Eisglätte auf Deutschlands Gehwegen Gehst Du noch oder fällst Du schon?
Seite 2/2:

Nicht nur streuen, sondern brechen

Schließlich müssen Wege morgens ab sieben Uhr geräumt sein und das bis mindestens 20 Uhr auch bleiben, nur bei starkem Schneefall gibt es Ausnahmen. Um das zu schaffen, müssten die Dienstleister pro Grundstück mindestens einen Mitarbeiter vor Ort postieren. Da könnte man auch gleich wieder einen Hausmeister einstellen. Bei vereisten Wegen reicht Streuen übrigens nicht aus: Das Eis muss gebrochen und abgeräumt werden. Nach Angaben des Verkehrsclubs Deutschland VCD müssen mindestens 1,20 Meter Gehweg frei sein.

Wer auf einem glatten Weg stürzt, kann vom fürs Räumen Zuständigen Schadenersatz fordern. Ordnungsämter dürfen Bußgelder bis 10.000 Euro verhängen.

Dass unter der Glätte vor allem diejenigen leiden, die versuchen, sich umweltfreundlich fortzubewegen, beklagt der VCD: Radwege, für die die Kommunen zuständig sind, seien in aller Regel schlecht geräumt. Oft würden Fuß- und Radwege von den Straßendiensten sogar als Ablage für die von der Straße geräumten Schneemassen missbraucht. "Irgendwo müssen sie ja hin", heißt es dazu von der Berliner Stadtreinigung. Für den Abtransport gibt es nicht genug Geld.

Auf noch eins weist der VCD hin: In manchen Städten, Berlin und Köln zum Beispiel, sind die Hauseigentümer auch für die angrenzenden Bushaltestellen zuständig. In Berlin allerdings nur dann, wenn sie kein Radweg vom Gehweg trennt. Sonst muss die Stadtreinigung ran.

In Hamburg hat Anja Hajduk (GAL), Senatorin für Umwelt und Stadtentwicklung, wegen der Glätte bereits zum Krisengipfel geladen. Dem VCD fällt angesichts der Tatsache, dass die Regeln fürs Räumen in vielen Städten flächendeckend ignoriert werden, nur noch ein Tipp ein: glatte Flächen den Ordnungsämtern melden. Und hoffen.

 
Leser-Kommentare
  1. Straßen begehbar zu halten ist eine Aufgabe der Gemeinschaft. Es ist ein Unding, daß diese Aufgabe an Anwohner abgewälzt werden kann. Warum soll derjenige, der sein Vermögen in ein Haus angelegt hat, morgens um sieben vor dem Weg zur Arbeit auch noch Schnee räumen müssen, während der Aktienbesitzer weiterschlafen darf?
    Gemeinschaftliche Aufgaben müssen aus Steuern bezahlt werden. Falls dies zu teuer wird, dann muß ein Räumdienst organisiert werden, der die Arbeit auf alle Einwohner einer Gemeinde verteilt, egal ob sie Grundbesitzer sind oder nicht.

    • Crest
    • 08.02.2010 um 19:49 Uhr

    stellen ggf. ein Schild auf: "Eingeschränkter Winterdienst".

    Und das wars dann.

    Ein Hausbesitzer sollte das auch können.

    Oder besser, man sagt dem Fußgänger gleich, dass er sich vorsichtig zu bewegen habe, wenn die Witterung es erfordert. Er muss es sowie, da bei starkem Schneefall, wie schon gesagt, sowieso nicht permanent geräumt werden kann, und bei Blitzeis kommt Streuen sowieso zu spät.

    Und wie kann man sich das konstruktiv vorstellen? Man gebe dem Fußgänger griffige Schuhüberzüge o.ä. die ihm auch auf Eis Halt geben. Die Entwicklung einer solchen Gehhilfe zu beschleunigen empfände ich als produktiver als hier wie ein kleines Kind das Ordnungsamt zu bemühen.

    Herzlichst Crest

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Horode
    • 08.02.2010 um 20:34 Uhr

    Eigentlich sollte jeder gesunde Mitbürger bis mindestens 60 Jahre in der Lage sein den Winter mit eigener Ausrüstung zu bewältigen. Es kann nun mal glatt sein in dieser Jahreszeit, und einen Hausbesitzer zu verklagen weil man aus Unachtsamkeit stürzt grenzt geradezu an Dekadenz. Hier sollte generell eine andere Regelung gefunden werden.

    hi crest,
    Schuhspikes, Schuhkrallen, Schuhketten - das gibts doch alles schon! ab 5 Euro...

