Eisglätte auf Deutschlands Gehwegen Gehst Du noch oder fällst Du schon?
So rutschig wie in diesem Winter waren Gehwege selten, Krankenhäuser sind an der Kapazitätsgrenze. Dabei ist festgelegt, wer räumen müsste. Doch das wird oft ignoriert.
© Sean Gallup / Getty Images

Zumindest hier ist das Eis beseitigt. Eine Schneise wie im Orankesee bei Berlin fehlt allerdings auf vielen Gehwegen
Gehen wie auf Eiern, die Sinne in Alarmbereitschaft. Sieht es da glatt aus? Melden die Fußsohlen nur noch geringe Reibwerte? Fangen die Leute fünf Meter weiter vorn an zu schlittern oder mit den Armen zu rudern?
Alles stakst im Pinguingang über die Straßen. Der Blick ist stur auf den Boden gerichtet, die Arme sind weit abgerichtet zum Balancieren. Würde man mit dem Handy filmen, dann würde derzeit jeder Abendspaziergang genug Material bieten für einen Youtube-Clip, an dem man sicher noch sehr viel Spaß haben könnte. Allerdings erst im Sommer.
Schon seit Wochen liegen die Bürgersteige in vielen deutschen Städten unter Schnee und Eis. Kurzzeitiges Tauwetter machte die Lage richtig prekär: In Berlin zum Beispiel taute der Schnee über Tag ab und fror nachts wieder zu blankem Eis. Das Streugut des Tages verschwand spurlos im Matsch, unter dem Eis lassen sich Sand und Splitt oft noch erkennen. Nur besonders hilfreich sind sie dort nicht. Und wer räumt das jetzt weg?
Rechtlich ist die Lage eindeutig: Die Pflicht zum Streuen und Räumen von Gehwegen liegt bei den Kommunen. Die geben sie allerdings in aller Regel an die Haus- und Grundstücksbesitzer weiter, an deren Eigentum die Bürgersteige grenzen. Das spart Arbeit und schont die kommunalen Finanzen. Und in der Praxis führt es oft zu der paradoxen Situation, dass der Autoverkehr problemlos über griffige Straßen rollt, dass Fußgänger aber zu Rutschpartien gezwungen werden.
Kliniken und Ärzte kommen mit der Behandlung von gestürzten Fußgängern in Norddeutschland nicht mehr nach. In Hamburg mussten am Wochenende mehrere hundert Menschen behandelt werden, zum Teil warteten sie stundenlang darauf, ihre Verletzungen einem Arzt zeigen zu können. In Berlin ist die Lage ähnlich: Gestürzte Patienten füllten die Wartezimmer der Ambulanzen, Ärzte berichten davon, dass drei Mal mehr Knochenbrüche behandelt werden als zu normalen Jahreszeiten.
Gerrit Matthes vom Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) berichtet, über das Wochenende seien etwa 100 Glätteopfer pro Tag eingeliefert worden. Am Benjamin-Franklin-Campus der Charité Berlin wurden ebenfalls mehr als 100 gestürzte Fußgänger behandelt. "Handgelenksbrüche, Sprunggelenksverletzungen, Unterschenkelfrakturen, aber auch Wirbelsäulenverletzungen", nennt Tobias Linder von der Berliner Charité als häufigste Verletzungen, "Operationen müssen teilweise auf die Nacht verschoben werden". "Oft schwerwiegender als normale Gelenksfrakturen", sagt UKB-Kollege Matthes, weil die Fußgänger mit viel Wucht auf dem gefrorenen Untergrund aufschlagen. "Die Leute müssen länger warten. Aber die Menschen sehen ja, was hier los ist."
Lieferdienste für Lebensmittel haben im Moment Konjunktur. Problematisch scheint im ungewöhnlich strengen Winter zu werden, dass der Hausmeister früherer Tage inzwischen ein Auslaufmodell ist. Aufträge für Wartungsarbeiten und Winterdienst werden an externe Unternehmen vergeben, die jedoch angesichts von so viel Frost oft hoffnungslos überfordert sind.
