Ehec Keim mit Langzeitwirkung

Eineinhalb Jahre nach dem Ehec-Ausbruch sollen Verordnungen und Gesetze unsere Lebensmittel sicherer machen. Doch die geplanten Maßnahmen lassen viele Fragen offen.

Mit dem Stichwort Ehec verbindet sich eine der größten Lebensmittelepidemien Deutschlands: mehr als 4000 Erkrankte und 50 Tote forderte das Darmbakterium vom Typ Ehec O104:H4, wochenlang wurde verzweifelt dessen Quelle gesucht, selbst die innereuropäische Diplomatie nahm durch falsche Vorverdächtigungen (»Gurken aus Spanien«) Schaden. Eineinhalb Jahre hat es seitdem gedauert, bis man sich auf europäischer Ebene zu neuen Regeln durchgerungen hat. Diese sollen künftig die Verbraucher besser schützen. Bei genauer Betrachtung allerdings zeigt sich: Noch immer sind viele Fragen offen.

Die Unsicherheit beginnt schon bei der Frage nach dem Ursprung des fatalen Ehec-Keims. Dabei ist aus Sicht der Behörden die Sache eigentlich geklärt. Nach offizieller Lesart verhielt es sich so: Samen von Bockshornklee, die mit Ehec-Keimen belastet waren, wurden aus Ägypten importiert und landeten über Zwischenhändler in einem Sprossenanbaubetrieb im niedersächsischen Bienenbüttel. Dort vermehrte sich der Erreger beim Keimprozess vom Saatgut zur Sprosse und verbreitete sich anschließend über den Einzelhandel und die Gastronomie.

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Unbestritten an dieser Version ist, dass der Keim über Sprossen aus Bienenbüttel zum Konsumenten gelangte. Tatsächlich ließen sich 41 Krankheitsausbrüche mit jeweils mehreren Infizierten eindeutig mit dem Verzehr von Bienenbütteler Sprossen in Verbindung bringen. Allerdings gelang nie der direkte Nachweis des Keims. Trotz vieler Tausend Proben wurde er weder auf Sprossen oder Saatgut in Bienenbüttel noch in Ägypten dingfest gemacht. Nur ein einziges Mal wurde Ehec O104:H4 überhaupt auf Sprossen gefunden: in der Mülltonne einer erkrankten Familie im Rhein-Sieg-Kreis.

Deshalb zweifeln Institutionen wie die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und die Verbraucherschutz-Organisation Foodwatch an der offiziellen Erklärung und weisen darauf hin, dass es auch andere Infektionswege gegeben haben könnte. Möglich, dass ein Mitarbeiter des Bienenbütteler Hofes den Erreger unbemerkt ausgeschieden hat. Möglich auch, dass der Keim zwar aus Ägypten kam, sich jedoch in einer Art »Schlafzustand« befand und erst in Bienenbüttel im Darm eines Mitarbeiters wieder erwachte und gefährlich wurde. Diese Theorien lassen sich zwar nicht beweisen – aber genauso wenig widerlegen.

Damit bleibt der Ehec-Ausbruch ein Indizienfall, der beispielhaft zeigt, wie schwer es ist, die Ursachen eines solchen Infektionsgeschehens restlos aufzuklären. Noch schwerer fällt es daher, künftige Epidemien sicher zu unterbinden.

Dabei hat genau dies nun das Ständige Komitee für die Nahrungskette und Tiergesundheit der Europäischen Kommission versucht. Mitte Oktober beschloss man dort vier Verordnungen, die von März 2013 an speziell für die Zucht von Sprossen gelten. Demnach muss in Zukunft jeder Betrieb, der in der EU mit Sprossen oder für die Sprossenzucht bestimmtem Saatgut zu tun hat, hygienische und bauliche Mindeststandards erfüllen. Damit soll die Infektions- und Übertragungsgefahr minimiert und künftigen Epidemien vorgebeugt werden.

Das klingt zunächst markig. Allerdings ist die Umsetzung der Verordnung – wie so oft in Europa – Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten; und um diese nicht zu sehr einzuschränken, ist vieles vage formuliert. So heißt es, »adäquate Anlagen« müssten vorhanden sein zum Putzen, Desinfizieren und Aufbewahren von Arbeitsgeräten und Werkzeugen. Das Arbeitswerkzeug müsse aus Materialien bestehen, »die das Risiko einer Kontamination minimieren«. Und »angemessene Vorgänge« müssten festgelegt sein, um den Betrieb sauber und, »wo nötig«, keimfrei zu halten. Aber was ist adäquat, was angemessen?

Norbert Deiters in Hamburg ist Sprossenzüchter. Er sieht die neuen EU-Verordnungen gelassen: »Die Sprossenproduzenten in Deutschland werden diese Zulassung alle bekommen, das sind Standards, die wir alle längst erfüllen.« Deutsche Sprossenbetriebe sind per Gesetz sogenannte »Ersterzeuger«, also Landwirtschaftsbetriebe; und diese werden von den Behörden ohnehin weniger streng kontrolliert als lebensmittelverarbeitende Unternehmen wie etwa die Produzenten von Fleischwaren. Schon heute unterwirft sich Deiters freiwillig Hygienekontrollen, die das Gesetz von ihm gar nicht verlangt.

Deiters Sprossenzuchtbetrieb liegt idyllisch zwischen einem Seitenarm der Elbe und dem Deich und sieht nur auf den ersten Blick aus wie ein Bauernhof. Innen ähnelt sie eher einem Krankenhaus: blanke Edelstahloberflächen, weiße Kittel. Ohne Haarschutz und Händedesinfektion passiert niemand die Hygieneschleuse zum Frischwarenbereich; hier werden die rohen Sprossen supermarktfertig in Kunststoffschalen verpackt und mit Etiketten wie »Topping-Spaß« versehen.

Mit dem Ehec-Ausbruch hatte Deiters Sprossenbetrieb zum Glück nichts zu tun. Die verdächtige Sorte Bockshornklee wird bei ihm gar nicht gezüchtet. Trotzdem spürt auch er – wie viele andere Sprossenproduzenten – noch heute die Auswirkungen der Krise. Eineinhalb Jahre nach Ehec habe er nur noch etwa 60 Prozent seines früheren Umsatzes, erzählt Deiters. So mancher kleinere Betrieb konnte diesen Einbruch nicht verkraften und musste schließen. Und obwohl seither keine weiteren Probleme mit Sprossen bekannt wurden, bleiben die Verbraucher misstrauisch.

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    • Quelle DIE ZEIT, 13.12.2012 Nr. 51
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