    • Horode
    • 08.02.2010 um 20:34 Uhr

    Eigentlich sollte jeder gesunde Mitbürger bis mindestens 60 Jahre in der Lage sein den Winter mit eigener Ausrüstung zu bewältigen. Es kann nun mal glatt sein in dieser Jahreszeit, und einen Hausbesitzer zu verklagen weil man aus Unachtsamkeit stürzt grenzt geradezu an Dekadenz. Hier sollte generell eine andere Regelung gefunden werden.

    hi crest,
    Schuhspikes, Schuhkrallen, Schuhketten - das gibts doch alles schon! ab 5 Euro...

  2. aber es gibt kein Salz. Streupficht hin oder her. Erstmalig bin ich Ihrer Meinung @crest.Ich bin schon froh den Weg zum Briefkasten rutschfrei zu haben.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • FZ
    • 09.02.2010 um 11:06 Uhr

    fällt leider flach wg. isnich. Verboten für die private Streuung, aus Gewässerschutzgründen, in den allermeisten Kommunen.

    Zulässig sind nur "abstumpfende Mittel" wie Sand, Splitt (schmerzhaft, wenns einen doch hinhaut) oder Katzenstreu (viel Spaß, wenn der Schnee weg ist).

    • FZ
    • 09.02.2010 um 11:06 Uhr

    fällt leider flach wg. isnich. Verboten für die private Streuung, aus Gewässerschutzgründen, in den allermeisten Kommunen.

    Zulässig sind nur "abstumpfende Mittel" wie Sand, Splitt (schmerzhaft, wenns einen doch hinhaut) oder Katzenstreu (viel Spaß, wenn der Schnee weg ist).

    • Horode
    • 08.02.2010 um 20:34 Uhr

    Eigentlich sollte jeder gesunde Mitbürger bis mindestens 60 Jahre in der Lage sein den Winter mit eigener Ausrüstung zu bewältigen. Es kann nun mal glatt sein in dieser Jahreszeit, und einen Hausbesitzer zu verklagen weil man aus Unachtsamkeit stürzt grenzt geradezu an Dekadenz. Hier sollte generell eine andere Regelung gefunden werden.

    Antwort auf "Die Kommunen"
  3. hi crest,
    Schuhspikes, Schuhkrallen, Schuhketten - das gibts doch alles schon! ab 5 Euro...

    Antwort auf "Die Kommunen"
    • pekka
    • 08.02.2010 um 21:31 Uhr
    6. hmm

    1. huch es ist winter und es ist glatt, damit konnte ja keiner rechnen...
    2. wenn die radwege nicht geräumt sind, nutzt man halt die straße, darf man sogar, mache ich auf nebenstraßen als fußgänger auch, geht prima

    • luccas
    • 08.02.2010 um 21:45 Uhr
    7. Ach.

    Horode schrieb:
    "und einen Hausbesitzer zu verklagen weil man aus Unachtsamkeit stürzt grenzt geradezu an Dekadenz"

    Unachtsamkeit?
    Ach.
    Der Aufmerksame hustet wohl das Eis weg, wenn der drüber gehen muss.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Ich glaube einige haben das noch nicht selber ausprobiert in Berlin auf dem Fußweg zu laufen. Dort ist teilweise eine mehrere Zentimeter dicke Eisschicht und selbst junge und sportlich trainierte Menschen haben Schwierigkeiten sich dort zu bewegen, ohne dass man unsanft auf dem Boden landet. Das kann man, meiner Meinung nach, von älteren Personen nicht erwarten. Mit Unachtsamkeit hat das nun wirklich nichts zu tun!

    Ich glaube einige haben das noch nicht selber ausprobiert in Berlin auf dem Fußweg zu laufen. Dort ist teilweise eine mehrere Zentimeter dicke Eisschicht und selbst junge und sportlich trainierte Menschen haben Schwierigkeiten sich dort zu bewegen, ohne dass man unsanft auf dem Boden landet. Das kann man, meiner Meinung nach, von älteren Personen nicht erwarten. Mit Unachtsamkeit hat das nun wirklich nichts zu tun!

  4. (viereggtext) Die Berliner Damen zeigen es uns ungeniert: Leg dir ein paar Pfunde mehr zu, dann hälst du die schlimmste Kälte aus. Man fällt auch weicher, wenn mal keiner geräumt hat... Scherz beiseite, die Räumpflicht ist verdammt wichtig, gerade für Schwache, Alte, Gebrechliche. Wenn schon Salznotstand auftreten muss, dann wenigstens mit Split und Sand sichern, das hilft ungemein.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service