Schließlich müssen Wege morgens ab sieben Uhr geräumt sein und das bis mindestens 20 Uhr auch bleiben, nur bei starkem Schneefall gibt es Ausnahmen. Um das zu schaffen, müssten die Dienstleister pro Grundstück mindestens einen Mitarbeiter vor Ort postieren. Da könnte man auch gleich wieder einen Hausmeister einstellen. Bei vereisten Wegen reicht Streuen übrigens nicht aus: Das Eis muss gebrochen und abgeräumt werden. Nach Angaben des Verkehrsclubs Deutschland VCD müssen mindestens 1,20 Meter Gehweg frei sein.
Wer auf einem glatten Weg stürzt, kann vom fürs Räumen Zuständigen Schadenersatz fordern. Ordnungsämter dürfen Bußgelder bis 10.000 Euro verhängen.
Dass unter der Glätte vor allem diejenigen leiden, die versuchen, sich umweltfreundlich fortzubewegen, beklagt der VCD: Radwege, für die die Kommunen zuständig sind, seien in aller Regel schlecht geräumt. Oft würden Fuß- und Radwege von den Straßendiensten sogar als Ablage für die von der Straße geräumten Schneemassen missbraucht. "Irgendwo müssen sie ja hin", heißt es dazu von der Berliner Stadtreinigung. Für den Abtransport gibt es nicht genug Geld.
Auf noch eins weist der VCD hin: In manchen Städten, Berlin und Köln zum Beispiel, sind die Hauseigentümer auch für die angrenzenden Bushaltestellen zuständig. In Berlin allerdings nur dann, wenn sie kein Radweg vom Gehweg trennt. Sonst muss die Stadtreinigung ran.
In Hamburg hat Anja Hajduk (GAL), Senatorin für Umwelt und Stadtentwicklung, wegen der Glätte bereits zum Krisengipfel geladen. Dem VCD fällt angesichts der Tatsache, dass die Regeln fürs Räumen in vielen Städten flächendeckend ignoriert werden, nur noch ein Tipp ein: glatte Flächen den Ordnungsämtern melden. Und hoffen.
- Datum 08.02.2010 - 18:53 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Straßen begehbar zu halten ist eine Aufgabe der Gemeinschaft. Es ist ein Unding, daß diese Aufgabe an Anwohner abgewälzt werden kann. Warum soll derjenige, der sein Vermögen in ein Haus angelegt hat, morgens um sieben vor dem Weg zur Arbeit auch noch Schnee räumen müssen, während der Aktienbesitzer weiterschlafen darf?
Gemeinschaftliche Aufgaben müssen aus Steuern bezahlt werden. Falls dies zu teuer wird, dann muß ein Räumdienst organisiert werden, der die Arbeit auf alle Einwohner einer Gemeinde verteilt, egal ob sie Grundbesitzer sind oder nicht.
stellen ggf. ein Schild auf: "Eingeschränkter Winterdienst".
Und das wars dann.
Ein Hausbesitzer sollte das auch können.
Oder besser, man sagt dem Fußgänger gleich, dass er sich vorsichtig zu bewegen habe, wenn die Witterung es erfordert. Er muss es sowie, da bei starkem Schneefall, wie schon gesagt, sowieso nicht permanent geräumt werden kann, und bei Blitzeis kommt Streuen sowieso zu spät.
Und wie kann man sich das konstruktiv vorstellen? Man gebe dem Fußgänger griffige Schuhüberzüge o.ä. die ihm auch auf Eis Halt geben. Die Entwicklung einer solchen Gehhilfe zu beschleunigen empfände ich als produktiver als hier wie ein kleines Kind das Ordnungsamt zu bemühen.
Herzlichst Crest
Eigentlich sollte jeder gesunde Mitbürger bis mindestens 60 Jahre in der Lage sein den Winter mit eigener Ausrüstung zu bewältigen. Es kann nun mal glatt sein in dieser Jahreszeit, und einen Hausbesitzer zu verklagen weil man aus Unachtsamkeit stürzt grenzt geradezu an Dekadenz. Hier sollte generell eine andere Regelung gefunden werden.
hi crest,
Schuhspikes, Schuhkrallen, Schuhketten - das gibts doch alles schon! ab 5 Euro...
