Den Haag: Wo Assad hingehört
Seit zehn Jahren besteht der Internationale Strafgerichtshof. Bislang hat er nur einen Angeklagten aus Afrika verurteilt. Innenansichten eines Gerichts in der Krise
© Juan Vrijdag/AFP/Getty Images

Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag
Bis vor die Stufen des Internationalen Gerichtshofes hatten sie ihn geschleppt und in einen Käfig gesteckt. Da saß Baschar al-Assad regungslos auf dem Boden, um ihn herum einige Dutzend Menschen, die skandierten: »Gerechtigkeit für Syrien«. Der Spuk dauerte nicht lange, dann nahm der Mann die Maske mit dem Konterfei Assads vom Gesicht, die anderen bauten den Holzkäfig ab. Die Demonstration war beendet und zerstoben die flüchtige Illusion, der syrische Staatschefs sei verhaftet worden. Baschar al-Assad in einer Haager Gefängniszelle – das wäre ein hübsches Geburtstagsgeschenk für den International Criminal Court (ICC) gewesen. Aber auch ein tückisches.
Am 1. Juli feiert das weltweit einzige permanente internationale Gericht zur Ahndung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sein zehnjähriges Bestehen. Und eigentlich laufen die Dinge gut: Gerade erst hat der ICC seinen ersten Schuldspruch gegen den kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga verhängt, und überhaupt schien in den vergangenen Monaten noch einmal ein Ruck durch die internationalen Strafgerichte zu gehen, von denen die meisten in Den Haag sitzen.
Das UN-Jugoslawien-Tribunal eröffnete endlich den Prozess gegen Ratko Mladić. Ein internationales Sondertribunal hat den ehemaligen liberianischen Staatschef Charles Taylor wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu 50 Jahren Haft verurteilt. Und schon warten mit dem ehemaligen kongolesischen Vize-Präsidenten Jean-Pierre Bemba und Laurent Gbagbo, Ex-Staatschef der Elfenbeinküste, zwei weitere Untersuchungshäftlingen des ICC auf ihr Verfahren. So viel Betrieb auf den Zellenfluren wagte sich vor zehn Jahren niemand vorzustellen.
- Internationaler Strafgerichtshof
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Der Internationale Strafgerichtshof kann bei schwersten Verbrechen ermitteln, die seit Inkrafttreten seines Statuts am 1. Juli 2002 begangen worden sind: Völkermord , Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 2017 soll endgültig entschieden werden, ob auch der Tatbestand des Angriffskrieges verfolgt werden kann.
In den zehn Jahren seines Bestehens hat das Gericht fünfzehn Verfahren oder Anklagen eingeleitet, die alle Verbrechen in Afrika betreffen: im Kongo, in Uganda, im Sudan, in der Zentralafrikanischen Republik, in Kenia, Libyen und der Elfenbeinküste.
Bislang wurde ein Urteil verhängt. Am 14. März 2012 sprach das Gericht den kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga der Rekrutierung von Kindersoldaten schuldig. Zwei weitere Prozesse gegen kongolesische Kriegsherren laufen noch. Demnächst soll über die Anklageerhebung gegen den ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, entschieden werden. Ihm wirft das Gericht Mitverantwortung für den Bürgerkrieg 2010/2011 vor, bei dem mindestens 3.000 Menschen starben.
Trotzdem kommt selbst eingefleischten Anhängern des ICC das »Happy Birthday« nur verhalten über die Lippen. Alle übrigen internationalen Tribunale haben einen zeitlich und räumlich begrenzten Auftrag. Sie werden ihre Akten in wenigen Jahren schließen. Übrig bleibt der Internationale Strafgerichtshof – und dessen Zustand ist sehr viel prekärer, als es auf den ersten Blick scheint. Zehn Jahre nach seiner Eröffnung droht er zerrieben zu werden zwischen selbst geweckten Hoffnungen, Ansprüchen von Menschenrechtsorganisationen, Umarmungen falscher Freunde und Zwängen der Finanzkrise.
