Will Kymlicka: Unsere Mitbürger
Tiere haben dasselbe Recht auf Leben und Freiheit wie wir Menschen auch: Ein Gespräch mit dem kanadischen Philosophen Will Kymlicka über seine Forderung, Tieren Bürgerrechte zu verleihen.
Es hat lange gedauert, bis sich die Wissenschaften endlich der Tiere angenommen haben und sie nicht bloß als programmierbare Automaten oder als instinktgesteuerte Wesen ohne Sinn und Verstand wahrnehmen. Eine neue Generation von Biologen, Philosophen, Historikern und Soziologen entdeckt die facettenreiche Gedanken-, Sozial- und Bedeutungswelt nichtmenschlicher Lebewesen. Dieser Entwicklung widmet sich an der Universität Utrecht dieser Tage die Konferenz »Minding Animals«. Angekündigt sind unter anderem der Literaturnobelpreisträger John Coetzee (Adelaide), der Verhaltensbiologe Marc Bekoff (Colorado), der Ökologe Dale Jamieson (New York) und der kanadische Philosoph Will Kymlicka (Kingston/Budapest). Wir sprachen mit Kymlicka, einem der international bekanntesten Theoretiker des Multikulturalismus.
DIE ZEIT: Herr Kymlicka, man kennt Sie als viel diskutierten Theoretiker des Multikulturalismus. Jetzt haben Sie gemeinsam mit Ihrer Frau Sue Donaldson Zoopolis vorgelegt, ein Buch über Tierrechte. Gehören Tiere etwa auch zur multikulturellen Gesellschaft?
Will Kymlicka: Meine Frau Sue ist Schriftstellerin und seit langer Zeit Veganerin. Sie wollte schon vor Jahren mit mir ein Buch über Tierrechte schreiben. Ich habe mich lange gesträubt, aber sie hat mich überzeugt, dass einige Entwicklungen im Feld des liberalen Multikulturalismus auch für Tierrechte wichtig sind. Die Theorie multikultureller Bürgerrechte eröffnet eine spannende Perspektive auf die Frage der Tierrechte.
ZEIT: Multikulturalismus und Tierrechte? Das klingt abenteuerlich. Fangen wir mal bescheiden an: Wie begründet man politische Rechte für Tiere?
Kymlicka: Tiere haben dasselbe Recht auf Leben und Freiheit wie wir Menschen, denn auch für sie ist ihr Leben kostbar, so wie unser Leben für uns kostbar ist. Tiere wollen leben und gedeihen. Für sie selbst macht es einen Unterschied, wie sich ihr Leben gestaltet. Genau darin liegt ja auch letztlich der Grund für die Menschenrechte. Es kommt nicht darauf an, ob ich das Leben eines anderen wertschätze.
ZEIT: Worauf kommt es dann an?
Kymlicka: Es kommt darauf, dass der Betreffende selbst sein eigenes Leben wertschätzt und die anderen das respektieren. Wir denken ja auch nicht, dass klügere oder produktivere Menschen weiter gehende Rechte haben, zum Beispiel nicht gefoltert oder eingesperrt zu werden. Wir gewähren jedem Individuum dasselbe Lebensrecht, weil wir alle dasselbe Schicksal teilen: Wir sind sterbliche Wesen, die an ihrem kurzen Leben auf diesem Planeten hängen. In dieser Hinsicht sind Tiere Lebewesen wie wir, sie sind ebenfalls verletzlich und bedürfen desselben grundlegenden Schutzes.
ZEIT: Aber Sie gehen ja noch weiter. Sie fordern, dass Haustiere oder domestizierte Tiere nicht nur Grundrechte, sondern auch Bürgerrechte haben sollten.
