Ostgeschäfte: Wes Brot ich ess
Ostgeschäfte sind für Österreichs Wirtschaft unerlässlich. Wenn Russen hierzulande mit dem Gesetz in Konflikt kommen, können sie sich dafür auffallend oft auf die Untätigkeit der Behörden verlassen.
William Browder wird kein Freund Österreichs mehr. Der Brite ist Chef von Hermitage Capital Management, einem Investmentfonds mit steuerschonendem Sitz auf der Kanalinsel Guernsey. Seit einer seiner Mitarbeiter 2009 in Moskauer Untersuchungshaft starb, ist der 48- Jährige auf einem Feldzug. Unter anderem im Visier: die österreichischen Behörden.
Auf sein Betreiben hin wurden in Litauen, Moldawien, Zypern sowie der Schweiz Ermittlungen eingeleitet, und in den USA wurde gar ein eigenes Gesetz beschlossen. In Österreich biss Browder auf Granit. »Die Ermittlungsbehörden verweigern eine Untersuchung, obwohl unwiderlegbare Dokumente beweisen, dass dieses Verbrechen auch österreichischen Boden berührt hat«, empört er sich. Das wissentliche Ignorieren von Beweisen zu Geldwäsche werfe Fragen nach der Kompetenz der Behörden auf. Im Kreml wird man sich über die stetigen Niederlagen wohl freuen. Dort gilt der Finanzinvestor, der bis 2005 gute Geschäfte im Land gemacht hatte, fast als Staatsfeind.
Für Russlands Mächtige gab es in Österreich wiederholt Grund zur Freude. Wenn es um potenzielle nationale Interessen von Putins Reich ging, stießen Betroffene auf wenig Kooperationsbereitschaft: Staatsanwälte und Verfassungsschützer sorgten dafür, dass dem berüchtigten tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow Unannehmlichkeiten erspart blieben. Ein steirisches Gericht und der Bankensektor behinderten Ermittlungen der deutschen Generalbundesanwaltschaft in einem Spionagefall. Und ein gesuchter KGB-Oberst wurde trotz Haftbefehls wieder freigelassen. Das strenge Bankgeheimnis, vergleichsweise lasche Geldwäschebestimmungen und der gute Draht zwischen den beiden Ländern machen es möglich: Die Russische Föderation ist bei Österreichs Justiz gut aufgehoben.
Für den Wirtschaftsstandort Österreich spielen Ostgeschäfte eine zentrale Rolle, für Banken sind sie unverzichtbar. Er sei der Meinung, sagte Raiffeisen-International-Chef Herbert Stepic 2011, sein Institut werde »in Russland nachhaltig das meiste Geld verdienen«. Juristische Querelen kommen dabei ungelegen.
Des einen Freud ist des anderen Leid. In Browders Wirtschaftskrimi (ZEIT Nr. 50/11) ging es zunächst um eine eher bescheidene Summe: Kriminelle sollen 2007 gemeinsam mit Moskauer Bürokraten 150 Millionen Euro Umsatzsteuer gestohlen haben, die Hermitage zuvor an den russischen Staat bezahlt hatte. Abgewickelt wurde der Diebstahl angeblich über zwei Moskauer Kleinbanken. Diese sollen bei der Raiffeisen Zentralbank (RZB) über Korrespondenzkonten verfügt haben, die ihnen internationale Überweisungen ermöglichten. Auf den Betrug aufmerksam machte Sergej Magnitski, ein Wirtschaftsprüfer und Mitarbeiter von Hermitage. Doch die Reaktion der Behörden war unerwartet: Magnitski selbst wurde des Diebstahls bezichtigt und eingesperrt. Im November 2009 starb der 39-Jährige unter fragwürdigen Umständen in einem Moskauer Untersuchungsgefängnis. Zuvor war er laut russischen Menschenrechtsaktivisten von Wachbeamten verprügelt worden.
Viele Verfahren werden nach sehr kurzen Ermittlungen eingestellt
Mittlerweile ist die Causa eine globale Affäre: Der US-Kongress beschloss Ende 2012 das Magnitski-Gesetz. Dieser Tage muss Präsident Obama eine Liste mit den Namen all jener veröffentlichen, die am Tod des Wirtschaftsprüfers und an anderen russischen Menschenrechtsverletzungen Verantwortung tragen. Ihr Vermögen in den USA wird eingefroren, und ihnen wird die Einreise verweigert.
