Persönlichkeitsrecht Sturkopf gegen Welthirn
Der Formel-1-Promi Max Mosley verklagt Google. Die Suchmaschine soll Schmutz aus dem Netz filtern. Wäre das Zensur – oder nur Recht?
Es ist ein exemplarischer Kampf, der da am vergangenen Freitag in Raum B 335 des Landgerichts Hamburg begonnen hat, der Kampf eines sturschädeligen alten Mannes gegen einen Giganten des Internets. Ein Kampf, in dem es um viel Geld geht, um die Würde des Einzelnen, um das Vergessen in der digitalen Welt. Und am Ende womöglich sogar um die Macht im Netz.
Auf dem ovalen Tisch am Kopfende des kargen Raumes liegen Fotokopien. Fotokopien von Fotos, die den Kläger, den ehemaligen britischen Rennsportfunktionär Max Mosley, beim Sex mit mehreren Prostituierten zeigen. Es sind illegale Fotos, heimlich von einem Londoner Schmierenblatt aufgenommen, ein massiver Eingriff in die Privatsphäre.
Mosley will, dass diese Bilder aus dem Netz verschwinden. Er hat das Boulevardblatt verklagt, das ihm 75000 Euro Schadensersatz zahlen musste, er geht weltweit gegen jeden vor, der die Fotos von der vermeintlichen Sexparty, bei der auch Naziuniformen eine Rolle gespielt haben sollen, wieder ins Netz stellt.
Aber die Bilder verschwinden nicht. Sie sind überall. Wann immer eine Aufnahme irgendwo auf Betreiben seiner Anwälte gesperrt werde, behauptet Mosley, tauchten sofort anderswo zig neue auf, gleich einer Hydra, der immer mehr Köpfe wachsen, wenn man einen abgeschlagen hat. Wer die Fotos bei der Suchmaschine Google sucht, findet sie tatsächlich mit ein, zwei Klicks.
Seither gilt Mosley überall auf der Welt nur noch als der Mann mit den Nazinutten. Seine ganze öffentliche Existenz ist auf dieses Zerrbild zusammengeschnurrt. »Max Mosley Sexorgie« bietet Googles Programm zur automatischen Vervollständigung von Suchanfragen auch hilfreich an, »Max Mosley Nazi«, »Max Mosley Video«, »Max Mosley Party«. Andere würden darüber vor Scham versinken, sich verstecken, eine neue Identität annehmen. Aber nicht Mosley.
Was, fragt die Richterin, täte Google mit Bildern von Vergewaltigungen?
Der 72-Jährige kämpft für ein Recht auf Vergessen im Netz. Nur ist das Vergessen im Netz eben nichts, das einfach so passiert, beiläufig, absichtslos wie im menschlichen Gehirn. Was online vergessen werden soll, muss aktiv gelöscht werden, oder wenigstens muss es aus den Suchmaschinen verschwinden, die immer neu darauf verweisen. Deshalb hat Mosley den Suchmaschinen-Giganten Google verklagt, in Frankreich und in Hamburg, am Unternehmenssitz von Google Deutschland. Es ist auch so etwas wie ein Testlauf. Ein Urteil in Deutschland hätte Signalwirkung, womöglich sogar bis nach Kalifornien, wo das Google-Hauptquartier liegt.
Nun sitzen ein gutes Dutzend Juristen um den ovalen Tisch in Raum B 335 des Landgerichts, unter weißem Neonlicht, beugen sich über die Fotokopien und fechten einen Fall aus, der womöglich Rechtsgeschichte schreiben wird. Nur der Kläger selbst ist nicht erschienen, das will sich Mosley, so ist zu hören, für spätere Instanzen aufheben. Dieser Prozess, kein Zweifel, wird lange dauern.
Mosley will Google zwingen, eine Reihe von Bildern automatisch aus seinen Suchergebnissen herauszufiltern und seine Nutzer nicht mehr zu den Internet-Seiten zu führen, auf denen diese Bilder stehen. Ohne Google, so argumentieren Mosleys Anwälte, würde niemand mehr die inkriminierten Fotos in den endlosen Weiten des Netzes finden. Wenn Google mithelfen würde, wäre der Spuk der bösen Bilder bald vorbei. Sie würden womöglich nicht völlig verschwinden, aber sie würden gleichsam verblassen, untergehen in den Abermilliarden Fotos im Netz, und irgendwann wären sie vergessen.
Aber Google weigert sich. Der Konzern sieht sich als Suchhilfe seiner Nutzer, nicht als Kontrolleur des Netzes und schon gar nicht als Bösewicht. Das Unternehmen sei an den Rechtsverletzungen durch die Bilder selbst nicht beteiligt, es trage keine Verantwortung für das, was Millionen Internet-User ins Netz stellten, und schon gar nicht dafür, Missliebiges, Anstößiges, Hässliches aus dem Netz zu entfernen. Es wäre eine neue Form der »Zensur«, sagt Jörg Wimmers, der deutsche Anwalt, der Google vor dem Landgericht Hamburg vertritt, wenn die Suchmaschine von Privatpersonen verpflichtet werden könnte, das Netz auf bestimmte Inhalte zu durchforsten und diese für alle Zukunft zu sperren.
Ob sich Google denn überhaupt schon einmal um eine solche Filtersoftware bemüht habe, wollte die Vorsitzende Richterin wissen. Das halte sie für »evident notwendig«. Überhaupt blieb während der ersten Verhandlung kaum ein Zweifel, dass das Gericht die Argumente von Mosley für gewichtig hält.
Natürlich ist der Brite ein eigenartiger Vorkämpfer für Recht und Moral im Netz, aber wahrscheinlich braucht es einen wie ihn, um es mit einem Giganten wie Google aufzunehmen. Einen Mann, der Geld hat, der keine größeren Rücksichten mehr nehmen muss, dessen Ruf ohnehin angeschlagen ist. Und Mosleys Anliegen ist ja kein Einzelfall. Kürzlich erst hat auch Bettina Wulff, die Gattin des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff, Klage gegen Google erhoben, weil die automatisierte Suchhilfe des Konzerns hartnäckig das Gerücht perpetuiere, Frau Wulff habe ein anstößiges Vorleben.
- Datum 04.10.2012 - 08:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 4.10.2012 Nr. 41
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