Richtig jobben Wie war das noch mal?

Rentenversicherung, Krankenkasse, Steuern: Alle Regeln für die fünf häufigsten Nebenjob-Modelle auf einen Blick.

(1) Minijob oder geringfügige Beschäftigung (bis 400 Euro)
Darum geht es :
Um einen unbefristeten Job, bei dem man weniger als 400 Euro im Monat verdient. Der Minijobber muss keine Steuern und Abgaben an die Sozialversicherung zahlen. Er ist aber auch nicht versichert.
Für wen es passt:
Für alle, die sich ein wenig dazuverdienen wollen – ohne Abgaben zu zahlen.
Steuern:
Lohnsteuerfrei für den Arbeitnehmer.
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung:
Versicherungsfrei.
Rentenversicherung:
Versicherungsfrei. Wer sich trotzdem versichern will, kann freiwillig 4,9 Prozent vom Lohn einzahlen.


(2) Jobben auf Lohnsteuerkarte (400 bis 800 Euro)
Darum geht es:
Um eine Beschäftigung, bei der regelmäßig mehr als 400, aber weniger als 800 Euro pro Monat verdient werden. Hier zahlt man reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung. Außerdem wird Lohnsteuer fällig, die einem das Finanzamt am Jahresende zurückerstattet. Achtung: Die wöchentliche Arbeitszeit darf 20 Stunden nicht übersteigen, sonst ist man nicht mehr günstig als Student krankenversichert!
Für wen es passt:
Für alle, die mehr Geld brauchen und auch mehrmals pro Woche oder längere Zeit am Stück arbeiten können.
Steuern:
Lohnsteuerpflichtig.
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung:
Versicherungsfrei für Studenten, die weniger als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Darüber: versicherungspflichtig.
Rentenversicherung:
Versicherungspflichtig. Es gelten reduzierte Beiträge, je nach Gehalt zwischen 2 und 10 Prozent. Wer will, kann freiwillig aufstocken.


(3) Jobben auf Lohnsteuerkarte (ab 800 Euro)
Darum geht es:
Um eine Anstellung, bei der regelmäßig mehr als 800 Euro verdient werden. In diesem Fall verliert man alle Studentenprivilegien und gilt als normaler Arbeitnehmer. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber einbehalten. Wichtig: bei schwankenden Einkünften seine Steuererklärung machen.
Für wen es passt:
Für alle, die ihr Studium selbst finanzieren müssen.
Steuern:
Lohnsteuerpflichtig.
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung:
Versicherungspflichtig ab 20 Stunden pro Woche.
Rentenversicherung:
Versicherungspflichtig. Gezahlt werden muss der volle Arbeitnehmerbeitrag von 9,95 Prozent des Verdienstes.


(4) Kurzfristige Beschäftigung
Darum geht es:
Um einen Gelegenheitsjob, der laut Arbeitsvertrag auf maximal 50 Arbeitstage oder zwei Monate im Kalenderjahr beschränkt ist. Wer mehrere solcher Jobs hat, muss seine Arbeitszeit addieren. Es fallen keine Abgaben an die Sozialversicherung an. Steuern zahlt der Arbeitgeber an das Finanzamt. Wer aber seine Steuererklärung macht, bekommt zu viel gezahltes Geld am Jahresende zurück.
Für wen es passt:
Für alle, die im Semester nur wenig arbeiten und unkompliziert Geld verdienen wollen.
Steuern:
Lohnsteuerpflichtig.
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung:
Versicherungsfrei bis 20 Stunden pro Woche. Wer in der Woche mehr arbeitet, muss sich versichern. Aber erst nach 26 Wochen im Kalenderjahr.
Rentenversicherung:
Versicherungsfrei bis 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate im Jahr. Wer will, kann ebenfalls freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zahlen.


(5) Jobben in den Semesterferien
Darum geht es:
Um Ferienjobs, die auf die vorlesungsfreie Zeit beschränkt sind. Hier muss man keine Beiträge zu Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung zahlen. Und wer jährlich weniger als 50 Tage oder zwei Monate arbeitet, muss auch keine Rentenversicherung zahlen. Aber Vorsicht: Wer doch länger als 50 Tage arbeitet und dabei mehr als 400 Euro verdient, wird wieder versicherungspflichtig – auch rückwirkend.
Für wen es passt:
Für alle, die in der Ferienzeit viel Geld verdienen wollen, während des Semesters aber nicht jobben.
Steuern:
Lohnsteuerpflichtig.
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung:
Versicherungsfrei während der Semesterferien – ohne 20-Wochenstunden-Limit.
Rentenversicherung:
Versicherungsfrei bis 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate im Jahr. Auch hier kann man freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Zusammengestellt von Alexander Hensel .

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Leser-Kommentare
  1. ...wiedermal etwas.

    Was ist mit der Nebenjobalternative "Selbstständigkeit"? Was für Freibeträge gelten, welche Dinge muss man in Hinblick auf Versicherung etc. beachten?

    Leider fehlt das in der Zusammenstellung mal wieder. Wie leider immer...

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