Kymlicka: Ja. Wir wollen zeigen, dass domestizierte Tiere als volle Mitglieder unserer Gesellschaft angesehen werden müssen. Wir Menschen haben diese Tiere in unsere Gesellschaft verbracht und so gezüchtet, dass sie von uns abhängig geworden sind; also können wir moralisch nicht anders, als sie als vollwertige Mitglieder einer Gemeinschaft anzuerkennen, die eben eine aus Menschen und Tieren gemischte Gesellschaft ist. Das gilt sowohl für Haustiere wie Hunde und Katzen als auch für sogenannte Nutztiere wie Schafe und Kühe. Und die beste Art, Gesellschaftsmitglieder zu schützen, sind nun einmal Bürgerrechte. Bürgerrechte für Tiere stellen klar: Sie gehören in unsere Gesellschaft, sie sind vollwertige Mitglieder, und die Strukturen politischer Entscheidungsfindung müssen ihren Interessen und Bedürfnissen Rechnung tragen.






Tiere brauchen und verdienen keine Bürgerrechte, denn sie sind und werden keine Mitglieder der menschlichen Gesellschaft. Es fehlt die Reziprozität der Kommunikation und die Fähigkeit, mit den Rechten auch Pflichten zu übernehmen.
Was Tiere verdienen, sind Tierrechte, vielleicht in einem neu zu entwickelnden Rechtsstatus, in dem sie nicht Sache und nicht Mensch sind. Die Schwierigkeit besteht darin, dass das Verhältnis, das wir zu bestimmten Tierarten pflegen, nicht das Maß von deren Empfindungsfähigkeit widerspiegelt, sondern unsere kultürliche Tradition. So sind das Schwein, die Ratte und der Hund in punkto Intelligenz und Sensibilität vermutlich eng beieinander, aber unser emotionales Verhältnis zu ihnen und unsere Bereitschaft, sie Qualen zu unterwerfen oder zu töten, extrem unterschiedlich. Das wird man rechtlich kaum unter einen Hut bringen können, ohne tief in unsere tatsächliche Praxis hineinzuregieren, und damit lebensfremd zu sein.
Gerade die Ratte als „Ungeziefer“ ist dabei problematisch. Das einzelne Tier ist ja possierlich, aber in der Menge haben sie auch die Pest übertragen und dergleichen.
Und Veganer (Gruß an Frau Kymlicka) belügen sich selbst, wenn sie meinen, dass die pflanzliche Nahrung, die sie konsumieren, ohne Blutzoll an tierischem Leben (Schädlingsbekämpfung) zu gewinnen ist.
Mein Verhältnis zu Tauben hat sich schlagartig geändert, als ich einst – als Hobbyornithologe ganz tierlieb eingestellt - einem notleidenden Taubenpärchen gestattete, auf meinem Balkon zu nisten. Eines Morgens kam ein Tier vom Balkon in die Küche marschiert, um sich auszuschütteln, bei welcher Gelegenheit circa 500 Milben und sonstiges Ungeziefer aus dem Gefieder auf den Küchenboden fiel, um sich sofort in alle Richtungen zu verteilen. Da war es aus. Ich musste den gesamten Balkon noch einer intensiven Sagrotan-Kur unterziehen, um Schlimmeres zu verhindern.
Ausgesprochen spannender Artikel auf zeit.de. Gerne mehr davon.
Die These Kymlickas und seiner Frauen verdienen, diskutiert zu werden. Sie bewegen sich im Rahmen einer absolut vernünftigen und notwendigen Diskussion.
Auf ein paar Thesen/Fragen in den Kommentaren möchte ich eingehen:
1) Ein Wesen, das Rechte besitzt muss keine Pflichten haben (vergleich Kleinkinder, geistig schwer eingeschränkte Menschen)
2) Wesen müssen kein Bestandteil der menschlichen Gesellschaft sein, um Rechte zu besitzen. Die Gesellschaft ist nicht auf Menschen beschränkt, wäre sie es, wäre sie speziesistisch.
3) Zweifelsohne tragen nur Wesen, die in einem bestimmten Fall Vernunft haben und frei sind, Verantwortung für das, was sie tun. Deswegen kann einer Katze kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie eine Maus fängt und frisst.
Das bedeutet nicht, dass eine Katze ganz frei von Vernunft sein muss.
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