TodesstrafeDer Unerhörte

Seit 1995 wartet der Amerikaner Hank Skinner auf seine Exekution, wichtige Beweise wurden nie untersucht. Sein Fall zeigt die ganze Brutalität des texanischen Justizsystems.

Hank Skinner in der Besucherkabine – die Autorin machte das Foto mit ihrem Handy.

Hank Skinner in der Besucherkabine – die Autorin machte das Foto mit ihrem Handy.

Livingston, Texas. Die Hochzeit fand ohne den Bräutigam statt. Die Braut im festlich geschmückten Stadtsaal von Houston trug kein Make-up und die widerspenstigen rostbraunen Locken lose zurückgebunden. Der Bräutigam saß 100 Kilometer weiter nördlich in einem der stacheldrahtbewehrten, fensterlosen Betonwürfel vor dem Highway-Kaff Livingston, in denen Texas seine gefährlichsten Gefangenen verwahrt. Der Bräutigam trug Weiß – das verdreckte Grauweiß der ausgefransten Baumwollanzüge mit dem schwarzen »DR«-Stempel auf dem Rücken, der Abkürzung für Death Row , Todestrakt. Henry Watkins Skinner, genannt Hank, 50, konnte sein Jawort nur per Einschreiben schicken, aber der Standesbeamte erklärte ihn und die Französin Sandrine Ageorges am 3. Oktober 2008 rechtmäßig zu Mann und Frau.

Sandrine Ageorges-Skinner, 51, hat ihren Mann noch nie geküsst, noch nie seine Hand gehalten. »Ich weiß nicht, wie sich seine Berührung anfühlen würde«, sagt die hagere, blasse Frau mit schleppendem französischem Akzent. Wenn sie sich sehen, dann trennt sie eine Scheibe schusssicheres Plexiglas. Manchmal pressen sie die Handflächen gleichzeitig an das Glas, um die Illusion einer Berührung zu simulieren, »aber die Hände berühren sich ja nicht, sondern doch immer nur das Glas«, sagt Ageorges. »Meistens zieht Hank als Erster die Hand zurück, weil er es nicht aushält. Es ist Folter.« Wenn man die Fernsehproduzentin fragt, warum sie einen Mann geheiratet hat, den sie vielleicht nie in den Arm nehmen kann, sagt sie lapidar: »Aus dem gleichen Grund, aus dem jeder heiratet – aus Liebe.« Aber dann nennt die Anti-Todesstrafe-Aktivistin noch ein anderes Motiv: »Wenn sie Hank hinrichten, steht mir als seiner Frau das Recht zu, die Beweismittel ausgehändigt zu bekommen.«

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Es gehört zur Ironie ihres gemeinsamen Schicksals, dass sie ihren Mann zuletzt nur sah, wenn seine Exekution unmittelbar bevorstand. Der Gefängnisdirektor hat ihr seit der Hochzeit Besuchsverbot erteilt. Er hält die resolute, wortgewaltige Frau für ein Sicherheitsrisiko. Nur wenn der Countdown zur Hinrichtung schon läuft, darf sie für ein knappes Stündchen zu ihm.

Hank Skinner kann seine Todesnähe mit mathematischer Genauigkeit beziffern: »2010 kam ich dem Tod auf 23 Minuten nahe. Ich hatte meine Henkersmahlzeit schon gegessen.« In letzter Minute gewährte ihm der Oberste Gerichtshof Aufschub – einer der extrem raren Momente, in denen sich Amerikas höchstes Gericht in das Todesstrafen-Urteil eines seiner Staaten einmischt. Vier Mal bereitete sich Skinner schon auf seine Hinrichtung vor, zuletzt im November 2011. »Was einem in den Stunden zuvor durch den Kopf fliegt, kann niemand anderes nachvollziehen«, sagt Skinner. »Es ist mir wichtig, dass ich wie ein Mann sterbe, nicht wimmernd und zähneklappernd.« Er hat den Ablauf viele Hunderte Male im Kopf durchgespielt. Pentobarbital, Pancuroniumbromid, Kaliumchlorid – die Namen der Betäubungsmittel in der Giftspritze, die letztlich zum Atemstillstand führen, gehen ihm flüssig wie einem Chemieprofessor von den Lippen. »Acht Minuten dauert es nach der Injektion«, sagt Skinner, »das ist eine verdammt lange Zeit. Es kann sein, dass ich bei vollem Bewusstsein bin, aber nicht schreien, mich nicht bewegen kann, wenn ich ersticke.« Auch einen Abschiedsbrief an seine Frau hat er vor dem letzten Hinrichtungstermin geschrieben: »Wenn ich tot bin, dann schmeiß eine verdammt gute Party. Leg Led Zeppelin auf, rauch ein paar Joints, und erinnere dich an mein Lachen.«

