TransplantationsskandaleZweischneidiges Skalpell

In Transplantationskliniken geht die Angst vor der Justiz um

Es gab ein Zeitalter, in dem Ärzte gern »heroische Medizin« betrieben. Keine Therapie konnte im 19. Jahrhundert radikal genug sein, kein Medikament zu bitter und kein Schnitt zu tief. Das hatte wenig mit Heldentum, aber viel mit ärztlicher Hybris zu tun. Ein ähnlich unerschrockenes Vorgehen wird heute noch von manchen Chirurgen favorisiert. Selbst in fast aussichtslosen Fällen greifen sie zum Skalpell und glauben sich dabei im Recht, fordert dies doch mancher verzweifelte Patient vehement ein.

Im Fall des Göttinger Transplantationsskandals mischt sich nun die Justiz in diese Praxis ein. Das Amtsgericht Braunschweig hat gegen einen ehemaligen leitenden Transplantationschirurgen der Universitätsklinik Haftbefehl erlassen. Es geht um zwei Vorwürfe: Durch Falschangaben habe der Arzt neun Patienten auf der Warteliste für Organe nach oben rücken lassen und damit andere Patienten lebensbedrohend benachteiligt. Darüber hinaus bestehe der Verdacht, dass zwei Patienten voreilig eine Leber eingepflanzt wurde. Sie waren nach der Transplantation gestorben.

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Der zweite Vorwurf wird vielen Medizinern Sorgen bereiten. Natürlich regeln im Prinzip Richtlinien, wann ein Patient operiert werden sollte. Aber im Einzelfall kann das Ermessenssache sein. Sollte der Göttinger Arzt verurteilt werden, muss sich jeder Arzt in Zukunft fragen, ob ihn eine beherzte Entscheidung für das Skalpell vielleicht ins Gefängnis bringt.

Ablauf einer Organspende

Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender künstlich beatmet werden.

Grafik: Organspende
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Wenn geklärt ist, dass Organe entnommen werden dürfen, wird der hirntote Spender auf Tumorerkrankungen und Infektionen untersucht. Das soll sicherstellen, dass der Empfänger eines Organs nicht gefährdet wird.

Die Daten des Spenders werden an die europäische Vermittlungsstelle Eurotransplant geschickt. Hier wird auf den Wartelisten nach passenden Empfängern gesucht.

Anschließend werden dem Verstorbenen die Organe entnommen, die er bereit war zu spenden. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden.

Die Organe werden gekühlt und verpackt und an ihren Bestimmungsort gebracht. Sie werden mit dem Krankenwagen transportiert oder in dringenden Fällen auch per Flugzeug ausgeflogen.

Spenden nach dem Tod

Wer in Deutschland nach dem Hirntod seine Organe spenden möchte, muss einer Entnahme ausdrücklich zustimmen. Seit dem 1. November gilt dazu ein neues Transplantationsgesetz: Jeder Krankenversicherte wird angeschrieben und gefragt, ob seine Organe im Todesfall verwendet werden dürfen.

Wie bisher gibt es einen Organspendeausweis. Darin steht, ob derjenige generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist oder auch nicht. Die Bereitschaft lässt sich auch einschränken: Wer etwa nicht möchte, dass sein Herz entnommen wird, kann dies auf dem Ausweis vermerken.

Bisher wurden, wenn ein möglicher Spender zu Lebzeiten nichts verfügt hatte, nach seinem Tod die Angehörigen gefragt, ob sie einer Spende zustimmen. Auch in Zukunft werden Angehörige informiert, wenn ein potenzieller Spender verstirbt. Maßgeblich ist juristisch dann aber der zu Lebzeiten formulierte Wille des Verstorbenen.

In Österreich und Belgien gilt eine Widerspruchslösung: Hier zählt jeder von Geburt an als Organspender. Wer gegen eine Entnahme von Gewebe und Organen ist, muss dies ausdrücklich erklären. Allerdings wird auch in diesen Ländern immer auch mit den Angehörigen gesprochen und geklärt, ob Einwände gegen die Spende bestehen.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuregelung der Organspende zusammengefasst.

Spenden im Leben

Das seit 1997 geltende Transplantationsgesetz, das jetzt reformiert wird, regelt auch Organspenden während des Lebens. Hierzu gilt weiterhin: Wer zeitlebens etwa eine Niere spenden will, muss volljährig sein und über alle Risiken aufgeklärt werden. Ein Organ kann nur Verwandten, Ehegatten, Lebenspartnern oder engen Freunden gespendet werden.

Organe dürfen nur in den deutschlandweit gut 40 Transplantationszentren übertragen werden. Wer als Empfänger infrage kommt, ist auf einer Warteliste vermerkt. Bei jedem Organ wird geprüft, wer es am dringendsten benötigt und bei wem die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung am größten erscheinen. Dabei ist es unabhängig, ob eine Person arm oder reich, berühmt oder der Öffentlichkeit unbekannt ist. Nach den jüngsten Skandalen, werden hierzu jetzt schärfere Kontrollen gefordert.

Das Gewebegesetz ergänzt das Transplantationsgesetz und regelt unter anderem die Entnahme von Knochen, Knorpeln, Augenhornhäuten und Herzklappen.

Der Handel mit Organen ist nach dem Gesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Abgeschwächte Strafen gelten für den Verkauf und Erwerb von Produkten, die aus Gewebe und Organen hergestellt worden sind.

Aus gutem Grund hat die Justiz sich bisher aus diffizilen medizinischen Entscheidungen herausgehalten. Nicht vor jeder Operation können Nutzen und Risiken mathematisch genau kalkuliert und gegeneinander abgewogen werden. Und manches forsche Vorgehen hat die Chirurgie vorangebracht. Hätte Christiaan Barnard niemals gewagt, ein Herz zu transplantieren, es gäbe den Gegenstand nicht, über den jetzt verhandelt wird.

Doch das ist im Fall der Transplantation Medizingeschichte. Von einem Transplantationschirurgen darf heute erwartet werden, dass er nicht nur das Heil seines Patienten im Blick hat, sondern auch die Folgen seines Handelns für andere Patienten bedenkt. In Göttingen haben manche ein Organ erhalten, das anderen zustand. Der Skandal hat die Spendenbereitschaft drastisch gesenkt und somit vielen Patienten Überlebenschancen genommen. Die Zeiten Barnards sind vorbei, Transplantationen sind dem Stadium des Experiments entwachsen. Grobe Verstöße gegen die Richtlinien sind daher ebenso inakzeptabel wie alle Eingriffe, die aus rein finanziellen Motiven durchgeführt werden.

In den Kliniken entscheiden jetzt Ärzteteams über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer Transplantation. Der Druck durch die Bundesärztekammer wird jetzt von der Staatsanwaltschaft verstärkt. Das sind längst überfällige Schritte gegen eine zu heroische Medizin.

 
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