Es gehört allerdings zum Wesen der internationalen Strafjustiz, Erwartungen zu enttäuschen. Ein Besuch im ICC reicht zur Ernüchterung. Es ist ein kühler, fast steriler Ort. Keine mächtigen Marmorsäulen, keine Justitia mit verbundenen Augen, keine lateinischen Inschriften. Stattdessen Stahl und Beton, das Mobiliar in den Verhandlungssälen könnte von Ikea stammen, und die Besuchergruppen wirken manchmal etwas verdattert, wenn sie hinter der kugelsicheren Scheibe statt eines Justizdramas nur dürren Prozessalltag geboten bekommen: Ankläger dozieren auf Englisch oder Französisch über Begriffe wie »Vorgesetztenverantwortlichkeit«, Verteidiger suchen auf ihren Computermonitoren nach Aktenvermerken, die Angeklagten wirken in ihren makellosen Anzügen so gar nicht wie die skrupellosen Kriegsverbrecher, als die sie in der internationalen Presse beschrieben worden sind. Wenn ein Zeuge dann doch den Horror eines Tatorts wie des Ostkongos in den Verhandlungssaal hereinträgt, dämpft die monotone Simultanübersetzung das Entsetzen.
Das ist gut so. Ein Strafverfahren muss das Grauen und den Abscheu über die Tat weitgehend aus dem Saal verbannen, es muss sich auf den Nachweis von Schuld konzentrieren und, so schwer das für Öffentlichkeit und Opfer ist, eine emotionale Distanz zu den verhandelten Verbrechen herstellen. Genau darin liegt seine Legitimität. Genau darin liegt auch das große Dilemma für ein Gericht, das Völkermord, ethnische Vertreibungen und andere Verbrechen ahnden soll – und doch nur dann an Tatverdächtige herankommt, wenn die geostrategischen Umstände es erlauben. Womit man beim ersten großen Problem des Gerichtshofs wäre: der Krise seiner Glaubwürdigkeit.
Im Rückblick erkennt man, was da auf dem Spiel steht. Rom 1998, eine diplomatische Konferenz, maßgeblich getragen von Nichtregierungsorganisationen, verabschiedet das Statut für einen permanenten Strafgerichtshof. 120 von 148 anwesenden Delegationen stimmen dafür – und damit für eine klare Einschränkung staatlicher Souveränität. Das Monopol des Nationalstaats auf Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen ist endgültig gebrochen – gegen den entschiedenen Widerstand der drei Vetomächte China, Russland und die USA (die dem Statut bis heute nicht beigetreten sind), mit massiver politischer Unterstützung Deutschlands. Washington empört vor allem, dass dieses »Weltgericht« außerhalb der Aufsicht des UN-Sicherheitsrates agieren kann. Dabei enthält das Statut durchaus klare Beschränkungen: Ermitteln kann der ICC nur, wenn entweder der Staat, in dem das Verbrechen begangen wurde, oder das Heimatland des Angeklagten seine Jurisdiktion anerkannt hat. Oder wenn der Sicherheitsrat den Fall an das Gericht überweist.
Trotzdem drohten die USA Verbündeten damals mit Sanktionen, falls sie das Statut unterzeichneten. Den Prozess der Ratifizierung beschleunigte das eher. Gegen Amerika aufzubegehren war damals en vogue . Keine vier Jahre später hatten die nötigen 60 Staaten das Statut verabschiedet und damit den Gerichtshof ins Leben gerufen.
So markierte jener 1. Juli 2002 nicht die Eröffnung eines voll funktionsfähigen Gerichts, sondern den Einzug eines Vorauskommandos in ein leeres Bürogebäude in Den Haag. Es fehlte anfangs an allem: von Computeranschlüssen über die Saalbestuhlung bis hin zur Prozessordnung. Richter und Chefankläger waren noch zu wählen und Störfeuer der USA abzuwehren. Washington kündigte damals militärische Gewalt an, sollte sich der Gerichtshof jemals an einem US-Bürger vergreifen. »Gut, dass wir die Bunker der Deutschen noch nicht abgerissen haben«, witzelte man in Den Haag und machte sich an die Arbeit.
