TransplantationsskandaleVertrauen ist gut

Nach dem Leipziger Skandal stellt sich die Frage, welche Kontrolle das Verfahren zur Organvergabe braucht.

Als die vier Prüfer am 10. Dezember 2012 anrücken, ist in der Universitätsklinik Leipzig die Verblüffung groß. Ohne Umschweife fordern die Experten gezielt die Dialyseprotokolle von Patienten mit Lebertransplantationen aus den vergangenen drei Jahren. Der Tipp ist von Eurotransplant gekommen, der Vermittlungszentrale für Organe im niederländischen Leiden. Dort war aufgefallen, dass erstaunlich vielen Leberkranken in Leipzig auch ein Nierenleiden bescheinigt wurde und sie damit auf der Dringlichkeitsliste höher rückten. Aber in der Uni-Klinik lassen sich von insgesamt 37 Leberempfängern die gesuchten Protokolle nicht finden. Offenbar haben die Patienten – anders als bei Eurotransplant vermerkt – keine Probleme mit ihren Nieren gehabt.

Damit ist, nach Göttingen, Regensburg und München, schon das vierte deutsche Transplantationszentrum in Verruf geraten. Jedes Mal hatten Ärzte ihre Patienten auf dem Papier kranker gemacht, als sie in Wirklichkeit waren, um die Chancen auf eine Spenderleber zu vergrößern.

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Die Universitätsklinik Leipzig reagierte sofort, suspendierte zwei Oberärzte sowie den verantwortlichen Chefarzt. Aber der Fall war einer zu viel. Der Ruf der Transplantationsmedizin ist vorerst ruiniert, auch wenn sich Ärzte, Funktionäre und Patientenbeauftragte nun mit Forderungen nach radikalen Maßnahmen überbieten: mehr staatliche Zugriffsrechte auf die Kliniken, härtere Strafen für Ärzte, die Schließung jedes zweiten Transplantationszentrums und die Abschaffung finanzieller Anreize. Viele dieser Vorschläge erscheinen plausibel – und doch bleibt die Frage, ob ihre Umsetzung wirklich etwas ändern kann.

Ablauf einer Organspende

Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender künstlich beatmet werden.

Grafik: Organspende
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Wenn geklärt ist, dass Organe entnommen werden dürfen, wird der hirntote Spender auf Tumorerkrankungen und Infektionen untersucht. Das soll sicherstellen, dass der Empfänger eines Organs nicht gefährdet wird.

Die Daten des Spenders werden an die europäische Vermittlungsstelle Eurotransplant geschickt. Hier wird auf den Wartelisten nach passenden Empfängern gesucht.

Anschließend werden dem Verstorbenen die Organe entnommen, die er bereit war zu spenden. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden.

Die Organe werden gekühlt und verpackt und an ihren Bestimmungsort gebracht. Sie werden mit dem Krankenwagen transportiert oder in dringenden Fällen auch per Flugzeug ausgeflogen.

Spenden nach dem Tod

Wer in Deutschland nach dem Hirntod seine Organe spenden möchte, muss einer Entnahme ausdrücklich zustimmen. Seit dem 1. November gilt dazu ein neues Transplantationsgesetz: Jeder Krankenversicherte wird angeschrieben und gefragt, ob seine Organe im Todesfall verwendet werden dürfen.

Wie bisher gibt es einen Organspendeausweis. Darin steht, ob derjenige generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist oder auch nicht. Die Bereitschaft lässt sich auch einschränken: Wer etwa nicht möchte, dass sein Herz entnommen wird, kann dies auf dem Ausweis vermerken.

Bisher wurden, wenn ein möglicher Spender zu Lebzeiten nichts verfügt hatte, nach seinem Tod die Angehörigen gefragt, ob sie einer Spende zustimmen. Auch in Zukunft werden Angehörige informiert, wenn ein potenzieller Spender verstirbt. Maßgeblich ist juristisch dann aber der zu Lebzeiten formulierte Wille des Verstorbenen.

