Studiengebühren Bis zum jüngsten Gericht
Die Gebührengegner unter den Studenten geben nicht auf, sie boykottieren und klagen. Doch wie stehen ihre Chancen? Die wichtigsten Fragen und Antworten
Sind Studiengebühren verfassungsgemäß?
Grundsätzlich ja. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat am 26. Januar 2005 der Klage von sechs unionsgeführten Bundesländern stattgegeben und das Studiengebühren-Verbot der damaligen rot-grünen Bundesregierung gekippt. Seitdem sind die Gebühren Ländersache, sie allein regeln per Gesetz, ob und wie viel Geld sie von ihren Studenten verlangen wollen. Allerdings hat das BVG eine wichtige Einschränkung gemacht: Die Höhe der Gebühren darf nicht dazu führen, dass die im Grundgesetz geforderte bundesweite Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gefährdet wird.
Wie hoch dürfen Studiengebühren sein?
Eine explizite Höchstgrenze für Studiengebühren, sozusagen den verfassungsrechtlich gerade noch vertretbaren Rahmen, hat das BVG in seinem Urteil nicht vorgegeben. Die Bundesländer sind deshalb bislang auf Nummer Sicher gegangen und haben mit maximal 500 Euro pro Semester einen im internationalen Vergleich niedrigen Betrag gewählt. Experten gehen davon aus, dass die Grenze des derzeit Vertretbaren jenseits von 1000 bis 1500 Euro pro Semester liegen dürfte. Voraussetzung ist jedoch ein ausreichendes Angebot an Studiengebühren-Krediten für alle Studenten. Das heißt auch: Die Zinsen dürfen nicht zu hoch sein. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden oder steigen die Gebühren weit über die vertretbare Grenze, hätte der Bund das Recht einzugreifen – wobei das bei den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag eher unwahrscheinlich ist.
Was ist die Landeskinderregelung, und kommt sie wirklich?
Seit dem BVG-Urteil ist ein Flickenteppich entstanden: Sieben Länder führen Studiengebühren ein, neun nicht. Für zwei gebührenfreie Bundesländer, Bremen und Rheinland-Pfalz, ist so eine prekäre Situation entstanden: Sie sind künftig von Ländern mit Bezahlstudium umgeben. Aus Angst vor einem Ansturm zahlungsunwilliger Studenten planen sie daher eine sogenannte Landeskinderregelung zu etablieren, derzufolge nur Studenten mit erstem Wohnsitz kostenfrei im Land studieren dürfen. Rheinland-Pfalz hat die Regelung zunächst auf Eis gelegt, Bremen ist mit einem entsprechenden Gesetz im vergangenen August vorerst gescheitert: In einer Eilentscheidung gab das Bremer Verwaltungsgericht klagenden Studenten mit erstem Wohnsitz in Niedersachsen recht, die einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz sahen. Die Hauptverhandlung steht noch aus, derzeit ist nicht absehbar, ob Bremen einen neuen Anlauf unternimmt.
Wo laufen sonst noch Klagen?
In Hessen haben die Oppositionsparteien Mitte Februar eine Verfassungsklage gegen Studiengebühren eingereicht, da laut Landesverfassung »Schulgeld« verboten ist. Unabhängig davon sammeln hessische Studenten derzeit Unterschriften für ein Normenkontrollverfahren vor dem Staatsgerichtshof. Allein in Baden-Württemberg haben mehr als 2500 Studenten gegen die Studiengebühren geklagt. Andere Bundesländer melden ähnliche Zahlen. Ein großer Teil der Klagen wird von den jeweiligen Studentenvertretungen der Hochschulen organisiert, mitunter in Form von Sammelklagen wie in Paderborn. Zusätzlich klagen einzelne Studenten, die der Meinung sind, aus persönlichen Gründen nicht zahlen zu müssen. Die Bundesländer haben nämlich festgelegt, dass Eltern schulpflichtiger Kinder, Behinderte oder Menschen in sozialen Härtesituationen auch in Zukunft kostenfrei studieren dürfen. Die Regelungen sind allerdings uneindeutig und unterscheiden sich von Land zu Land. Im Zweifelsfall müssen daher die Gerichte klären, ob ein Anspruch auf Gebührenerlass besteht oder nicht.
Was können Klagen überhaupt noch ausrichten?
