Krank an der Uni Diagnose: Rechtsbruch

Einige Unis verlangen von kranken Studenten Atteste, auf denen eine Diagnose steht. Verstoßen sie damit gegen das Grundgesetz?

Hat ein Rechtshänder den linken Arm gebrochen, kann er mit dem rechten immer noch die Klausur schreiben, finden manche Unis

Hat ein Rechtshänder den linken Arm gebrochen, kann er mit dem rechten immer noch die Klausur schreiben, finden manche Unis

Neulich war Felix Schmidt, 25, krank, eine Erkältung, nichts Ernstes. Der Freiburger Medizinstudent geht zum Arzt, bekommt ein Attest und gibt es beim Prüfungsamt ab. »Da fehlt die Angabe der Symptome«, sagt der Mitarbeiter der Uni. »Wie bitte?«, fragt Felix. Er ist empört. »Was geht die an, was ich habe? Und wenn es etwas Intimes ist?«, sagt er später.

Zeit Campus 2/2010
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Tatsächlich verlangen einige Unis von Studenten Atteste, auf denen die Symptome oder eine Diagnose steht, egal, ob es sich um eine Erkältung oder eine Geschlechtskrankheit handelt. Betroffen sind unter anderem die Hochschulen in Münster, Rostock, Dortmund, Bingen und Konstanz. Datenschützer sind entsetzt und halten die Praxis für rechtswidrig. »Der Arzt ist Fachmann, die Prüfungsbehörde nicht. Ein normales Attest muss reichen, sonst wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Ich halte es für fraglich, ob das verfassungsgemäß ist«, sagt Peter Diekmann, der stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg. Womöglich verstoßen die Unis also gegen das Grundgesetz. 

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Die Hochschulen begründen die strengen Regeln mit einer Häufung von Gefälligkeitsattesten. Außerdem könne nur die Uni entscheiden, wer prüfungsfähig sei, nicht der Arzt, heißt es von der TU Dortmund. Will heißen: Ist der linke Arm eines Rechtshänders gebrochen, kann der die Klausur trotzdem schreiben.

Um ein Attest mit Diagnose zu bringen, müssen Studenten ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Gezwungen werden sie dazu angeblich nicht. »Niemand muss diese Information liefern«, sagt Falk Mehlhorn, Leiter des VWL-Prüfungsamtes der Uni Freiburg. Allerdings gilt: Wer keine Diagnose bringt, muss seine Krankheit anders glaubhaft machen. Die Frage ist bloß: wie? Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland Konsequenzen aus der Kritik gezogen. Ein Attest mit Angabe der Symptome wird dort neuerdings erst ab der zweiten Krankmeldung verlangt. 

 
Leser-Kommentare
    • Glawen
    • 24.02.2010 um 15:49 Uhr

    Mir ist das Thema vor einem knappen Jahr mal untergekommen und ich habe dazu auch einen Leserartikel geschrieben:

    http://community.zeit.de/...

    Die Links zu den Formularen zur Endbindung des Arztes von der Schweigepflicht gibt es zwar nicht mehr, wie es sich hier im Artikel anhört, scheint es das ganze aber noch zu geben.

    Mich irritiert an der Sache auch, dass in der Prüfungskommission normalerweise keine Mediziner sitzen. Wie können die denn bitte die medizinische Prüfungsunfähigkeit besser feststellen als ein Arzt.

    Die Aussage "niemand muss diese Information liefern" finde ich im übrigen zynisch. Wer das nicht macht, hat die Klausur nicht bestanden. Dies kann zur Exmatrikulation führen. Muss ja aber niemand studieren....sind selber schuld.

  1. "Die Hochschulen begründen die strengen Regeln mit einer Häufung von Gefälligkeitsattesten. Außerdem könne nur die Uni entscheiden, wer prüfungsfähig sei, nicht der Arzt, heißt es von der TU Dortmund."

    Warum stellt denn nicht gleich der Rektor der Uni die Diagnose im Krankheitsfall, da könnte man doch sicher vieles abkürzen.

    Den Nachweis erbringt doch wohl immer noch der Arzt durch das Ausstellen einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die von ihm unterzeichnet wird, sowie Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausweisen muss.