Das Recht des Stärkeren
Die USA waren dann mehr mit dem »Krieg gegen den Terror« beschäftigt, der allerdings auch seinen Schatten auf den ICC warf. Im war on terror stellten nicht nur die USA, sondern auch Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts das Recht des Stärkeren über die Prinzipien des Völkerrechts, praktizierten oder duldeten Folter, Entführungen und die unbegrenzte Inhaftierung von Verdächtigen ohne Gerichtsverfahren. Die Folgen sind auch für den ICC bis heute spürbar: Wie viel Legitimität besitzt eine internationale Strafgerichtsbarkeit, wenn sie den Rechtsbrüchen der Mächtigen tatenlos zusehen muss und umso eifriger vermeintlich »kleine Fische« jagt, bislang ausschließlich Kriegsherren und Politiker aus Afrika?
Thomas Lubanga, Bosco Ntaganda, Omar al-Baschir, William Samoei Ruto... In einer breiteren westlichen Öffentlichkeit erzeugen diese Namen meist nur Achselzucken oder Stirnrunzeln. In den betreffenden Ländern und ihrer Nachbarschaft rufen sie Angst oder Ehrfurcht hervor. Wer einmal die Live-Übertragung einer ICC-Anhörung im Kongo oder in Kenia miterlebt hat, ahnt, welche politischen Emotionen dieses Gericht auslösen kann: angefangen bei großer Euphorie über die »Retter« aus Den Haag, die nun endlich ahnden, verhaften und strafen werden, bis zu unverhohlener Wut über die »neokoloniale Einmischung« eines Gerichts aus dem fernen Europa in innerafrikanische Angelegenheiten.
In Afrika "hängen geblieben"
Es gab viele gute Gründe für den Gerichtshof, sich anfangs auf Fälle in Afrika zu konzentrieren. Zentralafrika – allen voran der Kongo – zählte Anfang des Jahrtausends zu den weltweit schlimmsten Kriegsschauplätzen, in der Region Ituri, wo Lubanga und zwei weitere Angeklagte des ICC ihren Milizenkrieg führten, intervenierte 2003 sogar eine EU-Militärmission.
Gleichzeitig agierte der Chefankläger des ICC, der Argentinier Luis Moreno Ocampo, bei seiner Auswahl des ersten Falls taktisch und politisch. Mit dem Prozess gegen Lubanga, einem zweitrangigen Warlord, trat der ICC keinem größeren politischen Akteur auf dem internationalen Parkett auf die Füße, nicht mal der Regierung in Kinshasa. Für die Premiere eines noch wackeligen Gerichtshofs war das ein kluges Vorgehen.
Bloß ist die Anklagebehörde seither in Afrika »hängen geblieben«. Die Einleitung formeller Ermittlungen in Kolumbien, Afghanistan, Georgien oder im Irak unterblieben trotz wiederholter Proteste von Menschenrechtlern und Juristenverbänden. Sie wären wie im Kongo oder in Uganda gegen Joseph Konys Lord’s Resistance Army mit enormen logistischen Schwierigkeiten und persönlichen Risiken für Zeugen sowie lokale und internationale Ermittler verbunden gewesen. Aber sie hätten auch heftigen politischen Gegenwind in Bogotá, Kabul, Washington oder Moskau erzeugt.
Internationale Strafjustiz ist immer auch die Kunst des politisch Machbaren, und ihre sichtbarsten Vertreter, die Chefankläger, beherrschen im besten Fall eine sehr spezielle Mischung aus Diplomatie und politischem Jiu-Jitsu. Ocampos Stil ähnelte eher dem American Wrestling. Große Auftritte, viel Pathos, was bei den Opfern von Menschenrechtsverletzungen anfangs gut ankam, aber viel zu hohe Erwartungen weckte. Manchmal auch die fatale Hoffnung, die vermeintliche Macht des Gerichtshofs könnte sich abschreckend auf Kriegsparteien auswirken. Das ist ein Bluff, der, nachdem er das erste Mal aufgeflogen war, dem ICC schweren Schaden zugefügt hat. Als Ocampo 2008 Haftbefehl gegen Sudans Präsidenten Omar al-Baschir wegen der Verbrechen in Darfur beantragte, ging durch Khartum tatsächlich ein merklicher Schock. Doch dann passierte – nichts.
