Elektromobilität: Nicht jedes Pedelec ist ein Fahrrad
Fahrer von Elektrorädern sind verunsichert: Besteht Helmpflicht, darf man auf dem Radweg fahren? Das hängt davon ab, ob das Zweirad rechtlich noch als Fahrrad durchgeht.
Der Absatz von Fahrrädern mit Elektromotor wächst kräftig, im vergangenen Jahr wurden hierzulande rund 310.000 Stück verkauft. Allerdings fährt die große Mehrheit noch mit reiner Muskelkraft. So mancher reagiert bisweilen überrascht, wenn er von einem Elektrofahrrad überholt wird. Erst Recht auf einem Radweg. Und auch die Fahrer selbst haben Fragen. Darf man mit einem Pedelec überhaupt hier fahren? Besteht Helmpflicht?
Die Antworten sind nicht ganz eindeutig. Denn zunächst muss geklärt werden, ob das Zweirad noch ein Fahrrad ist. Grundsätzlich haben Elektrofahrräder entweder in der Vorderrad- beziehungsweise Hinterradnabe oder im Tretlager einen mit Strom betriebenen Motor. Doch entscheidend ist die Bauart – und hier gehen die Begriffe teils wild durcheinander: Die einen sprechen von E-Bikes, wenn sie generell Fahrräder mit Elektromotor meinen. Andere gebrauchen diese Bezeichnung, wie hier im Artikel, als Bezeichnung für ganz bestimmte Räder mit Motor. Dann liest man oft auch von sogenannten S-Pedelecs, die offenkundig etwas anderes sind als Pedelecs.
Als Fahrrad im eigentlichen Sinne gilt nur das Pedelec. Sein Elektromotor hat eine Leistung von maximal 250 Watt und unterstützt den Fahrer, wenn dieser auch selbst Muskelkraft aufwendet. Zudem hilft der Motor lediglich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h mit. Wer schneller fahren will, muss in die Pedale treten. Mit einem solchen Fahrrad darf man ausgeschilderte Radwege benutzen und auch helmfrei fahren. Experten raten aber dazu, den Kopf zu schützen. Pedelecs haben auch kein Versicherungskennzeichen, außerdem gibt es keine Altersbeschränkung.
Diese Regeln gelten auch für Pedelecs mit Anfahr- oder Schiebehilfe – mit einer Ausnahme: Da die Anfahrhilfe dem Zweirad auch ohne Tritt in die Pedale einen Schub von bis zu 6 km/h gibt, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Fahrer, die nach dem 1. April 1965 geboren wurden, eine Prüfbescheinigung für Mofas haben müssen. Die ist ab einem Alter von 15 Jahren zu bekommen, im Führerschein der Klasse B (Pkw) ist sie integriert. Ansonsten sind diese Räder mit Anfahrhilfe mit den Pedelecs identisch: Ihr maximal 250 Watt starker Motor hilft bis zu 25 km/h mit, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.
Diskussion um Helmpflicht
Stärker ist dagegen das Triebwerk der schnellen Pedelecs, oft nur kurz S-Pedelecs genannt. Ihr Motor darf bis zu 500 Watt haben, er unterstützt den tretenden Radfahrer bis zu einem Tempo von 45 km/h. Daher ist ein S-Pedelec für den Gesetzgeber gar kein Fahrrad mehr, sondern ein Kleinkraftrad, also ein Leichtmofa. Die Folge: Der Hersteller benötigt eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg, der Besitzer muss sein Gefährt versichern und erhält dann ein Versicherungskennzeichen. Zudem schreibt der Gesetzgeber die Mofa-Prüfbescheinigung für Fahrer vor, die nach dem 1. April 1965 geboren sind.
Widersprüchliche Informationen erhält man allerdings, wenn man nach der Helmpflicht für S-Pedelecs fragt. Fragt man beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) oder dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), erhält man zur Antwort: Eine Helmpflicht bestehe für diese Radkategorie nicht, auch wenn dazu geraten wird. Im Bundesverkehrsministerium werde aber über einen Tragezwang nachgedacht.
Dieser Darstellung widerspricht das Ministerium ausdrücklich: Ein schnelles Pedelec mit Motorunterstützung bis 45 km/h sei ganz eindeutig eine Art Mofa, sagt ein Sprecher. Also müsse ein Helm auf den Kopf – und zwar kein normaler Fahrradhelm. Solche seien für S-Pedelecs nicht ausreichend, es müsse ein Kopfschutz sein, wie ihn etwa Vespa-Fahrer tragen. Sonst verstoße der Pedelec-Nutzer gegen Paragraf 21a der Straßenverkehrsordnung.







