Baden-Württemberg: Ein ganz normales Geschäft
Der Kauf von EnBW gilt als einer der größten Skandale in Baden-Württemberg – aber stimmt das auch?
Abwarten. Nur das bleibt ihm jetzt noch. Warten, dass der Staatsanwalt die Ermittlungen beendet. Warten, dass er im Untersuchungsausschuss des Landtags seine Version der Dinge schildern darf. Er sitzt zu Hause und liest, was andere über ihn schreiben. Er telefoniert und hört, was andere über ihn denken. Er ist jetzt einer, mit dem man sich nicht mehr sehen lassen will und auf den die Leute mit dem Finger zeigen, wenn sie ihn sehen.
Seine Anwälte sagen, er solle gelassen sein: Am Ende werde von den Vorwürfen gegen ihn nichts bleiben. Aber wie soll man gelassen sein, wenn man schon alles verloren hat – das Amt des Ministerpräsidenten, den Managerjob in der Wirtschaft, vor allem aber: den guten Ruf?
Stefan Mappus war der Hoffnungsträger der baden-württembergischen CDU, aber nun ist er der Ausgestoßene. Der Geächtete. Womöglich war es ja auch ein wenig naiv von ihm, während seines Aufstiegs zu glauben, dass Parteifreunde wirkliche Freunde seien. Volker Kauder, der CDU-Fraktionsvorsitzende im Bundestag und einer der wichtigeren Baden-Württemberger in der Union, ist Taufpate von Mappus’ erstem Kind. Auch Kauder meldet sich jetzt nicht mehr.
Nicht, seitdem Mappus diese EnBW-Sache an den Hacken hat.
Es gab mal einen Ministerpräsidenten, der nahm im Wahlkampf viel Geld in die Hand, um Anteile an einem Unternehmen zu kaufen. Er wollte den Verkauf an einen fremden Investor verhindern, so die Begründung. Die Gewerkschaften jubelten, die Medien auch. Und der Ministerpräsident galt als Macher. Wenige Wochen später gewann er die Landtagswahl. Der Ministerpräsident hieß Gerhard Schröder; das Unternehmen war der Stahlhersteller Salzgitter. 1998 war das. Niemand fragte damals nach den Details. Als Wahlgewinner steht man immer auf der Sonnenseite des Lebens.
Womöglich mag Mappus die Erinnerung an Schröder bewogen haben, es im baden-württembergischen Wahlkampf ebenfalls mit einem Deal zu versuchen. Er selbst würde das wahrscheinlich bestreiten. Tatsächlich begrüßten es sehr viele, dass Baden-Württemberg im Herbst 2010 die Anteile der französischen EDF am Energieversorger EnBW zurückkaufte – gut zehn Jahre nachdem diese an die Franzosen veräußert worden waren. Der Grüne Winfried Kretschmann, damals noch in der Opposition, sah »Chancen für Baden-Württemberg«, die SPD sprach von der Korrektur eines »historischen Fehlers«.
Dann aber verlor Mappus die Wahl.
Nun heißt es, er habe viel zu viel für die EnBW-Anteile gezahlt; er habe den Deal auf eigene Faust und am Parlament vorbei durchgezogen und er habe sich dabei von seinem alten Kumpel Dirk Notheis steuern lassen – einem Investmentbanker, der Mappus durch die Manege führte wie einen Tanzbären am Nasenring. Diese Geschichte klingt so spektakulär, dass viele Leute sie erzählen: die neue grün-rote Landesregierung. Die neue CDU-Spitze von Baden-Württemberg. Die Staatsanwälte. Der Rechnungshof. Die Medien.
Man muss kein Mitleid mit jemandem haben, der während seines politischen Aufstiegs selten Mitleid mit anderen hatte. Aber wenn eine Story so eindeutig scheint wie die vom dummen Politiker und seinem bösen Banker, dann kann es sich lohnen, noch einmal genauer hinzuschauen. Und dann entdeckt man einige Merkwürdigkeiten.
Der Kaufpreis
Am Nachmittag des 5. Dezember 2010 verlässt Willi Stächele sein Haus im badischen Oberkirch und lässt sich nach Stuttgart fahren. Im kleinen Kabinettsaal des Staatsministeriums warten Stefan Mappus, Dirk Notheis und Martin Schockenhoff von der Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz auf ihn. Stächele ist Finanzminister von Baden-Württemberg, und ohne seine Unterschrift kann der Deal an diesem Sonntag nicht über die Bühne gehen. Stächele hört sich an, was der Banker und die Anwälte zu sagen haben – und unterschreibt. Drei Tage später besitzt das Land 112.517.569 EnBW-Aktien. Der bisherige Eigentümer EDF bekommt dafür knapp 4,7 Milliarden Euro – je Aktie sind es genau 41,50 Euro.
