Politisches BuchDie Zukunft des Rechts

Wegweisend: Die völkerrechtliche Studie "In wessen Namen?" von 

Es kann heute teuer werden, eine Wahl zu gewinnen. Das war etwa in Hamburg so, als der Staat nach der Bürgerschaftswahl 2008 stattliche 1,4 Milliarden Euro an den schwedischen Energiekonzern Vattenfall zahlen sollte – das forderte der Konzern in einer Klage vor dem internationalen Schiedsgericht für die Absicherung von Investitionen, ICSID. Leicht gesagt also, dass man lokal handeln solle und global denken: Die Stadt wollte lokal mehr Ökologie, der internationale Konzern wandte sich aber nicht an die nationalen Gerichte. Die Stadtregierung war durch Wahlbürger demokratisch legitimiert, das global mächtige Gericht nicht.

Alle Staatsgewalt gehe vom Volke aus, bestimmt das Grundgesetz, Artikel 20 Absatz 2, außerdem hält das Bundesverfassungsgerichtsgesetz fest, dass deutsche Gerichte "im Namen des Volkes" urteilen. Ähnlich steht die Legitimation von Macht in vielen Rechtsordnungen verankert. Wenn aber ein Gericht international ist, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Internationale Strafgerichtshof oder all die anderen Instanzen, die fern von nationalen Parlamenten global mitregieren – was dann? Wer ist das Volk, für das sie sprechen?

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In der Demokratie der Weltgesellschaft klafft heute eine Lücke, und die füllt nun die völkerrechtliche Studie In wessen Namen? , die mit seltener analytischer Klarheit zur Theorie des globalen Regierens beiträgt. Armin von Bogdandy, Direktor des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht in Heidelberg, Träger des Leibniz-Preises 2014, und Ingo Venzke, Völkerrechtler an der Universität Amsterdam, beenden mit diesem Buch ein weit angelegtes Forschungsprojekt zum Phänomen der internationalen öffentlichen Gewalt. Teil eins galt der Verwaltung, Teil zwei der Bürokratie, und dieser dritte Teil gilt nun der Gerichtsbarkeit. Dieses Buch wird schnell zu einer unumgänglichen Lektüre werden.

Die Autoren gehen realistischerweise davon aus, dass die Welt sich auf eine Weise neu ordnet, die nicht mehr auf das Prinzip staatlicher Souveränität gebaut ist, sondern von globalen Akteuren wie supranationalen Organisationen, internationalen Gerichten, NGOs, dem Welthandel bestimmt wird und zudem durch Normen, etwa menschenrechtliche oder rechtsstaatliche. Unverkennbar verknüpfen Bogdandy und Venzke so die Arbeiten zweier weithin einflussreicher Gelehrter: die Diskursethik des Philosophen Jürgen Habermas mit der Frage, wie sich in der "postnationalen Konstellation" die Weltgesellschaft in Institutionen möglichst parlamentarisch – nicht nur durch Experten und Gremien – regieren könne. Und die Rechtsphilosophie des Verfassungsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde mit der Frage, inwiefern die Rechtsprechung mehr leiste, als nur Streit zu schlichten, weil sie auch Aufgaben wie etwa die Rechtsschöpfung oder die soziale Kontrolle wahrnehme.

Bogdandy und Venzke fügen dem nun hinzu: Internationale Rechtsprechung übt, auch wenn sie keine physischen Zwangsmittel einsetzt, öffentliche Gewalt aus, weil sie ähnlich einflussreich wie zuvor staatliche Institutionen ist, und sie bedarf deshalb der Legitimation. Sie kann dazu beitragen, Erwartungen etwa an die Gültigkeit von Menschenrechten zu stärken, sie kann Herrschaft einhegen und demokratische Prozesse schützen, nicht zuletzt, indem sie in "zerrissenen Gesellschaften" durch die Aufarbeitung von Vergangenheit zur Versöhnung beiträgt. Die beiden Autoren wollen den internationalen Gerichten keineswegs radikaldemokratisch ihre Berechtigung absprechen, sie wollen auch nicht deren Unabhängigkeit mindern. Vielmehr wollen sie der Gerichtsbarkeit ein tragfähiges Fundament bauen. Dafür prüfen sie historisch verschiedene "Grundverständnisse" der Gerichte: ob als Organe, die Streit zwischen Staaten beilegen; ob als Institutionen, die eher einer wertebasierten Gemeinschaft, gar der Menschheit Ausdruck geben; oder ob sie als Instrumente der Global Governance in einer vernetzten Welt fungieren.

Leserkommentare
    • Attox
    • 29. Januar 2014 18:00 Uhr

    Ich hoffe dass sich irgendwann die Vorstellung des Weltbürgers, die sogar schon bei Kant zu finden ist, früher oder später durchsetzen wird.

