den ehemaligen saarländischen Ministerpräsidenten. Aus dem Vorherrschen des Parteienproporz folgt der Niedergang, der bereits an der Diktion der Urteile im Vergleich zu denen der 50er-Jahre ablesbar ist. Die faktische Abschaffung des Grundgesetzes durch die Parteien (Überzogenene Parteienförderung durch sogenannte parteinahe Stiftungen, Radikalenerlaß in den 60er-Jahren, V-Mann Entscheidung zum Schutz der NPD bei gleichzeitiger Bespitzelung der Abeordneten der Linken, die Beispiele ließen sich leider uferlos fortsetzen) hat das Gericht nicht verhindert. Die bereits angesprochene Steuersünder-CD-Entscheidung, bei der sich das Gericht zum Büttel der Parteipolitik gemacht hat, zeigen des deutlich. Zweifellos ist Steuerhinterziehung strafwürdig, aber wenn eine Ahndung nur mit Rechtsbruch möglich ist, muß (leider) das Delikt ungeahndet bleiben. Wenn die Verwertung einer illegal erstellten CD zu Beweiszwecken in Verwaltungsverfahren oder Gerichtsentscheidungen zulässig ist, dann ist es die Folterandrohung - siehe der Geffken-Fall - auch. Aber ich gestehe zu, im letztgenannten Fall ging es ja nur um ein Menschenleben und nicht um Geld, und Güterabwägung ist bei juristischen Entscheidungen nun einmal notwendig und was wäre wichtiger als das Geld.
Gucken Sie sich mal bei den Barbaren jenseits des großen Teiches an, wie vom Volk gewählte Richter in der Praxis funktionieren. Handwerklicher Murks und Populismus in unappetitlicher Mischung.
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