Innere Sicherheit: Wenn die Polizei mal Pause macht
Private Sicherheitsfirmen boomen. Wer an sie gerät, muss sich auf unliebsame Erlebnisse gefasst machen
Der Mann in Uniform, der Marion B. am Arm packt und ihr in Erfüllung seines Auftrags die Gelenke verdreht, ist fast noch ein Teenager. Während die bald 30 Jahre alte Aktivistin fortgezerrt wird, kann sie noch beobachten, wie gleichzeitig ein weiterer Uniformierter gerade einen ihrer Freunde an den Haaren über den Rasen schleift. Ringsum Protestrufe: »Wir sind friedlich, was seid ihr?« Es sind die gewohnten Szenen bei einer Räumung, wie sie sich in diesem Fall beim Einsatz gegen die sogenannte Landbesetzung des Lehrgartens der Universität für Bodenkultur Ende April in Wien-Jedlersdorf abspielten.
Vertraute Bilder – bis auf ein Detail: Nicht Polizisten sind es, die ein Areal von unrechtmäßigen Nutzern befreien, sondern Angestellte einer privaten Sicherheitsfirma. Zwar sind Polizisten anwesend, doch während die 25 Beschäftigten der Firma Hel-Wacht handgreiflich werden, beobachtet die Staatsgewalt den Tumult aus sicherer Entfernung. Es gibt nämlich keinen Räumungsbescheid, der sie zu einem Einsatz verpflichten würde. Das Rektorat hat deshalb einfach eines der größten Bewachungsunternehmen Österreichs beauftragt, »das Hausrecht zu wahren«. Die Privaten machen sich die Hände schmutzig, die Polizei guckt derweil untätig zu – staatliches Gewaltmonopol hin oder her.
Diese seltsame Rollenverteilung von Staat und Privat in Jedlersdorf ist Symptom einer still, aber beständig fortschreitenden Entwicklung: Immer mehr hoheitsstaatliche Aufgaben werden an private Sicherheitsfirmen ausgelagert. Deren lukratives Geschäft besteht längst nicht mehr nur aus Portierdiensten oder nächtlichen Kontrollgängen durch leere Firmengebäude. Privates Personal in Uniform konfisziert Regenschirme und verdächtige Objekte an den Sicherheitsschleusen von Bezirksgerichten. Es verscheucht wärmesuchende Obdachlose aus Bankfoyers, verteilt Verkehrsstrafen und greift im Ernstfall auch zur Waffe. Die Angebotspalette des Marktführers Group4S kennt noch exotischere Dienstleistungen: »Präventionsarbeit durch verdeckte Ermittlungen und Observationen« wird hier ebenso feilgeboten wie »die Sicherung von Beweismaterial in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten durch moderne Technik und internationale Kontakte«.
Wie weit reicht der Arm der privaten Sicherheitsfirmen? Wer schützt die Subjekte vor den Objektschützern? Und sind sie gar ein Sammelbecken für Waffennarren und Rechtsextreme?
Das Umsatzvolumen von Group4S, Securitas und der rund 200 anderen privaten Sicherheitsfirmen in Österreich stieg allein zwischen 2004 und 2009 von 212 Millionen auf 347 Millionen Euro (aktuellere Zahlen gibt es nicht). Wo starke Gewerkschaften gute Rahmenverträge ausgehandelt hatten, versuchen nun immer öfter staats- und gemeindenahe Unternehmen auf private Billiganbieter auszuweichen. In Graz planten die Verkehrsbetriebe gar, das Lenken von öffentlichen Bussen an einen Sicherheitsdienst auszulagern. Erst als Betriebsrat Horst Schachner polternd von »Lebensgefahr« für die Fahrgäste sprach, wurde der Plan verworfen. Securitas-Mitarbeiter sind heute trotzdem in den Bussen unterwegs, wenn auch nur als Fahrscheinkontrollore. »Am Anfang habe ich mich auch dagegen gewehrt«, sagt Schachner, »aber das habe ich aufgegeben. Securitas ist einfach viel billiger.«
Zwei Tage Ausbildung genügen, um Sicherheitsmann zu werden
Wie der konkurrenzlos günstige Preis der privaten Sicherheitsfirmen zustande kommt, weiß der Grazer Alex P. allzu gut. 6,50 Euro brutto pro Stunde verdiente er, als er während seines Jus-Studiums bei Securitas jobbte. Sein Vater war unerwartet gestorben, und er brauchte eine schnell sprudelnde Geldquelle. »Irgendwas, wo ich möglichst schon am nächsten Tag beginnen, nachts arbeiten und nebenbei für Prüfungen lernen konnte.« Securitas bot das alles. Ein Anruf genügte, tags darauf hatte der den Job. Auf Baustellen dirigierte er bei Regen, Schnee und Kälte den Verkehr, als Wachmann verbrachte er seine Nächte allein in einem weitläufigen Bürokomplex, büffelte zwischen den Kontrollgängen und schrieb Seminararbeiten. 230 Arbeitsstunden im Monat, viel zu wenig Schlaf, kaum Privatleben. »Traumjob ist das keiner«, sagt der Jurist heute, »aber für zwei Jahre war es okay.«
Die Fluktuation im Sicherheitsgewerbe ist extrem hoch, die Qualifikation der Beschäftigten gering. Eine maximal zweitägige Grundausbildung auf eigene Kosten mit abschließender Multiple-Choice-Prüfung, mehr wird nicht verlangt. »Ein richtiger Dodel-Test war das«, erzählt Alex P. Der Ausbildner habe sogar erzählt, bei diesem Auswahlverfahren sei »noch niemand durchgefallen«.