Am 27. März 2011 wird Mappus abgewählt. Ein knappes Jahr später, im Februar 2012, klagt die rot-grüne Landesregierung unter Winfried Kretschmann beim Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer in Paris und fordert von EDF Geld zurück. Das Unternehmen habe zu viel für die EnBW-Anteile kassiert, die alte Landesregierung viel zu viel gezahlt. Doch merkwürdig ist: Das Land Baden-Württemberg hat den Konzern um knapp zehn Prozent günstiger zurückgekauft, als es ihn 1999 verkaufte. Der damalige Verkaufspreis von 38,40 Euro je Aktie entspricht unter Berücksichtigung der Inflationsrate heute 45,30 Euro je Aktie. Bezahlt wurden aber nur 41,50 Euro. Schon das passt nicht so richtig zu der Geschichte vom überteuerten Kauf.
Die neue grün-rote Landesregierung stützt sich bei ihrer Kritik am Kaufpreis vor allem auf ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton. Dieses Gutachten wurde am 21. Mai 2012 in Auftrag gegeben und am 10. Juli 2012 abgeschlossen. Es ist wichtig, sich diese Termine noch einmal vor Augen zu halten, denn sie weisen auf eine zweite Merkwürdigkeit hin: Die Regierung gab dieses Wertgutachten erst in Auftrag, nachdem sie längst wegen des überhöhten Kaufpreises geklagt hatte. Eigentlich, würde man denken, läuft es doch genau andersherum: Erst beweist ein Gutachten einen Schwindel – dann wird deswegen geklagt.
Aber was heißt schon »Beweis«? Laut Warth & Klein Grant Thornton belief sich der angemessene Wert der Aktie zum Zeitpunkt des Kaufs auf 34,09 Euro. Mithin habe das Land 840 Millionen Euro zu viel ausgegeben. Doch es gibt auch Gutachten, die zu anderen Ergebnissen kommen: In einer Expertise vom 1. Dezember 2010 weist die Landesbank Baden-Württemberg nach einer ausführlichen Unternehmensbewertung auf einen »fairen Wert von rund 40 Euro« je Aktie aus – ohne den Zuschlag, der beim Erwerb eines großen Aktienpakets, das die Kontrolle über ein Unternehmen ermöglicht, normalerweise gezahlt wird. Und in einer Kaufpreisanalyse der Investmentbank Barclays Capital für die EDF vom 11. Januar 2011 hieß es, 41,50 Euro seien »aus finanzieller Sicht angemessen«.




...deshalb habe ich ihm die passenden Rücktrittsschuhe gebracht, er sollte sie für immer anbehalten. Auch der Stuttgarter Schuster ist ab morgen Geschichte - für sauber regierte Stadt und Land.
...hat das dem Notheis schon gebracht, er kann ja ein bißchen was abgeben an seinen Freund aus alten Tagen.
"Wenn dem Käufer der Preis gefällt, ist das der Marktpreis"
Der Käufer ist mitnichten gefragt worden, ob ihm der Preis gefällt. Nicht einmal wenn sich herausstellen sollte, dass der Preis objektiv fair war, ändert sich daran etwas.
Hätte Herr M. die Anteile mit seinen eigenen Milliarden gekauft, niemand hätte etwas gesagt.
Herr Scholz ist (of counsel) in der Kanzlei die den "Deal" betreut hat.
"Honi..."
http://de.wikipedia.org/w...
Was zum Teufel ist in die ZEIT gefahren.
Da schreibt der ansonsten geschätzte Herr Schieritz: "Und der Staastgerichtshof hat eine andere Rechtsauffassung vertreten", anders als die Rechtsberater des Herrn Mappus.
So bitte nicht. Der Staatsgerichtshof als letztrichterliche Instanz hat auf einen Verstoß des ehemaligen Ministerpräsidenten gegen die Verfassung des Landes erkannt. Damit ist Recht gesprochen und nicht etwa eine beliebige Rechtsauffassung vertreten. Ob die Rechtsauffassung von Herrn Mappus und seinen Beratern fahrlässig oder mutwillig entstanden ist, ist unerheblich. Faktum ist, dass diese Herren gegen die Verfassung verstoßen haben. Punktum
Die in dem Artikel zum Ausdruck kommende Verharmlosung des Verhaltens von Herrn Mappus erinnert stark an die Rehabilitierungsversuche von Herrn die Laurenzo in der Causa Guttemberg.
Wahrlich das Wertesystem der ZEIT ist weiter im Rutschen begriffen.
Der Berater von Herrn Mappus und der Kanzlei war Rupert Scholz.
Scholz mag zwar an einem GG-Kommentar mitgebastelt haben, wie Herr Prof. Herzog auch, aber manchmal muss man ihn eben auch mal wieder "auf den Boden der Realität" holen.
Ich hatte das Protokoll der BT-Sitzung mal gefunden, in der Peter Struck Scholz mal klar gemacht hat, wie das so läuft mit Legislative und Exekutive in einer Parlamentarischen Demokratie.
Scholz fing auch an irgendwelche tollen verf.-rechtl. Konstruktionen zu entwerfen.
Darauf Struck (sinngemäß): "Herr Scholz, [...], wenn eine Mehrheit des BT verlangt, dass die Bundeswehr wieder nach Hause kommt und die Regierung folgt diesem Beschluss nicht, dann ist sie sehr schnell keine Regierung mehr."