Es konnte auch nichts passieren. Der ICC hat keine polizeilichen Befugnisse, anders als das UN-Jugoslawien-Tribunal hat er noch nicht einmal einen mächtigen Player wie die EU im Rücken, die mit einer Mischung aus Druck und Belohnung die Länder des ehemaligen Jugoslawien zur Kooperation mit dem Tribunal zwang. Al-Baschir ist bis auf Weiteres im Amt und profilierte sich während der Libyen-Intervention gar als verkappter Koalitionspartner der Nato gegen einen anderen Staatschef, der mit ICC-Haftbefehl gesucht wurde: Muammar al-Gaddafi.
Ocampos Amtszeit ging vergangene Woche zu Ende. Fast zeitgleich zum zehnten Jahrestag des ICC hat nun seine bisherige Stellvertreterin Fatou Bensouda das Amt übernommen, eine gambische Juristin, der man zutraut, einiges von dem Flurschaden, den ihr Vorgänger hinterlässt, wiedergutzumachen.
Das liebe Geld
In Zukunft muss der ICC vor allem auf große Distanz zu jenem Organ gehen, das ihm in einer idealen Welt die fehlenden politischen und polizeilichen Machtmittel verleihen könnte: dem UN-Sicherheitsrat. Er ist die einzige Institution, das Fälle an den ICC überweisen kann, auch wenn die betreffenden Länder das Statut nicht unterzeichnet haben. Zwei Mal, in den Fällen Sudan und Libyen, hat er das bisher getan. Beides waren vergiftete Geschenke, weil es eben nicht um eine Stärkung des Gerichtshofes ging, sondern um die politisch gerade opportune Isolierung von Mitgliedsländern. Nicht, dass es an belastendem Beweismaterial gegen Baschir und Gaddafi gefehlt hätte. Aber im Fall Baschir ließ das Interesse des Sicherheitsrats an einer Bestrafung der Hauptverantwortlichen in Darfur schnell nach. Im Fall Libyen lohnt es, das Kleingedruckte der entsprechenden UN-Resolution zu lesen. Da ist, erstens, eine Immunitätsklausel für ausländische Truppen im Fall eines Militäreinsatzes in Libyen enthalten. Und, zweitens, der Hinweis, dass der ICC bitte selbst zusehen möge, wie er den zusätzlichen Ermittlungsfall Libyen finanziert.
Der ICC wird überwiegend von den Staaten finanziert, die das Römische Statut unterzeichnet haben. Das sind inzwischen 121. Doch die verordnen dem Gerichtshof seit einiger Zeit einen Haushalt mit Nullwachstum, obwohl die Zahl der Fälle immer weiter zunimmt. Weniger Mittel für mehr Arbeit ist ein ziemlich sicherer Weg, eine Institution zu lähmen – insbesondere ein Strafgericht, das in Kriegsgebieten ermitteln, Zeugen schützen und Dolmetscher für unzählige Sprachen finden muss, das einen einzigartigen Fonds zur Opfer-Entschädigung eingerichtet hat und außerdem noch beim Aufbau nationaler Gerichtsbarkeiten helfen soll.
Man kann sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass dies den Aufwand nicht lohnt. Aber das würde dann auch für die Vorarbeit von über fünfzig Jahren gelten – angefangen bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen über die UN-Tribunale für Ruanda und das ehemalige Jugoslawien bis zu jenem politischen Wunder damals, 1998 auf der Konferenz in Rom, als ein Haufen kleiner Staaten gegen den Willen einiger großer beschloss, dass man die schlimmsten Gräueltaten, wenn man sie schon nicht verhindern kann, wenigstens bestrafen muss.







Was ist mit GWB, Rumsfeld, Cheney (Irakkrieg, Folter, Guantanamo) oder was ist mit den Lynchmördern an Gaddafi und seinem Sohn?
Man sollte den Unterschied zwischen demokratisch gewählten Repräsentanten freiheitlicher Staaten und blutrünstigen Diktatoren kennen. Oder - in Ihrer Diktion -: "Hat seit dem amerikanischen Bürgerkrieg jemals ein US-Präsident einen - erklärten oder unerklärten - Krieg gegen das EIGENE Volk geführt?"
