Arbeit an Morden aus den Siebziger Jahren
Da stießen wir bald auf eine Frau, die vor einigen Jahren eine Beziehung zu Manuel M. gehabt hatte. Während der Vernehmung war sie sehr aufgewühlt. »Hat Ihnen Manuel M. mal etwas Verdächtiges aus der Vergangenheit erzählt?«, fragte ich sie. Das war, ehrlich gesagt, eher Routine. Aber die Frau sagte: »Ja.« Er habe ihr gesagt, er habe einmal jemanden umgebracht. Damit hatte ich nicht gerechnet: eine astreine Belastungszeugin und ein weiteres Indiz. Ich habe sofort den Kollegen in den Vernehmungsraum gerufen. Die Zeugin machte sich schwerste Vorwürfe, dass sie nicht schon viel eher zur Polizei gegangen war. Nach der Aussage haben wir den Verdächtigen noch zweimal vernommen, aber wir fanden nicht den richtigen Draht zu ihm. Er hat weiter hartnäckig geleugnet.
Aber unsere Indizien genügten, damit der Staatsanwalt Anklage erheben konnte, und der Fall kam vor Gericht. Die Beweise und Indizien waren erdrückend. Wir waren sicher, dass der Tatverdächtige verurteilt würde – offen war allerdings, ob wegen Mordes. Denn dafür muss eine Tat aus Habgier, heimtückisch oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebes verübt worden sein. So etwas lässt sich ohne Geständnis schwer nachweisen. Ich war als Zeuge geladen. Ich hatte mich gut vorbereitet, war alle Akten des Falls durchgegangen, aber ich war trotzdem nervös. Die Verhandlung war gut besucht, bestimmt 50 Zuschauer. Die ganze Zeit saß der Tatverdächtige neben mir und sah mich von der Seite an, das war ein komisches Gefühl. Auf so etwas wird man während der Ausbildung nicht vorbereitet. Außerdem hat das Gericht sehr hohe Erwartungen an uns Polizeibeamte als Zeugen. Als junger Beamter denkt man ständig daran, nur keinen Fehler zu machen. Aber ich habe sachlich von den Ermittlungen berichtet.
Als ich aus dem Zeugenstand entlassen war, bin ich weiterhin zu dem Prozess gegangen. Bei der Vernehmung des Angeklagten wollte ich unbedingt dabei sein. Und der Richter hat geschafft, was uns nicht gelungen war: Nachdem der Druck auf M. zu groß wurde, legte er ein Teilgeständnis ab. Nur den verwerflichen Raub wollte er nicht einräumen. Das Gericht verurteilte ihn trotzdem zu lebenslanger Haft wegen »Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge«. Ich fand es natürlich gut, dass mein erster Fall mit einer Verurteilung endete. Aber ein noch größerer Erfolg wäre es gewesen, wenn wir dem Verdächtigen schon in unseren Vernehmungen ein Geständnis hätten abringen können.
Momentan arbeite ich wieder an sogenannten Altfällen, an ungeklärten Morden aus den siebziger Jahren. Mord verjährt nie! Deswegen werden ungeklärte Fälle auch nicht einfach abgelegt. Die Arbeit bei diesen Ermittlungen ist manchmal ganz schön frustrierend: Es gibt zwar einige gute Spuren, aber von den über 300 Personen, die in den Akten auftauchen und damit potenziell verdächtig sind, können wir viele nur noch schwer ermitteln. Sie leben im Ausland oder sind unter Umständen schon tot. Vielleicht können wir diese Fälle niemals lösen. Aber mir ist klar, dass wir jetzt die letzte Chance haben, die Mörder zu finden. Deshalb geben wir so schnell nicht auf.










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