StraßenverkehrSchwarz-Gelb will Blitzerwarner zulassen

Navigationsgeräte oder Mobiltelefone können Autofahrer vor Blitzer warnen, dürfen es bislang aber nicht. Dieses Verbot wollen Politiker aus Union und FDP nun aufheben.

Eine Blitzanlage an der Autobahn 2 bei Helmstedt

Eine Blitzanlage an der Autobahn 2 bei Helmstedt

Verkehrspolitiker von Union und FDP wollen einem Zeitungsbericht zufolge das Verbot von Blitzerwarngeräten teilweise kippen. Navigationssysteme oder Handysoftware soll künftig verraten dürfen, wo Autofahrer mit einem Blitzer rechnen müssen, berichtete die Saarbrücker Zeitung. Einen entsprechenden Antrag wolle die Union in den Bundestag einbringen.

In dem Entwurf dafür heißt es nach Angaben der Zeitung, Navigationsgeräte sollten künftig in einer Zone "von etwa 500 Metern" vor Blitzanlagen warnen dürfen. "Damit wird der jeweilige Bereich, in dem der Fahrzeugführer besonders vorsichtig fährt, erweitert", wird daraus zitiert. In Deutschland gibt es schätzungsweise rund 3.800 fest installierte Blitzer.

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"Wir wollen zwischen Verkehrssicherheit und Abzocke eine Grenze ziehen", sagte der Verkehrsexperte der Fraktion, Thomas Jarzombek (CDU). Sogenannte Starenkästen – Boxen mit Blitzautomaten – seien an Unfallschwerpunkten installiert. "Da ist es sinnvoll, wenn möglichst viele Menschen, auch Ortsunkundige, auf diese Gefahrenstelle hingewiesen werden."

Das Verbot

Was immer mehr Autofahrer nutzen, ist eigentlich verboten: Wer im Navi oder in der Smartphone-Navigations-App sich vor Blitzern warnen lässt, macht sich strafbar – und das nicht nur in Deutschland. Wird man hierzulande erwischt, droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie vier Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Juristen gehen davon aus, dass die Polizei auch Speichermedien einziehen und vernichten darf, auf denen sich die Blitzerinformationen befinden – im Extremfall also das ganze Smartphone.

Der StVO-Paragraf

Laut Straßenverkehrsordnung ist verboten, "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Der Gesetzgeber begründete die 2001 beschlossene Regelung so: "Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen (also Navigationsgeräte; d. Red.) die automatisierte und ortsbezogene Warnungen abgeben."


FDP-Experte Oliver Luksic sagte, das strikte Verbot von Radarwarnern in Navigationsgeräten sei nicht mehr zeitgemäß. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) müsse bei der Flensburg-Punktereform die Regelung "auf den Prüfstand stellen". Nach Angaben der Zeitung soll dafür die Straßenverkehrsordnung geändert werden.

Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte die Überlegungen. Es werde immer Unfallschwerpunkte geben, an denen geblitzt werden müsse, "und die sollten aus meiner Sicht auch nicht angekündigt werden", sagte der Vorsitzende Bernhard Witthaut im ZDF-Morgenmagazin. Außerdem seien Radarkontrollen bei Anwohnern sowieso bekannt, wenn sie oft auf der gleichen Strecke unterwegs seien.
 

 
Leserkommentare
  1. Wurde mal wieder ein Verkehrsminister erwischt?

    Älteres Beispiel:
    "Stolze 109 kmh/h hatte Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) im November im Mescheder Ortsteil Olpe auf dem Tacho, erlaubt war 50 km/h. Zwei Monate Führerschein-Entzug und ein Bußgeld in dreistelliger Höhe sind die Quittung."

    http://www.topnews.de/ver...

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    • orca62
    • 19.09.2012 um 11:39 Uhr

    fährt halt der Chauffeur den der doofe Steuerzahler zahlt.

    • orca62
    • 19.09.2012 um 11:39 Uhr

    fährt halt der Chauffeur den der doofe Steuerzahler zahlt.

  2. Wer zu schnell fährt und sich dann über Abzocke beschwert sollte meiner Meinung nach nochmal genauer nachdenken. Wenn man sich einfach an alle Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, wird man nicht geblitzt, so einfach ist das.

