Den HaagWo Assad hingehört

Seit zehn Jahren besteht der Internationale Strafgerichtshof. Bislang hat er nur einen Angeklagten aus Afrika verurteilt. Innenansichten eines Gerichts in der Krise

Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag

Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag

Bis vor die Stufen des Internationalen Gerichtshofes hatten sie ihn geschleppt und in einen Käfig gesteckt. Da saß Baschar al-Assad regungslos auf dem Boden, um ihn herum einige Dutzend Menschen, die skandierten: »Gerechtigkeit für Syrien«. Der Spuk dauerte nicht lange, dann nahm der Mann die Maske mit dem Konterfei Assads vom Gesicht, die anderen bauten den Holzkäfig ab. Die Demonstration war beendet und zerstoben die flüchtige Illusion, der syrische Staatschefs sei verhaftet worden. Baschar al-Assad in einer Haager Gefängniszelle – das wäre ein hübsches Geburtstagsgeschenk für den International Criminal Court (ICC) gewesen. Aber auch ein tückisches.

Am 1. Juli feiert das weltweit einzige permanente internationale Gericht zur Ahndung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sein zehnjähriges Bestehen. Und eigentlich laufen die Dinge gut: Gerade erst hat der ICC seinen ersten Schuldspruch gegen den kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga verhängt, und überhaupt schien in den vergangenen Monaten noch einmal ein Ruck durch die internationalen Strafgerichte zu gehen, von denen die meisten in Den Haag sitzen.

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Das UN-Jugoslawien-Tribunal eröffnete endlich den Prozess gegen Ratko Mladić. Ein internationales Sondertribunal hat den ehemaligen liberianischen Staatschef Charles Taylor wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu 50 Jahren Haft verurteilt. Und schon warten mit dem ehemaligen kongolesischen Vize-Präsidenten Jean-Pierre Bemba und Laurent Gbagbo, Ex-Staatschef der Elfenbeinküste, zwei weitere Untersuchungshäftlingen des ICC auf ihr Verfahren. So viel Betrieb auf den Zellenfluren wagte sich vor zehn Jahren niemand vorzustellen.

Internationaler Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof kann bei schwersten Verbrechen ermitteln, die seit Inkrafttreten seines Statuts am 1. Juli 2002 begangen worden sind: Völkermord , Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 2017 soll endgültig entschieden werden, ob auch der Tatbestand des Angriffskrieges verfolgt werden kann.

In den zehn Jahren seines Bestehens hat das Gericht fünfzehn Verfahren oder Anklagen eingeleitet, die alle Verbrechen in Afrika betreffen: im Kongo, in Uganda, im Sudan, in der Zentralafrikanischen Republik, in Kenia, Libyen und der Elfenbeinküste.

Bislang wurde ein Urteil verhängt. Am 14. März 2012 sprach das Gericht den kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga der Rekrutierung von Kindersoldaten schuldig. Zwei weitere Prozesse gegen kongolesische Kriegsherren laufen noch. Demnächst soll über die Anklageerhebung gegen den ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, entschieden werden. Ihm wirft das Gericht Mitverantwortung für den Bürgerkrieg 2010/2011 vor, bei dem mindestens 3.000 Menschen starben.

Trotzdem kommt selbst eingefleischten Anhängern des ICC das »Happy Birthday« nur verhalten über die Lippen. Alle übrigen internationalen Tribunale haben einen zeitlich und räumlich begrenzten Auftrag. Sie werden ihre Akten in wenigen Jahren schließen. Übrig bleibt der Internationale Strafgerichtshof – und dessen Zustand ist sehr viel prekärer, als es auf den ersten Blick scheint. Zehn Jahre nach seiner Eröffnung droht er zerrieben zu werden zwischen selbst geweckten Hoffnungen, Ansprüchen von Menschenrechtsorganisationen, Umarmungen falscher Freunde und Zwängen der Finanzkrise.

