GeldanlageDas wahre Bankgeheimnis

Als Schwarzgeld-Insel hat die Schweiz keine Zukunft. Aber als Land, in dem es undenkbar ist, dass einem Erspartes weggenommen wird.

Über ein Schweizer Konto gestolpert: Jérôme Cahuzac, französischer Haushaltsminister (Archivbild)

Über ein Schweizer Konto gestolpert: Jérôme Cahuzac, französischer Haushaltsminister (Archivbild)

Man stelle sich das einmal vor: Ein begüterter Mann, von Beruf Arzt, übergibt einem Treuhänder in Paris einen Teil seines Geldes. Der Treuhänder reist nach Genf und händigt die Summe einer Vermögensverwaltungs-Gesellschaft aus. Das Geld wird hier vermutlich nicht im Namen des Arztes, sondern einer weiteren Firma angelegt. Das Genfer Institut jedenfalls platziert das Vermögen unter eigenem Namen in einem Sammelkonto – man spricht in der Branche auch von einem »Omnibus-Konto« – bei der UBS. Im Jahr 2010 wird die Summe dann, wohl um die Sache noch diskreter zu gestalten, weitergeleitet nach Singapur.

Und dann steht all das in der Zeitung, mitsamt dem Namen des begüterten Mannes.

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Er heißt Jérôme Cahuzac. Der ausgebildete Chirurg aus der Aquitaine, 60 Jahre alt und Mitglied des Parti Socialiste, arbeitete bis Dienstag vergangener Woche als Haushaltsminister von Frankreich – und war unter anderem für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung zuständig. Cahuzac stürzte, weil er – womöglich – früher ein Konto in der Schweiz geführt hatte, wie indirekt auch immer. Die Medien bekamen jedenfalls Wind davon, die Staatsanwaltschaft begann wegen möglicher Steuervergehen zu ermitteln, und auch wenn der Mann als unschuldig zu gelten hat, das UBS-Konto keineswegs bestätigt ist und seine Geldflüsse unklar sind, so hat jeder lesende Franzose nun etwas gelernt: Selbst die vertracktesten Tarnkonstrukte kommen manchmal ans Licht der Öffentlichkeit. Und das Bankgeheimnis der Schweizer ist so löchrig wie ihr fromage.

Das wäre ja nichts Neues. Die Schweiz ist das Land, dessen Zentralbankpräsident stürzte, weil seine privaten Kontobewegungen verraten wurden. Sie ist das Land, in dem ein halbes Dutzend Bankangestellte die Kundendaten aus einem halben Dutzend Instituten gestohlen und verramscht haben. Und sie ist das Land, das Tausende ausländische Kunden den Steuerfahndern auslieferte, nachdem seine Geldverwalter denselben Kunden jahrelang einen bombensicheren Schutz versprochen hatten. Unter Berufung auf das legendäre Bankgeheimnis.

Eine zweite starke Lektion der vergangenen Tage wurde in Zypern erteilt: Da schluckte die Regierung in Nikosia ein Unterstützungspaket, das eine Teilenteignung aller Sparer vorsah. Das Ansinnen wurde dann gebremst und nochmals gedreht, aber es brachte eine verdrängte Wahrheit ins Gedächtnis zurück: nämlich dass der Staat seine Bürger teilenteignen kann. Und dass sich selbst ein demokratischer Rechtsstaat zur Not hinter die Spargroschen macht, mit erheblicher Kreativität. In Italien erhob die Regierung Amato im Sommer 1992 rückwirkend eine Steuer auf alle Bankeinlagen. In Großbritannien untersagte die Regierung Wilson 1968 den Besitz von mehr als vier Goldmünzen – der Rest musste der Bank of England abgeliefert werden. In Norwegen erhob die Regierung 1936 ohne Vorwarnung eine Sondersteuer auf alle Zinsen. In den USA verbot die Regierung Roosevelt 1933 den Goldbesitz; das Edelmetall wurde beschlagnahmt und dabei nur zu gut 40 Prozent seines Wertes vergütet.

Diese Erfahrung war in den letzten Jahrzehnten stark in den Hintergrund geraten – gerade im Streit um Sinn und Zweck des Bankgeheimnisses. Wenn da ein Schweizer Bankier behauptete, dass seine ausländischen Kunden wegen der helvetischen Zuverlässigkeit bei ihm gelandet seien, so klang dies wie eine billige Rechtfertigung. Beinahe vergessen auch, dass der berühmte Artikel 47 im Jahr 1935 nicht etwa eingeführt wurde, um banalen Steuerhinterziehern zu helfen, sondern weil so viele Personen aus anderen Ländern ihr Geld in die Schweiz gebracht hatten, um es vor plötzlichen Enteignungen irgendwelcher Art zu schützen (was wiederum zu staatlicher Bankenspionage aller Art führte).

Die Grunderfahrung dahinter blieb in anderen Weltgegenden eher lebendig, bis hinein in den Mittelstand. »Lateinamerikanische Einleger wissen instinktiv, dass man das Geld seiner Firma und seiner Familie in harter Währung auf einer großen Bank in einem starken Land aufbewahren muss.« So beschrieb es jetzt Christopher T. Mahoney, ein ehemaliger vice chairman der Ratingagentur Moody’s, in einem Ökonomenforum. Er schrieb auch: »Südeuropäer wussten es ebenfalls: Das hieß Schweizer Nummernkonto. Jetzt lernen sie diese Lektion aufs Neue.« 

Leser-Kommentare
  1. Bei den Banken ist das geblieben. Wie sonst glauben sie denn hätten die Banken diese Konten Ende 90er Jahre wiederfinden können? Mit Wünschelruten? Das liegt übrigens daran, dass die Schweiz bis dieses Jahr keine Fristen kannte, nach denen nachrichtenlose Vermögen überhaupt eingezogen werden können. Der ganze Skandal um die Akten die Herr Meili damals vor dem Schredder gerettet hat lag eher darin, das ohne diese Akten nicht mal die Banken die Konten hätten mit irgendwelchen Besitzern in Verbindung bringen können - eingezogen worden wären sie trotzdem nicht.

    Ganz im Gegensatz zum 3. Reich, wo das ab 1941 als "Aktion 3" ja systematisch betrieben wurde. Wurden die davon betroffenen Überlebenden und Nachfahren eigentlich entschädigt?

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