"Am stärksten hat mich das Vorbild meines Vaters beeinflusst"
ZEIT: Dafür brauchen Sie eine Änderung des Gesetzes.
Voßkuhle: Das ist richtig. Aus diesem Grund haben der Vizepräsident des Gerichts, Herr Kirchhof, und ich einen eher unüblichen Weg beschritten und unseren Vorschlag in den verschiedenen Bundestagsfraktionen vorgestellt. Wir wissen, dass das kein Selbstläufer ist. Die Politik kann mit solchen Vorschlägen in der Öffentlichkeit wenig gewinnen. Sie lassen sich schwer medial vermitteln. Nur aus diesem Grund können wir aber keine schlechteren Lösungen vorschlagen. Wir hoffen daher auf eine überparteiliche Einigung.
ZEIT: Und das, obwohl das Gericht die Politik immer ärgert!
Voßkuhle: Die Politik weiß, was sie an einer funktionsfähigen Verfassungsgerichtsbarkeit hat.
ZEIT: Wozu sind Sie Jurist geworden, Herr Voßkuhle?
Voßkuhle: Wohl am stärksten hat mich das Vorbild meines Vaters beeinflusst. Er war Verwaltungsjurist und als Ministerialbeamter in Düsseldorf seinerzeit unter anderem mit der kommunalen Neugliederung des Ruhrgebiets befasst. Seine Erzählungen über komplexe Entscheidungsfindungen im Dienste des Gemeinwohls waren für mich unglaublich spannend und inspirierend. Recht, Politik, Geschichte, Menschenkenntnis und vieles mehr spielten dabei eine Rolle. Im Übrigen ging es mir wie wohl nicht wenigen Juristen: Ich hatte als Schüler sehr viele unterschiedliche Interessen und viele Begabungen, keine war aber so dominant, dass mein Weg vorgezeichnet gewesen wäre. Jura erschien mir als das Studium mit den meisten Optionen.
ZEIT: Sie waren in Ihrer ganzen Karriere immer einer der Jüngsten. Woran haben Sie das gemerkt?
Voßkuhle: Wenn, dann an meinem Geburtsdatum. Richtig gemerkt habe ich es eher selten.
ZEIT: Woran haben es die anderen gemerkt?
Voßkuhle: Keine Ahnung! In meiner Wahrnehmung spielte mein Alter nie eine große Rolle. Außer vielleicht bei meiner ersten Freundin: sie war 17 und ich 14; da hat man dann schon etwas zu kämpfen. Überhaupt wird die Altersfrage aus meiner Sicht überschätzt. Es gibt junge Menschen, die noch keine 30 sind und bereits größere Unternehmen leiten, und ebenso ältere Menschen, die sehr viel tatkräftiger, neugieri- ger und lernbereiter sind als viele Zwanzigjährige. Ob jemand etwas drauf hat, zeigt sich nach meiner Erfahrung in der Regel ziemlich früh. Das gilt selbst für die zunächst verkannten »Spätstarter«. Man muss nur genau hinschauen.
ZEIT: Nach dem Rücktritt von Christian Wulff hätten Sie Bundespräsident werden können. Wie kann man so ein Angebot ausschlagen?
Voßkuhle: Zunächst einmal ist ein solches Angebot eine sehr große Ehre, über das ich mich sehr gefreut habe. Ich habe aber als Präsident des Bundesverfassungsgerichts bereits ein sehr wichtiges Amt, das ich mit großer Freude ausfülle. In meiner verbleibenden Amtszeit wird das Gericht gerade auch im Zuge der Europäisierung weiterhin vor große Herausforderungen gestellt werden. Da geht der Kapitän nicht vorzeitig von der Brücke!
ZEIT: Wie müssen wir uns das vorstellen: Die Kanzlerin ruft an und fragt: Herr Voßkuhle, wollen Sie Bundespräsident werden?
Voßkuhle: So in etwa muss man sich das vorstellen.
ZEIT: Haben Sie mit Ihrer Frau über das Angebot gesprochen?
Voßkuhle: Selbstverständlich. Ich habe immer alle wesentlichen Entscheidungen zusammen mit meiner Frau getroffen.
ZEIT: Ihr Name wurde in der Öffentlichkeit schon gehandelt, bevor der Anruf kam. Insofern konnten Sie sich doch vorbereiten.
Voßkuhle: Es werden immer viele Namen in der Öffentlichkeit gehandelt. Ich selbst habe mich nicht im engeren Kreis der möglichen Kandidaten für das Bundespräsidentenamt gesehen und bin über die jetzt getroffene Wahl sehr glücklich.
ZEIT: Dass Sie angerufen wurden, ist relativ schnell bekannt geworden, und wir nehmen an, nicht durch Sie. Wie ist das, wenn ein nicht öffentliches Gespräch auf einmal öffentlich wird?
Voßkuhle: Man ist überrascht.
ZEIT: Was würden Sie für Ihre Karriere nicht opfern?
Voßkuhle: Meine Ehe, meine Freunde und das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun.
ZEIT: Und für das Amt des Bundespräsidenten hätten Sie das opfern müssen?
Voßkuhle: Nein.
ZEIT: Ihre Frau ist Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht. Glauben Sie, sie hält Sie für den besseren Juristen?
Voßkuhle: Nein. Wir haben uns im Studium in München kennengelernt und schon damals aufgrund unserer unterschiedlichen Interessengebiete nie eine Konkurrenz untereinander empfunden. Während meine Frau sich immer stärker für das Zivilrecht und das Strafrecht begeistern konnte, galt mein vorrangiges Interesse von Anfang an mehr dem Öffentlichen Recht und der Rechtstheorie. Wir haben immer voneinander gelernt. Das ist bis heute so geblieben.
Aufgezeichnet von Petra Dischinger




wenn die Urteile des BVerfG mit ca. 200 Seiten zu lang sind, sollten Sie vielleicht einmal die 100 Seiten Selbstzitate weglassen, dann wird auch ein Urteil verständlicher. Dies gilt vor allem, wenn man die vielen obiter dicta weglässt, davon sind Entscheidungen des BVerG leider voll.
Im übrigen dürfte jetzt jedem klar geworden sein: Wer der EU/EURO-Irrsinn noch verhindern will, darf nicht auf ein Gericht hoffen. Demokratie lebt durch Willenskundgebungen, nicht durch Urteile.
der staatlich gekauften Hehlerwaren-CDs mit den Datensätzen von Steuersündern geäußert hat.
Haben Sie Schwarzgeld im Ausland gebunkert? Oder vielleicht Ihre Verwandten? Anders kann ich Ihren Kommentar nicht verstehen.
Es gibt die Kronzeugenregelung für andere Verbrechen. Was ist denn bei einer Steuer-CD anders? Ein kleines Verbrechen (das Kopieren von Bankdaten) wird vom Staat geduldet um ein großes Verbrechen (den Vorenthält von Steuern) aufzudecken.
Wissen Sie was eine Steuerfandung ohne solche Daten kostet? Es ist für den Staat ein Verlust - da ist so ein CD-Kauf nur zu begrüßen.
Haben Sie Schwarzgeld im Ausland gebunkert? Oder vielleicht Ihre Verwandten? Anders kann ich Ihren Kommentar nicht verstehen.
Es gibt die Kronzeugenregelung für andere Verbrechen. Was ist denn bei einer Steuer-CD anders? Ein kleines Verbrechen (das Kopieren von Bankdaten) wird vom Staat geduldet um ein großes Verbrechen (den Vorenthält von Steuern) aufzudecken.
Wissen Sie was eine Steuerfandung ohne solche Daten kostet? Es ist für den Staat ein Verlust - da ist so ein CD-Kauf nur zu begrüßen.
Wer im Namen des Volkes Urteile spricht, darf sich nicht auf "juristische Fachsprache" zurückziehen. Die Legitimation muss durch Wahl erfolgen, nicht durch Poesie wie bei Goethe. Erforderlich ist die Wahl von Richtern durch das Volk, alle vier Jahre neu.
Gucken Sie sich mal bei den Barbaren jenseits des großen Teiches an, wie vom Volk gewählte Richter in der Praxis funktionieren. Handwerklicher Murks und Populismus in unappetitlicher Mischung.
1. Wer soll die Kandidaten vorschlagen?
2. Wie sollen sich die Kandidaten dem Volk bekannt machen?
3. Falls 2. auf dem üblichen Wege (Inserate, Plakate, TV) erfolgen soll - wie soll das bezahlt werden?
4. Wie stehen Sie dazu, dass vor Ablauf der 4-jährigen Wahlperiode etwa 9 bis 12 Monate für den Wahlkampf draufgehen und die Rechtssprechnung damit stillsteht.
Hinweis: In einigen US-Bundesstaaten werden die Richter (nicht die Verfassungsrichter) vom Volk gewählt. Sind Ihnen die Implikation bekannt?
Landrats- und Bürgermeisterwahlen haben derzeit eine Wahlbeteiligung zwischen 40 und 50%. Bei Richterwahlen dürfte es auf (optimistisch) 20 bis 30% hinauslaufen. Wie sehen Sie das mit der Legitmation?