Immer wieder stehen Sicherheitsfirmen wegen der mangelhaften Ausbildung ihres Personals in der Kritik. Auch Securitas-Chef Robert Wiesinger weiß diese Vorwürfe nicht zu entkräften. »Ich kann Ihnen unser Lehrbuch schicken«, bietet er an, »aber mehr kann ich leider nicht verraten.« Geschäftsgeheimnis.





"VM" gibts nur im Verwaltungsrecht, bei der Durchsetzung von Maßnahmen gilt die "Angemessenheit".
MfG KM
Das war mir nicht bewusst.
Bin allerdings der Ansicht, dass "Verhältnismäßigkeit" und "Angemessenheit" nicht weit auseinanderliegen.
Das war mir nicht bewusst.
Bin allerdings der Ansicht, dass "Verhältnismäßigkeit" und "Angemessenheit" nicht weit auseinanderliegen.
wieder mal nur Unfug vermischt?
Der PVB hat über die Maßnahme sehr wohl nachzudenken und kann ggf. remonstrieren. Wird er darauf hin nochmals vom PF angewiesen, so ist der PF unmittelbar für die Handlungen verantwortlich.
Der Zivilist ist immer für seine Handlungen selbstverantwortlich, und gegen dessen rechtswidriges Handeln darf und kann Jeder Widerstand leisten!
MfG KM
"Der Zivilist ist immer für seine Handlungen selbstverantwortlich, und gegen dessen rechtswidriges Handeln darf und kann Jeder Widerstand leisten!"
Nicht nur das: man sollte es sogar, denn das Recht hat dem Unrecht nicht zu weichen. Es wird nur leider allzu oft freiwillig aufgegeben, dieses Recht.
"Der Zivilist ist immer für seine Handlungen selbstverantwortlich, und gegen dessen rechtswidriges Handeln darf und kann Jeder Widerstand leisten!"
Nicht nur das: man sollte es sogar, denn das Recht hat dem Unrecht nicht zu weichen. Es wird nur leider allzu oft freiwillig aufgegeben, dieses Recht.
Erstens habe ich gegenüber dem Staat das Recht auf Verhältnismäßigkeit der Mittel, nicht aber gegenüber einem privaten Wachschutz.
Zweitens habe ich gegenüber der Polizei ganz andere Möglichkeiten als gegenüber einem privaten Wachschutz. Ich kann eben nicht nur einzelne Beamte anzeigen. Polizeibeamte haben auch Vorgesetzte, die eventuell entsprechende Anweisungen erteilt haben und hernach dafür verantwortlich sind. Auch Politiker tragen Verantwortung für Polizeieinsätze, bis hin zum jeweiligen Innenminister. Und sollte ein Polizist tatsächlich einmal verantwortlich gemacht werden für ein dienstliches Vergehen, so haftet dafür der Staat als Dienstherr.
Es steht doch sogar im Artikel: Private Wachschützer haften auch privat. D.h. Sie gehen als Privatperson gegen eine Privatperson gerichtlich vor. Selbst wenn Sie Recht bekommen sollten, haben Sie wahrscheinlich das Pech, dass bei einem Wachmann, der 6 Euro brutto in der Stunde verdient, nicht viel in Sachen Schmerzensgeld/Schadensersatz zu holen ist.
"Erstens habe ich gegenüber dem Staat das Recht auf Verhältnismäßigkeit der Mittel, nicht aber gegenüber einem privaten Wachschutz."
Falsch. Auch ein Wachschützer darf Sie nicht halb totprügeln, wenn er Sie eigentlich nur "räumen" soll. Das gilt im Übrigen bei Privatfehden ebenso, bei Notwehr beispielsweise.
"Polizeibeamte haben auch Vorgesetzte, die eventuell entsprechende Anweisungen erteilt haben und hernach dafür verantwortlich sind. Auch Politiker tragen Verantwortung für Polizeieinsätze, bis hin zum jeweiligen Innenminister."
Das ist doch bei Wachschützern nicht anders. Die haben einen Chef. Und irgendein Politiker wird - wie hier bei der Uni - letztlich für die Maßnahme angreifbar sein. Also tun Sie bitte nicht so, als ob hier ein dramatischer Paradigmenwechsel stattfindet.
"Es steht doch sogar im Artikel"
Im Artikel steht viel Quatsch. Erstens können Sie die Firma des Wachschützers verklagen, denn der Mensch steht da ja nicht als privater Mensch, sondern Arbeitnehmer. Zweitens müssen Sie auch keine Phantasiegebilde bzgl. Schadensersatz o.ä. aufbauen, denn nur weil der Staat zahlen KÖNNTE, heißt es nicht, daß er das auch tatsächlich tun wird.
Ich könnte entgegnen, daß Sie einen kleinen, beinahe mittellosen Wachschützer oder seinen Arbeitgeber vielleicht in der ersten Instanz "kleinkriegen", der Staat Sie aber bis zu einem Bundesgericht zappeln läßt. Damit steigen die Kosten, es geht an die Nerven usw.
Deshalb bitte: malen Sie hier nicht den Teufel an die Wand.
"Erstens habe ich gegenüber dem Staat das Recht auf Verhältnismäßigkeit der Mittel, nicht aber gegenüber einem privaten Wachschutz."
Falsch. Auch ein Wachschützer darf Sie nicht halb totprügeln, wenn er Sie eigentlich nur "räumen" soll. Das gilt im Übrigen bei Privatfehden ebenso, bei Notwehr beispielsweise.
"Polizeibeamte haben auch Vorgesetzte, die eventuell entsprechende Anweisungen erteilt haben und hernach dafür verantwortlich sind. Auch Politiker tragen Verantwortung für Polizeieinsätze, bis hin zum jeweiligen Innenminister."
Das ist doch bei Wachschützern nicht anders. Die haben einen Chef. Und irgendein Politiker wird - wie hier bei der Uni - letztlich für die Maßnahme angreifbar sein. Also tun Sie bitte nicht so, als ob hier ein dramatischer Paradigmenwechsel stattfindet.
"Es steht doch sogar im Artikel"
Im Artikel steht viel Quatsch. Erstens können Sie die Firma des Wachschützers verklagen, denn der Mensch steht da ja nicht als privater Mensch, sondern Arbeitnehmer. Zweitens müssen Sie auch keine Phantasiegebilde bzgl. Schadensersatz o.ä. aufbauen, denn nur weil der Staat zahlen KÖNNTE, heißt es nicht, daß er das auch tatsächlich tun wird.
Ich könnte entgegnen, daß Sie einen kleinen, beinahe mittellosen Wachschützer oder seinen Arbeitgeber vielleicht in der ersten Instanz "kleinkriegen", der Staat Sie aber bis zu einem Bundesgericht zappeln läßt. Damit steigen die Kosten, es geht an die Nerven usw.
Deshalb bitte: malen Sie hier nicht den Teufel an die Wand.
Das war mir nicht bewusst.
Bin allerdings der Ansicht, dass "Verhältnismäßigkeit" und "Angemessenheit" nicht weit auseinanderliegen.
"Erstens habe ich gegenüber dem Staat das Recht auf Verhältnismäßigkeit der Mittel, nicht aber gegenüber einem privaten Wachschutz."
Falsch. Auch ein Wachschützer darf Sie nicht halb totprügeln, wenn er Sie eigentlich nur "räumen" soll. Das gilt im Übrigen bei Privatfehden ebenso, bei Notwehr beispielsweise.
