Jura Das jüngste Gericht

Jan Schwalbe ist 30 Jahre alt und muss am Kriminalgericht Berlin-Moabit bis zu 14 Urteile pro Tag fällen. Wie kommt er damit klar?

Wenn Jan Schwalbe, 30, den Gerichtssaal betritt, könnte er fast noch als Student durchgehen: ein schmaler Mann in schlichter brauner Jeans, ein paar Akten und das dicke Gesetzbuch unter dem Arm, im Gesicht ein jungenhaftes Lächeln. »Ich muss mich noch schnell fein machen«, sagt er. In dem kleinen Zimmer hinter dem Richterpult zieht er die schwarze Robe mit dem Samtbesatz über, bindet die weiße Seidenkrawatte – heraus kommt Jan Schwalbe, Strafrichter auf Probe am Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Abteilung Kriminalgericht Moabit.

Bis 2004 hat er an der Universität Potsdam Jura studiert. Damals wurde semesterlang über Strafzwecke und Tätertypen diskutiert: Soll Strafe Vergeltung für ein begangenes Unrecht sein oder weitere Taten verhindern? Heute leitet Jan Schwalbe bis zu 14 Verhandlungen hintereinander – manchmal fällt er Urteile im Viertelstundentakt. Vier neue zartrosa Aktenstapel landen jeden Tag auf dem Schreibtisch aus Pressholz in Schwalbes kleinem Büro, irgendwo am Ende eines Ganges im größten Gerichtsgebäude Europas. Im Amtsgericht werden Fälle vom Bußgeld bis zu vier Jahren Gefängnis verhandelt. Auf dem Posten fühle man sich »ein bisschen wie der Dorfschulze«, sagt Schwalbe. Er hat es mit Schlägern, Randalierern und Vergewaltigern zu tun – aber manchmal auch nur mit einem wie Peter N.

Es ist ein Uhr mittags, als N., 71, in einer blauen Windjacke in den Saal kommt. Er stellt einen Rucksack vor sich ab, der bis oben mit Papierstapeln gefüllt ist. Hochrot wird sein Gesicht, während er sich durch die Briefe und Notizen wühlt. Die Sache sei »menschlich nachvollziehbar«, sagt Schwalbe sanft. »Trotzdem ist sie juristisch als Beleidigung zu werten.«

Peter N. hat im Januar 2008 einem Berliner Beamten nach längerem Hin und Her in einer Steuerfrage einen verärgerten Brief geschrieben, er sei »unfähig« und wolle nur »Rentner abzocken«. Der Beamte zeigte ihn wegen Beleidigung an. »Vielleicht war das Schreiben etwas zu grob«, gibt N. zu. Aber eine Straftat? Seine erste nach 71 Jahren? Schwalbe lässt ihn ausreden und neigt sich ihm zu. Wenn N. berlinert, berlinert er zurück: »Kommen Se ruhig mal, schauen Se mal hier«, bittet er ihn zu sich.

»Mit Angeklagten kann man nicht reden wie mit den Profs an der Uni«, sagt Jan Schwalbe. Er versuche, nicht ins Juristendeutsch zu verfallen; da er selbst in Berlin aufgewachsen ist, fällt es ihm nicht schwer, auch mal Dialekt zu sprechen. In Kommunikationsseminaren, die er freiwillig neben der Arbeit besucht, hat er die Feinheiten für den Umgang mit Angeklagten gelernt. Zum Beispiel, die Stapel Gesetzbücher, die viele Richter vor sich aufs Pult legen, beiseite zu schieben, damit ihm der Angeklagte ins Gesicht schauen kann.

»Ich will keine Kuschelatmosphäre, aber auch keine Arroganz«, sagt Jan Schwalbe. Ein Balanceakt zwischen Nähe und Distanz, Milde und Strenge sei das. Manche Angeklagten bringen zu den öffentlichen Prozessen ihre Familien mit, die dann mit Zwischenrufen stören. Einmal rannte ein Täter stinksauer aus dem Saal. Andere sitzen zitternd da und bringen kein Wort heraus.

Der Fall Peter N. ist nach einer halben Stunde erledigt. Der Rentner kommt mit einer Verwarnung davon – der niedrigsten Sanktion, die das Strafgesetzbuch zulässt. »So ein Urteil fälle ich zum ersten Mal!«, schließt Schwalbe noch etwas ungläubig. Drei Viertel der Täter haben bereits eine Kriminellenkarriere hinter sich. Am Anfang, gibt Schwalbe zu, habe er die Sorge gehabt, irgendwann zynisch zu werden – weil jeder Tag neue Lügen, Betrügereien und Gewalt bringt. »Aber mein Menschenbild hat sich nicht verschlechtert«, sagt er. »Es ist nur vielfältiger geworden.«