Eigentlich sollte jeder gesunde Mitbürger bis mindestens 60 Jahre in der Lage sein den Winter mit eigener Ausrüstung zu bewältigen. Es kann nun mal glatt sein in dieser Jahreszeit, und einen Hausbesitzer zu verklagen weil man aus Unachtsamkeit stürzt grenzt geradezu an Dekadenz. Hier sollte generell eine andere Regelung gefunden werden.
hi crest,
Schuhspikes, Schuhkrallen, Schuhketten - das gibts doch alles schon! ab 5 Euro...
aber es gibt kein Salz. Streupficht hin oder her. Erstmalig bin ich Ihrer Meinung @crest.Ich bin schon froh den Weg zum Briefkasten rutschfrei zu haben.
fällt leider flach wg. isnich. Verboten für die private Streuung, aus Gewässerschutzgründen, in den allermeisten Kommunen.
Zulässig sind nur "abstumpfende Mittel" wie Sand, Splitt (schmerzhaft, wenns einen doch hinhaut) oder Katzenstreu (viel Spaß, wenn der Schnee weg ist).
fällt leider flach wg. isnich. Verboten für die private Streuung, aus Gewässerschutzgründen, in den allermeisten Kommunen.
Zulässig sind nur "abstumpfende Mittel" wie Sand, Splitt (schmerzhaft, wenns einen doch hinhaut) oder Katzenstreu (viel Spaß, wenn der Schnee weg ist).
Eigentlich sollte jeder gesunde Mitbürger bis mindestens 60 Jahre in der Lage sein den Winter mit eigener Ausrüstung zu bewältigen. Es kann nun mal glatt sein in dieser Jahreszeit, und einen Hausbesitzer zu verklagen weil man aus Unachtsamkeit stürzt grenzt geradezu an Dekadenz. Hier sollte generell eine andere Regelung gefunden werden.
hi crest,
Schuhspikes, Schuhkrallen, Schuhketten - das gibts doch alles schon! ab 5 Euro...
1. huch es ist winter und es ist glatt, damit konnte ja keiner rechnen...
2. wenn die radwege nicht geräumt sind, nutzt man halt die straße, darf man sogar, mache ich auf nebenstraßen als fußgänger auch, geht prima
Horode schrieb:
"und einen Hausbesitzer zu verklagen weil man aus Unachtsamkeit stürzt grenzt geradezu an Dekadenz"
Unachtsamkeit?
Ach.
Der Aufmerksame hustet wohl das Eis weg, wenn der drüber gehen muss.
Ich glaube einige haben das noch nicht selber ausprobiert in Berlin auf dem Fußweg zu laufen. Dort ist teilweise eine mehrere Zentimeter dicke Eisschicht und selbst junge und sportlich trainierte Menschen haben Schwierigkeiten sich dort zu bewegen, ohne dass man unsanft auf dem Boden landet. Das kann man, meiner Meinung nach, von älteren Personen nicht erwarten. Mit Unachtsamkeit hat das nun wirklich nichts zu tun!
Ich glaube einige haben das noch nicht selber ausprobiert in Berlin auf dem Fußweg zu laufen. Dort ist teilweise eine mehrere Zentimeter dicke Eisschicht und selbst junge und sportlich trainierte Menschen haben Schwierigkeiten sich dort zu bewegen, ohne dass man unsanft auf dem Boden landet. Das kann man, meiner Meinung nach, von älteren Personen nicht erwarten. Mit Unachtsamkeit hat das nun wirklich nichts zu tun!
(viereggtext) Die Berliner Damen zeigen es uns ungeniert: Leg dir ein paar Pfunde mehr zu, dann hälst du die schlimmste Kälte aus. Man fällt auch weicher, wenn mal keiner geräumt hat... Scherz beiseite, die Räumpflicht ist verdammt wichtig, gerade für Schwache, Alte, Gebrechliche. Wenn schon Salznotstand auftreten muss, dann wenigstens mit Split und Sand sichern, das hilft ungemein.
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