Sicherlich! Gewählt wird, wer es in den Ökonomiken schon zu nichts brachte. Gleichwohl gibt es keine andere Legitimation.
Gucken Sie sich mal bei den Barbaren jenseits des großen Teiches an, wie vom Volk gewählte Richter in der Praxis funktionieren. Handwerklicher Murks und Populismus in unappetitlicher Mischung.
1. Wer soll die Kandidaten vorschlagen?
2. Wie sollen sich die Kandidaten dem Volk bekannt machen?
3. Falls 2. auf dem üblichen Wege (Inserate, Plakate, TV) erfolgen soll - wie soll das bezahlt werden?
4. Wie stehen Sie dazu, dass vor Ablauf der 4-jährigen Wahlperiode etwa 9 bis 12 Monate für den Wahlkampf draufgehen und die Rechtssprechnung damit stillsteht.
Hinweis: In einigen US-Bundesstaaten werden die Richter (nicht die Verfassungsrichter) vom Volk gewählt. Sind Ihnen die Implikation bekannt?
Landrats- und Bürgermeisterwahlen haben derzeit eine Wahlbeteiligung zwischen 40 und 50%. Bei Richterwahlen dürfte es auf (optimistisch) 20 bis 30% hinauslaufen. Wie sehen Sie das mit der Legitmation?
Sicherlich! Gewählt wird, wer es in den Ökonomiken schon zu nichts brachte. Gleichwohl gibt es keine andere Legitimation.
Tatsächlich hat unter Voßkuhles Leitung nicht das Verständnis der Fachwelt nachgelassen, sondern das judicial self restraint der Judikatur. Die erwähnten obiter dicta stehen jetzt den Ratifikationen des ESM-Vertrages und des Fiskalpaktes entgegen, weil das BVerfG - ohne Not - Prognosen zur Verfassungsentwicklung abgegeben hat, die der Verfassungsgeber unmöglich einlösen kann:
http://reg4tel.net/2011/1...
Dass Voßkuhle das Problem jetzt auf Verständnisschwierigkeiten beim Publikum schiebt, ist - formuliert in der gestelzten Sprache der Verfassungsrichter - reichlich frivol.
immer wieder Politik und interprätiert die GG-Artikel recht großzügig, ja dehnt damit die entsprechenden Spielräume stark aus, so wie neulich zugunsten der Vermieter, oder Ende 90er zugunsten militärischer Abenteuer des sich stets ausdehnenden und weiter selbst ermächtigenden Bündnisses, jenseits der UN-Bevollmächtigung.
Und da das Gericht inzwischen sogar zur Wiederverwertungsstelle für - halbwegs entsorgte - Landesfürsten wurde...
Ein Verfassungsrichter hat die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen. Ich finde es etwas merkwürdig, welche weiten Interpretationsspielräume es da gibt.
Auch die schönen Worte über den Schutz der Verfassung können nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir ein wirklich unabhängiges Verfassungsgericht nicht haben, weil die Richter durch die Parteien ausgeklüngelt werden, siehe den ehemaligen saarländischen Ministerpräsidenten. Aus dem Vorherrschen des Parteienproporz folgt der Niedergang, der bereits an der Diktion der Urteile im Vergleich zu denen der 50er-Jahre ablesbar ist. Die faktische Abschaffung des Grundgesetzes durch die Parteien (Überzogenene Parteienförderung durch sogenannte parteinahe Stiftungen, Radikalenerlaß in den 60er-Jahren, V-Mann Entscheidung zum Schutz der NPD bei gleichzeitiger Bespitzelung der Abeordneten der Linken, die Beispiele ließen sich leider uferlos fortsetzen) hat das Gericht nicht verhindert. Die bereits angesprochene Steuersünder-CD-Entscheidung, bei der sich das Gericht zum Büttel der Parteipolitik gemacht hat, zeigen des deutlich. Zweifellos ist Steuerhinterziehung strafwürdig, aber wenn eine Ahndung nur mit Rechtsbruch möglich ist, muß (leider) das Delikt ungeahndet bleiben. Wenn die Verwertung einer illegal erstellten CD zu Beweiszwecken in Verwaltungsverfahren oder Gerichtsentscheidungen zulässig ist, dann ist es die Folterandrohung - siehe der Geffken-Fall - auch. Aber ich gestehe zu, im letztgenannten Fall ging es ja nur um ein Menschenleben und nicht um Geld, und Güterabwägung ist bei juristischen Entscheidungen nun einmal notwendig und was wäre wichtiger als das Geld.
Gucken Sie sich mal bei den Barbaren jenseits des großen Teiches an, wie vom Volk gewählte Richter in der Praxis funktionieren. Handwerklicher Murks und Populismus in unappetitlicher Mischung.
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