Seinen Uni-Abschluss hat Jan Schwalbe mit Prädikat gemacht. Mindestens neun Punkte in Erster und Zweiter Staatsprüfung zu haben, schaffen nur 15 Prozent der Juristen in Deutschland. Mit seinen Noten könnte Schwalbe als Anwalt ein Vielfaches verdienen. Trotzdem würde er am liebsten in Moabit bleiben, wenn die Gutachter entschieden haben, dass er auf Lebenszeit ernannt wird. »Hier menschelt es stärker«, sagt er. Es sind erfüllende Momente, wenn ein Angeklagter Reue zeigt. Wenn sich Opfer und Täter vor Gericht versöhnen. Wenn er merkt, wie mit seinem Urteil vom Schuldigen eine Last abfällt. Doch bisweilen kommen auch Zweifel: »War ich zu nachsichtig?«

Manchmal sitzt Jan Schwalbe zwischen Verhandlung und Urteil vor langen Listen mit Plus- und Minuspunkten. Das hilft ihm, abzuwägen, was für und was gegen einen Angeklagten spricht. An diesem Tag ist es Sascha B., der ihm Kopfzerbrechen bereitet. Seit 1988 stand B. 15-mal vor Gericht – wegen Körperverletzung, Raub und vielem mehr. Heute ist er hier, weil er im Frühjahr 2008 seine damalige Freundin verprügelte, in ihre Wohnung einbrach und betrunken randalierte. B. ist 36, sieht aber älter aus. Tiefe Furchen ziehen sich über seine Wangen, seine Augen sind glasig. »Wird nicht wieder vorkommen«, sagt er. Schwalbe blickt skeptisch und zieht sich in das Zimmer hinter dem Richterpult zurück.

Als er nach zehn Minuten zurückkommt, steht fest: Sascha B. erhält 14 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung, und muss 200 Arbeitsstunden leisten. Schwalbe hält ihm einiges zugute: Er lässt seine Exfreundin seither in Ruhe. Er sagt, er trinke nicht mehr. Und: Er war geständig. »Das zeugt ja von einer Auseinandersetzung mit der Tat«, fasst Schwalbe zusammen. »Und lassen Sie das mit dem Alkohol wirklich, das gibt nur Ärger.«

»Ich will nicht den Akademiker spielen, der den kleinen Leuten die Leviten liest«, sagt Schwalbe in der Verhandlungspause. »Oben und unten liegen meist gar nicht so weit auseinander.« Er erschrickt immer wieder, wenn er zwischen seiner Vita und den Lebensläufen von Tätern Parallelen erkennt – bis zu einem Schicksalsschlag, der die anderen aus der Bahn warf. Einmal bekam Jan Schwalbe die Akte eines Serientäters, der jahrelang gelebt hatte wie er selbst: behütetes Elternhaus, Abitur, Studium. Dann starben die Eltern bei einem Unfall; der Sohn wurde drogenabhängig und rutschte in die Beschaffungskriminalität.

»Der gleiche Jahrgang wie ich!«, ruft Schwalbe auch, als sein letzter Fall an diesem Tag vor ihm sitzt: Birol E., 30 Jahre, heroinsüchtig, der in einem Berliner Penny-Markt 25 Tafeln Schokolade geklaut hat. Außerdem wurde er mehrere Male beim Schwarzfahren erwischt. Inzwischen, sechs Monate später, ist Birol E. in einem Methadonprogramm, will eine Therapie machen. Deshalb setzt das Gericht nur eine Bewährungsstrafe für ihn fest. »Ich habe alles getan, was ich tun konnte«, gibt Jan Schwalbe dem Verurteilten mit auf den Weg. Seine letzten Worte, bevor er die Robe ablegt, sind an diesem Tag: »Jetzt liegt es an Ihnen.«

 
Leser-Kommentare
  1. Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Sehr geehrter JoshWolf/ mklick,
    Sie haben mit Ihrem Einwand recht – der Text wurde entsprechend auf "Monate" geändert.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE

    Sehr geehrter JoshWolf/ mklick,
    Sie haben mit Ihrem Einwand recht – der Text wurde entsprechend auf "Monate" geändert.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE

    • mklick
    • 10.03.2009 um 12:17 Uhr

    Nach dem deutschen Strafgesetzbuch können nur Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
    Berlin gehört ja mittlerweile komplett zur BRD, also ist dem Verfasser hier ein Fehler unterlaufen.

  2. 18 Monate Freiheitsentzug zu 4 Jahren auf Bewährung gemeint.

    _________________________________________________
    In diesem Wahljahr werde ich mich für keine Partei
    aussprechen und zu keinem Parteiprogramm. Aber ich
    werde nicht aufhören, zu sagen, dass diese Krise eine
    ideologische Heimat hat: die FDP.…
    ______

  3. Der Vorwurf der Unfähigkeit ist zunächst einmal ein Werturteil, weshalb eine Beleidigung nicht so einfach anzunehmen ist. Ich gehe mal vom üblichen Behördentrara im Vorfeld aus - dann handelt es sich dabei um ein völlig zulässiges Werturteil! Aber eine Einstellung wegen Nichtschuld kostet den Staat ja Geld - oder ist der Artikel nicht ganz echt? Bewährung auf 4 Jahre gibts sicherlich nicht. Aber die Strafe kann über 4 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, vgl. § 56a StGB. Insgesamt: 3-.

