Zweifel am mutwilligen Verfassungsbruch
Dazu kommt: In den Tagen nach dem Deal verliert die Aktie von EDF – gemessen an einem Vergleichsindex – an Wert. Einem Gutachten der Kapitalmarktexperten Dirk Schiereck von der Universität Darmstadt und Christian Kammlott von der Hochschule Trier für die Unionsfraktion im Landtag zufolge deutet das darauf hin, dass der Deal aus Sicht der Finanzmärkte für den Verkäufer negativ war. Deshalb sei »eine eher als niedrig angesehene Verkaufspreisbewertung« wahrscheinlich. Im Klartext: Das Geschäft war schlecht für die EDF und damit gut für das Land.
Tatsächlich kann der »richtige« Preis eines Unternehmens gar nicht exakt berechnet werden, weil in die Bewertung viele subjektive Faktoren einfließen. Innerhalb bestimmter Grenzen lässt sich jede Summe rechtfertigen. Und es fällt auf, dass in der öffentlichen Debatte um Mappus und Notheis die entlastenden Gutachten gar keine Rolle spielen.
Am Parlament vorbei
Am 6. Oktober 2011 stellt der Staatsgerichtshof in Stuttgart ein 29-seitiges Dokument ins Internet. Es ist sein Urteil im Fall EnBW – und das fällt für alle Beteiligten verheerend aus. Mappus habe »das Recht des Landtags und der Verfassung von Baden-Württemberg« verletzt, weil er sich die Übernahme nicht vorab vom Parlament genehmigen ließ, sondern dessen Zustimmung erst nachträglich einholte.
Ein Ministerpräsident, der selbstherrlich die vom Volk gewählten Abgeordneten ignoriert – das ist die Geschichte, die jeder kennt. Was dagegen nur wenige wissen: Die Anwälte, die Stefan Mappus damals berieten, hatten es genau so vorgeschlagen.
Am 28. November 2010 schickt Martin Schockenhoff – der federführende Jurist der Kanzlei Gleiss Lutz – eine Mail an seine Kollegen. Darin berichtet er, Notheis habe ihm gesagt, Mappus gehe davon aus, dass er mit der Transaktion »in den Landtag« müsse. Man müsse in den Kaufvertrag einen Parlamentsvorbehalt einbauen und das den Franzosen noch »verklickern«. Die allerdings stellen sich quer. In einer Telefonkonferenz der Anwälte beider Seiten am 29. November 2010 macht EDF-Berater Pierre-Yves Chabert klar, dass man nur verkaufen werde, wenn die Landesregierung ein Angebot unterbreite, das nicht an Bedingungen geknüpft sei.
Aus Sicht der Franzosen ist diese Haltung nur konsequent: Sollte die Transaktion nach einer Bekanntgabe im Landtag scheitern, wäre EDF blamiert. Mappus muss sich entscheiden: Entweder er sagt den Deal ab – oder es findet sich ein Weg, das Parlament erst nachträglich über den Deal abstimmen zu lassen. Diesen Weg zeigen die Anwälte von Gleiss Lutz auf.
Noch am Tag der Telefonkonferenz leiten sie ein fünfseitiges Memo an Dirk Notheis weiter. Verfasst haben es zwei Spezialisten für Staatsrecht. Sie argumentieren, dass die Verfassung eine nachträgliche Genehmigung von Finanzmitteln per Notbewilligungsrecht zulasse, wenn die Transaktion »sachlich unbedingt notwendig und unaufschiebbar« sei.
Einen Tag später, am 30. November – die Verfassungsrechtler haben sich inzwischen mit dem früheren Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz beraten, Mitherausgeber eines juristischen Standardkommentars zum Grundgesetz –, schreibt Schockenhoff an Dirk Notheis, man werde, wie von den Franzosen gefordert, »ohne Bedingungen« abschließen können. Damit scheint der Weg frei.
Wie passt das zu der Geschichte vom mutwilligen Verfassungsbruch?