Es gehört allerdings zum Wesen der internationalen Strafjustiz, Erwartungen zu enttäuschen. Ein Besuch im ICC reicht zur Ernüchterung. Es ist ein kühler, fast steriler Ort. Keine mächtigen Marmorsäulen, keine Justitia mit verbundenen Augen, keine lateinischen Inschriften. Stattdessen Stahl und Beton, das Mobiliar in den Verhandlungssälen könnte von Ikea stammen, und die Besuchergruppen wirken manchmal etwas verdattert, wenn sie hinter der kugelsicheren Scheibe statt eines Justizdramas nur dürren Prozessalltag geboten bekommen: Ankläger dozieren auf Englisch oder Französisch über Begriffe wie »Vorgesetztenverantwortlichkeit«, Verteidiger suchen auf ihren Computermonitoren nach Aktenvermerken, die Angeklagten wirken in ihren makellosen Anzügen so gar nicht wie die skrupellosen Kriegsverbrecher, als die sie in der internationalen Presse beschrieben worden sind. Wenn ein Zeuge dann doch den Horror eines Tatorts wie des Ostkongos in den Verhandlungssaal hereinträgt, dämpft die monotone Simultanübersetzung das Entsetzen.

Das ist gut so. Ein Strafverfahren muss das Grauen und den Abscheu über die Tat weitgehend aus dem Saal verbannen, es muss sich auf den Nachweis von Schuld konzentrieren und, so schwer das für Öffentlichkeit und Opfer ist, eine emotionale Distanz zu den verhandelten Verbrechen herstellen. Genau darin liegt seine Legitimität. Genau darin liegt auch das große Dilemma für ein Gericht, das Völkermord, ethnische Vertreibungen und andere Verbrechen ahnden soll – und doch nur dann an Tatverdächtige herankommt, wenn die geostrategischen Umstände es erlauben. Womit man beim ersten großen Problem des Gerichtshofs wäre: der Krise seiner Glaubwürdigkeit.

Leserkommentare
    • joG
    • 01.07.2012 um 14:47 Uhr

    ....das man von hinten aufgezäumt, wie der Maastrichter oder der Lissabonner Vertag. Wie der Artikel vermerkt mit großer Mühe Deutschlands. Ein Gericht ohne eindeutige Gesetze,
    die in legitimem Prozess erlassen und legitimiert werden und allgemein sowie verlässlich durchgesetzt werden
    und nur auf Grund politischer Entscheidungen tätig werden kann,
    ist in einer gefährlichen Welt eher schädlich als eine Verbesserung. Ein Gericht bringt nur in einer kompletten und gesicherten Rechtsordnung Besserung. Sind die Regeln, die das Gericht durchsetzen auch noch verworren, widersprüchlich und kaum begründbar, wie das mit dem heutigen Völkerrecht ist,

    Das Gericht ist und das fehlt im Artikel, obwohl solche Kenntnis sehr wichtig wäre, die US amerikanische Positionen zu verstehen, die man aber trotzdem kritisiert, eine Missgeburt, indem die notwendigen Rahmenbedingungen nicht existieren und die Mitglieder der UNO sich weigern diese Bedingungen herzustellen. Das war die Kritik aus den USA. Dazu gab es Hunderte von Artikel, die die Überlegungen von allen Seiten beleuchteten. Diese Kritik wird im Artikel nicht erwähnt geschweige denn beantwortet.

    Antwort auf
    • eazy-i
    • 01.07.2012 um 15:43 Uhr

    Nein, hier geht es einzig und allein darum, ob jemand "Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" begangen hat. Angesichts eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges und geschätzten 100.000 (!!!) umgekommenen irakischen Zivilisten könnte man ins Grübeln kommen. Man muss sich das mal vorstellen! Diese Zahl wird immer wieder leichtfertig unter den Teppich gekehrt (z.B. von Herrn Joffe). Das US-Verteidigungsministerium geht laut WikiLeaks von 66.000 zivilen Opfern aus; Rumsfeld behauptete in einem Interview, er wüsste nicht wie viele zivile Opfer es gab.
    Beim Massaker in Srebrenica (zurecht als Völkermord eingestuft) gab es etwa 10.000 Opfer.

    Eine Leserempfehlung
  1. Am 23.11.11
    Kriegsverbrechertribunal von Kuala Lumpur:

    George W. Bush und Tony Blair als Kriegsverbrecher schuldig gesprochen.

    2 Leserempfehlungen
    • joG
    • 01.07.2012 um 18:48 Uhr

    ....an den richtigen Beitrag angeheftet haben?

    Ich wollte keinen Kommentar abgeben, ohne den Bezug zu kennen.

  2. Da fragen wir doch am besten mal die dunkelhäutige Bevölkerung ;)

  3. Entfernt. Bitte bemühen Sie sich um eine differenzierte Argumentation. Danke. Die Redaktion/ag

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