In Österreich und Belgien gilt eine Widerspruchslösung: Hier zählt jeder von Geburt an als Organspender. Wer gegen eine Entnahme von Gewebe und Organen ist, muss dies ausdrücklich erklären. Allerdings wird auch in diesen Ländern immer auch mit den Angehörigen gesprochen und geklärt, ob Einwände gegen die Spende bestehen.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuregelung der Organspende zusammengefasst.

Spenden im Leben

Das seit 1997 geltende Transplantationsgesetz, das jetzt reformiert wird, regelt auch Organspenden während des Lebens. Hierzu gilt weiterhin: Wer zeitlebens etwa eine Niere spenden will, muss volljährig sein und über alle Risiken aufgeklärt werden. Ein Organ kann nur Verwandten, Ehegatten, Lebenspartnern oder engen Freunden gespendet werden.

Organe dürfen nur in den deutschlandweit gut 40 Transplantationszentren übertragen werden. Wer als Empfänger infrage kommt, ist auf einer Warteliste vermerkt. Bei jedem Organ wird geprüft, wer es am dringendsten benötigt und bei wem die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung am größten erscheinen. Dabei ist es unabhängig, ob eine Person arm oder reich, berühmt oder der Öffentlichkeit unbekannt ist. Nach den jüngsten Skandalen, werden hierzu jetzt schärfere Kontrollen gefordert.

Das Gewebegesetz ergänzt das Transplantationsgesetz und regelt unter anderem die Entnahme von Knochen, Knorpeln, Augenhornhäuten und Herzklappen.

Der Handel mit Organen ist nach dem Gesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Abgeschwächte Strafen gelten für den Verkauf und Erwerb von Produkten, die aus Gewebe und Organen hergestellt worden sind.

Noch kurz bevor der neue Skandal ans Licht kam, waren viele Funktionäre davon überzeugt, dass nur einzelne Ärzte geschummelt hätten und die Sache erledigt sei. Hans Lilie, der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation, sieht das auch nach dem Leipziger Fall noch so. »Ein systemisches Versagen wäre es gewesen, wenn so etwas in jedem Transplantationszentrum passiert wäre. Doch bis jetzt lassen sich die Personen, die getrickst haben, an einer Hand abzählen.«

Es gibt 47 Transplantationszentren in Deutschland, an denen etwa 700 Ärzte mit Entscheidungsbefugnissen arbeiten. Zehn Zentren wurden seit Beginn der Skandalserie von der Kommission »visitiert«. Wer auch immer etwas zu vertuschen hat, ist gewarnt und hätte sich längst reuig melden können. »Ich kann mir nicht vorstellen, dass da noch viel kommt«, sagt Lilie. Gleichwohl rechnet der Jurist bei der »vollumfänglichen Prüfung« durch zwei pensionierte Ärzte, die in Leipzig in dieser Woche stattfindet, mit weiteren Ungereimtheiten.

Braucht Hans Lilie weitere Befugnisse oder staatliche Unterstützung, wie der Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery es gern fordert? »Bisher hat uns noch niemand die Einsicht in die Akten verwehrt«, sagt Lilie, »und es ist auch noch jeder Arzt zur Kommission gekommen, den wir dazu aufgefordert haben.« Lilie klingt grundsätzlich optimistisch – was auch damit zu tun hat, dass seine Kommission Teil der ärztlichen Selbstverwaltung ist, und die wird in diesen Tagen um jeden Preis verteidigt. Auch deshalb zählt Lilie gerne auf, was man alles getan habe: in nur wenigen Monaten habe man sich auf die neue Situation eingestellt, mit einer Verschärfung der Kontrollen, einer verbesserten Zusammenarbeit mit Eurotransplant und neuen Richtlinien für die Transplantationszentren. In Leipzig entscheiden inzwischen mehrere Mediziner gemeinsam, wer auf die Transplantationsliste kommt, und die Teilnehmer dieser interdisziplinären Teams müssen Eurotransplant in Leiden gemeldet werden.

