LobbyismusGiftige Geschenke

Ärzte sollen von Pharmafirmen Geld nehmen dürfen? Von wegen

Ärzte scheinen es auf den ersten Blick besser zu haben als Bundespräsidenten. An sie werden zwar ähnlich hohe moralische Maßstäbe angelegt – nur wenn diese nicht eingehalten werden, scheint es niemanden zu kümmern. Während Christian Wulff sogar seine Urlaube bei Freunden vorgerechnet wurden, strichen Ärzte ungestraft für Gefälligkeiten Tausende Euro von der Pharmaindustrie ein. Vergangene Woche verkündete der Bundesgerichtshof, dass sich niedergelassene Ärzte, die Geld von Pharmafirmen entgegennehmen, nicht der Bestechlichkeit schuldig machen.

Das Urteil lässt den Laien fassungslos zurück. Doch juristisch ist die Sache erklärbar. Während das Staatsoberhaupt ein Amt innehat, ist der niedergelassene Arzt ein Freiberufler. Er ist also weder Amtsträger noch Beauftragter der Krankenkassen, und deshalb greifen die einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuches zur Bestechung nicht.

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Ruhig schlafen dürfen bestechliche Ärzte dennoch nicht. Schließlich haben sich die Mediziner selbst eine Art Verfassung gegeben. Ihre Musterberufsordnung regelt, was Ärzte dürfen – und was nicht. In den gerade erst verschärften Paragrafen zur »unerlaubten Zuweisung« und zu »unerlaubten Zuwendungen« steht zum Beispiel, dass es Ärzten nicht gestattet ist, sich Entgelte für die Verordnung von Arznei- und Medizinprodukten gewähren zu lassen. Ebenso wenig dürfen Mediziner Vorteile annehmen, »wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird«.

Die Ärztekammern haben also Möglichkeiten, solche Umtriebe zu verfolgen. Und das soll entgegen anderslautenden Kommentaren in den Medien auch geschehen – das versichert zumindest der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Die Bundesärztekammer will unnachsichtiger als bisher gegen kommerzielle Einflussnahme aller Art vorgehen. Wer sich etwa auf Fortbildungen das Essen von Pharmafirmen finanzieren lässt, darf bestimmte Kostengrenzen nicht mehr überschreiten; wer Schecks für Medikamentenverschreibungen einsackt, muss mit Strafen der Landesärztekammern bis zum Entzug der Approbation rechnen; und vom Patienten zu zahlende »individuelle Gesundheitsleistungen« sollen bitte nur nach gründlicher Aufklärung stattfinden dürfen.

Alles begrüßenswert. Es bleibt nur der leise Zweifel, ob die Ärztekammern den neuen moralischen Kurs wirklich durchsetzen können. Es gibt keine ärztlichen Feldjäger, die den fehlbaren Niedergelassenen stellen, keine Ermittlungsteams, die investigativ raffgierige Mediziner aufspüren. Mitunter scheitert die Aufklärung schon daran, dass ein Arzt die Akteneinsicht verweigert.

An dieser Stelle wünschte man sich doch ein wenig mehr Staatsmacht. Es mag ja sein, dass der Arzt kein Amtsträger ist und deshalb aus dem juristischen Raster fällt. Nachvollziehbar ist, dass die Ärzte nicht Befehlsempfänger der Kassen werden wollen. Aber vielleicht ließen sich die Korruptionsparagrafen im Strafgesetzbuch dennoch dahingehend ändern, dass die niedergelassenen Ärzte unabhängig bleiben und sich trotzdem vor dem Staatsanwalt für Bestechung verantworten müssten. Es wäre eine dringende Art von Nothilfe für die ärztliche Glaubwürdigkeit.

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