Jan Philipp Albrecht "Ich muss löschen können"
Die EU arbeitet an einer neuen Verordnung zum Datenschutz. Sie wird zur Geschäftsgrundlage für "Big Data" bei uns. Der Europa-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht sagt, worauf es dabei ankommt
© Fritz Schumann

Jan Philipp Albrecht, Europa-Abgeordneter der Grünen und Datenschutzexperte
DIE ZEIT: Herr Albrecht, Sie sind im Europaparlament der Berichterstatter für die neue EU-Verordnung zum Datenschutz und bündeln die Ansichten des Parlaments in einem Bericht. Was haben Sie in diesem Jahr übers Internet gelernt?
Jan Philipp Albrecht: Viele bezeichnen das Internet nach wie vor als einen regelfreien Raum, aber das ist ein großer Irrtum. Es gilt alles Recht dieser Welt, aber keines gilt überall, und oft ist nicht erkennbar, welches Recht gerade gilt und wer es durchsetzt.
ZEIT: Wenn ich auf einer Internetseite bin, weiß ich nicht unbedingt, welche Regeln gelten?
Albrecht: Genau, es ist nicht einmal sicher, dass der Sitz von Unternehmen oder Verbrauchern darüber entscheidet, welches Recht gilt. Es könnte auch der eines Servers oder eines faktischen Handelsschwerpunktes sein. Verbraucher werden komplett im Unklaren gelassen. Deshalb brauchen wir eine stärkere Stellung des EU-Rechts.
ZEIT: Aktuell wird diskutiert, dass digitale Daten, die allerorten anfallen, ein Quell neuen Wohlstands sind. Die neue EU-Verordnung, an der Sie arbeiten, soll die Grundlage für Geschäfte mit diesen Daten durch Unternehmen und Behörden werden. Wie gehen Sie das größte Problem dabei an? Heute muss der Konsument ein Häkchen unter eine viele Seiten lange Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) eines Internetangebots setzen und damit einer Weiterverwertung oft in großem Maßstab zustimmen. Der Verbraucher kann also quasi nur alle Rechte abtreten oder aufs Internet mehr oder weniger verzichten.
Albrecht: Das muss sich ändern. Es kann nicht sein, dass wir einmal Ja sagen und die komplette Weiterverarbeitung abgetreten wird.
ZEIT: Wird die EU-Datenschutzverordnung dabei helfen? Und wenn ja, wie?
Albrecht: Die Kopplung eines Angebotes mit der Einwilligung zu nicht notwendiger Datenverarbeitung soll nach unserem Vorschlag untersagt sein. Zudem wollen wir erreichen, dass die Datenschutzbestimmungen in Zukunft durch erkennbare und verständliche Symbole ergänzt werden.
ZEIT: Was kann eine Datenschutzverordnung darüber hinaus leisten?
Albrecht: Wenn wir eine europäische Datenschutzverordnung verabschieden, die mindestens so stark ist wie der deutsche Datenschutz heute, dann ist das ein großer Erfolg. Dann werde ich überall in Europa als Betroffener das Recht auf Auskunft haben und Informationen darüber bekommen, wie meine Daten verarbeitet werden. Außerdem kann ich verlangen, dass diese gesammelten Daten gelöscht werden. Damit wird das Grundrecht auf Datenschutz in Europa Realität. Derzeit ist es vor allem Theorie.
ZEIT: Wo ist der Kommissionsvorschlag verbesserungswürdig?
Albrecht: Der Vorschlag ist dort zu lasch, wo er zu viele Ausnahmen zulässt. Ausnahmen zur Datenverarbeitung ohne Zustimmung des Verbrauchers etwa. Wenn jemand meine Daten verarbeiten will, um mir personalisierte Werbung zu schicken, braucht es dafür entweder einen Vertrag, aus dem sich das explizit ergibt, oder aber meine vorherige Einwilligung. Genauso kritisiere ich die zu freigiebige Übertragung von personenbezogenen Daten an Drittstaaten, zum Beispiel Fluggastdaten an US-Behörden. Unser Recht in Europa darf nicht durch andere Staaten ausgehöhlt werden. Zudem sind die Vorschläge der Kommission zu Datenschutzsiegeln und der Zertifizierung von datenschutzfreundlichen Techniken zu vage.
ZEIT: Welchen Einfluss werden Ihr Bericht und die Haltung des Parlaments zur Verordnung haben? Können Sie Änderungen durchsetzen?
Albrecht: Das Europäische Parlament ist seit dem Vertrag von Lissabon vollständiger Gesetzgeber bei solchen Verordnungen. Jede Regelung der Verordnung wird nur dann Realität, wenn das Parlament dieser zustimmt. Meine Aufgabe ist es, die Position des Parlaments auszuhandeln und dann mit dem Ministerrat abzustimmen.
ZEIT: Was steht im neuen Jahr auf dem Spiel?
Albrecht: 2013 ist das Zeitfenster für einen großen Wurf beim Datenschutz. Wir als Europäer können einen Standard entwickeln, der international zum Vorbild taugt. Nur so können wir die Freiheit des Internets und das Grundrecht auf Datenschutz sichern. Aber es besteht auch das Risiko, diese Chance zu verpassen, etwa dann, wenn sich die EU zu viel Zeit lässt. Nach der Europawahl 2014 könnte eine Einigung für einen starken EU-Datenschutz in weite Ferne rücken.
- Datum 07.01.2013 - 11:51 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 3.1.2013 Nr. 02
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Als Europäerin wünsche ich mir, dass die EU für einen strengen Daten- und Verbraucherschutz eintritt.
Der Erhebung und Weiterverarbeitung meiner Daten möchte ich eindeutig widersprechen können und Verstöße dagegen bspw. mit Abmahnungen ahnden.
Die Marktforscher können sich ruhig neue Methoden ausdenken, um den Konsum anzukurbeln.
"Außerdem kann ich verlangen, dass diese gesammelten Daten gelöscht werden."
Wenn sie denn wirklich gelöscht werden. Eine durchschnittliche Kundendatenbank sieht das gar nicht vor. Aktive Kundenkonten werden lediglich deaktiviert, gelöscht werden sie aber nicht. Maximal werden alle paar Jubeljahre inaktive Konten gelöscht, weil die Datenbanken zugemüllt sind, vorher passiert da gar nichts.
Eine ECHTE Löschmöglichkeit wäre in der Tat lange überfällig. Beim Datenschutz muss sehr viel für die Verbraucherfreundlichkeit getan werden, dieser hat doch mittlerweile schon längst den Überblick verloren, welche Konzerne möglicherweise schon seine Daten verwenden ohne sein wissen.
Es muss einfache Möglichkeiten zur Anfrage all seiner gespeicherten Daten und einfache Möglichkeiten zur Löschung dieser geben. Solange das nicht gewährleistet ist, ist der Datenschutz nicht in ausreichender Form gewährleistet.
>> Ich habe Leute von großen Anwaltskanzleien getroffen, die mir sagen: Bei ihnen arbeiteten sieben, acht Anwälte nur an der Datenschutzverordnung. Bezahlt würden sie von Internetkonzernen. <<
... überhaupt nicht, sich am Einzelfall die Zähne auszubeißen, wenn das grundsätzliche Problem Lobbyismus nicht angegangen wird.
Konzerne geben beträchliche Summen dafür aus, die Rechte der Bürger einzuschränken - und das tun sie auch noch mit dem Geld der Bürger. Wer meint, es wäre doch sein "gutes Recht", seine Daten in alle Welt zu posaunen, sollte bedenken, dass nicht nur er allein die Konsequenzen trägt.
Man starrt immer gern auf Facebook und freiwillig gepostete Fotos u.ä.
Meist aber ist die Erlaubnis zur Nutzung irgendwelcher über sie bekannter Daten mit für Sie intransparenten Methoden UNd DEREN WEITERGABE im Zusatz zu einem Vertrag enthalten, den Sie ohne Unterzeichnung dieser Vereinbarung gar nicht abschließen können - "freiwillig" natürlich. Nur, wenn Sie die benötigtes Ware gar nicht mehr kriegen, ohne bei irgendeinem der Anbieter die meist sehr ähnlichen Einwilligungen zu unterzeichnen? Dann unterzeichnen Sie eben. Und das ist heute schon so.
Da Sie vieles und künftig immer mehr nur noch übers Internet bekommen, ist die Freiwilligkeit obsolet.
Man starrt immer gern auf Facebook und freiwillig gepostete Fotos u.ä.
Meist aber ist die Erlaubnis zur Nutzung irgendwelcher über sie bekannter Daten mit für Sie intransparenten Methoden UNd DEREN WEITERGABE im Zusatz zu einem Vertrag enthalten, den Sie ohne Unterzeichnung dieser Vereinbarung gar nicht abschließen können - "freiwillig" natürlich. Nur, wenn Sie die benötigtes Ware gar nicht mehr kriegen, ohne bei irgendeinem der Anbieter die meist sehr ähnlichen Einwilligungen zu unterzeichnen? Dann unterzeichnen Sie eben. Und das ist heute schon so.
Da Sie vieles und künftig immer mehr nur noch übers Internet bekommen, ist die Freiwilligkeit obsolet.
"Die Verordnung orientiert sich sehr stark am deutschen Bundesdatenschutzgesetz."