Bei den politisch motivierten Klagen, die häufig in Zusammenarbeit mit lokalen Asten angestrengt werden, gilt: Je stärker sie eine vermeintliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes oder der Gleichheit der bundesweiten Lebensverhältnisse plausibel machen können, desto größer werden die Erfolgsaussichten. Viele Klagen berufen sich auch auf eine angebliche Einschränkung der im Grundgesetz garantierten Freiheit der Berufswahl. Bei der gegenwärtigen Höhe der Gebühren dürften derlei grundsätzliche Klagen gegen ein Gesetz, das Studiengebühren für alle, unabhängig vom Wohnort, vorsieht, jedoch kaum eine Chance haben.
Sind Gebührenboykotts eine Alternative?
Von Osnabrück bis Tübingen haben Studentenvertreter an zahlreichen Hochschulen Boykott-Aktionen organisiert. Ihre Hoffnung: Wenn sich genug Studenten weigern, die Gebühren zu zahlen und die gleiche Summe stattdessen auf ein Treuhandkonto überweisen, könnten der finanzielle und moralische Druck die Gebühren noch verhindern. Allerdings wurden die auf studentischen Vollversammlungen beschlossenen Quoren fast überall verfehlt. Wie im Falle eines solchen Scheiterns vorgesehen, haben die Boykott-Organisatoren das Geld vom Treuhandkonto daraufhin fristgerecht an die Universität überwiesen, sodass kein Boykott-Beteiligter um seine Rückmeldung fürchten muss.
Wie viele Studenten haben pünktlich bezahlt?
Genaue Statistiken für das Sommersemester gibt es noch nicht. Das Scheitern der meisten Gebührenboykotte wie auch die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wo Erstsemester schon im vergangenen Wintersemester zahlen mussten, deuten jedoch auf eine Zahlerquote weit über 90 Prozent hin.
Sind die Gebührengegner damit endgültig gescheitert?
Es wird darauf ankommen, die soziale Ausgewogenheit der Campus-Maut genau zu beobachten und im Zweifelsfall die Stimme zu erheben. In den neun Bundesländern, die noch keine Studiengebühren eingeführt haben, geht der Streit weiter. Die dortigen Regierungen werden ihre Entscheidung für oder gegen ein Bezahlstudium vom Erfolg der Gebühren in den anderen Ländern abhängig machen – aber auch vom Widerstand an den eigenen Hochschulen. Hier ist die Herausforderung für die Gegner nun, ihren Kommilitonen mit guten Argumenten und Aktionen klarzumachen, warum sie sich überhaupt an den Protesten beteiligen sollen.
Mehr zum Thema
:
Urlaub lohnt sich
- Nicht jeder muss Studiengebühren zahlen
Schulden für die Zukunft
- Was man bei Bildungskrediten beachten muss
Arm oder reich?
- Haben Studenten heute wirklich viel mehr Geld als früher?
Kunde, aber nicht König
- Was bekommt man für seine Gebührengelder - und was nicht?
- Datum 19.04.2007 - 05:12 Uhr
- Quelle ZEIT Campus, 03/2007
- Kommentare 7
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:








Die Studiengebühren sind noch nicht hoch genug.
Sie könnten noch etwas höher sein, dann wären die Chancen meiner eigenen beiden Kinder demnächst höher, nach ihrem Studium einen gutbezahlten Arbeitsplatz zu finden.
Ich finde, es gibt noch viel zu viele Studenten.
Die Studiengebühren sind dann eine gute Versicherung gegen das Risiko, im Rentenalter noch für meine möglicherweise arbeitslosen oder schlechtbezahlten Abkömmlinge aufkommen zu müssen.
Man mass auch mal das Positive an den Studiengebühren sehen und darüber auch reden und schreiben.
Wie sieht das aus mit Klagen auf Bestandsschutz, oder wie auch immer der richtige Fachausdruck sein mag für die Studenten, die bereits vor Einführung der Studiengebühren studierten? Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich mir nämlich gut überlegt, ob es wirklich ein langwieriges & schweres Studium sein muss...
Wir leben in einem Land, in dem Zukunftschancen schon jetzt massiv von der Herkunft abhängen. Mir fehlt ein wenig der Glaube daran, dass sich dies in Anbetracht steigender Studiengebühren ändern wird. Die egozentrische Sichtweise verbesserter Berufsaussichten der eigenen Sprößlinge erscheint mir hier höhnisch.
Auch 500 Euro sind bereits ein nicht unerheblicher Betrag für junge Erwachsene, die nicht auf die Förderung durch das Elternhaus vertrauen dürfen. Die Aussicht darauf, eine akademische Laufbahn mit Krediten zu finanzieren wird weiter dafür sorgen, dass den ärmeren in diesem Land systematisch der Universität fernbleiben. Denn dass mit einem Studium tatsächlich auch ein höheres Gehalt einher geht entspricht in keinster Weise mehr der sozialen Wirklichkeit.