Natürlich nicht!
Diktatoren von Stalin bis Assad, von Mao bis zu den Kims pleg(t)en dieses allerdings regelmäßig zu tun.
Die wichtigste Ordnungsmacht der freien Welt und ihre unvermeindlichen Aktionen zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung des Friedens und des ökonomisch gedeihlichen Zusammenlebens in einem Atemzug mit Tyrannen-Regimes zu nennen, richtet sich selbst.
Pfui!
Mit dem richtigen demokratischen Mändelchen darf mal Völkerrecht brechen, soviel man will.
Vor allem, wenn man ein Atomwaffenstaat ist.
Und die Iraner wissen das.
Und ich würde Frau Merkel nicht verdenken, ..., aber so etwas nur zu Denken ist verboten.
Egon Bahr nennt es die letzte Souveränität der Staaten.
.....ihren Kommentar halte ich für absolut richtig......
bis zum letzten Absatz:
Vieles von dem, was den Ruf der USA ruiniert hat, waren
keine "unvermeidlichen Maßnahmen", sondern Dummheit
gepaart mit der Arroganz der Macht. Und bekanntlich ge-
hört auch Dummheit bestraft.
Auch wenn sich GWB, Rumsfeld und Cheney wohlweislich aus der Öffentlichkeit
zurückgezogen haben, wäre es der Internationale Strafgerichtshof seiner Glaub-
wuerdigkeit schuldig, hier wenigstens eine offizielle Untersuchung in Gang zu
bringen.
Da dies bekanntlich nicht passieren wird, werden die USA noch lange den Schaden
haben, siehe die Entwicklung im Nahen Osten: sie können "brüllen" so laut sie
wollen, aber es interessiert niemanden wirklich.........zum Schaden der gesamten
Westlichen Welt !
...nach den Anklagen gegen die USA und zeigen eine etwas wenig differenzierende Betrachtung Internationalen Rechts. Blickwinkel und Kenntnisstand scheinen mir Ihren Aufschrei genügend zu erklären, dass weitere Beschäftigung damit wenig interessant scheint, werden Sie ja doch nicht zuhören.
Aber es muss Ihnen schon wenigstens das klar sein, dass jedes Rechtssystem nicht nur eine präzise Gesetzesordnung braucht. Es braucht auch (1) eine verlässliche und (2) allgemeine Durchsetzung (3) legitimierter Regeln. Fehlt eine dieser Bedingungen, so ist das Rechtssystem illegitim und steht in vielen Fällen jedes Land für sich. Da ist ein Gerichtshof sogar uU schädlich, da Sicherheit hergestellt werden muss unter undurchsichtigen Rechtsverhältnissen, die Legalität letztlich nur nachträglich und politisch regeln. Das ist die Antithese der Rechtsstaatlichkeit.
Will man also einen Internationalen Gerichtshof, so muss man alle drei Säulen bereit sein zu tun. Dazu ist Deutschland bisher ein Hemmnis gewesen, weil es nicht beriet ist den dazu notwendigen Beitrag zu leisten.
Man sollte den Unterschied zwischen demokratisch gewählten Repräsentanten freiheitlicher Staaten und blutrünstigen Diktatoren kennen. Oder - in Ihrer Diktion -: "Hat seit dem amerikanischen Bürgerkrieg jemals ein US-Präsident einen - erklärten oder unerklärten - Krieg gegen das EIGENE Volk geführt?"
Natürlich nicht!
Diktatoren von Stalin bis Assad, von Mao bis zu den Kims pleg(t)en dieses allerdings regelmäßig zu tun.
Die wichtigste Ordnungsmacht der freien Welt und ihre unvermeindlichen Aktionen zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung des Friedens und des ökonomisch gedeihlichen Zusammenlebens in einem Atemzug mit Tyrannen-Regimes zu nennen, richtet sich selbst.
Pfui!
Mit dem richtigen demokratischen Mändelchen darf mal Völkerrecht brechen, soviel man will.
Vor allem, wenn man ein Atomwaffenstaat ist.
Und die Iraner wissen das.
Und ich würde Frau Merkel nicht verdenken, ..., aber so etwas nur zu Denken ist verboten.
Egon Bahr nennt es die letzte Souveränität der Staaten.
.....ihren Kommentar halte ich für absolut richtig......
bis zum letzten Absatz:
Vieles von dem, was den Ruf der USA ruiniert hat, waren
keine "unvermeidlichen Maßnahmen", sondern Dummheit
gepaart mit der Arroganz der Macht. Und bekanntlich ge-
hört auch Dummheit bestraft.
Auch wenn sich GWB, Rumsfeld und Cheney wohlweislich aus der Öffentlichkeit
zurückgezogen haben, wäre es der Internationale Strafgerichtshof seiner Glaub-
wuerdigkeit schuldig, hier wenigstens eine offizielle Untersuchung in Gang zu
bringen.
Da dies bekanntlich nicht passieren wird, werden die USA noch lange den Schaden
haben, siehe die Entwicklung im Nahen Osten: sie können "brüllen" so laut sie
wollen, aber es interessiert niemanden wirklich.........zum Schaden der gesamten
Westlichen Welt !
...nach den Anklagen gegen die USA und zeigen eine etwas wenig differenzierende Betrachtung Internationalen Rechts. Blickwinkel und Kenntnisstand scheinen mir Ihren Aufschrei genügend zu erklären, dass weitere Beschäftigung damit wenig interessant scheint, werden Sie ja doch nicht zuhören.
Aber es muss Ihnen schon wenigstens das klar sein, dass jedes Rechtssystem nicht nur eine präzise Gesetzesordnung braucht. Es braucht auch (1) eine verlässliche und (2) allgemeine Durchsetzung (3) legitimierter Regeln. Fehlt eine dieser Bedingungen, so ist das Rechtssystem illegitim und steht in vielen Fällen jedes Land für sich. Da ist ein Gerichtshof sogar uU schädlich, da Sicherheit hergestellt werden muss unter undurchsichtigen Rechtsverhältnissen, die Legalität letztlich nur nachträglich und politisch regeln. Das ist die Antithese der Rechtsstaatlichkeit.
Will man also einen Internationalen Gerichtshof, so muss man alle drei Säulen bereit sein zu tun. Dazu ist Deutschland bisher ein Hemmnis gewesen, weil es nicht beriet ist den dazu notwendigen Beitrag zu leisten.
oder steht dort eh nur das erwartbare blabla? da die größte kriegsverbrechernation dieses gericht eh nicht akzeptiert und dieses auch brav nie jemand aus diesem staat anklagen wird, kann sich der haufen auch gleich auflösen.
die Autorin postuliert in ihrer Überschrift das Assad vor das ICC gehört , bleibt jedoch den Nachweis im gesamten Text schuldig, warum und womit sie eine Anklage begründet.
Sollte sie über persönlich recherchierte Fakten und Nachweise verfügen, sollte sie damit vortreten und diese öffentlich machen.
Die Antwort dürfte jeder kennen, und damit wird auch die Intention des Artikels deutlich.
Obwohl - Titel vergibt die Redaktion. Womit eins deutlich wird:
nicht einmal diese, ergo die Redaktion selbst hatte den Beitrag gelesen...
Obwohl - Titel vergibt die Redaktion. Womit eins deutlich wird:
nicht einmal diese, ergo die Redaktion selbst hatte den Beitrag gelesen...
...ich glaube nicht das die Afrikaner so naiv sind und nicht wissen, dass die Angeklagten und Verurteilen ihre kriminellen Machenschaften ohne die Unterstützung oder zumindest Tolerierung der Großmächte USA, Russland, China und EU hätten begehen können.
Noch dazu haben die afrikanischen Staaten keinen geeigneten Weg sich zu wehren.
Das gleiche gilt auch für die Angeklagten und Verurteilten des ehemaligen Jugoslawien.
Ich möchte sehen was passiert wenn einer der Großen aus Asien und besonders dem Nahem Osten an der Reihe ist.
Diesen Männern haben unsere Politiker die Hand geschüttelt...
Man sollte den Unterschied zwischen demokratisch gewählten Repräsentanten freiheitlicher Staaten und blutrünstigen Diktatoren kennen. Oder - in Ihrer Diktion -: "Hat seit dem amerikanischen Bürgerkrieg jemals ein US-Präsident einen - erklärten oder unerklärten - Krieg gegen das EIGENE Volk geführt?"
Natürlich nicht!
Diktatoren von Stalin bis Assad, von Mao bis zu den Kims pleg(t)en dieses allerdings regelmäßig zu tun.
Die wichtigste Ordnungsmacht der freien Welt und ihre unvermeindlichen Aktionen zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung des Friedens und des ökonomisch gedeihlichen Zusammenlebens in einem Atemzug mit Tyrannen-Regimes zu nennen, richtet sich selbst.
Pfui!
wird dort der kleine Feldwebel für Kriegsverbrechen verurteilt, wenn überhaupt, den Minister oder Präsidenten läßt man in Ruhe. In Syrien hingegen ist Assad für jeden einzelnen Vorfall in Haftung zu nehmen.
Unsinn. Wer Menschen umbringt gehört vor ein Gericht. Je mehr er umbringt, desto dringlicher ist die Verfolgung. Den Toten ist es egal in wessen Namen sie abgeschlachtet werden. Der ICC ist tot, solange nicht westliche Kriegsherrn und Kriegsfinanciers gerichtet werden.
...eine Anklage in den Haag nur gegen denjenigen erheben sollte, der Krieg gegen das EIGENE Volk geführt hat.
Im Falle Assads wäre die Formulierung "Teile des eigenen Volkes" übrigens treffender, denn der andere Teil der sogenannten Opposition besteht ja vermutlich aus ausländischen Söldnern.
Was ist eigentlich mit US-Präsidenten geschehen die Kriege gegen andere Völker zu verantworten haben, hat man Lyndon B.Johnson jemals angeklagt? Natürlich nicht, trotz Napalm Bomben oder Agent Orange und den daraus resultierenden hundertausenden toten Vietnamesen und tausender mißgebildeter vietnamesicher Kinder.
Nein, hier geht es einzig und allein darum, ob jemand "Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" begangen hat. Angesichts eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges und geschätzten 100.000 (!!!) umgekommenen irakischen Zivilisten könnte man ins Grübeln kommen. Man muss sich das mal vorstellen! Diese Zahl wird immer wieder leichtfertig unter den Teppich gekehrt (z.B. von Herrn Joffe). Das US-Verteidigungsministerium geht laut WikiLeaks von 66.000 zivilen Opfern aus; Rumsfeld behauptete in einem Interview, er wüsste nicht wie viele zivile Opfer es gab.
Beim Massaker in Srebrenica (zurecht als Völkermord eingestuft) gab es etwa 10.000 Opfer.
Da fragen wir doch am besten mal die dunkelhäutige Bevölkerung ;)
Entfernt. Bitte bemühen Sie sich um eine differenzierte Argumentation. Danke. Die Redaktion/ag
wird dort der kleine Feldwebel für Kriegsverbrechen verurteilt, wenn überhaupt, den Minister oder Präsidenten läßt man in Ruhe. In Syrien hingegen ist Assad für jeden einzelnen Vorfall in Haftung zu nehmen.
Unsinn. Wer Menschen umbringt gehört vor ein Gericht. Je mehr er umbringt, desto dringlicher ist die Verfolgung. Den Toten ist es egal in wessen Namen sie abgeschlachtet werden. Der ICC ist tot, solange nicht westliche Kriegsherrn und Kriegsfinanciers gerichtet werden.
...eine Anklage in den Haag nur gegen denjenigen erheben sollte, der Krieg gegen das EIGENE Volk geführt hat.
Im Falle Assads wäre die Formulierung "Teile des eigenen Volkes" übrigens treffender, denn der andere Teil der sogenannten Opposition besteht ja vermutlich aus ausländischen Söldnern.
Was ist eigentlich mit US-Präsidenten geschehen die Kriege gegen andere Völker zu verantworten haben, hat man Lyndon B.Johnson jemals angeklagt? Natürlich nicht, trotz Napalm Bomben oder Agent Orange und den daraus resultierenden hundertausenden toten Vietnamesen und tausender mißgebildeter vietnamesicher Kinder.