Das Equipment ist für jede Tour oder Gebrauch des Fahrrades anders. Doch eines sollte alle Radfahrer tun: Einen Fahrradhelm tragen. Das Tragen eines Helmes ist die wirksame Schutzmaßnahme, die Sie beim Radfahren vor schweren Kopfverletzungen und vielleicht auch Ihr Leben retten kann.
Verzichten Sie auf keinen Fall auf einen Fahrradhelm. Egal ob Sie Brötchen einkaufen fahren, oder eine schnelle Runde am Feierabend. Sie müssen ja nicht mal selbst Schuld haben. Ihr Kopf ist derart empfindlich, dass ein scheinbar harmloser Unfall zu gefährlichen Schädelknochen- und Gehirnverletzungen führen kann.
Die Wahrscheinlichkeiten bei einem kleinen Sturz mit dem Kopf auf das Pflaster oder einen spitzen Stein zu fallen sind und mit einer Gehirnblutung im Krankenhaus zu landen sind sehr hoch. Ihr Kopf mit all seinem Gedächtnis, seiner Leistungsfähigkeit und seiner Intelligenz ist einzigartig und leicht verletzbar.
Grundvoraussetzung für einen wirkungsvollen Schutz ist die Verwendung des richtigen Helmes. Trekking und Cityhelme bieten im Alltagseinsatz und für Wochenendfahrer ausreichend Schutz bei Unfällen. Die heutigen Helme zeichnen sich durch einen hohen Tragekomfort und eine Leichtigkeit aus.
Und sogar preiswerte Fahrradhelme bieten einen guten Schutz. Das hat ein Test des Automobilclubs ADAC im April 2009 gezeigt. Ein Modell für 20 Euro schnitt dabei genauso gut ab, wie die weitaus kostspieligere Konkurrenz.
Ihr Dr. Ralf Hettich
Wie so oft leider immer ein wenig Spott und Häme im Spiel.
Wie bereits geschrieben: Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit einem Akku, den man zuschalten kann, baber nicht muss. getrampelt werden muss trotzdem!
Warum diese junge Dame mit einem Pedelec fährt?
- Weil es ein freies Land ist und Sie tun kann was Sie will
- Weil Sie das nötige Kleingeld hat
- Weil es Ihr Spaß macht
- Weil Sie vielleicht bereits im jungen Alter gesundheitliche Probleme hat; das gibt es nämlich auch
- Weil Sie, wenn Sie auf dem Weg zu Arbeit wäre, dort nicht ganz so geschwitzt ankommt als mit dem normalen Bike
- Weil Sie mit dem Akkumotor einen erheblichen grösseren Radius hat
- Weil Sie mit Akku auf einen enorme Zeitersparnis hat, wenn Sie diesen dazuschaltet und trotzdem tüchtig tritt dabei; hierbei sollte Sie aber die Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten:-)
- Weil Sie ein dickes Fell hat und sich trotz der "Oma"-Sprüche auf's Pedelec setzt
und:
- Und weil es Ihr einen Riesenspaß macht, die Herren der Radwege - Rennradler, Mountainbiker sowie verbissene, sportliche Herren im fortgeschrittenen Alter (mit oder ohne nacktem Oberkörper) - zu necken, insbesondere wenn diese nicht auf den ersten Blick merken, das Sie ein Wettrennen mit einem Pedelec fahren...
Aber mal Gegenspott beiseite:
Jeder Radler, der mit normalen Rad oder mit Pedelec (Akku die ganze Zeit an oder nur dort wo man Ihn braucht) unterwegs ist, ist ein Autofahrer weniger, und nur das zählt!!!!!
"darf man auf dem Radweg fahren?"
Die Frage ist vollkommen falsch gestellt: Man "muss" auf dem Radweg fahren (falls dieser ein Blauschild hat). Muss man dies nun nicht mehr (eben weil man nicht darf) dann ist das ein ungemeiner Vorteil weil die meisten innerstädtischen Radwege (auf Gehwegen) eine Katastrophe sind die das Vorankommen aktiv behindern (Baumwurzeln, Schlaglochpisten, Fußgänger, Hunde, Ausfahrten) und wesentlich gefährlicher sind (bei jeder Querstraße durch rechtsabbiegende Autos gefährdet, im Kreisverkehr Vorfahrt achten anstatt sie zu haben, ...) als wäre man zusammen mit den anderen Verkehrsteilnehmern auf der Straße.
(Ich begrüße Fahrradwege parallel zu Straßen außerorts, diese erhöhen die Sicherheit und erleichtern das Vorankommen sowie Fahrradstreifen AUF der Straße OHNE Blausschild)
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