    Völkisches Denken erscheint in Zeiten globaler Vernetzung fast schon paradox.
    Die ganze NSA Debatte ist ein gutes Beispiel dafür. Nach nationalem Recht ist es zwar noch legitim andere Staaten und deren Bürger auszuspähen, aber mit internationalem Recht und der Wahrnehmung der Menschen ist es schlichtweg nicht mehr zu vereinbaren.

    Bürgern anderer Staaten nicht die selben Grundrechte wie den eigenen Bürgern zuzugestehen ist schlichtweg irrational.
    Man kann nur hoffen, dass die nationalistischen Agitatoren die besonders in der EU wieder am Werk sind es nicht schaffen der Mehrheit der Bevölkerung soviel Angst einzujagen, dass wir die Grenzen wieder dicht machen und in alte Muster verfallen.

    7 Leserempfehlungen
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    "Ich hoffe dass sich irgendwann die Vorstellung des Weltbürgers, die sogar schon bei Kant zu finden ist, früher oder später durchsetzen wird."

    Ich glaube, dass es früher oder später sogar darauf hinaus laufen wird. Die Frage ist nur unter welchen Bedingungen. Ich bin davon überzeugt, dass die globale Konkurrenz Situation, die alle Staaten zwingt auf Teufel komm raus zu produzieren dazu führen wird, dass der internationalen Staatengemeinschaft gar nichts anderes mehr übrig bleibt, als gemeinsam zu denken, gemeinsam zu handeln. Aber bis das soweit ist muss es vermutlich noch viel schlimmer kommen, als es heute schon ist mit der Entfremdung und der Irrationalität der Spielregeln, nach denen dieses Spiel global immer noch abläuft. Vorher werden diejenigen, die aus ihren Positionen innerhalb der Staaten Macht und Reichtum gewinnen das zu verhindern wissen. Weil die ihr System nicht werden aufgeben wollen.

  1. Die von der Bundesregierung und Hamburg mit Vattenfall geschlossenen Vergleiche sind alle im Internet veröffentlicht. Auf der Seite des Sekretariats der Energiecharta und der Website von Hamburg.

    Aus den beiden Dokumenten geht hervor, dass weder die Bundesregierung noch Hamburg einen Pfennig an Vattenfall bezahlt haben. Im Gegenteil Vattenfall musste hohe Investitionen (hunderte von Millionen) zugunsten der Umwelt durchführen.

    Wer hat da wohl gewonnen? Vattenfall sicher nicht?
    Trotzdem wird hier wieder einmal insinuiert, das ICSID-Verfahren habe Deutschland irgendwelche Nachteile gebracht. Ist das "nur" schlampig recherchiert oder soll hier wiedermal gegen internationale Gerichtsbarkeit Stimmung gemacht werden?

    Eine Leserempfehlung
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    Bei einem Gerichtsverfahren sind doch nun einmal von Natur aus beide Ausgänge vorstellbar. Daher ist doch der tatsächliche Ausgang des Verfahrens irrelevant für die Frage ob es für Gerichte, die über demokratische Institutionen entscheiden, nicht auch einer demokratischen Legitimation bedürfen.

    Andersrum finde ich Ihren Ansatz daher sehr viel bedenklicher: Solange in meinem Sinne alles gut gegangen ist besteht kein Änderungsbedarf, selbst wenn das Potenzial besteht, dass es eines Tages furchtbar schief geht. Ich nenne das manchmal auch "Prinzip Atomkraft".

  2. "Ich hoffe dass sich irgendwann die Vorstellung des Weltbürgers, die sogar schon bei Kant zu finden ist, früher oder später durchsetzen wird."

    Ich glaube, dass es früher oder später sogar darauf hinaus laufen wird. Die Frage ist nur unter welchen Bedingungen. Ich bin davon überzeugt, dass die globale Konkurrenz Situation, die alle Staaten zwingt auf Teufel komm raus zu produzieren dazu führen wird, dass der internationalen Staatengemeinschaft gar nichts anderes mehr übrig bleibt, als gemeinsam zu denken, gemeinsam zu handeln. Aber bis das soweit ist muss es vermutlich noch viel schlimmer kommen, als es heute schon ist mit der Entfremdung und der Irrationalität der Spielregeln, nach denen dieses Spiel global immer noch abläuft. Vorher werden diejenigen, die aus ihren Positionen innerhalb der Staaten Macht und Reichtum gewinnen das zu verhindern wissen. Weil die ihr System nicht werden aufgeben wollen.

    Antwort auf "Man kann es nur hoffen"
    • Nina P.
    • 29. Januar 2014 18:49 Uhr

    Unrecht - eine illegale Handlung - ist, einen Hund oder eine Katze zu töten und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
    Recht - eine legale Handlung - ist, 100.000 Schweine zu töten, unter der Prämisse, dass damit eine Profitabsicht verfolgt wird. Das ist aber nicht nur straffrei, sondern wird hoch subventioniert.

