Arbeitsmarkt: Der neueste Trick?
Kritiker sehen in Werkverträgen Lohndrückerei.
Sie räumen im Supermarkt die Regale ein, sie zerteilen im Schlachthof Rinder oder schwingen auf dem Bau die Maurerkelle – Arbeitnehmer mit sogenannten Werkverträgen gibt es fast überall. Immer mehr Firmen, warnen Gewerkschafter, nutzen diese besondere Form der Beschäftigung, um die Löhne zu drücken. Kaum seien die Arbeitsbedingungen bei der Leiharbeit verbessert worden – durch gesetzliche Vorschriften, einen Mindestlohn und Tarifzuschläge –, versuchten Unternehmer auf anderem Wege, die Beschäftigten auszupressen. Werkverträge sind demnach der neueste Trick der Ausbeuter.
Die Bundesregierung müsse schleunigst dagegen vorgehen, fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Oppositionsparteien. Nötig seien strengere Gesetze und schärfere Kontrollen. Zumindest Letzteres hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) schon angekündigt. Im Übrigen heißt es aus ihrem Ministerium aber: Wir prüfen die Lage noch. Wie weit Werkverträge missbraucht würden, sei unklar.
Bei einem Werkvertrag bezahlt der Auftraggeber für ein bestimmtes Arbeitsergebnis – das kann ein wissenschaftliches Gutachten sein oder eine verputzte Mauer. Derjenige, der diese Leistung erbringt, ist nicht bei dem Auftraggeber beschäftigt, sondern arbeitet entweder selbstständig oder als Angestellter einer anderen Firma, die diesen Werkvertrag geschlossen hat. Diese Form der Vertragsgestaltung ist nicht neu. Es gibt sie seit vielen Jahren, und selbst der DGB erklärt: »Werkverträge können sinnvoll sein, um die Qualität der Produkte zu steigern und die Produktivität zu erhöhen.« Man sei nicht generell gegen sie. Aber diese Verträge würden eben immer häufiger eingesetzt und immer häufiger missbraucht. Mit ihrer Hilfe würden Menschen in die Scheinselbstständigkeit gedrängt oder als verdeckte Leiharbeiter beschäftigt. Werkverträge seien ein Schlupfloch, um strenge Regeln für die Leiharbeit zu umgehen.
Dass es Missbrauch gibt, schließen Experten nicht aus. Aber Daten zum Umfang solcher – rechtswidrigen – Praktiken hat niemand. Untersuchungen deuten zumindest darauf hin, dass die Zahl der Werkverträge zugenommen hat. Allerdings nicht in jüngerer Zeit, sondern zwischen 2002 und 2006. In jenen Jahren, das zeigen Erhebungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), erhöhte sich der Anteil der Betriebe, die Werkverträge einsetzen (von vier auf sieben Prozent), und der Anteil der »freien« Mitarbeiter mit Werkverträgen (von ein auf zwei Prozent). Seitdem hat sich nichts bewegt; die jüngste Erhebung betrifft 2011. Zwar können die IAB-Forscher das Phänomen nicht vollständig erfassen, aber ihr Fazit lautet: Eine deutliche Zunahme individueller Werkverträge aufgrund neuer Zeitarbeitsregeln sei »nicht zu erkennen«.
Nun wurden aber manche Schranken für die Leiharbeit erst 2011 beschlossen, und einige Lohnzuschläge treten erst demnächst in Kraft. Insofern könnte die Ausweichreaktion mancher Arbeitgeber noch folgen. Aber in jedem Fall gibt es eine gefestigte Rechtsprechung, die dem Einsatz von Werkverträgen enge Grenzen setzt. Bei Anhaltspunkten für Verstöße kann der Zoll mit seiner Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermitteln. In diesem Jahr wären verschärfte Kontrollen sicher angebracht. Von der Leyen belässt es hoffentlich nicht nur bei Absichtsbekundungen – und berichtet bald auch, was denn ihre Prüfung ergeben hat.





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