Richtig jobben Kurz vorm Ziel

Was gibt es sonst noch? Freiberufliche Arbeit - und am Ende die Steuererklärung. Warum sich beides für Studenten fast immer lohnt.

(1) Ich bin so frei: Jobben als Selbstständiger

Studenten geben Nachhilfe , leiten Seminare , führen Umfragen durch, arbeiten als Promoter für Firmen oder auf Veranstaltungen – und sind damit häufig freiberuflich tätig. Doch was es bedeutet, ein »Freier« zu sein, wissen viele freiwillig oder unfreiwillig Selbstständige oft nicht.

In fünf Stichpunkten daher alles Wissenswerte rund um die Freiberuflichkeit.

1. Die Definition: Freiberufler dürfen nur wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten nachgehen. Ob eine Arbeit als Freiberuf anerkannt wird, entscheidet im Einzelfall das Finanzamt. Ein Freiberufler hat keinen Chef – nur einen Auftraggeber.

2. Die Vorteile: Mit freiberuflichen Tätigkeiten können Studenten selbstbestimmt Geld verdienen. Als eigener Chef genießt man prinzipiell mehr Freiheiten als ein Angestellter. Viele Studenten arbeiten aber aufgrund der besseren Bezahlung als Freiberufler: Die Honorare sind zumeist höher als der Lohn von abhängig Beschäftigten. Für freiberuflich tätige Studenten gibt es keine gesetzliche Sozialversicherungspflicht, sie müssen sich selbst versichern. Wichtig ist eine Unfallversicherung, die bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden muss.

3. Die Nachteile: Mehr Freiheit bedeutet auch höheres Risiko: Es gibt keinen Arbeitsvertrag und kein Geld bei Krankheit und Urlaub. Mögliche Kosten wie Steuern und Rentenbeiträge müssen selbst kalkuliert werden, da man sie oft erst am Jahresende zahlt. Studenten müssen zusätzlich aufpassen: Die Verdienstgrenzen von Kindergeld und Bafög gelten auch für Freie. Und wer als Student selbst oder über seine Familie krankenversichert ist, muss auf Wochenarbeitszeit und Verdienst sehr genau achten, um seine Studentenprivilegien nicht zu verlieren.

4. Die Rentenregeln: Für freiberufliche Tätigkeiten gilt ab einem monatlichen Verdienst von 400 Euro die Rentenversicherungspflicht. Dafür muss man sich bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Wer das nicht tut, bleibt vielleicht eine Weile unentdeckt, muss aber später unter Umständen alles nachzahlen. Wer mit seinem monatlichen Verdienst aus einem oder mehreren Jobs über der 400-Euro-Grenze liegt, muss in der Regel den vollen Beitragssatz von 19,9 Prozent zahlen (das entspricht dem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag!). Diese Abzüge sollte man vorher unbedingt mit einplanen.

5. Die Steuerregeln: Zu Beginn jeder freiberuflichen Tätigkeit muss beim Finanzamt das Formular »Anzeige einer freiberuflichen Tätigkeit« eingereicht werden, daraufhin wird eine Steuernummer zugewiesen. Ein Freiberufler muss bis zum 31. Mai des Folgejahres seine Steuererklärung anfertigen. Steuern fallen auch hier erst oberhalb des Freibetrags von 7.664 Euro pro Jahr an. Werbungskosten müssen einzeln aufgeführt werden, die Pauschale von 920 Euro gilt hier nicht. Ab einem jährlichen Umsatz von mehr als 16.620 Euro wird außerdem Umsatzsteuer fällig. Davon befreit ist, wer einen Umsatz von unter 50.000 Euro im kommenden Jahr erwartet (und das sind vermutlich die meisten Studenten). Wer von der Umsatzsteuer befreit ist, darf auf seinen Rechnungen jedoch keine Mehrwertsteuer anführen.

Die Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund bieten im Internet Informationen für Freiberufler unter www.mediafon.net und www.studentsatwork.org .


(2) Die letzte Station: Ran an die Steuererklärung

Viele denken, wer studiert, muss keine Steuern zahlen. Das stimmt nicht. Studenten genießen steuerrechtlich keinen Sonderstatus. Für sie gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Arbeitnehmer auch: Wer mehr als 7.664 Euro im Jahr verdient, von dem verlangt der Staat Steuern, egal ob er an einer Hochschule eingeschrieben ist oder nicht.

