Stolperfallen im Praktikum Bloß nicht nur Kaffee kochenSeite 2/2
5. Die Langeweile-Falle
Onlinepoker, Flirten mit der Mitpraktikantin oder eine ausgiebige Mittagspause – es gibt viele Möglichkeiten, sich die Zeit zu vertreiben. Ein sinnvolles Praktikum sieht jedoch anders aus. Und da zwei, drei Monate schnell vergehen, sollte man am Anfang nicht zu viel Zeit verbummeln, am Ende ärgert man sich sonst. Wer nicht genug zu tun bekommt, kann ruhig nachfragen Hartnäckigkeit lohnt sich. Denn die Praktikanten zu beschäftigen steht nun einmal nicht zuoberst auf der Prioritätenliste des Chefs. Auch gut: Eigene Ideen vorbringen und Kollegen fragen, ob man ihnen über die Schulter gucken oder kleine Arbeitsabläufe abnehmen kann – die Kollegen freuen sich, und meistens ergeben sich daraus viele neue Gelegenheiten und Projekte.
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6. Die Verlängerungs-Falle
Bis jetzt lief es echt gut. Die Arbeit macht Spaß, der Chef ist zufrieden – und plötzlich bietet er eine Verlängerung des Praktikums an. Gerade in den Bachelorstudiengängen ist eine Unterbrechung des Studiums schwierig, schnell kann es in den Hintergrund geraten. Fertige Absolventen müssen sich dagegen fragen, ob ein Endlospraktikum für sie sinnvoll ist. "Wenn der Chef verlängern will, dann ist er zufrieden, und es ist Arbeit da", sagt Bettina König. "Aber warum bietet er in diesem Fall nur ein Praktikum an? Ein befristeter Vertrag, ein Halbtagsjob oder ein Traineeprogramm könnten Alternativen sein, auf die man den Chef sachlich ansprechen sollte." Der kann sich mit einem Dauerpraktikanten schließlich selbst schaden: Je länger ein Praktikum dauert, desto mehr kommt der Chef arbeitsrechtlich in Erklärungsnot.
7. Die Überstunden-Falle
Eigentlich ist die Sache ganz einfach. Das Arbeitszeitschutzgesetz schreibt als "Normalarbeitszeit" maximal 40 Stunden in der Woche vor und die gilt auch für Praktikanten. Sitzt man in einer Woche 50 Stunden im Büro, hat man Anspruch auf Zeitausgleich. Da der Ausgleich im Normalfall auf einen längeren Zeitraum angerechnet wird, als ein Praktikum dauert, sollte man sich rechtzeitig um eine vertragliche Vereinbarung kümmern, wenn einem das wichtig ist. Vor Gericht haben Praktikanten im Zweifelsfall schlechte Karten. In schlimmen Situationen hilft dann nur, die Reißleine zu ziehen und den Praktikumsplatz zu wechseln. Dumm ist nur: Es gibt immer einen, der den Job trotzdem macht. Und wenn es der Traumjob ist, kann sich die Mehrarbeit unter Umständen doch lohnen. Hier gilt es, abzuwägen: Bringt mir die Mehrarbeit etwas, also Arbeitsproben, die ich später vorlegen kann, oder gar einen Job? Oder helfe ich dem Betrieb nur, Geld zu sparen, ohne selbst etwas davon zu haben?
8.Die Jobversprechen-Falle
Ein beliebter Motivationstrick ist das Versprechen, der Praktikant werde bei guter Arbeit nach dem Praktikum übernommen. Studenten, die noch mitten im Studium sind, sollten hier sorgfältig abwägen: Meist bringt es mehr, zuerst den Abschluss zu machen. Wenn einen der Betrieb wirklich haben will, stellt er einen danach auch noch ein und begrüßt den Lerneifer sogar. Zudem stößt man ohne Abschluss beim Aufstieg in einem Unternehmen schnell an Grenzen. Wer das Praktikum zwischen Bachelor und Master eingeschoben hat, kann vor dem Master einige Jahre Berufserfahrung sammeln und weiß danach oft besser, in welcher Hinsicht er sich weiterbilden will. Viele Hochschulen begrüßen das, und es gibt inzwischen einige Firmen, die dieses Modell fördern. Für Absolventen ist das Jobversprechen sehr verheißungsvoll aber mit Vorsicht zu genießen. Sie hängen sich rein, nehmen Überstunden in Kauf und wagen kaum Widerspruch – ohne allerdings schon eine feste Zusage zu haben. Bettina König von fairwork rät zur Vorsicht: "Die meisten Leute bekommen keinen Arbeitsplatz nach einem Praktikum." Jobversprechen können sich erfüllen – aber sie müssen es nicht.
- Datum 04.02.2010 - 18:17 Uhr
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- Quelle ZEIT CAMPUS Ratgeber 2009
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Sehr geehrter Herr Jekosch,
unter Ziffer 7 Ihres Artikels beziehen Sie sich auf das "Arbeitszeitschutzgesetz". Haben Sie dieses Gesetz bei Ihrer Recherche auch zu Rate gezogen?
Offensichtlich nicht; denn Sie hätten sehr schnell bemerkt, daß ein solches Gesetz nicht existiert!!! Wieso sollte auch die Arbeitszeit geschützt werden?
In Bezug auf die Dauer der Arbeitszeit bedarf der Arbeitnehmer eines Schutzes - die entsprechenden Regelungen finden Sie im "Arbeitszeitgesetz" (ArbZG). Dieses geht aber von einer 48-Stunden-Woche aus und nicht von einer 40-Stunden-Woche, wie Sie behaupten. § 3 Abs. 1 Satz 1 lautet: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten." Und - der Samstag ist Werktag, wenn auch nicht notwendigerweise Arbeitstag!
Es wäre nett, wenn Sie Ihren Artikel entsprechend berichtigen würden.
Zu meiner Studienzeit kam ich bei Praktika auf Arbeitstage mit manchmal 12 Stunden. Man ist in so einer schlechten (weil unterlegenen) Position, bei der man sich Verhandlungen kaum leisten. Man muß es ableisten wg. der Studienordnung, bekommt meist kein Geld und ist in jedem Fall entbehrlich. Dazu gesellt sich die Tatsache, dass Praktika trotz dieser Bedingungen heiß begehrt sind und der Druck entsprechend hoch ist. Da bestünde dringend Handlungsbedarf. Denn warum Praktikanten mit Arbeitsbedingungen abgespeist werden, die noch unter denen der üblichen Mini-Jobs sind, erschließt sich mir nicht.
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