Es ist eine der großen Streitfragen im Untersuchungsausschuss, ob die Schuld bei den Anwälten liegt, die Mappus nicht ausreichend über die Risiken des Verfahrens aufgeklärt haben, oder ob Mappus diese Risiken nicht zur Kenntnis nehmen wollte. Die Kanzlei verweist auf eine Passage im Memo, in der es heißt, die Anwälte könnten »nicht hinreichend beurteilen«, ob die Übernahme tatsächlich notwendig und unaufschiebbar ist. Das Mappus-Lager argumentiert hingegen, eine explizite Warnung sei nie erfolgt.
Unbestritten ist: Die Anwälte glaubten, eine Möglichkeit gefunden zu haben, wie sich der Deal verfassungskonform umsetzen lassen könnte. Mappus machte sie sich zu eigen. Und der Staatsgerichtshof hat am Ende eine andere Rechtsauffassung vertreten. Vielleicht waren die Regierung und ihre Berater bei der juristischen Prüfung des Falls nachlässig; dass sie aber mutwillig gegen die Verfassung verstoßen hätten, gibt der Gang der Ereignisse nicht her.
Die Mails
Am 22. November 2010 sitzt Dirk Notheis im Flieger nach New York. Den größten Teil des Fluges beugt er sich über seinen Blackberry und tippt an einer mehrseitigen E-Mail, die er nach der Landung an Mappus schickt. Es ist der Entwurf einer Presseerklärung. »Sie werden mir recht geben, den Deal hätte auch die schwäbische Hausfrau gemacht«, soll Mappus sagen. »Die viel zitierte schwäbische Hausfrau wäre damit hochzufrieden«, sagt Mappus in seiner Regierungserklärung vom 15. Dezember 2010.
Notheis entwirft nicht nur Pressetexte für Mappus. Er schreibt ihm auch ein detailliertes Drehbuch für die Verkaufsverhandlungen mit EDF-Chef Henri Proglio. Er rät ihm, bei Angela Merkel (»Mutti«) nachzufragen, ob sie ein Treffen mit Nicolas Sarkozy (»Sarko«) arrangieren könne. Als die Anwälte von EDF zusätzliche Garantien fordern, droht Notheis, Mappus werde die Kanzlerin dazu bringen, sich bei Nicolas Sarkozy zu beschweren (»unterschätzt nicht die Macht dieses Typen, er kann Angela Merkel mit seinen Truppen töten«).
Notheis’ Arbeitgeber – die Investmentbank Morgan Stanley – berechnet zudem den Wert des EnBW-Anteils, was die Bank einem Bericht des Landesrechnungshofs zufolge nicht mit der gebotenen Sorgfalt getan habe. »Wesentliche Risiken der künftigen Unternehmensentwicklung« seien bei der Entscheidung »nicht berücksichtigt« worden, weil die Banker interne Daten von EnBW nicht herangezogen hätten.
Der Politiker als Marionette des Bankers – das ist die Geschichte, die jeder kennt. Doch wenn man mit anderen Investmentbankern spricht, dann erfährt man, dass es in der Branche üblich sei, für Auftraggeber Reden und Pressemitteilungen zu verfassen oder Drohungen in die Welt zu setzen, wenn es der Sache dient. Es ist also nicht so, dass da ein Investmentbanker einen Auftraggeber steuerte. Es ist eher so, dass fast alle Banker ihre Kunden per Drehbuch steuern, damit ein Deal möglichst reibungslos über die Bühne geht. Dafür werden sie bezahlt.
Die entscheidende Frage ist, ob der Banker auch wirklich der Gehilfe des Kunden ist und nicht umgekehrt. Sie stellt sich vor allem dann, wenn nicht zwei Hedgefonds miteinander ins Geschäft kommen, sondern ein demokratisch legitimierter Politiker beteiligt ist. Im Fall EnBW deutet alles darauf hin, dass Mappus die Übernahme wollte.
