Pädophiliedebatte in der Kunst: Die Bilder des Begehrens
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Die Kunst war frei – und alles andere Freiwild

Kann man noch für Paul Gauguin schwärmen, wenn man weiß, dass er eine 13-Jährige zur Heirat verführte? Was ist mit Alexej Jawlensky, der eine 14-Jährige schwängerte? Und was macht man mit Lewis Carrol, der mit seiner Kamera immer wieder nackten Mädchen auf den Leib rückte und, darauf deutet manches hin, der elfjährigen Alice ein ganz eigenes Wunderland bereiten wollte?

Bislang sind die meisten Museen großzügig über vieles hinweggegangen. So sei es halt damals gewesen, und irgendwie gehörte es zum Künstler dazu: anders zu sein, unersättlich, die gutbürgerliche Ordnung ignorierend. So sahen es auch etliche Maler der berühmten Brücke-Gruppe, die mit ihren Mädchen an die Moritzburger Seen zogen, um sie dort zu malen, nackt natürlich, nicht selten mit weit gespreizten Beinen. "Es liegt ein großer Reiz in einem solchen reinen Weibe", schrieb damals der Maler Kirchner an den Maler Heckel. Ihr Modell, das sie Fränzi riefen, war gerade mal acht, als es das erste Mal hinausging an die Seen. Die Kunst war frei – und alles andere Freiwild.

Das sei "nach heutigen Definitionen eindeutig als Missbrauch zu bewerten", sagt Felix Krämer, der am Städel Museum in Frankfurt als Kurator arbeitet. Er zeigte vor einigen Jahren eine große Kirchner-Ausstellung, verzichtete aber auf die besonders drastischen Motive. "Ich wollte keine begehrlichen Blicke auf ein kindliches Geschlecht." – War das Zensur? Oder legitime Unterbindung?

Immer wieder sind in der Kunstgeschichte nackte Jungen und Mädchen gezeigt worden, und wenn man mit dem Aussortieren erst einmal anfängt, wird es schwer, eine Grenze zu ziehen. Denn wo beginnt das Drastische, wo das Begehren? Kann man Caravaggios Lustknaben noch zeigen, wo es doch so viele Gerüchte gibt, wie sehr er sie liebte? Und Donatellos holder Jüngling, sein David – ist da nicht sehr viel Erotik im künstlerischen Spiel? Käme heute ein Künstler auf die Idee, solche Nacktskulpturen eines Heranwachsenden in die Welt zu setzen, die erregten Proteste wären ihm sicher.

Nun würde niemand behaupten, damit sei die künstlerische Freiheit bedroht. Weiterhin darf jeder malen und schreiben, was er möchte. Dennoch wirkt diese Freiheit seltsam überschattet, wenn in Fällen wie dem des Graham Ovenden die Wohlanständigkeit des Künstlers darüber entscheidet, ob seine Bilder ausgestellt werden dürfen. Als gebe es eine Sittenpolizei, die im Reich der Bilder patrouilliert, damit bloß nichts Unlauteres geschieht. So wird kriminalisiert, was nicht kriminell sein kann: die autonome Kunst, die nur sich selbst und keinem anderen Zweck gehorcht.

Bislang geht in der Debatte um die Maler und den Kindesmissbrauch vieles durcheinander, das man nach Kräften auseinanderhalten sollte. Erstens die Frage: Was darf der Künstler? Er darf alles denken, alles zeigen, solange es allein auf seine Fantasie zurückgeht. Zweite Frage: Was passiert, wenn er zum Verbrecher wird? Wenn er nicht nur im Raum der Kunst, sondern auch in der Wirklichkeit die geltenden Gesetze und Regeln verletzt? Dann muss er sich vor Gericht verantworten. Drittens: Was bedeutet das für seine Kunst? Erst einmal gar nichts, denn die Bilder sind ja immer noch dieselben. Sie dürfen weiterhin das Recht auf Kunstfreiheit beanspruchen. Wie aber werden sie – viertens – nun angesehen? Wenn ein Künstler die Motive seiner Kunst nicht klar abgrenzt von seinen Taten in der Realwelt, kann er kaum vom Publikum erwarten, das eine vom anderen zu trennen. Weil also die Brücke-Maler bewusst die Grenze zwischen Leben und Malerei auflösen wollten, wird man die Unerschrockenheit ihrer Ästhetik nicht bewundern können, ohne zugleich auch ihren Missbrauch der Kindermodelle in den Blick zu nehmen.

Was das fünftens für Museen, Galerien, Buchverlage bedeutet? Wer Bilder zeigt, wer sie publiziert, der schenkt ihnen Anerkennung. Und wer sie wie im Falle der Balthus-Polaroids teuer verkauft, macht sie zum Fetisch. Doch dass die Bilder deshalb gefährlich wären, gar zum Missbrauch anstifteten, scheint abwegig. In Zeiten des Internets bedarf kein Kinderschänder der Kunst, um sich stimuliert zu fühlen.

Nein, man darf die Balthus-Fotos zeigen. Doch ob man sie unbedingt zeigen muss, bleibt fraglich. Denn handelt es sich wirklich um bedeutende Kunst? Auch wenn die Galerie sie jetzt wie eigenständige Werke präsentiert, tragen sie keine Signatur. Und ob es wirklich alles Vorstudien waren, darf man bezweifeln, denn so lässt sich die Masse der Bilder kaum erklären. "Da kann schon der Verdacht aufkommen, dass sich ein Greis einfach aufgeilen wollte", sagt Gerhard Steidl, der den Katalog verlegt. Dennoch habe er keine Sekunde gezögert, die Polaroids zu veröffentlichen. Ihn hätten die Farbvaleurs dieser Bilder begeistert, die man als "Stimmungsbilder für ein späteres Ölbild" verstehen könne. "Ob es sich dabei um Kunst handelt, soll entscheiden, wer will."

Gerade darauf aber kommt es an. Balthus hat sich diese Bilder nicht einfach ausgedacht, er hat Anna, ein reales Mädchen, auf seinem Diwan so lange zurechtgerückt, bis sie dalag wie eine Maya von Francisco Goya. Er betrieb die Sexualisierung des Kindes, ohne diese Bilder je veröffentlichen zu wollen. Dennoch werden sie jetzt öffentlich gemacht, ein staatlich finanziertes Museum, das Folkwang, gibt sich dafür her. Vielleicht wittert man den Skandal und will davon profitieren. Vielleicht will man verdienen am allgemeinen Voyeurismus. Die Farbvaleurs allein jedenfalls werden es kaum sein. Sie können die museale Ausbeutung des Mädchens Anna nicht rechtfertigen.

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