"Polizeibeamte haben auch Vorgesetzte, die eventuell entsprechende Anweisungen erteilt haben und hernach dafür verantwortlich sind. Auch Politiker tragen Verantwortung für Polizeieinsätze, bis hin zum jeweiligen Innenminister."
Das ist doch bei Wachschützern nicht anders. Die haben einen Chef. Und irgendein Politiker wird - wie hier bei der Uni - letztlich für die Maßnahme angreifbar sein. Also tun Sie bitte nicht so, als ob hier ein dramatischer Paradigmenwechsel stattfindet.
"Es steht doch sogar im Artikel"
Im Artikel steht viel Quatsch. Erstens können Sie die Firma des Wachschützers verklagen, denn der Mensch steht da ja nicht als privater Mensch, sondern Arbeitnehmer. Zweitens müssen Sie auch keine Phantasiegebilde bzgl. Schadensersatz o.ä. aufbauen, denn nur weil der Staat zahlen KÖNNTE, heißt es nicht, daß er das auch tatsächlich tun wird.
Ich könnte entgegnen, daß Sie einen kleinen, beinahe mittellosen Wachschützer oder seinen Arbeitgeber vielleicht in der ersten Instanz "kleinkriegen", der Staat Sie aber bis zu einem Bundesgericht zappeln läßt. Damit steigen die Kosten, es geht an die Nerven usw.
Deshalb bitte: malen Sie hier nicht den Teufel an die Wand.
dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Argumente in einem angemessenen Tonfall vorzutragen.
Ich habe dem Artikel entnommen, dass das Problem mit den privaten Wachschützern genau darin besteht, dass sie anders als die Polizei nicht greifbar sind, wenn sie unangemessene Mittel einsetzen oder wenn der Einsatz als nicht zulässig oder nicht rechtmäßig eingeschätzt wird.
Wenn Sie jetzt der Meinung sind, dass im Artikel nur "Quatsch" steht und ich infolgedessen nur "Unsinn" erzähle, dann würde ich mich über eine _angemessene_ Darstellung des Sachverhalts und in dessen Folge auch über eine Richtigstellung der Redaktion freuen.
dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Argumente in einem angemessenen Tonfall vorzutragen.
Ich habe dem Artikel entnommen, dass das Problem mit den privaten Wachschützern genau darin besteht, dass sie anders als die Polizei nicht greifbar sind, wenn sie unangemessene Mittel einsetzen oder wenn der Einsatz als nicht zulässig oder nicht rechtmäßig eingeschätzt wird.
Wenn Sie jetzt der Meinung sind, dass im Artikel nur "Quatsch" steht und ich infolgedessen nur "Unsinn" erzähle, dann würde ich mich über eine _angemessene_ Darstellung des Sachverhalts und in dessen Folge auch über eine Richtigstellung der Redaktion freuen.
dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Argumente in einem angemessenen Tonfall vorzutragen.
Ich habe dem Artikel entnommen, dass das Problem mit den privaten Wachschützern genau darin besteht, dass sie anders als die Polizei nicht greifbar sind, wenn sie unangemessene Mittel einsetzen oder wenn der Einsatz als nicht zulässig oder nicht rechtmäßig eingeschätzt wird.
Wenn Sie jetzt der Meinung sind, dass im Artikel nur "Quatsch" steht und ich infolgedessen nur "Unsinn" erzähle, dann würde ich mich über eine _angemessene_ Darstellung des Sachverhalts und in dessen Folge auch über eine Richtigstellung der Redaktion freuen.
Schade, daß Sie gar nicht an einer Diskussion interessiert zu sein scheinen, sondern sich auf den angeblich pösen Tonfall stürzen.
"Ich habe dem Artikel entnommen, dass das Problem mit den privaten Wachschützern genau darin besteht, dass sie anders als die Polizei nicht greifbar sind, wenn sie unangemessene Mittel einsetzen oder wenn der Einsatz als nicht zulässig oder nicht rechtmäßig eingeschätzt wird."
Und das verteidigen Sie hier ohne eigene Recherche gegen all diejenigen, die das gerade zu korrigieren versuchen? Tolle Strategie. Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung und ich empfehle hier zum Einstieg stets den Notwehrparagraphen. Erst Faktencheck, dann Gegenrede. Eigentlich ganz simpel.
