Leistungsschutzrecht: Packt sie!
Ein neues Gesetz – und dann? Wie werden Verleger ihre Inhalte künftig mit Google, Facebook & Co. teilen?
Zuerst hat im Spiegel gestanden, wie das politische Kammerspiel zwischen Norbert Röttgen und Bundeskanzlerin Angela Merkel abgelaufen ist: »Jetzt geht es um mich«, soll sie gesagt und er »Du schadest dir selbst« erwidert haben – »Es gibt keinen Grund dafür«. Doch diese Mühe wurde nicht von allen Lesern belohnt. Einen Tag, bevor die zahlenden Abonnenten das gedruckte Heft bekamen , wurde eine digitale Ausgabe des Magazins kostenlos und illegal im Internet verbreitet.
Deutsche Zeitungs- und Zeitschriftenverleger erzählen solche Geschichten, wenn sie für ein neues Recht werben, das ihre Inhalte im Internet besser schützen soll: das Leistungsschutzrecht. Dafür machen sie sich stark, und zwar so stark, dass es scheint, als bräuchten sie den Schutzwall, um zu überleben. Blickt man über die Landesgrenzen hinaus, bekommt das Leistungsschutzrecht eine noch krassere Bedeutung, da wirkt es wie eine teutonische Keule gegen das Internet. Unter der Hand finden auch einige Verlagschefs dieses Bild ganz treffend. Und dabei geht unter, welches unternehmerische Potenzial in der Sache steckt.
Aber zunächst einmal hat die Bundesregierung versprochen, den Verlegern beizuspringen. In Kürze, in vielleicht zwei Wochen, will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Danach soll es für die Presse möglich und machbar sein, Geld von Internetfirmen einzutreiben, die Inhalte von traditionellen Medien nutzen und damit eigene Geschäfte treiben.
Wen soll dieses Gesetz treffen? Allen voran Google News. Die Internetsuchmaschine kopiert ein paar Hundert Zeichen von aktuellen Nachrichten und sortiert sie auf den eigenen Seiten neu. Wer den ganzen Text lesen will, wird zum Original geleitet. Als Nächstes wären Onlinedienste wie Pocket und Reddit dran, die es Benutzern erlauben, an jedem beliebigen Ort im Netz komplette Artikel einzusammeln, um sie später zu lesen – ohne dass Verlage etwas davon hätten. Und als Drittes kämen Tauschbörsen und ihre populären Verwandten, die sogenannten Sharehoster, in den Blick. Auf diesen Plattformen fand sich die erwähnte Titelgeschichte des Spiegels.
Was wäre der Unterschied zu heute? Bisher müssten freie Autoren einzeln gegen Google klagen und Verlage einen Verstoß gegen die Verwertungsrechte an Artikeln für jeden Fall einzeln belegen. Finanziell lohnt sich das weder für die einen noch für die anderen, und deshalb soll ein Leistungsschutzrecht dafür sorgen, dass Verlage pauschal einen Schadensersatz geltend machen können, wenn eine Internetfirma tut, was Google News tut – oder andere Firmen ganze Artikel kopieren. Man trifft sich also vor Gericht oder schließt einen Vertrag. Wie viel würde dann Google künftig von seinen Erlösen abgeben müssen? Das ist nicht absehbar.
Lange hat man den Verlagen vorgeworfen, sie könnten nicht einmal nachweisen, dass ihnen überhaupt Verluste entstünden. Doch nun gibt es eine erste, nicht offizielle Annäherung. Intern hantiert ein Großverlag mit 50 Millionen Euro, so viel könnten der Branche pro Monat abhandenkommen. Und mehr. Doch ist das nur ein erster, vorsichtiger Versuch, und bei dem Großverlag weiß man selbst, dass die Berechnungsmethode noch nicht taugt, um sie öffentlich herzuzeigen.
Außerhalb von Deutschland gibt es kaum Medienunternehmer, die wegen der wachsenden digitalen Verbreitung ihrer Inhalte neue Schutzrechte fordern. Sie ziehen andere Schlüsse aus der technischen Entwicklung. Zeitungen wie der britische Guardian und die amerikanische Washington Post stürzen sich kopfüber in die Sozialen Netzwerke und versuchen, die Aufmerksamkeit der Leser wieder vollständig für sich zu gewinnen – und so die missliebigen und manches Mal rabiaten Widersacher im Netz abzuhängen.
Diese Experimente haben eines gemein. Sie nehmen die Studien ernst, in denen Jugendliche und junge Erwachsene erklären, wie sie Medien nutzen, und was sie sagen, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: »Wichtige Nachrichten werden mich finden.«
Nic Newman, ein langjähriger Manager der BBC, dokumentiert genau das für den britischen Medienmarkt. Dort weisen Mitglieder in Sozialen Netzwerken einander mehr und mehr auf Angebote traditioneller Medienhäuser hin, und infolgedessen haben die Internetangebote der Verlage viele Leser gewonnen. Die Masse der Nutzer sucht Medien nicht in dunklen Ecken des Netzes. Sie fischt sich die Hinweise darauf lieber bequem aus dem Strom von Mails, Kurznachrichten und Informationsbröckchen, die in Sozialen Netzwerken an ihnen vorbeitreiben.
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt Uwe Hasebrink vom Hamburger Hans-Bredow-Institut in einer Studie, die er an diesem Donnerstag vorstellt. Ihr zufolge werden auch in Deutschland zwei Drittel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen inzwischen in Sozialen Netzwerken auf wichtige Nachrichten aufmerksam. Und fast ebenso viele leiten ihren Freunden weiter, was ihnen persönlich wichtig erscheint. Das schadet nun ausgerechnet Google – gegen das sich das Leistungsschutzrecht an erster Stelle richtet.







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