Nach Einschätzung der Gutachter Schiereck und Kammlott kann auch das von Morgan Stanley angewendete Bewertungsverfahren »als verkehrsüblich bezeichnet werden«. Bei börsennotierten Unternehmen wie EnBW sei es die Regel, sich auf öffentlich zugängliche Informationen zu verlassen, weil die Kaufpläne sonst schnell bekannt würden – und weil Börsengesellschaften verpflichtet seien, eine Vielzahl von Daten zu veröffentlichen. Tatsächlich wurden bei den 176 seit 2002 von der Finanzaufsicht BaFin dokumentierten Übernahmen in Deutschland in einem Drittel der Fälle keine internen Unterlagen berücksichtigt.




Da macht ein Ministerpräsident klandestin ein Milliardengeschäft mit seinem besten Kumpel, das dessen Unternehmen eine Millionenprovision bringt. Wenn das ein "normales Geschäft" in Deutschland wird, haben wir den Status Bananenrepublik erreicht. Um das Geschäft zu legalisieren, wird ein Verfassungsorgan mit unhaltbaren juristischen Finessen umgangen. Das soll "normal" sein? Noch nie wurde das Notbewilligungsrecht in der deutschen Verfassungsgeschichte für den strategischen Kauf eines Unternehmens herangezogen. Dafür ist es nicht gedacht - das lernt man im Grundkurs Staatsrecht. Normal ist (leider), dass Juristen auf Wunsch und mit angemessener Bezahlung auch einen eindeutigen Bruch der Landesverfassung zu legalisieren versuchen.
Hätte alles so begründbar sein können.
Wenn man es mit Laien zu tun gehabt hätte.
Weder Mappus noch Notheiss waren Laien, sondern Profis in Spitzenpositionen.
"Tatsächlich wurden bei den 176 seit 2002 von der Finanzaufsicht BaFin dokumentierten Übernahmen in Deutschland in einem Drittel der Fälle keine internen Unterlagen berücksichtigt."
Dieses Argument halte ich für ziemlich schwach, da hier nicht erkennbar ist, welche Bedeutung und welches Volumen diese einen Drittel hatten und unter welchen Bedingungen diese Übernahmen stattfanden.
Aus meiner Sicht sorgt schon die Kaufsumme von 4,7 Mrd. Euro dafür, besser nachsehen zu wollen.
Nicht nachsehen will ich nur dann, wenn es nicht mein Geld ist und mich auch nicht das Unternehmen an sich interessiert, was, das nehme ich an, bei Notheiss und Mappus der Fall war.
Der eine sah seine Provision und der andere seinen politischen Karriereschub, EnBW und 4,7 Mrd. waren da Nebensache.
Der letzte Absatz des letzten Satzes steht für die Tendenz des gesamten Artikels. Steuergelder auszugeben ist kein "Geschäft" und darf auch niemals eines werden! Einer Regierung (der Exekutiven des Volkssouveräns) sind finanzielle Transaktionen am Parlament vorbei in nur sehr seltenen Notfällen gestattet. Ein solcher Notfall liegt bei dem Aktienrückkauf eindeutig nicht vor und ist ein rein juristisches Konstrukt. Ob bei dem Deal ein angemessener Preis erzielt worden ist oder nicht, spielt meines Erachtens eine nur untergeordnete Rolle.
Das Versagen des Politikers Mappus besteht darin, daß er wie ein Banker gedacht und gehandelt hat. Er hat ganz offensichtlich nicht begriffen, was es bedeutet, der erste Diener (Ministerpräsident) des Volkes zu sein. Insofern ist das ihm willfahrte Schicksal mehr als berechtigt!
Von einem Ministerpräsidenten wird zu Recht mehr erwartet, als auf seine Berater zu hören. Man muss kein Experte sein, um zu erkennen, dass hier ein ganz offensichtliches Versagen vorliegt. Der Artikel versucht vergeblich mit Nebensächlichkeiten das Gesamtbild zu überdecken.