Nein, hier geht es einzig und allein darum, ob jemand "Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" begangen hat. Angesichts eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges und geschätzten 100.000 (!!!) umgekommenen irakischen Zivilisten könnte man ins Grübeln kommen. Man muss sich das mal vorstellen! Diese Zahl wird immer wieder leichtfertig unter den Teppich gekehrt (z.B. von Herrn Joffe). Das US-Verteidigungsministerium geht laut WikiLeaks von 66.000 zivilen Opfern aus; Rumsfeld behauptete in einem Interview, er wüsste nicht wie viele zivile Opfer es gab.
Beim Massaker in Srebrenica (zurecht als Völkermord eingestuft) gab es etwa 10.000 Opfer.
Da fragen wir doch am besten mal die dunkelhäutige Bevölkerung ;)
Entfernt. Bitte bemühen Sie sich um eine differenzierte Argumentation. Danke. Die Redaktion/ag
dass dieses Gericht auf dem US-Auge blind ist, hat die syrische Opposition sicher kein Interesse Assad auszuliefern. Sie wollen ihn offenbar lynchen.
wird dort der kleine Feldwebel für Kriegsverbrechen verurteilt, wenn überhaupt, den Minister oder Präsidenten läßt man in Ruhe. In Syrien hingegen ist Assad für jeden einzelnen Vorfall in Haftung zu nehmen.
Der Unterschied ist: Assad ist Haupt(verantwortlicher) eines Tyrannen-Regimes. Gewiss werden auch in Demokratien wie den USA Fehler von EINZELNEN begangen. Für diese Fehler werden sie - wie Sie richtig schreiben - auch zur Verantwortung gezogen.
Das Individuum bleibt gewiss und in jeder Staatsform fehlbar, aber: Es gibt - weder in den USA noch in anderen vorbildlichen Demokratien wie dem heutigen Deutschland - organisierte diktatorische Strukturen.
Der Unterschied ist: Assad ist Haupt(verantwortlicher) eines Tyrannen-Regimes. Gewiss werden auch in Demokratien wie den USA Fehler von EINZELNEN begangen. Für diese Fehler werden sie - wie Sie richtig schreiben - auch zur Verantwortung gezogen.
Das Individuum bleibt gewiss und in jeder Staatsform fehlbar, aber: Es gibt - weder in den USA noch in anderen vorbildlichen Demokratien wie dem heutigen Deutschland - organisierte diktatorische Strukturen.
Wikileaks hat "Collateral Murder" veröffentlicht und wird heute dafür verfolgt. Angesichts der erdrückenden Beweise hätte man hier eine Verurteilung erwarten können. Dcoh US-Verteidigungsminister Robert Gates meinte, es gäbe keinen Anlass in dieser Sache etwas zu unternehmen. Das was wir bei "Collateral Murder" sehen ist nicht nur die gezielte Hinrichtung von Zivilisten durch US-Soldaten, sondern auch die Vollstreckung einer Politik, die auf einer neuen Weltordnung aufgebaut ist. Übrigens hat Friedensnobelpreisträger Obama keinen Anstoss daran gefunden und Robert Gates erneut nominiert. Wie viele weitere Opfer gibt es, die wir nicht betrauern können, weil das US-Militär Beweise zu diesen Verbrechen zurück hält und jeden anständigen US-Bürger verfolgt, der das Ausmass des Verbrechens veröffentlichen will, weil er es nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Bradly Manning sitzt dafür in Folterhaft, wo bleibt das Plädoyer gegen sein Martyrium, dafür fehlt wohl vielen Politikern und Journalisten der Mut, die sonst gerne demonstrativ über Gerechtigkeit referieren. Wenn ich Sätze wie "Gerechtigkeit für Syrien" lese, frage ich mich, ob es die gleiche Gerechtigkeit handelt, die von der Autorin in ihrem Artikel über den "gerechten Krieg" in Libyen propagiet wurde und von der wir heute mit Sicherheit wissen, dass sie Zehntausende Tote gefordert hat und Nordafrika destabilisierte. Wo bleibt die Forderung der Autorin für ein Tribunal zu Libyen. Genau so sieht es aus.
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