In diesem Sinne ... sozial verträgliche Studiengebühren für die, die es sich leisten können.
mfg
Denen, die es sich leisten können, wird das Weihnachtsgeld halbiert, Hinterbliebenpensionen nicht mehr ausgezahlt, müssen vorher den vollen Kindergartenbeitrag bezahlen.
Deshalb meine ich, wenigstens Studiengebühren sollen sich lohnen im obigen Sinne, jedenfalls für die, die es sich (so eben) leisten können, sie zahlen.
Damit die Zahler wenigstens von ihrer Rente arbeitslose Sproößlinge nicht auch noch unterstützen müssen. Das Prekariat ist schon groß genug.
Meinetwegen dürfen also die Studiengebühren ruhig noch etwas höher sein und zwar für alle.
Wenn man sich die Finanzierung verschiedener Privatunis ansieht, gäbe es eine elegantere und garantiert sozialverträgliche Lösung:
1. Alle Studis sammeln je Semester virtuelle Schulden von z.B. 500 Euro bei ihrer Hochschule an, müssen jedoch während des Studiums nichts bezahlen - lediglich ein virtuelles Konto geht immer mehr ins Minus - zinslos.
Abgesichert werden müsste dies über Bank- bzw. Landesbürgschaften (ist kritisch, geb ich zu...).
2. Nach Studienende bzw. beim Hochschulwechsel bekommt der/die Studi eine Bescheinigung über die ausstehenden Schulden.
3. Die eigentliche Bezahlung findet statt, wenn der/die Studi einen Job anfängt und Steuern zahlt. Die Bescheinigung der Hochschule wird mit der Steuererklärung eingereicht. Für maximal 15 Jahre werden alle Steuern direkt an die frühere/n Hochschule/n umgeleitet, statt in der Staatskasse zu landen, bis die Schulden getilgt sind. Wer nur wenig oder nichts verdient, ist nach 15 Jahren in jedem Fall schuldenfrei.
So ist die Zahlung von Studiengebühren nach Leistungsfähigkeit gesichert und bezieht nebenbei auch alle ausländischen Studenten sowie Deutsche ein, die nach dem Studium lieber woanders Steuern zahlen, als in Deutschland.
Die Länderfinanzminister werden so ein Konzept natürlich nicht gerade lustig finden...
dieses Vorgehen (@bromfiets) bekämpft den brain drain, die Unterfinanzierung der Hochschulen, die Ungleichheit im Vergleich z.B. zur Meisterausbildung und das ungerichtete nicht auf zukünftigen Erwerb ausgelegte Herumstudieren auf einen Streich. Momentan reden wir ja von peanuts 10 Semester a 500 Euro gibt 5000 Euro, bei einem akademischen Durchschnittsanfangsgehalt von konservativen 35 k€ ist das die Steuer im ersten Jahr! So gesehen könnten die Gebühren bei einer derartigen Finanzierung ruhig noch etwas höher sein. Durch den Druck früher fertig zu werden beginnen die Steuerzahlungen des künftigen Absolventen ja auch früher, dieses Geld ginge dann nicht einmal verloren.
Auf Studiengebühren zu verzichten leisten sich die Stadtstaaten und die Ostländer - kein Wunder : von nivhts kommt ja auch nichts!
Ein Durchschnittsanfangsgehalt von €35,000? Hmm, mit dem Durchschnitt ist das immer so eine Sache. 'Durchschnitt' heißt noch lange nicht 'jeder'. Sicher, einige mögen tatsächlich als Berufsanfänger bereits Gehälter dieser Größenordnung verdienen, aber andererseits gibt es auch etliche Akademiker mit jahrzehntelanger Berufserfahrung, die immer noch weniger als das verdienen. Abgesehen vielleicht von den Studenten einiger weniger Fächer ist es relativ vermessen selbstverständlich anzunehmen daß man in seinem ersten Job (oder irgendwann) €35,000 verdienen wird.
Zu bromfiets' Kommentar: Schön und gut. Das ist im Prinzip das momentane englische System, das zugegebenermaßen deutlich besser organisiert ist als das deutsche, aber deshalb trotzdem seine Tücken hat. Zum Beispiel weil zinslose (oder auch nur stark subventionierte) staatliche Kredite den Staat eine MENGE Geld kosten, und weil sich mittlerweile abzeichnet, daß das mit der Rückzahlung eben doch nicht so schnell und problemlos läuft wie angenommen.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren