Fragen Sie Dr. Notter! Pro und Kontra Berufsparlament
"Sehr geehrter Herr Notter, in letzter Zeit lese ich viel über das Pro und Kontra Berufsparlament. Was ist da Ihre Meinung?", fragt Ralph Furrer aus Gränichen. Markus Notter antwortet.
Die gesundheitlichen Probleme einiger Parlamentarier haben die Diskussion neu entfacht. Das Thema ist aber schon etwas angejahrt. Milizparlament gegen Berufsparlament heißt die Frage. Dabei scheinen alle zu wissen, was ein Miliz- und was ein Berufsparlament ist. Das Milizparlament haben wir. Das Berufsparlament wollen wir nicht haben. So ist der Stand der Diskussion. Aber wie unterscheidet sich das eine vom andern?
Das ist nicht ganz einfach zu beantworten. So sind den Abgeordneten des Deutschen Bundestages – zweifellos ein sogenanntes Berufsparlament – Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich erlaubt. Sie dürfen also weiterhin in ihrem angestammten Beruf tätig bleiben. Die Abgeordnetenentschädigung ist aber so bemessen, dass man keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen muss. Die Höhe richtet sich nach den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof. Hinzu kommen Aufwandsentschädigungen.
Die Schweizer Parlamentarier erhalten für ihre Tätigkeit auch ein Einkommen und einen Kostenersatz. Das Einkommen setzt sich aus einem pauschalen Jahreseinkommen und Taggeld, der Kostenersatz aus Jahresentschädigung, Mahlzeiten- und Übernachtungsentschädigung, Reiseentschädigung und allenfalls Distanzentschädigung zusammen. Hinzu kommt noch eine Familienzulage nach Personalgesetz. Es ist nicht ganz einfach, daraus die effektive Höhe der Bezüge zu ersehen. Das eigentliche Einkommen dürfte aber weit unter dem eines Bundesrichters liegen. Gleichwohl lässt sich von den gesamten Einkünften einigermaßen leben.
war von 1996 bis 2011 Regierungsrat des Kantons Zürich.
Etwas salopp gesagt: Die Schweizer Abgeordneten werden so entschädigt, dass sie zwar davon leben können, aber einen Anreiz haben, noch weiter beruflich tätig zu bleiben. Die deutschen Abgeordneten werden besser entschädigt, können aber weiterhin beruflich tätig sein. Beide unterliegen gewissen Meldepflichten bezüglich Interessenbindungen. Das ist der viel gerühmte Unterschied zwischen Miliz- und Berufsparlament.
Auch ich wünsche mir Parlamentarier, die in verschiedenen Lebensbereichen engagiert und erfahren sind. Sie sollen ein Abbild der schweizerischen Wirklichkeit sein. Verbunden mit den Sorgen und Nöten ihrer Wählerinnen und Wähler – und nicht nur mit den Bedürfnissen von Tages- und Sonntagspresse oder Lokalradios. Aber erreicht man das wirklich dadurch, dass man sie nur halbtags entschädigt? Was, wenn sie für die andere Hälfte keine angemessene Tätigkeit und Entlöhnung finden? Meines Erachtens sollte die Entschädigung die Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist.
- Fragen Sie Dr. Dr. H. C. Notter!
Markus Notter beantwortet wöchentlich die Fragen der Leserinnen und Leser zur Lage der Nation. Richten Sie Ihre Frage per E-Mail an zeitschweiz@zeit.de.
- Datum 11.10.2012 - 08:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 11.10.2012 Nr. 42
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