Aber wie zahlt man eigentlich Steuern? Ganz einfach: Man gibt seine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber ab, und wenn der Monatsverdienst über 400 Euro steigt, zieht der Arbeitgeber automatisch die Lohnsteuer vom Gehalt ab und leitet sie an das Finanzamt weiter. Die 400-Euro-Regel gilt immer – selbst wenn man in anderen Monaten weniger oder gar nichts verdient hat oder nur einen Euro drüber liegt: Die Lohnsteuer muss erst einmal gezahlt werden.

Glücklicherweise ist das Geld damit noch nicht verloren. Wer zum Jahresende seine Steuererklärung macht, bekommt die zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Fiskus zurückerstattet. Denn es gibt einen sogenannten Steuerfreibetrag von 7.664 Euro im Jahr. Nur wer mehr verdient, muss Lohnsteuer blechen. Für alle anderen gilt die staatliche Geld-zurück-Garantie. Und mit ein paar einfachen und ganz legalen Tricks kann man sich sogar mit einem höheren Einkommen unter diese Grenze rechnen. Eine Einkommenserklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich genannt) lohnt sich deshalb in jedem Fall. Und zwar sowohl für den Ferienjobber, der in kurzer Zeit sehr viel verdient hat, wie für den Gutverdiener, der regelmäßig über der 400-Euro-Schwelle liegt.

Wer Honorare bezieht, etwa über freie Mitarbeit bei einer Zeitung oder weil er über einen Werkvertrag angestellt ist, ist sogar verpflichtet, am Jahresende seine Steuererklärung zu machen – und zwar bis zum 31. Mai des Folgejahres. Merke also: Wer sein hart verdientes Geld nicht dem Staat schenken will, muss selbst aktiv werden und zum Steuerformular greifen.

Fragen zur Steuererklärung?

Die örtlichen Lohnsteuerhilfevereine helfen bei Steuerfragen. Für eine ausführliche Steuerberatung muss man dort Mitglied werden, das geht im Internet unter www.bdl-online.de .

Wer seine Steuererklärung von Profis machen lässt, zahlt als Student (abhängig vom Einkommen) zwischen 50 und 70 Euro. Empfehlenswert sind auch Computerprogramme wie Taxman 2006, QuickSteuer Deluxe oder WISO Sparbuch 2006, die alle etwa 40 Euro kosten. Steuerformulare gibt es im Internet unter www.elster.de oder im Finanzamt – das im Übrigen auch Fragen zur Steuererklärung beantworten muss. Steuerberatung darf es jedoch nicht leisten.

Tipps zur Steuererklärungvon Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine e. V.

Eigentlich ist nur ein Jahresverdienst von unter 7.664 Euro steuerfrei. Aber wer alle Freibeträge richtig ausnutzt, kann bis zu 15.000 Euro im Jahr verdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen!

Freibeträge sind Steuerbonusprogramme, die vom Bruttoverdienst abgezogen werden. Durch sie lässt sich das zu versteuernde Einkommen um bis zu 3.000 Euro senken. Wie das geht? Ganz einfach: Man muss keinen einzigen Kassenbon aufheben, sondern nur seine Steuererklärung richtig ausfüllen .

Zum Beispiel: Jemand verdient 10.700 Euro im Jahr. Davon kann er pauschal 920 Euro für Werbungskosten und 36 Euro für sogenannte Sonderkoste n abziehen. Außerdem kann eine Vorsorgepauschale abgerechnet werden, die variabel ist und vom Bruttolohn abhängt. Sie wird normalerweise vom Finanzamt errechnet und beträgt in unserem Beispiel 2.140 Euro. Übrig bleiben am Ende nur 7.604 Euro, die versteuert werden müssen: ein Betrag unterhalb des Steuerfreibetrags von 7.664 Euro. In diesem Fall wird deshalb die bereits gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet.

Mit Werbungskosten sind übrigens Ausgaben für die Arbeitsausübung gemeint – also für den Nebenjob und nicht für die Uni. Dazu zählen (belegbare) Kosten für Anfahrt oder Arbeitskleidung. Wenn diese Kosten unter 920 Euro liegen, sollte man aber bequem die Pauschale in Anspruch nehmen.

Im Bereich der Sonderausgaben können Studenten über die Pauschale von 36 Euro hinaus auch Spenden oder Studienkosten absetzen. Also Kosten für Fachbücher, Fahrten zu Studienveranstaltungen und Ausgaben für Promotion oder Studiengebühren. Insgesamt können Studenten also zusätzlich bis zu 4.000 Euro für Studienkosten im Jahr absetzen, das sind zusammen mit den anderen Pauschalen fast 15.000 Euro, die man jährlich steuerfrei dazuverdienen kann!

Protokoll und alle Texte: Alexander Hensel .

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    • Quelle ZEIT Campus, 02/2007
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