Die Tat, für die Hank Skinner verurteilt wurde, war bestialisch. Wer seine 40 Jahre alte Lebensgefährtin Twila Busby und ihre beiden Söhne am Silvesterabend 1993 in der texanischen Kleinstadt Pampa ermordete, muss enorme Kraft und Wut gehabt haben. Twila Busby wurde zuerst erwürgt, und zwar so rabiat, dass ihr Kehlkopf und ihr Zungenbein zerdrückt wurden. Dann schlug ihr der Täter einen Axtstiel 14 Mal mit solcher Wucht auf den Kopf, dass die Hiebe mehrere Knochenstücke ihrer ungewöhnlich dicken Schädeldecke in ihr Gehirn drückten. Gleichzeitig musste der Mörder ihren 1,98 Meter großen und 100 Kilo schweren Sohn Elwin »Scooter« Caler, 22, abwehren. Blutspritzer beweisen, dass er direkt neben seiner Mutter stand, als sie geschlagen wurde. Der Mörder stach mehrmals mit dem Küchenmesser auf Elwin Caler ein, bis dieser schwer verletzt floh und später auf der Veranda einer Nachbarin verblutete. Dann ging der Mörder in das Schlafzimmer, wo Twilas jüngster Sohn, Randy Busby, 20, bäuchlings auf dem oberen Etagenbett lag, und stach auch ihn mit einem Küchenmesser zu Tode.

Für Taten von solcher Brutalität halten 61 Prozent der Amerikaner die Todesstrafe für angemessen. Rick Perry, der charismatische texanische Gouverneur, ist sich der Unterstützung seiner Landsleute sicher. Bei Hinrichtungsterminen jubeln Todesstrafen-Anhänger vor dem Gerichtsgebäude wie Fußballfans beim Finale. Perry hält unangefochten den amerikanischen Rekord: Er hat in seinen zwölf Gouverneursjahren 243 Gefangene hinrichten lassen, darunter drei Jugendliche und mindestens zehn geistig Behinderte. Bei einer Fernsehdebatte der republikanischen Präsidentschaftsanwärter im vergangenen September quittierte das Studiopublikum allein schon die Erwähnung von Perrys Hinrichtungsrekord mit tosendem Beifall. »Haben Sie jemals nicht schlafen können, weil Sie vielleicht einen Unschuldigen hinrichten ließen?«, fragte der NBC-Moderator Brian Williams. »Nein, damit habe ich noch nie gekämpft«, antwortete Perry mit ruhiger Stimme. Was Perry aus der begeisterten Reaktion des Publikums schließe, setzte der erkennbar konsternierte Moderator nach, und Perry konterte selbstbewusst: »Amerikaner verstehen etwas von Gerechtigkeit.«

Was verstehen Amerikaner unter Gerechtigkeit? Selbst für die Befürworter der Todesstrafe fußt der Glaube an die Rechtmäßigkeit dieses Systems auf einer unabdingbaren Prämisse: dass alle Verurteilten einen fairen Prozess erhalten, der ihre Schuld zweifelsfrei belegt. Vielleicht deshalb glaubt der pensionierte Journalismusprofessor David Protess, dass der Fall Skinner »der entscheidende Hieb sein könnte, der die Todesmaschinerie in Texas zum Erliegen bringt. Sehen Sie sich an, wie weit der Staat Texas geht, um die Wahrheit über den Fall Skinner unter Verschluss zu halten«, sagt Protess, der Gründer des Innocence Project of Chicago, »die einzige Erklärung dafür ist, dass die Verantwortlichen Angst haben, dass es ihnen an den Kragen geht.«

Längst geht es nicht mehr nur um die Frage, ob Hank Skinner schuldig ist oder nicht. Es geht um viel mehr: um die Grundsatzfrage, ob ein mittelloser Angeklagter in Amerika auf einen fairen Prozess hoffen kann. Ob die Richter im erzkonservativen Texas unparteiisch sind. Ob ein Land einem zu Tode Verurteilten zwölf Jahre lang die Bitte verweigern darf, entscheidende Beweisstücke in einem Labor zu testen. Ob der Staat einen Mann hinrichten soll, dessen Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen ist. Ob Rick Perry nachts wirklich guten Gewissens schlafen kann. Ob Amerika etwas von Gerechtigkeit versteht.

Leserkommentare
  1. 17. Sorry!

    aber die Sache ist doch die, dass das einfach ein Logikfehler ist, einen Richter von Volkes Stimme wählen zu lassen, ihn also defacto als nicht unabhängig zu installieren. Das ist ungefähr so intelligent wie die Hexenprobe im Mittelalter. (Schmiss man die zu prüfende "Hexe" ins Wasser und sie ertrank, war es keine ...und wehe, sie ertrank nicht ...)
    So eklatant dumm können nur Leute sein, deren Denken durch bigottische Gehirnwäsche gestoppt ist.