Darum mnuss man bei solchen Aussagen von R. Schoilz sehr vorsichtig sein.
Ohne ihm jetzt mangelnde Kompetenz vozuwerfen, nur bei manchen Auslegungen muss doch mal nach der Absicht einer Norm fragen.
Art 81 LV BW definiert ein "Notbewilligungsrecht" für den Finanzminister.
Für "unvorhergesehene" und "unabweisbare" Situationen.
Der Legislator hat bei solch einer Vorschrift sicher nicht am einen Aktien-Deal gedacht, der dann zwischen zwei Brüdern und zwei "alten Kumpels" abgewickelt wird.
Ich hätte mnich auch sehr gewundert, wenn solch eine Meinung vor einem Verfassungsgericht durchgekommen wäre.
Denn dann hätte man de facto den Haushaltsgesetzgeber, durch "die Hintertür" ausgeschaltet.
Der Berater von Herrn Mappus und der Kanzlei war Rupert Scholz.
Scholz mag zwar an einem GG-Kommentar mitgebastelt haben, wie Herr Prof. Herzog auch, aber manchmal muss man ihn eben auch mal wieder "auf den Boden der Realität" holen.
Ich hatte das Protokoll der BT-Sitzung mal gefunden, in der Peter Struck Scholz mal klar gemacht hat, wie das so läuft mit Legislative und Exekutive in einer Parlamentarischen Demokratie.
Scholz fing auch an irgendwelche tollen verf.-rechtl. Konstruktionen zu entwerfen.
Darauf Struck (sinngemäß): "Herr Scholz, [...], wenn eine Mehrheit des BT verlangt, dass die Bundeswehr wieder nach Hause kommt und die Regierung folgt diesem Beschluss nicht, dann ist sie sehr schnell keine Regierung mehr."
Darum mnuss man bei solchen Aussagen von R. Schoilz sehr vorsichtig sein.
Ohne ihm jetzt mangelnde Kompetenz vozuwerfen, nur bei manchen Auslegungen muss doch mal nach der Absicht einer Norm fragen.
Art 81 LV BW definiert ein "Notbewilligungsrecht" für den Finanzminister.
Für "unvorhergesehene" und "unabweisbare" Situationen.
Der Legislator hat bei solch einer Vorschrift sicher nicht am einen Aktien-Deal gedacht, der dann zwischen zwei Brüdern und zwei "alten Kumpels" abgewickelt wird.
Ich hätte mnich auch sehr gewundert, wenn solch eine Meinung vor einem Verfassungsgericht durchgekommen wäre.
Denn dann hätte man de facto den Haushaltsgesetzgeber, durch "die Hintertür" ausgeschaltet.
Der Berater von Herrn Mappus und der Kanzlei war Rupert Scholz.
Scholz mag zwar an einem GG-Kommentar mitgebastelt haben, wie Herr Prof. Herzog auch, aber manchmal muss man ihn eben auch mal wieder "auf den Boden der Realität" holen.
Ich hatte das Protokoll der BT-Sitzung mal gefunden, in der Peter Struck Scholz mal klar gemacht hat, wie das so läuft mit Legislative und Exekutive in einer Parlamentarischen Demokratie.
Scholz fing auch an irgendwelche tollen verf.-rechtl. Konstruktionen zu entwerfen.
Darauf Struck (sinngemäß): "Herr Scholz, [...], wenn eine Mehrheit des BT verlangt, dass die Bundeswehr wieder nach Hause kommt und die Regierung folgt diesem Beschluss nicht, dann ist sie sehr schnell keine Regierung mehr."
Darum mnuss man bei solchen Aussagen von R. Schoilz sehr vorsichtig sein.
Ohne ihm jetzt mangelnde Kompetenz vozuwerfen, nur bei manchen Auslegungen muss doch mal nach der Absicht einer Norm fragen.
Art 81 LV BW definiert ein "Notbewilligungsrecht" für den Finanzminister.
Für "unvorhergesehene" und "unabweisbare" Situationen.
Der Legislator hat bei solch einer Vorschrift sicher nicht am einen Aktien-Deal gedacht, der dann zwischen zwei Brüdern und zwei "alten Kumpels" abgewickelt wird.
Ich hätte mnich auch sehr gewundert, wenn solch eine Meinung vor einem Verfassungsgericht durchgekommen wäre.
Denn dann hätte man de facto den Haushaltsgesetzgeber, durch "die Hintertür" ausgeschaltet.
Das war in der Debatte um die Entsendung für "Enduring Freedom".
16. November 2001:
http://www.mediaculture-o...
Einfach "Scholz" suchen.
Das war in der Debatte um die Entsendung für "Enduring Freedom".
16. November 2001:
http://www.mediaculture-o...
Einfach "Scholz" suchen.
Das war in der Debatte um die Entsendung für "Enduring Freedom".
16. November 2001:
http://www.mediaculture-o...
Einfach "Scholz" suchen.
hätte ich in der Springer-Presse erwartet, aber nicht in der ZEIT.
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