    • Hermod
    • 10.03.2009 um 20:42 Uhr

    In Tageszeitungen und Zeitschriften bekomt der Bürger oft einen Stoff vorgesetzt, der nicht nur seinen eigenen Erfahrungen widerspricht, sondern der kontradiktorisch zu Büchern steht, welche die Zeitungen selber empfehlen, z.B. dieses:

    Mafialand Deutschland (enthüllt Polit- und Justizskandale)
    Eichborn Verlag

    Pressestimmen:

    DIE ZEIT: Mafiöses Deutschland. Über das Buch Mafialand Deutschland
    Deutsche Welle: Die ehrenwerte Gesellschaft - Mafia und organisiertes Verbrechen in Europa
    Super Illu: Interview mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter über das Buch Mafialand Deutschland

    oder dieses:

    Anklage unerwünscht!
    Korruption und Willkür in der deutschen Justiz
    Eichborn Verlag

    Pressestimmen:

    - Interview im STERN: Skandal in Sachsen
    - Netzeitung: Sumpf in grün-weiß

    oder dieses:

    Der Deutschland-Clan - Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz
    Eichborn Verlag / Heyne Verlag

    Pressestimmen:

    - Sendung in der ARD bei Titel, Thesen, Temperamente
    - Opfergefühle und Indoktrination: Wer in Europa terrorisiert wird - Sicherheit-Heute
    - Mauscheleien mit Methode - Frankfurter Rundschau
    - Deutschland, einig Gaunerland - Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
    - Wie alles zusammenhängt - Neues Deutschland
    - Der Baum des Bösen - Deutschlandradio

    oder dieses:

    Der gekaufte Staat: Wie bezahlte Konzernvertreter in deutschen Ministerien sich ihre Gesetze selbst schreiben

    Pressestimmen:

    nicht bekannt, aber ausgesprochen positive Reaktionen der Leser (Amazon)

    oder dieses:

    Das System. Die Machenschaften der Macht

    Pressestimmen

    positive Reaktionen der Leser (Amazon)

    oder dieses:

    Halbgötter in Schwarz. Deutschlands Justiz am Pranger von Rolf Bossi von Eichborn

    Pressestimmen:

    positive Leserreaktionen

    oder dieses:

    Das Lexikon der Justizirrtümer. Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler. von Hans-Dieter Otto von Ullstein Tb

    oder dieses:

    Richter in Deutschland. Der längst fällige Report über die Halbgötter in Schwarz von Raimund Kusserow von Bertelsmann Verlag

    Beim Eintrag "Mafia" spuckt google 51.5oo Tausend Einträge aus, bei "Deutschland Mafia" 1,3 Millionen.

    Ich könnte viele weitere erschütternde Beispiele von Justizskandalen, Korruption und Machtmißbrauch auflisten oder mit einem Link versehen, z.B. die Vermieterdatenbanken! Aber, wer würde das alles studieren?

    Meine persönlichen Erfahrungen mit Zivil- und Strafrichtern waren zuem skandalös und ich will den Abschluß so zusammen fassen: In einem von Juristen moderierten Forum für u.a. Mietrecht empfahl ein Vermieter, sich bei "widerspenstigen" Mietern einer Schlägerbande zu bedienen. Der Vermieter blieb unbehelligt, der "Beitrag" stehen.

    http://www.justizirrtum.i...
    http://www.bdk.de/

    Ein Schwalbe jedenfalls macht keinen Frühling. Und ob sie wirklich eine ist, kann letztlich nur der betroffene Bürger entscheiden.

    Ich denke, die Presse hat zwar Ohren, aber sie gebraucht sie nicht. Den Titel jedenfalls, den Jürgen Roth für dieses Land gewählt hat, kann ich bedenkenlos unterschreiben : Mafialand Deutschland!

  4. Sehr geehrter JoshWolf/ mklick,
    Sie haben mit Ihrem Einwand recht – der Text wurde entsprechend auf "Monate" geändert.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE

  5. Eine kleine Korrektur meinerseits: Das größte Gerichtsgebäude Europas ist wohl nicht das in Berlin Moabit. Es ist das neu errichtete Justizzentrum in Aachen.

  6. "Manche Angeklagten bringen zu den öffentlichen Prozessen ihre Familien mit, die dann mit Zwischenrufen stören. "

    Die Schere im Kopf hat den Zusatz "wobei es sich bei diesen Angeklagten in der Regel um solche mit Migrationshintergrund handelt"wohl herausgeschnippelt.

    Unvergessen in diesem Zusammenhang die Causa "Morsal" am LG Hamburg.

    Darf man sowas nicht mehr thematisieren?

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  • Quelle ZEIT Campus 02/2009, 18.02.2009
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