    Nach dieser Irrsinnslogik ist der ganze "Rechtsstaat" aufgebaut; Taschendiebe werden eingeknastet, das organisierte Verbrechen mit Sekt empfangen.
    Noch widerlicher wird das in der politischen Sphäre, da können sie als Staatsoberhaupt munter und straffrei Menschen umbringen lassen, tun sie das als Zivilist, werden sie als Terrorist - im Namen des Volkes - lebenslänglich weggesperrt oder ermordet.
    Das ergibt sich einfach aus den Machtstrukturen; die Spitze des Staates ist für große Verbrecher eben einfacher zu erklimmen als für kleine Verbrechen, ganz abgesehen von all jenen, die nicht über eine ausgeprägte kriminelle Energie verfügen. Dementsprechend sehen die Gesetze aus.

    Es wäre schön, wenn das Wesen des "Rechts", mal breiter öffentlich reflektiert und diskutiert würde, statt alles was von robentragenden Clowns beschlossen und von uniformierten Gewalttätern umgesetzt, in braver Untertanenmentalität als quasi Naturgesetzlich akzeptiert würde.

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    • dacapo
    • 30. Januar 2014 9:08 Uhr

    Wenn die Menschen in Roben sowieso nur Clowns sind, die Uniformierten ohnehin nu Vollstrecker dieser Clowns sind und man als Durchschnittsmensch sowieso nur Untertan ist, wo gibt es eine Diskussionsbasis? Gibt's nicht, aber es gibt Nina P. die, oder doch er, wird's uns zeigen.

    • Azenion
    • 29. Januar 2014 20:17 Uhr

    Wie kann man denn ernstlich von Demokratie reden, und dann nicht über den Parlamentarismus hinausdenken?

    Und wie kann man ernstlich über wie auch immer geartetete Demokratie im globalen Maßstab nachdenken, solange die Werte der Völker derart verschieden sind?
    Man kann doch nicht erwarten, daß z.B. Bewohner der liberalen, zivilisatorisch fortgeschrittenen Länder sich in Fragen der Religionspolitik oder Sexualpolitik von der erdrückenden Mehrheit konservativer "Dritte-Welt"-Bewohner überstimmen lassen.

    Sonst hieße es z.B. für Homosexuelle oder Atheisten: Gute Nacht!

    Nicht umsonst sind Nationalismus und Demokratie historische Geschwister: Demokratie funktioniert zur mehrheitlicher Zufriedenheit nur dort, wo einigermaßen Gleichgesinnte ("Nationen") das Staatsvolk bilden. Selbst innerhalb eines im globalen Maßstab vergleichsweise homogenen Gebildes wie der der EU wagt man sich daher an Demokratie nicht ernstlich heran.

    Alles was geht, ist, sich in einzelnen Ländern demokratisch auf Abkommen mit anderen Ländern einigen, über deren Umsetzung dann ebenso demokratisch legitimiert Schiedsgerichte wachen -- Betonung auf "demokratisch legitimiert".
    Daran krankt es heute erheblich: genau wegen des pseudodemokratischen Parlamentarismus, der für die Autoren offenbar das Nonplusultra der Demokratie darstellt.

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    Oder um Ihre Frage umzudrehen:

    Wie könnte man über den Parlamentarismus in einer globalisierten Welt hinausdenken, wenn die Basisdemokratie häufig selbst in verhältnismäßig kleine, homogenen Gesellschaften nicht tragfähig ist?

    Die Frage ist doch eigentlich, wie man sich die zukünftige Entwicklung der Welt vorstellt. Wenn man davon ausgeht, dass die Basisdemokratie die gerechteste Staatsform ist, dann muss man doch die Frage stellen, wie man die Vorraussetzungen schaffen kann um Basisdemokratie global umsetzbar zu machen.

    Darauf gibts es zwei große Antworten:

    1.) Die von Ihnen scheinbar bevorzugte Form der Entwicklung der einzelnen Staaten hin zu basisdemokratischer Reife im globalen System.

    2.) Einbindung aller Staaten in ein zunächst nicht ideales System von Parlamentarismus, weiterentwicklung des gesamten Systems hin zur Basisdemokratie. Ich setze hier Subsidiarität natürlich voraus.

    Beides hat Vor- und Nachteile: Bei 1.) gibts schnellere Teilerfolge, bei 2.) dürfte sich der Gesamterfolg schneller einstellen usw. usw.

    Trotzdem müssen doch beide Herangehensweisen zumindest gedanklich erlaubt sein, ohne dass eine der beiden Varianten als absurd abgestempelt wird.