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    ... innerorts 57 km/h fahren muss - etwa bei einem Überholvorgang, der rasch absolviert werden sollte. In manchen Ländern, in denen Blitzer mit horrenden Bußgeldern drohen, ist das Autofahren nur noch Stress, weil man ständig auf den Tacho und viel weniger auf die Straßen schaut. Weniger Verkehrstote haben die übrigens auch nicht.

    ... innerorts 57 km/h fahren muss - etwa bei einem Überholvorgang, der rasch absolviert werden sollte. In manchen Ländern, in denen Blitzer mit horrenden Bußgeldern drohen, ist das Autofahren nur noch Stress, weil man ständig auf den Tacho und viel weniger auf die Straßen schaut. Weniger Verkehrstote haben die übrigens auch nicht.

  3. anderes lässt sich dieser Vorstoß zur Legalisierung Blitzwarnfunktion von Navis etc. nicht erklären.

    Vorneweg prescht wahrscheinlich Mister Ramsauer, der regelmäßig und öffentlich gerne über sogeannte Kampfradler fabuliert, aber die armen, von Radarfallen gebeutelten Raser im Auto lieber "schützen" will.

    Wer vorschriftsmäßig fährt braucht keine Angst vor Radarkontrollen und saftigen Strafen oder gar Fahrverbot zu haben.

    Radarwarner brauchen folglich nur die Leute, die gerne und oft rasen. Ein klares nein zu diesem überflüssigen und populistischen Vorstoß von schwarz-gelb, es sind ja bald Bundestagswahlen....

    Je mehr Raser erwischt und bestraft oder sogar zeitweise aus dem Verkehr gezogen werden, um so besser !

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    Dann sollte man aber auch die vielen Autofahrer aus dem Verkehr ziehen,die nicht fahren können,die die "Schilderfluten" nicht verarbeiten können und in vielen anderen Situationen völlig überfordert sind - die wenigsten davon sind "Raser".
    Meglio benzina nell'sangue che niente nell'cervello!(Besser Benzin im Blut als nichts im Hirn)

    Dann sollte man aber auch die vielen Autofahrer aus dem Verkehr ziehen,die nicht fahren können,die die "Schilderfluten" nicht verarbeiten können und in vielen anderen Situationen völlig überfordert sind - die wenigsten davon sind "Raser".
    Meglio benzina nell'sangue che niente nell'cervello!(Besser Benzin im Blut als nichts im Hirn)

    • FloH48
    • 19.09.2012 um 10:42 Uhr

    Man lässt das Verbot bestehen und verzichtet andererseits auf Blitzer, die 5m hinter Ortseingangsschildern stehen und vergleichbare Schikanen.

    7 Leserempfehlungen
  4. Mir ist nicht bekannt, daß Geschwindigkeitsbegrenzungen nur zu bestimmten Tageszeiten oder an Unfallschwerpunkten bzw. sonstigen neuralgischen Stellen gelten.
    Dort, wo eine maximal zuläsiige Höchstgeschwindigkeit gilt, muß ich als Autofahrer jederzeit (Tag und Nacht)damit rechnen, daß deren Einhaltung gelegentlich kontrolliert wird. Werde ich, egal wo und wann, bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt, heißt es "Zahlen und fröhlich sein".
    Dieses ganze "Abzocke-Gejammer" verstehe ich nicht einmal im Ansatz.

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    Wie wär's mit Augen offen halten und nicht zahlen ?
    Allora?

    Sie bekennen, das "Abzocke-Gejammer nicht einmal im Ansatz" zu verstehen.

    Zugrunde liegen zwei Weltsichten: die obrigkeitshörige (die Sie offenbar verinnerlicht haben, sonst hätten Sie die Verständnisprobleme nicht) und die individualistisch-freiheitliche.

    Nach der obrigkeitshörigen Weltsicht tue ich das, was andere für mich entschieden haben, egal ob sinnvoll oder blödsinnig, angemessen oder überzogen, aus lauteren oder unlauteren Motiven. Ich mache mich sozusagen zum Fahrroboter, schaue nach Blechschildern und setze den eigenen Verstand auf Sparflamme.

    Nach der freiheitlichen Weltsicht gelten Regeln nur insoweit sie sinnvoll, angemessen und aus lauteren Motiven erlassen wurden. Wenn die Regeln diesen Kriterien nicht standhalten (das eigene Gewissen ist der Maßstab), sind sie ein sträflicher Eingriff in meine Freiheit und sind zu ignorieren.
    Werden sie dennoch gewaltsam durchgesetzt, wird dies als Abzocke empfunden.

    In der Praxis haben die Ordnungshüter durchaus Verständnis für die freiheitliche Weltsicht und kontrollieren meist wirklich nur dort, wo die Regeln sinnvoll und angemessen sind. Sonst wäre der Straßenverkehr ja nicht auszuhalten (insbesondere auch für Radfahrer und Fußgänger).

    Wieder mal die "Freiheit" als ideologischen Kampfbegriff missbrauchen.

    Nach Ihrer Logik könnte ich auch meinen lärmigen Nachbarn übern Haufen schießen, weil er halt mal WIRKLICH nervig ist, und der Staat zu untätig, dass ist echt unangemessen - da muss ich zur Selbstjustiz greifen, und hab dann auch kein schlechtes Gewissen, so eine Landplage von Nachbar.

    Ist natürlich Unsinn - ebenso, wie alle diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten, als "obrigkeitshörige Roboter mit Verstand auf Sparflamme" zu diffamieren, um hier für eine Verliererposition (Freiheit für Raser) in die Offensive zu kommen.

    Meine Freiheit hört da auf, wo ich in die Freiheit anderer eingreife. Dass Gemeinden oder Landkreise selbst festlegen, wo sie auf ihrem eigenen Boden zum Schutz der Ruhe, der Umwelt oder spielender Kinder das Tempo begrenzen, muss ich hinnehmen, wenn ich ihren Grund überquere. Dass der Bund zum Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern (z.B. mit kleinerem Fahrzeug) auf seinen Autobahnen gefährliche Stellen ebenso regelt, auch. Selbst in meiner Heimatstadt muss ich wohl akzeptieren, dass die Anwohner mancher Viertel einfach mal keine Lust auf laute Motoren und riskante Manöver in ihren Seitenstraßen haben und deswegen 30er-Zonen bei der Stadtverwaltung beantragen.

    Dies alles schützt die Freiheit der Anwohner und der anderen Verkehrsteilnehmer, damit sie nicht ständig Rasern ausweichen müssen.

    Warum steht Ihr Freiheitsbedürfnis über dem derer, die sich an die Gesetze halten?

    Wie wär's mit Augen offen halten und nicht zahlen ?
    Allora?

    Sie bekennen, das "Abzocke-Gejammer nicht einmal im Ansatz" zu verstehen.

    Zugrunde liegen zwei Weltsichten: die obrigkeitshörige (die Sie offenbar verinnerlicht haben, sonst hätten Sie die Verständnisprobleme nicht) und die individualistisch-freiheitliche.

    Nach der obrigkeitshörigen Weltsicht tue ich das, was andere für mich entschieden haben, egal ob sinnvoll oder blödsinnig, angemessen oder überzogen, aus lauteren oder unlauteren Motiven. Ich mache mich sozusagen zum Fahrroboter, schaue nach Blechschildern und setze den eigenen Verstand auf Sparflamme.

    Nach der freiheitlichen Weltsicht gelten Regeln nur insoweit sie sinnvoll, angemessen und aus lauteren Motiven erlassen wurden. Wenn die Regeln diesen Kriterien nicht standhalten (das eigene Gewissen ist der Maßstab), sind sie ein sträflicher Eingriff in meine Freiheit und sind zu ignorieren.
    Werden sie dennoch gewaltsam durchgesetzt, wird dies als Abzocke empfunden.

    In der Praxis haben die Ordnungshüter durchaus Verständnis für die freiheitliche Weltsicht und kontrollieren meist wirklich nur dort, wo die Regeln sinnvoll und angemessen sind. Sonst wäre der Straßenverkehr ja nicht auszuhalten (insbesondere auch für Radfahrer und Fußgänger).

    Wieder mal die "Freiheit" als ideologischen Kampfbegriff missbrauchen.

    Nach Ihrer Logik könnte ich auch meinen lärmigen Nachbarn übern Haufen schießen, weil er halt mal WIRKLICH nervig ist, und der Staat zu untätig, dass ist echt unangemessen - da muss ich zur Selbstjustiz greifen, und hab dann auch kein schlechtes Gewissen, so eine Landplage von Nachbar.

    Ist natürlich Unsinn - ebenso, wie alle diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten, als "obrigkeitshörige Roboter mit Verstand auf Sparflamme" zu diffamieren, um hier für eine Verliererposition (Freiheit für Raser) in die Offensive zu kommen.

    Meine Freiheit hört da auf, wo ich in die Freiheit anderer eingreife. Dass Gemeinden oder Landkreise selbst festlegen, wo sie auf ihrem eigenen Boden zum Schutz der Ruhe, der Umwelt oder spielender Kinder das Tempo begrenzen, muss ich hinnehmen, wenn ich ihren Grund überquere. Dass der Bund zum Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern (z.B. mit kleinerem Fahrzeug) auf seinen Autobahnen gefährliche Stellen ebenso regelt, auch. Selbst in meiner Heimatstadt muss ich wohl akzeptieren, dass die Anwohner mancher Viertel einfach mal keine Lust auf laute Motoren und riskante Manöver in ihren Seitenstraßen haben und deswegen 30er-Zonen bei der Stadtverwaltung beantragen.

    Dies alles schützt die Freiheit der Anwohner und der anderen Verkehrsteilnehmer, damit sie nicht ständig Rasern ausweichen müssen.

    Warum steht Ihr Freiheitsbedürfnis über dem derer, die sich an die Gesetze halten?

  5. man fährt dann automatisch langsam. Habe ich bei meinem letzten Österreichbesuch gemerkt, man drosselt unwillkürlich die Geschwindigkeit, selbst wenn man gar nicht zu schnell fährt.

    3 Leserempfehlungen
  6. Alles was Ramsauer und Konsorten damit erreichen wollen ist doch offensichtlich, dass die Raser unbekümmert vor Strafe überall dort so richtig Gas geben können, wo gerade kein Blitzer steht, also fast überall.

    Typisch CDU/CSU/FDP, die mit den dicken Autos und der Ellenbogenmentaliät eben.

    9 Leserempfehlungen
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    Gerade als der Problemminister Ramsauer mal wieder sein Liebling-santiradler-ergüsse (Kampfradler) über das unschuldige Volk auskübelte, wurde in Lübeck eine junge Frau von einem edlen Mercedesraser von hinten (100 in 30 Zone) aus dem Weg gerammt. Danach natürlich mitsamt seinen 3 Begleitern abgehauen und die Frau sterbend liegen gelassen. Beide Schlagzeilen in der selben Zeitung paßten irgenwie super zusammen.
    Jetzt offenbart sich der Raserminister nur noch deutlicher. Das Nichteinhalten von Tempolimits muß straffrei bleiben.
    Da bleibt nur Kopfschütteln...

    Gerade als der Problemminister Ramsauer mal wieder sein Liebling-santiradler-ergüsse (Kampfradler) über das unschuldige Volk auskübelte, wurde in Lübeck eine junge Frau von einem edlen Mercedesraser von hinten (100 in 30 Zone) aus dem Weg gerammt. Danach natürlich mitsamt seinen 3 Begleitern abgehauen und die Frau sterbend liegen gelassen. Beide Schlagzeilen in der selben Zeitung paßten irgenwie super zusammen.
    Jetzt offenbart sich der Raserminister nur noch deutlicher. Das Nichteinhalten von Tempolimits muß straffrei bleiben.
    Da bleibt nur Kopfschütteln...

    • jcs333
    • 19.09.2012 um 11:14 Uhr

    Man warnt einfach vor jedem Gefahrenschwerpunkt. Egal ob da geblitzt wird oder nicht. Das wäre ein echter Beitrag zur Verkehrssicherheit.

    Das Thema Abzocke steht für mich auf einem anderen Blatt, da habe ich als Vielfahrer, mit genau einem Punkt in Flensburg, meine eigenen Erfahrungen.
    Wenn man jahrelang über eine Strecke mit offener Geschwindigkeit fährt und da über Nacht ein 100er Schild mit Blitzer 300m dahinter aufgestellt wird (wurde dann mit 126 km/h "erwischt"), dann hat das ein Geschmäckle. Besonders, wenn der Aufbau dort genau einen Monat steht und dann wieder abgebaut wird (Geschwindigkeit wieder offen)...

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, AFP
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  • Schlagworte FDP | CDU | CSU | Peter Ramsauer | Autofahrer | Bundestag
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