Steuerhinterziehung: Bis auf den letzten Rappen
Keine Frage: Auch Schweizerinnen und Schweizer hinterziehen eifrig Steuern. Aber ist das ein Problem?
Ums Geld allein geht es längst nicht mehr. Wie dieses Land seine Steuern erhebt, ist zum Dauerthema geworden. Die Politik befasst sich abwechselnd mit Pauschalsteuern, Steuerflucht, Abgeltungssteuern, Steuerausgleich, Holdingsteuern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung. Und kaum ist einmal eine Frage halbwegs beantwortet, steht die nächste im Raum: Wie haltet ihr es mit den kantonalen Steuerprivilegien? Braucht es schon wieder eine Unternehmenssteuerreform?
Steuern – kaum ein anderes Thema lässt so klar erkennen, wie sonderbar die Schweiz ist.
Vielleicht macht das Verhältnis von Mensch und Fiskus tatsächlich den Kern des Landes aus. Weshalb denn begannen damals, vor etwa 725 Jahren, ein paar Voralpentäler sich aus dem umliegenden Kaiserreich herauszulösen? Da sind sich die Geschichtsbücher für einmal recht einig mit Schillers Wilhelm Tell: Es ging um Abgaben, Zölle und Zehnten. Und so ist selbst heute, im 21. Jahrhundert, der »Steuervogt« eine Figur, die in der Schweiz allen Ernstes als Schreckgespenst für Abstimmungsplakate herangezogen wird. Wo sonst gibt es das?
Den Steuervogt will man hier nicht. Er stört das direktdemokratische Selbstbild, er passt schlecht in einen Staatsaufbau, in dem jede Gemeinde ihren Steuerfuß selber festlegen darf. Und so ist der Finanzbeamte in der Wirklichkeit auch überaus zurückhaltend. Er schaut dem Bürger nicht ins Bankkonto. Er schickt nicht, wie sein deutscher Kollege, in aller Herrgottsfrühe ganze Polizeitrupps zu Razzien aus. Er erstreckt hilfsbereit alle Fristen, ob bei der Steuererklärung oder bei der Steuerrechnung. Und manchmal schreibt er sogar einen Abzug in die Steuerveranlagung, auf den der Bürger von selber gar nicht gekommen wäre. Wo gibt es denn so was?
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser. Tatsächlich?
Der Schweizer und sein Staat, das ist ein Verhältnis, bei dem der Mensch eher Kunde und der Staat eher ein Dienstleistungsbetrieb ist und nicht Obrigkeit. Lieber Vertrauen als Überwachung oder umgekehrt: Es ist der Bürger, der seinen Staatsapparat via Steuern kontrolliert, von unten nach oben. Weshalb er hier, anders als in Deutschland oder Frankreich oder Italien, seinen Obolus am Ende eifrig und guten Willens abliefert. Sodass es sich die Eidgenossenschaft leisten kann, nicht einmal zwei Dutzend Steuerfahnder zu beschäftigen – zumindest auf Bundesebene. Das sind weniger, als auf dem Finanzamt Wuppertal arbeiten.
So weit das Ideal. So weit die Ideologie. Das freundliche Bild vom Bürger, der gerne und brav und pflichtbewusst seine Steuern bezahlt, wird in weiten Teilen des politischen Spektrums gern herumgeboten. Mit den Streitigkeiten um fremde Schwarzgelder kam allerdings zwangsläufig die Frage ins Land, ob das Schweizer Modell auch richtig sei – oder ob nicht auch hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Christian Wanner zum Beispiel, der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, wünschte sich laut und lauter mehr Macht für die einheimischen Steuerämter: Es könne ja nicht sein, dass dereinst deutsche Beamte in Schweizer Bankkonti stöbern könnten, ihre Schweizer Kollegen aber nicht. Doch auch er, der freisinnige Finanzdirektor aus Solothurn, versah solche Bemerkungen gern mit einer Hommage an den helvetischen Idealzustand, etwa mit einem Satz wie: »95 Prozent aller Leute sind steuerehrlich.« So soll es sein.
Aber ist es tatsächlich so? Die, die es interessieren müsste, wollen es gar nicht wissen. Die Steuerhinterziehung scheint Bundes- wie Kantonsregierungen egal zu sein, sie untersuchen das Problem gar nicht erst. Das letzte Mal, dass sich der Bundesrat dazu aufraffte, war vor einem halben Jahrhundert: Im Mai 1962 befand ein »Defraudationsbericht« aus dem Finanzministerium, dass die Bürger bis zu 23 Milliarden Franken an Vermögenswerten versteckten – das entspräche heute etwa 90 Milliarden. Der vorletzte Betrugsreport des Bundes kam 1944 heraus, also nochmals zwei Jahrzehnte früher, und behauptete, dass beim sogenannten Wehropfer gut 6 Milliarden nicht angegeben worden waren. »Die Steuermoral ist bei uns ein leidiges Kapitel«, lamentierte die Steuerverwaltung damals in einer Broschüre. »Wollte man die geistige Gesundheit und Widerstandskraft unserer Eidgenossenschaft allein danach beurteilen, so stände es bös um unsere Aussichten. Die Steuerdefraudation ist ein alteingesessenes nationales Übel, das durch Sitte, schlechtes Beispiel und unzweckmäßige Steuermethoden und Gesetze leider ein gewisses Bürgerrecht erlangt hat.« Als »Volkssport« war der Steuerbetrug schon in einem Traktat bezeichnet worden, das der Sache 1895 im Kanton Zürich nachging: Dort würde rund die Hälfte der Vermögen und Einkommen nicht versteuert, befand der Autor, wobei er darauf verzichtete, zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zu unterscheiden. Das kam erst später.