  3. "Internationale Rechtsprechung übt, auch wenn sie keine physischen Zwangsmittel einsetzt, öffentliche Gewalt aus, weil sie ähnlich einflussreich wie zuvor staatliche Institutionen ist, und sie bedarf deshalb der Legitimation. Sie kann dazu beitragen, Erwartungen etwa an die Gültigkeit von Menschenrechten zu stärken, sie kann Herrschaft einhegen und demokratische Prozesse schützen, nicht zuletzt, indem sie in "zerrissenen Gesellschaften" durch die Aufarbeitung von Vergangenheit zur Versöhnung beiträgt."

    Die Effektivität internationaler Rechtsprechung sehe ich deutlich kritischer, was insbesondere daran liegt, dass diesen Gerichten typischerweise eben das physische Zwangsmittel fehlt. Das gesprochene Urteil ist damit letztlich von der Bereitschaft des Unterlegenen abhängig, dieses zu akzeptieren, wenn denn nicht - wie z.B. in der Bundesrepublik für den EuGH oder den EGMR - gesetzlich verankert ist, dass diese Entscheidungen bindend sind und daher im Zweifel auch über die dann nationale Rechtsprechung mit Zwangsmitteln umgesetzt werden können. Wo kein Henker, da kein Richter.

    Auch für "zerrissene Gesellschaften" halte ich ein internationales Gericht zur Aufarbeitung der Vergangenheit für denkbar ungeeignet. Wollte man alle Ungerechtigkeiten eines Bürgerkrieges juristisch korrekt aufarbeiten, wäre man jahrzehntelang beschäftigt. Ansonsten könnte man nur punktuell tätig werden, was wiederum nun gerade nicht gerecht ist.

    2 Leserempfehlungen
    • dacapo
    • 30. Januar 2014 9:08 Uhr

    Wenn die Menschen in Roben sowieso nur Clowns sind, die Uniformierten ohnehin nu Vollstrecker dieser Clowns sind und man als Durchschnittsmensch sowieso nur Untertan ist, wo gibt es eine Diskussionsbasis? Gibt's nicht, aber es gibt Nina P. die, oder doch er, wird's uns zeigen.

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf ""Im Namen de Volkes""
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    "ein bisschen simpel, oder?
    Wenn die Menschen in Roben sowieso nur Clowns sind, die Uniformierten ohnehin nur Vollstrecker dieser Clowns sind und man als Durchschnittsmensch sowieso nur Untertan ist, wo gibt es eine Diskussionsbasis?"

    Das ist von der Mit-Foristin - meiner Einschätzung nach - noch nicht einmal in böser Absicht formuliert. Die hat eben ein ganz bestimmtes komplettes System, nach dem ihrer Einschätzung nach die Welt funktioniert und aus dem System kann es in der wirklichen Welt keine nennenswerten Abweichungen geben, weil das System dann nicht mehr stimmen würde. Das können Sie mit ihr daher auch nicht diskutieren. Vergleichbar wäre von Ihnen zu fordern, dass Sie erklären, dass der Himmel grün ist.

    Auch wenn eher der Ansatz gelten sollte, dass nicht ein Denksystem den Menschen bestimmen kann, sondern aus dem Verhalten der Menschen bestimmte verallgemeinerbare Schlussfolgerungen abgeleitet werden können, sind ihre Beiträge insofern interessant, weil sie eine ganz andere Perspektive darstellen und andere Beobachtungsergebnisse liefern. Marx - ohne die Mit-Foristin auf diese Stufe heben zu wollen - war ja auch sehr präzise und wissenschaftlich in seinen Beobachtungen, auch wenn das System, was er daraus ableiten wollte, eher hakte.

  4. Bei einem Gerichtsverfahren sind doch nun einmal von Natur aus beide Ausgänge vorstellbar. Daher ist doch der tatsächliche Ausgang des Verfahrens irrelevant für die Frage ob es für Gerichte, die über demokratische Institutionen entscheiden, nicht auch einer demokratischen Legitimation bedürfen.

    Andersrum finde ich Ihren Ansatz daher sehr viel bedenklicher: Solange in meinem Sinne alles gut gegangen ist besteht kein Änderungsbedarf, selbst wenn das Potenzial besteht, dass es eines Tages furchtbar schief geht. Ich nenne das manchmal auch "Prinzip Atomkraft".

    Antwort auf "Schlampig recherchiert"
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    • tobmat
    • 30. Januar 2014 13:33 Uhr

    "Bei einem Gerichtsverfahren sind doch nun einmal von Natur aus beide Ausgänge vorstellbar. "

    Nein nicht zwangsläufig. Man kann auch vollkommen aussichtslose Verfahren vor Gericht bringen.

    "Daher ist doch der tatsächliche Ausgang des Verfahrens irrelevant für die Frage ob es für Gerichte, die über demokratische Institutionen entscheiden"

    Hat denn das Gericht über eine demokratische Institution entschieden? Davon steht im Artikel nichts.

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