Die Duma untersagte derweil US-Bürgern die Adoption russischer Waisen, und die Moskauer Ermittlungsbehörde erklärte, niemand sei für Magnitskis Ableben verantwortlich. Derzeit wird dem Toten und Browder in Abwesenheit vor einem Moskauer Gericht der Prozess wegen angeblicher Wirtschaftsverbrechen gemacht.
Auch andere Staaten waren kooperativ, gewährten Akteneinsicht, und in der Schweiz wurden Konten eingefroren. So kam eine Spur des gestohlenen Geldes ans Tageslicht, die über Moldawien nach Österreich führt: 26 Millionen Dollar landeten auf dem Konto der moldawischen Firma SC Bunicon-Impex S.R.L., die laut Firmenregister mit Baumaterialien handelt. Wenige Tage später wurden davon 150.000 Dollar an den Welser Stempelerzeuger Colop überwiesen. Hermitage vermutete dahinter Geldwäsche und zeigte das oberösterreichische Familienunternehmen im vergangenen August an.
Am 28. Jänner 2013 stellte die Welser Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der Begründung ein, es gebe für das Geld eine nachvollziehbare Geschäftsgrundlage. Damit, so eine Firmensprecherin, habe der fast namensgleiche russische Colop-Generalimporteur Kolop-M, Stempellieferungen bezahlt. Warum die Transaktion über eine moldawische Firma gelaufen ist, kann sie nicht erklären.
Die Kolop-M-Geschäftsführerin in Moskau hat den Namen Bunicon-Impex noch nie gehört: »Ich kenne diese Firma nicht und kann die Sache daher nicht kommentieren.« Von Ermittlungen in Österreich wisse sie nichts, Welser Staatsanwälte haben sie offensichtlich nicht kontaktiert.
Hinter dem Bauhändler Bunicon in der moldawischen Hauptstadt Chișinău steckt laut Firmenbuch Wladimir Bunkowski. »Ich höre davon zum ersten Mal, ich habe gar nichts mit Chișinău zu tun«, erklärt er verwundert. Der 30-Jährige lebt in einem Plattenbau in Rîbnița, einer Provinzstadt in der abtrünnigen moldawischen Teilrepublik Transnistrien. Nach Reichtum sieht sein Lebensstil nicht aus. Die wahren Drahtzieher der Millionentransfers dürften bloß seine Identität verwendet haben.
Auch die Ermittlungen gegen die RZB wurden eingestellt. Die Anwälte von Hermitage vermuteten, dass das Raiffeisen-Konto von den Moskauer Kleinbanken zum Transfer des gestohlenen Geldes verwendet worden war, und erstatteten Anzeige. Nach Ermittlungen, die sich im Wesentlichen auf die einstündige Vernehmung eines Raiffeisen-Geldwäschebeauftragten beschränkten, stellte die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren ein. Dabei spielten die Eigentümlichkeiten der hiesigen Geldwäschegesetzgebung eine maßgebliche Rolle: Im Unterschied zur Schweiz, so begründete das Landesgericht Wien die Verfahrenseinstellung, sei »Geldwäscherei« in Österreich nur strafbar, wenn die Bankangestellten über das Verbrechen Bescheid wüssten, von dem das transferierte Geld stammt – ein in der Praxis kaum nachweisbares Wissen.
Gute Verbindungen zwischen Wien und Moskau haben eine lange Tradition
Nicht nur Hermitage, auch der deutsche Generalbundesanwalt bekam Gegenwind von Österreichs Banken zu spüren. Die im Herbst 2011 verhafteten mutmaßlichen russischen Spione Andreas und Heidrun Anschlag (ZEIT Nr. 1/13) stehen derzeit in Stuttgart vor Gericht. Sie waren in Deutschland als Exilösterreicher mit entsprechenden Pässen aufgetreten. Der Generalbundesanwalt wollte wissen, ob das Ehepaar in Österreich Bankkonten besitzt, und wandte sich an die österreichische Justiz. Das Landesgericht Leoben stimmte dem Antrag zu.