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  2. die "Zeit" wieder darüber berichten würde, wenn das Ergebnis der gentechnischen Untersuchungen da ist. Und zwar, bitte, auch dann, wenn sie die Schuld des Verurteilten bestätigen sollten.

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  3. gestützt von einer tiefgläubigen Mehrheit,die anscheinend auch nur als -krank- zu bezeichnen ist.Unglaublich,daß sich dieses Land auch noch Demokratisch bezeichnet,lässt sich so ein -schräges und kriminelles Justizsystem in einem -westlichen Staat-überhaupt noch toppen?Als Deutscher und Europäer fühle ich mich abgestossen von so einer anscheinend kranken Gesellschaft.Mir wird -Angst und Bange- wenn ich daran denke ,daß auch nur ein Teil dieser Gesellschaft in Zukunft die Geschicke auf unseren Planeten lenken könnte.

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  4. nicht nur, weil sie möglicherweise Unschuldige trifft. Nein, sie zieht - selbst bei der Hinrichtung von Schuldigen - all diejenigen mit in den Dreck, die sich an so einer Exekution beteiligen. Natürlich mag es Menschen geben, denen solcherlei Handwerk zusagt. Ein Staat sollte derartige Verlangen aber keineswegs legal stillen. Ich empfehle allen Todesstrafenbefürwortern immer Kieslowskis "Ein kurzer Film über das Töten"...

    http://ball-laden.blogspo...

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    • em-y
    • 23.07.2012 um 10:11 Uhr

    dass Ihr Kommentar nicht mehr Empfehlungen erhalten hat. Eigentlich verdient er eine Redaktions-Empfehlung, denn Sie sprechen das eigentliche Problem an: Waehrend man verstehen kann, dass sagen wir mal, die Angehoerigen eines Opfers Rache haben wollen, das Anliegen und die Aufgabe des Staates, des Justizsystems und der Gesellschaft im Allgemeinen sollte sein, fuer Gerechtigkeit zu sorgen, nicht aber populistische Antworten auf Vergeltungsmentalitat unf Rufe nach Lynchjustiz zu liefern. Und nichts anderes ist die Todesstrafe ja. Barbarisch, schmutzig und beschaemend. Es ist unser nicht so kleines, nicht so geheimes Geheimnis.

    • em-y
    • 23.07.2012 um 10:11 Uhr

    dass Ihr Kommentar nicht mehr Empfehlungen erhalten hat. Eigentlich verdient er eine Redaktions-Empfehlung, denn Sie sprechen das eigentliche Problem an: Waehrend man verstehen kann, dass sagen wir mal, die Angehoerigen eines Opfers Rache haben wollen, das Anliegen und die Aufgabe des Staates, des Justizsystems und der Gesellschaft im Allgemeinen sollte sein, fuer Gerechtigkeit zu sorgen, nicht aber populistische Antworten auf Vergeltungsmentalitat unf Rufe nach Lynchjustiz zu liefern. Und nichts anderes ist die Todesstrafe ja. Barbarisch, schmutzig und beschaemend. Es ist unser nicht so kleines, nicht so geheimes Geheimnis.

  5. Abschreckungseffekt erzielt die USA-Methode offensichtlich ja nicht; aber unter gewissen Umständen sollte man vllt. um der Sicherheit aller Willen bestimmte Täter verschwinden lassen - ich denke da z.B. an Amokläufer, und geschehen sollte sowas möglichst ohne riesiges Medienecho.
    In solchen Fällen kann nur eine Hinrichtung 100% Schutz vor einer Wiederholungstat gewährleisten. Abschreckungseffekt wird wahrscheinlich höchstens erzielt wenn man generell viel drakonischere Strafen einführt und rigoroser umsetzt - wäre sicher nützlich, ob man es deswegen unbedingt braucht wage ich jedoch zu bezweifeln.
    Ein Blick auf die Kriminalitätsstatistiken der USA lässt aber so oder so glauben dass dort Hopfen und Malz verloren sind.

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Es ist hoffnungslos"
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    Brandgefährlich. Heute Amok-Läufer, morgen Kinderschänder, übermorgen Majestätsbeleidigung und Beamtenkorruption.
    Die Todesstrafe hat in einer zivilisierten Gesellschaft absolut keine Existenzberechtigung.

    • em-y
    • 23.07.2012 um 10:15 Uhr

    Ja, wo wollen Sie da die Grenze ziehen? Das wuerde mich sehr interessieren. Und wer entscheidet, was einer Todesstrafe 'wuerdig' ist und was nicht?

