Autoverkauf Wie werd ich den Gebrauchten los?
Soll das Auto ausgemustert werden, muss man damit nicht zum Händler. Der Privatverkauf bringt Geld und ist nicht schwer – wenn man ein paar Tipps beherzigt.
Der neue Wagen ist bestellt oder ein neuer Gebrauchtwagen angeschafft. Jetzt muss nur noch der alte Wagen weg. Die grundlegende Frage dabei: Wie bekommt man am meisten Geld dafür?
Im seltensten Fall ist es klug, sich an einen der Händler zu wenden, die vor allem bei älteren Fahrzeugen häufig ihre kleinen Kärtchen hinter die Scheibenwischer klemmen – selbst wenn darauf Versprechungen à la "Zahle Höchstpreise in bar" zu lesen sind.
"Man kann nicht generell sagen, dass diese fliegenden Händler unseriös sind", sagt Silvia Schattenkirchner, Juristin beim ADAC in München. "Aber sie drücken extrem den Preis. Interessant sind solche Händler nur, wenn man sein Auto unbedingt schnell loswerden möchte." Grundsätzlich sollte man – bevor man seinen Wagen zum Verkauf anbietet – den realistischen Wert ermitteln. Das gilt insbesondere für den, der sich an solche Händler wendet. Denn diese versuchen oft, den Preis zu drücken, indem sie bei der Besichtigung angebliche Mängel entdecken.
Realistischen Wert ermitteln
Um herauszufinden, wie viel der Wagen noch wert ist, kann man zunächst Angebote für das entsprechende Modell in Automobilbörsen im Internet und in der Tageszeitung zu Rate ziehen. Norbert Hartmann vom Auto Club Europa (ACE) empfiehlt auch einen Blick in die DAT-Liste , die von der Deutschen Automobil Treuhand erstellt wird. Hilfreich ist auch die bekannte Schwacke-Liste . Darüber hinaus kann man den Wert auch von neutraler Stelle feststellen lassen. Das bieten TÜV und Dekra an, aber auch die Prüfzentren des ADAC. Nach dem Check bekommen Sie ein Zertifikat, das beim Autoverkauf weiterhilft.
Werden Mängel festgestellt, sollten sie behoben werden, rät Hartmann. Auch die eventuell bald fällige Hauptuntersuchung sollte man machen lassen, ehe man den Wagen anbietet, denn das bringt Geld. Dass der Verkäufer zuvor den Öl- und Wasserstand prüft, die Beleuchtung testet und den Luftdruck in den Reifen kontrolliert, sollte selbstverständlich sein.
Auch die Optik kann den Verkaufswert steigern, was mancher Privatverkäufer unterschätzt. Sieht das Auto gepflegt aus und ist der Lack poliert, schließen viele daraus, dass sich der Besitzer auch sonst gut um seinen Wagen gekümmert hat. Deshalb: Reinigen Sie den Wagen gründlich innen und außen, damit der Käufer nicht schon beim ersten Blick dankend ablehnt, sagt Hartmann. Eventuell sollte man auch eine Motorwäsche durchführen lassen.
Anzeige schalten
Wer sein Auto verkaufen will, gibt dafür üblicherweise eine Anzeige auf oder stellt sein Angebot im Internet in eine der existierenden Automobilbörsen. Wichtig ist, den Wagen ehrlich zu beschreiben. Interessenten, die zur Besichtigung kommen und erst dann offensichtliche Mängel erfahren, reagieren verärgert. Aber Achtung: Übliche Abnutzungsspuren sind keine Mängel, die Sie nennen müssen. Problematisch ist allerdings bisweilen die Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß. Dazu hat der ADAC eine Liste mit Gerichtsurteilen zusammengestellt, die eine Einschätzung ermöglicht.
Es ist nicht verkehrt, sein Auto anzupreisen und alle Extras zu erwähnen, die der potenzielle Käufer dazubekommt. Aussagen wie "Wagen hundertprozentig in Ordnung" sollte man im Anzeigentext aber vermeiden – schon das könnte eine Garantiezusage sein, die am Ende womöglich teuer wird. Das gilt erst recht für solche Formulierungen im Kaufvertrag. Denn stimmt diese Aussage nicht, haftet der Verkäufer.
Die Anzeige für einen Privatverkauf lockt oft aber nicht nur ehrliche Interessenten an. ADAC-Juristin Schattenkirchner rät etwa davon ab, kostenpflichtige Dienstleistungen von "Verkaufshelfern" anzunehmen: "Da wird beispielsweise angeboten, das Auto in eine Datenbank einzupflegen. Aber meistens bringt das nichts." In diesem Fall gibt man unnötig Geld aus – noch schlimmer ist es aber, wenn man auf echte Betrüger hereinfällt. Auf der Hut sollte man vor allem dann sein, wenn Kaufinteressenten sofort den Preis akzeptieren und den Wagen gar nicht sehen wollen. Auf welche Tricks man nicht hereinfallen sollte, hat die Initiative "Sicherer Autokauf im Internet" auf ihrer Website zusammengestellt.