"Wenn Sie jetzt der Meinung sind, dass im Artikel nur "Quatsch" steht"
Sie sind leider nicht in der Lage, Ihren eigenen Wunschmaßstäben für eine "angemessene Darstellung" zu genügen, denn ich schrieb nicht "nur Quatsch", sondern "viel Quatsch". Was genau ich damit meine, habe ich in meinem ersten Posting klar erkennbar zitiert. Aber echauffieren ist halt viel einfacher als eine Diskussion, die sich an Argumenten orientiert, gell?
Schade, daß Sie gar nicht an einer Diskussion interessiert zu sein scheinen, sondern sich auf den angeblich pösen Tonfall stürzen.
"Ich habe dem Artikel entnommen, dass das Problem mit den privaten Wachschützern genau darin besteht, dass sie anders als die Polizei nicht greifbar sind, wenn sie unangemessene Mittel einsetzen oder wenn der Einsatz als nicht zulässig oder nicht rechtmäßig eingeschätzt wird."
Und das verteidigen Sie hier ohne eigene Recherche gegen all diejenigen, die das gerade zu korrigieren versuchen? Tolle Strategie. Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung und ich empfehle hier zum Einstieg stets den Notwehrparagraphen. Erst Faktencheck, dann Gegenrede. Eigentlich ganz simpel.
"Wenn Sie jetzt der Meinung sind, dass im Artikel nur "Quatsch" steht"
Sie sind leider nicht in der Lage, Ihren eigenen Wunschmaßstäben für eine "angemessene Darstellung" zu genügen, denn ich schrieb nicht "nur Quatsch", sondern "viel Quatsch". Was genau ich damit meine, habe ich in meinem ersten Posting klar erkennbar zitiert. Aber echauffieren ist halt viel einfacher als eine Diskussion, die sich an Argumenten orientiert, gell?
"Ich habe keine Ahnung was Sie mit Ursache und Wirkung meinen."
Ursache: Person hält sich widerrechtlich auf einem nicht öffentlichen Grundstück oder in einem nicht öffentlichen Gebäude auf. Person verläßt dieses trotz Aufforderung des Eigetümers oder seines Beauftragten nicht.
Wirkung: Eigentümer oder dessen Beauftragter muß eigenen Aufwand betreiben, um das rechtswidrige Handeln der o.g. Person zu beenden.
Das ist wie wenn Sie auf einem privaten Parkplatz parken und der Eigentümer Sie dann abschleppen läßt. Dann zahlen Sie auch die Abschleppgebühren und Ihr Auto ist vom Parkplatz verschwunden.
Ich bin mir sehr sicher, dass Der Eigentümer der sein Beauftragter in o.g. Fall die "Besetzer" vorher gebeten/ aufgefordert haben, das Gelände zu verlassen. Wer dem nicht nachkommt muß eben rechnen, dass er von dort entfernt wird. Wie gesagt. Wenn bei mir jemand trotz meiner Bitte/ Aufforderung nicht aus der Wohnung verschwinden will, packe ich ihn auch am Kragen und werfe ihn raus. Und diskutiere nicht stundelang mit ihm warum er das jett tut, was ich tun muß, damit er doch bitte geht,.... Denn ich bin im Recht. Und das setze ich durch. SOllte man übrigens viel öfters machen. Dann wäre auch der Rechtsfrieden nicht so oft gefährdet...
Schade, daß Sie gar nicht an einer Diskussion interessiert zu sein scheinen, sondern sich auf den angeblich pösen Tonfall stürzen.
"Ich habe dem Artikel entnommen, dass das Problem mit den privaten Wachschützern genau darin besteht, dass sie anders als die Polizei nicht greifbar sind, wenn sie unangemessene Mittel einsetzen oder wenn der Einsatz als nicht zulässig oder nicht rechtmäßig eingeschätzt wird."
Und das verteidigen Sie hier ohne eigene Recherche gegen all diejenigen, die das gerade zu korrigieren versuchen? Tolle Strategie. Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung und ich empfehle hier zum Einstieg stets den Notwehrparagraphen. Erst Faktencheck, dann Gegenrede. Eigentlich ganz simpel.
"Wenn Sie jetzt der Meinung sind, dass im Artikel nur "Quatsch" steht"
Sie sind leider nicht in der Lage, Ihren eigenen Wunschmaßstäben für eine "angemessene Darstellung" zu genügen, denn ich schrieb nicht "nur Quatsch", sondern "viel Quatsch". Was genau ich damit meine, habe ich in meinem ersten Posting klar erkennbar zitiert. Aber echauffieren ist halt viel einfacher als eine Diskussion, die sich an Argumenten orientiert, gell?
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