    • WoodyE
    • 23.07.2012 um 11:55 Uhr

    Gemäß Art. 1 I S. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar. Grundlage für die Menschenwürde ist, dass der Mensch existiert, also lebt. Wenn der Staat einen Menschen tötet, tastet er damit nicht nur dessen Menschenwürde an. Er vernichtet die Grundlage der Würde des Menschen. Der Art. 79 III GG verbietet ausdrücklich die Änderung des Art. 1 GG, durch die der Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde berührt würde.

    Art. 102 GG ist deshalb eigentlich nicht notwendig. Die Tatsache jedoch, dass in einigen Länderverfassungen die Todesstrafe weiterhin enthalten ist (z. B. Art. 21 Abs. 1 Hessische Verfassung), macht diese Klarstellung aber wohl sinnvoll.

    M. E. ist der einzig denkbare Fall, dass der Staat trotz Art. 1 I S. 1 GG eine Menschen tötet, der, dass dieser Mensch einen oder mehrere andere Menschen unmittelbar mit dem Tode bedroht und andere Abhilfe nicht möglich ist (z. B. finaler Rettungsschuss).

    Brandgefährlich. Heute Amok-Läufer, morgen Kinderschänder, übermorgen Majestätsbeleidigung und Beamtenkorruption.
    Die Todesstrafe hat in einer zivilisierten Gesellschaft absolut keine Existenzberechtigung.

    • em-y
    • 23.07.2012 um 10:15 Uhr

    Ja, wo wollen Sie da die Grenze ziehen? Das wuerde mich sehr interessieren. Und wer entscheidet, was einer Todesstrafe 'wuerdig' ist und was nicht?

    • WoodyE
    • 23.07.2012 um 11:55 Uhr

    Gemäß Art. 1 I S. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar. Grundlage für die Menschenwürde ist, dass der Mensch existiert, also lebt. Wenn der Staat einen Menschen tötet, tastet er damit nicht nur dessen Menschenwürde an. Er vernichtet die Grundlage der Würde des Menschen. Der Art. 79 III GG verbietet ausdrücklich die Änderung des Art. 1 GG, durch die der Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde berührt würde.

    Art. 102 GG ist deshalb eigentlich nicht notwendig. Die Tatsache jedoch, dass in einigen Länderverfassungen die Todesstrafe weiterhin enthalten ist (z. B. Art. 21 Abs. 1 Hessische Verfassung), macht diese Klarstellung aber wohl sinnvoll.

    M. E. ist der einzig denkbare Fall, dass der Staat trotz Art. 1 I S. 1 GG eine Menschen tötet, der, dass dieser Mensch einen oder mehrere andere Menschen unmittelbar mit dem Tode bedroht und andere Abhilfe nicht möglich ist (z. B. finaler Rettungsschuss).

  6. "Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände
    zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist."

    In Deutschland geht es eben nicht darum, wer gewinnt, sondern darum, zu ermitteln, was tatsächlich passiert ist.

    Ob sich Menschen wie Rick Perry eigentlich mal Gedanken darüber gemacht haben, dass sie sich in ihrer Grundhaltung in nichts von den Menschen unterscheiden, die sie hinrichten lassen?

    Wer aus Gründen der Wiederwahl (also höchstpersönliche Motive) im Zweifel lieber einen Unschuldigen umbringen lässt, als einen Täter laufen zu lassen, erfüllt nach deutschem Recht im Falle der Hinrichtung Unschuldiger möglicherweise den Tatbestand der Anstiftung zum Mord, §§ 26, 211 Strafgesetzbuch.

    Und wer solche Politiker auch noch begeistert wählt, versteht also etwas von Gerechtigkeit?

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    ...von einem Deutschland mit einer schöneren Justiz.

    ...von einem Deutschland mit einer schöneren Justiz.

    • fse69
    • 23.07.2012 um 9:05 Uhr

    "...Auch wenn ich mir als deutscher Europäer unserer Historie bewusst bin und daher nicht die moralische "Keule" schwingen möchte, kann eines jedoch klar festgestellt werden: die europäischen Länder haben nach dem 2.Weltkrieg eine moralische Evolution erlebt, die unsere amerikanischen Freunde bis heute vermissen lassen...."

    ... gelebt haben, wissen Sie allerdings auch, dass sich gerade über dieses sehr vielschichtige und vielgesichtige Gebilde (genannt USA) derartige Pauschalurteile verbieten.

    Artikel wie diese sind geradezu ein Lehrstück dafür, dass Demokratie kein totalitärer Selbstzweck ist und ein moderner Staat vor allem die Unabhängigkeit des Rechtswesens sicherstellen muss. Stellen Sie sich nur mal im Ansatz vor, wir hätten bei uns ein System, in dem sich Richter und Staatsanwälte in eine "letztinstanzliche" Abhängigkeit zur "Bild" begeben müssten. Was meinen Sie, wie schnell es um Ihre angebliche "moralische Überlegenheit" hierzulande geschehen wäre.

    Eine Leserempfehlung

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