Ich habe noch keinen Investor erlebt, der beim Kauf eines Assets dessen Preis nach einem Wert bemisst, der 10 Jahre zurückliegt. Sollte man da nicht lieber den tagesaktuellen Marktwert ansetzen? Nach diesem tagesaktuellen Marktwert war der Preis viel zu hoch. Demzufolge wurden Steuergelder in nicht unerheblichen Umfang verschwendet. Dass dabei noch Seilschaften in den Finanzsektor eine Rolle spielten, gibt der ganzen Sache erst recht ein Geschmäckle. Liebe Zeit, egal ob Kachelmann, Guttenberg, Euro-Krise, Mappus, Finanzmarktregulierung oder sonstwas, Ihr biegt euch manchmal eine Welt zurecht, bei der man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.
Welches Geld? Das Geld das Mappus bezahlt hat gibt es gar nicht. Das sind Schulden. Sein Plan: Mit den EnBW-Aktien bzw. den zu erwartenden rauschenden Gewinnen, den Berg von 4,7 Milliarden abtragen. Und weil das ein so todsicheres seriöses Ding ist, wollte er dazu auch nicht das Parlament befragen - sonst hätten ja womöglich alle zugestimmt.
Ironie Ende.
Ist das ein Skandal?
Wie er im Buche steht.
Bloß weil irgendwann alles eingestellt wird, heißt das nicht das der Deal ein sinnvoller Umgang mit Steuergeldern war. Mappus hat hier Verfassungsbruch begangen und das ist bewiesen, also weiss ich nicht was es da noch zu diskutieren gibt. Mappus hat alles riskiert und jetzt hat er verloren, das war keine höhere Macht oder böser Wille der Öffentlichkeit.
Die Anwendung des Notbewilligungsrechts (sic!) soll normal sein? Wäre das Notbewilligungsrecht als Alternative zu parlamentarischen Abstimmungen gedacht gewesen, falls man bei Verhandlungen mit einem Handelspartner nicht durchsetzen kann, dass zunächst die Entscheidung des Parlaments abgewartet werden muss, würde es dann wirklich NOTbewilligungsrecht heißen?
Übrigens haben die Anwälte von Mappus' (ähnlich wie der Justizminister von BW) laut ARD-Informationen offenbar durchaus "rechtliche Probleme" gesehen, die sie aber nach Anweisung von Notheis (!) (nicht etwa von Mappus) in Kauf nehmen sollten.
Ich hoffe zutiefst, dass so etwas nie ein "normales Geschäft" sein wird.
Dieser Artikel scheint mir in der Dikussion um die Causa Mappus absolut unangemessen und verdreht die Tatsachen weiter als es sich die von Mappus engagierten Staatsrechtler zugetraut haben. Notbewilligungsrecht ist für Notfälle gedacht - einen solchen Notfall herbei zu interpretieren lag offenbar auch diesen fern, sonst hätte dies im Gutachten Erwähnung gefunden und wäre nicht ausgeklammert worden.
Den Verkauf von vor zehn Jahren durch Aufzinsen mit der Inflationsrate mit dem heutigen Kauf zu vergleichen ist methodisch nicht angemessen, ja mehr als fahrlässig, impliziert dies doch, dass das Unternehmen weder Gewinne/Verluste noch sonstige Entwicklungen wie Entlassungen, Thesaurierung von Gewinnen oder Abschreibungen vorgenommen hat. Diese methodische Fehler dürfte den Verfassern eigentlich klar sein.
Alles in Allem stellt sich hier die Frage, aus welchem Grund Herr Mappus einen solchen Gefälligkeitsartikel verdient hat, nachdem er ein Notrecht missbraucht hat um im Alleingang mit !einem !Freund und dem Landesfinanzminister einen Energieversorger im Namen der Bürger seines Bundeslandes gekauft hat.
Dieser Deal hätte ein normaler Deal werden können - wenn er im Rahmen parlamentarischer Demokratie stattgefunden hätte. Dem war jedoch nicht so. Dieses Detail zu unterschlagen ist der Skandal.
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