Fernbusverkehr Bahn verliert Rechtsstreit gegen Mini-Konkurrenz

Die Deutsche Bahn wollte verhindern, dass drei Studenten weiterhin ihre Bus-Mitfahrzentrale DeinBus betreiben. Das Frankfurter Landgericht wies die Klage jetzt zurück.

Christian Janisch, Alexander Kuhr und Ingo Mayr-Koch jubeln: Sie haben mit ihrem Drei-Mann-Startup die Deutsche Bahn besiegt – zumindest in erster Instanz. Der Staatskonzern wollte verhindern, dass die Studenten weiterhin ihre Bus-Mitfahrzentrale DeinBus betreiben. Eine entsprechende Unterlassungsklage wies das Frankfurter Landgericht aber am Mittwoch ab.

"Jetzt geben wir richtig Gas", sagte Christian Janisch nach der Urteilsverkündung. Es hätte ihn auch gewundert, wenn das Gericht die Unterlassungsklage zugelassen hätte. "Damals haben wir die Idee monatelang diskutiert, auch mit Anwälten." Schließlich genehmigte das Landratsamt Bodenseekreis die Fahrten von DeinBus als Gelegenheitsverkehr. Die Behörde stufte das Angebot als Mietomnibus-Service ein.

Die Deutsche Bahn argumentierte dagegen, die Fernbusse rollten als Linienverkehr über die Autobahnen. Und auf denen hat die DB, Personenbeförderungsgesetz sei Dank, ein Quasi-Monopol. Noch in diesem Jahr soll der Fernbusverkehr jedoch teilweise liberalisiert werden, so plant es die schwarz-gelbe Bundesregierung.

DeinBus

Ende 2009 gründeten drei Studenten das Unternehmen Yourbus GmbH. Über die Internetseite DeinBus.de kann man sich als Interessent für eine Busfahrt anmelden. Die findet nur statt, wenn mindestens 20 Passagiere zusammenkommen. DeinBus organisiert dann Reisebus und Fahrer. Findet eine Fahrt, für die man sich angemeldet hat, nicht statt, werden die Interessenten sieben Tage vor dem Reisetermin informiert und die Anmeldung storniert.

Liberalisierung des Fernbusverkehrs

Die Bundesregierung will den Markt für Fernbuslinienverkehr teilweise öffnen. Ein entsprechender Referentenentwurf wird gerade abgestimmt und soll noch dieses Jahr verabschiedet werden. Ab 2012 könnte dann mit dem Ausbau des Fernlinienbusnetzes begonnen werden. Laut Personenbeförderungsgesetz muss bislang jede Fernbuslinie genehmigt werden. Bedient die Deutsche Bahn oder ein anderes Unternehmen dieselbe Strecke und verbessert die neue Linie das Angebot nicht "wesentlich", kann die Genehmigung versagt werden. Zukünftig sollen unter anderem aber auch solche "Parallelverkehre" erlaubt sein.

Zwölf bis 20 Busfahrten vermittelt DeinBus in der Woche – und transportiert so einige Hundert Passagiere im Monat. Auch wenn Janisch von stetig steigender Nachfrage berichtet, ist DeinBus für die DB noch keine ernsthafte Konkurrenz. Denn die ist der größte Anbieter im deutschen Busverkehr und beförderte 2009 circa 748 Millionen Fahrgäste. Umso erstaunter waren Janisch und seine Kollegen, als im November die Unterlassungsklage der Bahn im Briefkasten lag. Die Klage hat gezeigt, "dass unsere Idee gar nicht so schlecht sein kann", sagte Janisch nach der Urteilsverkündung. Der DB ging es in dem Verfahren um Rechtssicherheit, sagte ein Sprecher: "Wir wollten für die gesamte Branche geklärt haben, was Gelegenheitsverkehr ist und was nicht".

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Ob der Rechtsstreit weitergeht, ist noch unklar. Die DB wollte sich dazu nicht äußern. "Wir werden zunächst die schriftliche Begründung des Urteils genau lesen", so der Konzernsprecher. Erst danach könne man Genaueres sagen. "Wir hoffen nicht, dass da noch etwas kommt", sagte DeinBus-Gründer Janisch, "Angst haben wir auf jeden Fall nicht".

 
Leser-Kommentare
  1. 1. Schade

    Aufreger wie Sarrazin werden von hunderten kommentiert, eine solche interessante Sache, über die sich zu streiten wirklich lohnt, nicht.
    Beschäftigen sich so wengige Menschen mit Lösungen unserer Probleme? Oder gibt es Lobbyisten, die mit Auftragskommentaren von den wichtigen Themen ablenken wollen?

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