Leserkommentare
  1. Dieser korrupte, lobbyverseuchte Selbstbedienungsladen names Staat mit Unternehmensform der Scheindemokratie? Dann erst recht gute Nacht!

    8 Leserempfehlungen
    • wauzi
    • 17.01.2013 um 13:12 Uhr

    das ist ihre logik,gell.

    wenn auf der empfängerseite so skrupellos gehandelt wird,
    möchte man sich nicht ausmalen, wie es auf der spenderseite aussieht.

    es gibt doch kein recht eines kranken auf die organe eines sterbenden. die definition, wenn jemand tot ist, folgt doch ausschließlich dem interesse an seinen organen.

    4 Leserempfehlungen
    Antwort auf
  2. Einschließlich der Krankenkassen und im Grunde allen Institutionen gepaart mit Inkompetenz weil nur opportune Nichtskönner in diesen Drückerkolonnensystem noch weiter kommen und sich an der Masse der Bevölkerung bereichern siehe BER, Lobbypolitik, Hartz4, ESM, GEZ, MDK, Bundeswehreinsatz im Innere also auch das Verfassungsgericht und nun zu guter Letzt sollen Menschen womöglich zwangsweise ihre Organe geben vom Staat verteilt. Ich weise darauf hin das Organspende eine rein persönliche Angelegenheit ist und ein schon beendetet Leben nochmal verlängert aber bitte nur freiwillig und nicht wie in einer Diktatur. Weiterhin wird kaum das notwendigste noch in diesem System für die Menschen getan es bereichern sich nur Reiche die nichts tun sondern ihr Geld geerbt haben. Weiterhin ist die Gesundheitsversorgung so schlecht geworden durch Privatisierung das das System von Krankenhauskonzernen die für billig Geld ehemals staatliche Krankenhäuser gekauft haben wie alles andere, sich an diesem System bereichern durch immens teure Doppelt- und Dreifachbehandlungen und nun soll weiterhin diesen Medizinkonzernen die reine Fabriken sind, ermöglicht werden, ihre Rendite durch massenweise Organtransplantationen deutlich zu erhöhen das ist doch der wahre Punkt dieser Propaganda.

    2 Leserempfehlungen
  3. ....aber WER schärft uns unser Bewusstsein? Sind wir nicht alle verwoben mit den "Grundlegenden Missständen"?
    Man kann Probleme nicht mit denselben Denkmustern und demselben Zeitgeist lösen, die zu ihrer Entstehung beigetragen haben.

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    • wauzi
    • 18.01.2013 um 9:31 Uhr

    weil sie krank sind, nicht weil sie kein spenderorgan bekommen.
    menschen sterben vielleicht auch, weil! spenderorgane benötigt werden.

    2 Leserempfehlungen
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  4. ... nach DER Nummer ist mein Organspenderausweis erst einmal in der Ablage "rund" gelandet. Möglicherweise etwas hysterisch, aber wann immer ich Nachrichten zu diesem Thema las, kroch es mir kälter den Rücken herunter.
    Bis auf weiteres: meine Organe bleiben, wo sie sind.

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    • FranL.
    • 17.01.2013 um 20:24 Uhr

    und niemand ist verpflichtet seine Organe zu spenden. Eine Widerspruchslösung wäre der falsche Weg, zumal in diesem Fall das Mißbrauchsrisiko größer wäre. Was, wenn der Ausweis mit dem Widerspruch schnell mal "übersehen" wird. Einen Ausweis mit Unterschrift zu fälschen ist schon aufwendiger.

    Angeblich beschränken sich die Skandale bisher nur auf der Empfängerseite, aber ist es denn unwahrscheinlich, daß es auch bei der Organentnahme bzw. der Diagnose Hirntod nicht immer mit rechten Dingen zugeht. Vor fünfzehn Jahren hielt ich "Fleisch" und "Coma" für unterhaltsame Fiktion, jetzt nicht mehr.

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    • FranL.
    • 17.01.2013 um 22:30 Uhr

    Was soll der Staat tun? Für mehr Hirntote sorgen? Nochmal: Niemand hat einen Anspruch auf ein Spenderorgan.

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