Besichtigung
Ist ein Besichtigungstermin vereinbart, sollte der Verkäufer einen Freund oder Verwandten als Zeugen hinzubitten. Setzen Sie sich beim Preis eine Untergrenze und lassen Sie sich auch von Sprüchen wie "Jetzt sind wir extra eine weite Strecke zu Ihnen gefahren" nicht unter Druck setzen, zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen.
Auch bei der Besichtigung gilt: Verschweigen Sie keine Mängel. Um dem potenziellen Käufer die Entscheidung zu erleichtern, sollte man alle notwendigen Unterlagen bereithalten. Dazu gehören laut ACE-Experte Hartmann die Zulassungsbescheinigung, das Scheck- beziehungsweise Wartungsheft, Belege über Ein- und Umbauten oder Reparaturen sowie die Bedienungsanleitung.
Vor einer Probefahrt sollte man sich den gültigen Führerschein und Ausweis des Käufers zeigen lassen. Der Verkäufer sollte darauf bestehen, mitzufahren. Manche händigen den Wagen einem Kaufinteressenten auch gegen Übergabe des Personalausweises aus, doch das kann riskant sein: Womöglich ist das Dokument gefälscht, und der Betrüger macht sich mit dem Wagen aus dem Staub. Darum sollte bei Probefahrten der Fahrzeugbrief auf keinen Fall im Wagen liegen.
Doch was ist, wenn während der Probefahrt ein Unfall passiert? Hier springt zwar die Versicherung des Halters ein, doch häufig ist in der Police eine Selbstbeteiligung in gewisser Höhe vereinbart. Deshalb hält es ADAC-Juristin Schattenkirchner für hilfreich, vor der Probefahrt zu klären, wer im Schadenfall die Selbstbeteiligung trägt.
Mängel und Vertragsabschluss
Sind sich beide Seiten handelseinig geworden, sollte ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, in dem am besten eventuelle Mängel festgehalten werden – dann kann der Käufer später nicht behaupten, diese Mängel nicht gekannt zu haben. Unabdingbar im Vertrag ist bei Verkäufen von Privat an Privat ein Sachmängelhaftungsausschluss. Fehlt die Klausel, haftet auch ein privater Verkäufer für jeden Mangel, der bei der Übergabe vorhanden war. Die Automobilclubs bieten Musterformulare an, die eine wasserdichte Klausel enthalten. Denn eine Formulierung wie "gekauft wie besichtigt" hält vor Gericht womöglich nicht als Haftungsausschluss stand.
Allerdings entbindet auch die juristisch korrekte Klausel den Verkäufer nicht von der Haftung bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Hierzu gehören insbesondere solche wesentlichen Mängel, auf die der Verkäufer ungefragt hinweisen muss, etwa, dass der Wagen ein Unfallauto ist. Die Klausel hilft zudem nicht weiter, wenn Sie als Verkäufer explizite Garantiezusagen im Vertrag gemacht haben.
Übergabe
Der Verkäufer sollte unbedingt auf Barzahlung bestehen. Auf keinen Fall sollte man das Fahrzeug mit den Papieren gegen die Zusage einer umgehenden Überweisung übergeben. Auch Schecks könnten womöglich nicht gedeckt sein. "Wer auf Nummer Sicher gehen will, vereinbart die Geldübergabe bei seiner Bank – dann kann man dort das Geld sofort auf seine Echtheit prüfen", sagt Schattenkirchner.
Anschließend sind umgehend die Kfz-Zulassungsstelle und die Versicherung über den Verkauf zu informieren. "Notieren Sie möglichst die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag – wird der Wagen zum Beispiel schon kurz danach geblitzt, können Sie nachweisen, dass er zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr Ihnen gehörte", rät die ADAC-Expertin.
Übrigens: Freiberufler, ein selbstständiger Handwerker oder Rechtsanwälte, die ihr gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkaufen wollen, sind keine Privatverkäufer, sondern werden juristisch genauso behandelt wie ein Gebrauchtwagenhändler. Sie dürfen die Sachmängelhaftung nicht mit der erwähnten Klausel ausschließen, zumindest bei einem Verkauf an eine Privatperson.
- Datum 06.09.2010 - 10:21 Uhr
- Seite 1 | 2 | 3 | Auf mehreren Seiten lesen
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 2
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:








Naja ich weiss nicht. Würde mir als Käufer ein Gebrauchtwagen angeboten werden der eine Motorwäsche hinter sich hat würden bei mir sämtliche Alarmglocken läuten.
Wichtiger wären die Hinweise darauf gewesen, dass alle Serviceleistungen geprüft und ggfs nachgeholt werden (die komischen Zettelchen im Motorraum). Auch das Scheckheft muss zur Hand sein, selbst wenn Eintragungen fehlen.
Ansonsten ist ein solcher Gebrauchter nur unter grossen Preisabschlägen zu verkaufen.
So gesehen haben Sie einen falschen Tipp und zwei fehlende Tipps in ihrer Liste die im realen Verkäuferleben bares Geld kosten würden.
Das Scheckheft habt ihr aufgeführt. Sorry dafür.
Trotzdem der Hinweis auf Serviceleistungen(Klimaanlage, Zahnriemen, etc.) fehlt, das sollte der Verkäufer auf jeden Fall prüfen.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren