Studiengebühren Schutzzoll für die Unis

Obwohl immer mehr Bundesländer Studiengebühren einführen, will Rheinland-Pfalz weiterhin auf die Campus-Maut verzichten. Die "Landeskinder-Regelung" soll einen Massenansturm fremder Studenten verhindern - doch das Vorhaben ist umstritten.

Mainz bleibt Mainz - und Mainz bleibt dabei: Das Erststudium an den Hochschulen des Landes soll auch künftig gebührenfrei bleiben. Unter einer Voraussetzung: Die Studierenden müssen "Landeskinder" sein, also ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Wer jedoch kein Landeskind ist, der wird ab dem nächsten Sommersemester 500 Euro pro Semester berappen müssen. So hat es gerade die rheinland-pfälzischen Landesregierung einstimmig beschlossen. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Landtag ist das Vorhaben damit so gut wie beschlossen.

Die so genannte Landeskinder-Regelung hat laut Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner (SPD) vor allem eines zum Ziel: die Universitäten und Fachhochschulen zwischen Rhein und Mosel vor einem etwaigen Ansturm aus den angrenzenden Bundesländern, in denen eine Campus-Maut bereits erhoben wird oder beschlossene Sache ist, zu schützen. Die "Landeskinderregelung" sei als "klares Abwehrinstrument" gedacht, betont denn auch Zöllners Sprecher Michael Au.

Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass das erklärte Ziel weitgehend verfehlt werden wird. Der Mainzer Landesregierung dürfte es denn auch vielmehr darum gehen, über studierende Neubürger an zusätzliches Geld aus dem Länderfinanzausgleich zu kommen.

Denn was sich hinter dem Begriff "Landeskinderregelung" verbirgt, ist im Grunde genommen nicht viel mehr als eine verkappte Zweitwohnsitzsteuer. Im Klartext: Auch wer aus Bremen oder Brandenburg stammt, seinen Hauptwohnsitz aber in Rheinland-Pfalz meldet, gilt fortan als rheinland-pfälzisches "Landeskind" - und darf somit gebührenfrei in Koblenz oder Kaiserslautern studieren.

Noch haben rund 45 Prozent der mehr als 100.000 in Rheinland-Pfalz immatrikulierten Studierenden ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Landesgrenzen. Und dort droht Studenten Ungemach: Denn in den Nachbarländern von Rheinland-Pfalz - Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg - sind Gebühren bereits eingeführt oder beschlossen.

Entsprechend groß ist das Potential an rheinland-pfälzischen Neubürgern, denn bei einer Gebühr von 500 Euro pro Semester dürften sich einige tausend Hochschüler rasch ummelden und dem Land so - trotz Maut-Befreiung - erhebliche Mehreinnahmen verschaffen. Denn pro Landesbürger erhalten die Bundesländer im Jahr 2.000 Euro aus dem Länderfinanzausgleich. Mautzahlende Studierende würden der Mainzer Landeskasse also nur die Hälfte dessen einbringen, was über Zuweisungen aus dem Finanzausgleich zu erwarten ist.

Dass die "Landeskinderregelung" tatsächlich mehr als Finanzierungs- denn als Abwehrinstrument angelegt ist, zeigt auch das Beispiel der über die Landesgrenzen hinweg pendelnden Kommilitonen. Wenn auch keine exakten Zahlen vorliegen, so dürfte diese Gruppe doch einige tausend, eventuell sogar zehntausend und mehr Studierende umfassen. Denn die rheinland-pfälzischen Universitäten liegen fast ausnahmslos nur wenige Autominuten von benachbarten Bundesländern entfernt. Als Hesse gelangt man beispielsweise schon in einem ausgedehnten Spaziergang nach Mainz und auf dessen Campus.

So studieren allein an der Uni des rheinland-pfälzischen Triers momentan rund 1.500 Hochschüler aus dem nahe gelegenen Saarland. Viele von ihnen pendeln zwischen ihren meist nur 30 Fahrtminuten entfernten Wohnorten und der Moselstadt - und sparen sich so eine Unterkunft in Trier. "Für sie wird es ein Rechenexempel werden, ob sie sich eine Wohnung in Rheinland-Pfalz leisten oder aber die Semestergebühr zahlen werden", erwartet der Trierer Uni-Präsident, Professor Peter Schwenkmezger. Dass ein nennenswerter Anteil der Saarländer künftig jedoch in ihrem Land bleiben und in Saarbrücken studieren wird, ist nicht zu erwarten. Schließlich werden Fächer wie die Politikwissenschaft bereits seit einigen Jahren nicht mehr an der Universität des Saarlandes angeboten; seinerzeit empfahl man den von der Schließung ganzer Fachbereiche betroffenen Hochschülern übrigens, im benachbarten Trier weiter zu studieren.

Da zudem auch im Saarland Campus-Gebühren erhoben werden, tendiert die abschreckende Wirkung der Mainzer Landeskinderregelung gen Null. Die Betroffenen würden also weiterhin in Trier studieren und dafür 500 Euro je Semester berappen oder aber als Neubürger der rheinland-pfälzischen Landeskasse neue Mittel verschaffen.

Ob diese und vergleichbare Rechenexempel aber überhaupt angestellt werden müssen, wird sich noch zeigen. Denn einige Rechtsgelehrte gehen davon aus, dass der Mainzer Sonderweg alsbald in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht enden wird. So ist für Kritiker wie Professor Hans-Werner Laubinger, der Studiengebühren eigentlich grundsätzlich befürwortet, längst klar, dass die "Landeskinderregelung" "einen schlichten Verstoß gegen den Gleichheitssatz" darstellt. Sprich: Wer Gebühren einführt, muss dies für alle tun. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam jetzt auch ein von der CDU in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Mainzer Landtag: "Verfassungsrechtliche Bedenken", heißt es da, seien "nicht mit letzter Evidenz auszuschließen". Es gebe ein "verfassungsrechtliches Risiko".

"Das Gutachten bestätigt die massiven Zweifel der CDU-Landtagsfraktion an der Verfassungskonformität der "Landeskinderregelung", erklärte daraufhin Josef, der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion. Gerhard Robbers, ein Trierer Kollege Laubingers, rechnet hingegen damit, dass "die nun gefundene Regelung Bestand haben wird".

Im Hause Zöllner jedoch plant man offenkundig bereits für das Szenario Laubinger: Vorsorglich ließ der Minister jetzt verlauten, dass für den Fall, dass die Landeskinderregelung von den Gerichten gekippt wird, ein Stipendienmodell geplant sei. Dann würden zunächst alle Studierenden zur Kasse gebeten, die "Landeskinder" jedoch bekämen über Stipendien ihre Gebühren zurückerstattet. Auf die Frage, wie eine derartige Regelung in der Praxis aussehen soll, muss Ministeriums-Sprecher Au passen: "Über die technokratischer Umsetzung machen wir uns zur Zeit noch keine Gedanken".

Nach Auffassung Laubingers wäre jedoch auch eine Stipendienregelung ein "klares Umgehungsgeschäft", bei dem ebenfalls ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegen würde. "Zöllner kommt damit nicht durch", ist der Mainzer Staatrechtler denn auch überzeugt.

 
Leser-Kommentare
    • wpaul
    • 04.11.2006 um 10:44 Uhr

    ... die "Nehmer- Länder" Moral wird immer schlimmer

  1. man wundert sich etwas über diese "neue" idee der rheinland-pfälzischen regierung, da doch in hamburg schon seit jahren für nicht in Hamburg (erstwohnsitz-)wohnende eine 500,- euro gebühr pro semester verlangt wird. seltsam, dass dies nicht weiter in dem artikel erwähnt wird...

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  • Serie -
  • Quelle ZEIT Campus online, 2.11.2006
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