Offenbar war es in der überschaubaren Großvätergesellschaft nicht allzu weit her mit der Steuermoral. Umso mehr darf man also die heutigen Idealbilder bezweifeln: wackere Demokraten, ehrliche Bürger, brave Steuerzahler? Neuere Untersuchungen belegen, dass die Schweizer – im internationalen Vergleich – die Sache eher locker sehen. In Umfragen bewerten sie es eher als Kavaliersdelikt, wenn man dem Staat sein Geld vorenthält. Auch hier wird das eher entspannte Verhältnis von Steuerzahler und Steueramt spürbar – und an dieser Kumpanei wollen höchstens einzelne Vertreter der politischen Linken kratzen. Es war die Sozialdemokratin Margret Kiener Nellen, die Ende September vom Bundesrat einen Bericht über die Steuerhinterziehung einforderte. (Der Bundesrat beantragte dann im November, das Postulat abzulehnen.) Finanzpolitikerin Kiener Nellen hatte selber ältere Untersuchungen hochgerechnet und kam zum Schluss, dass derzeit knapp 90 Einkommensmilliarden vor dem Fiskus versteckt sein könnten. Damit, so kalkulierte Kiener Nellen weiter, entgingen Bund, Kantonen und Gemeinden etwa 18 Milliarden.
Kann sein, kann sehr gut aber auch nicht sein. Es gibt allerlei ernsthafte Versuche, die hinterzogenen Beträge zu schätzen. Was sie verbindet, ist die enorme Bandbreite. Ausgehend von nicht zurückgeforderten Verrechnungssteuern, kalkulierte etwa die Neue Zürcher Zeitung, dass wir es mit undeklarierten Vermögen von 200 bis 300 Milliarden Franken sowie etwa 5 bis 8 Milliarden an verborgenen Einkommen zu tun haben könnten – eine deutlich tiefere Summe als jene von Kiener Nellen. Im Tages-Anzeiger wiederum schätzten Experten wie der Statistiker Hans Kissling oder der ehemalige Zürcher Steueramts-Chef Paul Aschwanden, dem Staat würden jährlich etwa 5 bis 10 Milliarden Franken vorenthalten. Und soeben publizierte das Münchner ifo Institut eine Studie, laut der die Steuerhinterziehung in der Schweiz in den letzten Jahren durchschnittlich 1,4 Prozent des Bruttoinlandproduktes ausmachte; das ergäbe gut 8 Milliarden Franken.




Geschätzter Kollege Pöhner: Fallen Sie nicht auch noch auf diese zweckgebundene Ideologie herein: Wir sind doch alle kleine Sünderlein. Aber sonst, nein, nein, wir doch nicht.
Blödsinn! Die Schweizer beklauen ihren eigenen Staat wie die Raben.
Ein Recherche-Vorschlag: Führen Sie ein Gespräch mit Bundesanwalt Michael Lauber. Er kennt aus seiner vorigen beruflichen Tätigkeiten sämtliche Innereien des Finanzplatzes Liechtenstein.
Die Schweiz besteht zum grossen Teil aus Grenzland. Nichts leichter für jedermann, im grenznahen Ausland, F, D, A, FL, I - gern dort auch bei CH-Banken , Schwarzgeld unterzubringen, und zwar sehr gezielt, systematisch und in Milliardenhöhe.
Es ist dort sicher, weil die Schweizer Regierung, gedeckt durch die Mehrheit des Parlaments, nicht die geringste Anstrengung unternehmen wird, bei den Nachbarn gleiches Recht einzufordern, wie es diese in Steuersachen der Schweiz gegenüber mit Nachdruck tun.
Hören Sie sich in Oesterreich um. Besuchen Sie den idyllischen Schwarzgeldschlund D-Jungholz (mit praktischer Filiale in St.Gallen). Oder das Walsertal. Hören Sie sich in Milano und Lörrach um.
Fragen Sie auch nach Lebensversicherungen auf "Einmal-Prämie", oder nach Hypotheken in Yen.
Falls der Bundesanwalt nicht mit Ihnen über Liechtenstein sprechen möchte (was zu erwarten ist), bitten Sie doch einen Nationalrat, eine entsprechend präzis formulierte Kleine Anfrage zu stellen. Ist erlaubt.
Viel Vergnügen in der dunklen Parallelwelt!
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