Bezogen auf den (nicht ganz taufrischen) Stand der VO, der mir bekannt ist, stimmt das - leider! Wesentliche Unterschiede zum BDSG waren dei weit höhere Schwelle (250 MA) für einen bDSB und ernstzunehmende Sanktionen. Beids finde ich begrüßenswert, weil 1. das gesetzliche Institut des bDSB dazu geführt hat, dass man sich mit der "richtigen" Qualifikation dieses Beauftragten ausufernd beschäftigt hat. Andererseits laufen jede Menge externer DSBs rum, die entweder Juristen ohne IT-Kenntnisse sind oder Hansdampfinallengassen. Ich finde es richtig, dass das Unternehmen als solches dafür verantwortlich gemacht wird und man es diesem überlässt, wie und durch wen personell die Anforderungen erfüllt werden können. 2. Dass Verstöße endlich mal Sanktionen zur Folge haben, die mehr als ein Lächeln auf die Lippen der Verantwortlichen zaubern (wie biem BDSG) war längst überfällig.
Allerdings ist die Übernahme einer BDSG-Terminologie so fern aller IT-Systemtik, dass bei einer Übernahme durch die VO der selbstgemachte Interpretationsbedarf leider nicht weniger werden wird. Bsp. ist der Empfang einer E-Mail eine Erhebung? Nein, denn sie fließt dem Unternehmen ohne eigenes Zutun zu. Wenn das so gesehen wird, sind die mit dieser Verwendungsart verbundenen Nutzungen eigentlich ausgeschlossen (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt im BDSG).
Derzeit behilft sich der Gesetzgeber damit, eigentlich immer alle Nutzungsarten anzugeben - was deren Sinn als Unterscheidungsmerkmal aber völlig absurd werden lässt.
Man sollte auch sehen, dass im Deutschen das Zusammenspiel von TKG und BDSG im Bereich Datenschutz nicht zufriedenstellend ist (für den Laien: Fernmeldegeheimnis und Datenschutz sind in Deutschland nicht das selbe!).
Dazu kommt das so beliebte LÖSCHEN. Wer auch nur im geringsten Ahnung von IT hat, weiß, dass es den von Laien sehlichst gewünschten Löschbutton nicht geben kann - und darf! Jeder "Datensammler" wird die Daten sichern, ad 1. Diese Sicherungen werden nicht weggeworfen, weil jemand siene Daten gelöscht haben möchte. Das andere ist, dass der Datensammler zur Archivierung gesetzlich verpflichtet ist. Sperren aber ist wiederum nett - nur wie will mann nachweisen, dass jemand gesperrte Daten doch "missbraucht" hat? Die übliche Politik des Screening in Unternehmen ist, dass es eingesetzt wird - und man bei Findings einen anderen Weg der Informationsgewinnung dazu "erfindet".
Das Einverständnis zur Datnenutzung erfolgt heutzutage bei jedem, der einen Antrag auf Kredit stellt. Was die Auskunfteien darausmachen, ist ab und an erschreckend! Im Frühjahr 2012 berichtete der NDR über einen Fall, in dem Daten geschätzt wurden - völlig falsch übr.. Studien des BMELV in den letzten Jahren haben ergeben, dass die Fehelrwuote der Datein bei Auskunfteien bie 45 % liegt. Wie wehrt man sich dagegen und gegen falsche Schätzungen? ist man so nett zu berichtigen? Und was ist mit den statistischen Prognosen auf Basis dieser Daten? Sind sie personenbezogen? Eignetlich schon, wenn der Score zugeordnet wird. Aber wie kann man den überprüfen - die anzuwendende Sorgfalt ist bei Auskunfteien in Deutschland nicht - gar nicht - geregelt und es gibt auch keinen "TÜV", der die Methoden auf Sinnhaftigkeit prüft. Bei Banken ist die BaFin hier theoretisch in der Pflicht. Allerdings habe ich im Zweifel als Betroffener KEINEN anspruch darauf, die Prüfergebnisse der BaFin einzusehen oder vor Gericht zu verwerten.
alles in allem:
- worüber kann man Auskunft verlangen?
- wie kann man sien Einverständnis vorab eingrenzen?
Allerdings ist richtig, dass in Deutschland ohne die EU-VO versucht wird, den Erlaubnisvorbehalt umzukehren, was bedeutet, dass alles erlaubt ist, wenn man nicht ausdrücklich widerspricht. Bleibt aber in beiden Fällen die Frage: wie weit reicht das Recht?
Man starrt immer gern auf Facebook und freiwillig gepostete Fotos u.ä.
Meist aber ist die Erlaubnis zur Nutzung irgendwelcher über sie bekannter Daten mit für Sie intransparenten Methoden UNd DEREN WEITERGABE im Zusatz zu einem Vertrag enthalten, den Sie ohne Unterzeichnung dieser Vereinbarung gar nicht abschließen können - "freiwillig" natürlich. Nur, wenn Sie die benötigtes Ware gar nicht mehr kriegen, ohne bei irgendeinem der Anbieter die meist sehr ähnlichen Einwilligungen zu unterzeichnen? Dann unterzeichnen Sie eben. Und das ist heute schon so.
Da Sie vieles und künftig immer mehr nur noch übers Internet bekommen, ist die Freiwilligkeit obsolet.
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