    Die ärztliche Diagnose ist nicht auf der für den Arbeitgeber (dto. hier Uni) bestimmten Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzugeben.

    „Datenschützer sind entsetzt und halten die Praxis für rechtswidrig.“

    Diese Praxis ist rechtswidrig, da muss man weder Entsetzen zeigen, noch sie für rechtswidrig "halten".
    Sie ist es einfach. Punkt.

    Wenn also Hinweise für Gefälligkeitsgutachten vorliegen oder sich Anzeichen von Missbrauch bei Krankschreibungen häufen, müsste die Uni nämlich vor allen an diese Ärzte unter Berufung auf § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) herantreten.

    Und genau da liegt wohl eigentlich für die Unis „der Hund begraben“.

    Da probiert man es doch einfach mit Druck auf alle (und nicht nur die verdächtigen) Studenten.

    Die BRD unterscheidet sich zunehmend in diesen Praktiken immer weniger von der DDR.

    • wll
    • 24.02.2010 um 16:34 Uhr

    Warum verlangen die Hochschulen beim Verdacht auf ein Gefälligkeitsattest nicht einfach ein amtsärztliches Attest? Das müsste rechtlich IMHO noch machbar sein. So viele verdächtige Krankheitsfälle während der Prüfungszeit werden es ja wohl auch nicht sein.

    Für die bundesdeutschen Arbeitgeber reicht dieses Instrumentarium immerhin auch aus, denn die bekommen auf ihren Krankheitsbescheinigungen ebenfalls nur die Arbeitsunfähigkeit, nicht aber die Symptomatik dargelegt. Das wäre bei delikaten Diagnosen wie Gonorrhoe oder Fluor für die Betreffenden auch sicher lustig...

    Besonders spassig auch die Bemerkung, ein Rechtshänder könne bei gebrochenem linken Arm die Klausur ja mitschreiben. Ich hatte bereits das Vergnügen einer Unterarmfraktur und durfte mich einer Woche Arbeitsunfähigkeit wegen Fieber und Benommenheit "erfreuen". Da scheinen in den Prüfungsausschüssen echte Koryphäen zu sitzen...

    • WIHE
    • 24.02.2010 um 17:56 Uhr

    Drei Klausuren darf man schreiben, wird die dritte vergeigt, dann hat man sich aus dem Studium herausgeschossen und man kann sich selbst erschießen.

    Folge, die Zahl der Krankmeldungen nimmt rapide zu.

    Ich rief meinen Sohn kürzlich an, da saß er beim Arzt.
    Morgens war eine Klausur gewesen, die er bewusst nicht mitgeschrieben hatte. Harte Zeiten.
    Ich hatte es noch besser. Ich konnte die Klausur dann schreiben, wenn ich glaubte, fit zu sein.

    Und die Leute, die diesen Schwachsinn einführten, hatten es auch besser. Sie mussten auch keine Studiengebühren zahlen.
    Wahrscheinlich sind deren Kinder auch schon fertig mit dem Studium, so dass ihre Beschlüsse ihnen selbst nicht mehr schaden.

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    Wieso hat sich Ihr Sohn nicht einfach abgemeldet von der Prüfung?

    Ich weiß nicht, wie's an anderen Unis im Einzelnen ist, aber bei uns kann man sich bis zu zwei Wochen vor Prüfungsdatum verbindlich an- bzw. abmelden von einer Prüfung. Und zwei Wochen im Voraus kann man ja oft schon abschätzen, ob man realistische Chancen hat, die Prüfung zu bestehen oder nicht. Meldet man sich zu einer Prüfung nicht an und verschleppt sie somit, kommt man zwar eventuell in Verzug mit seinen Creditpoints für das betreffende Semester. Aber das würde man ja auch, wenn man eine Prüfung mit Attest "schwänzt". Allerdings verliert man keinen Versuch, wenn man nicht angemeldet war. Als Versuch wird nur eine nicht- bestandene Klausur gewertet, bzw. eine Klausur, der man fernblieb trotz Anmeldung und ohne gültigen Attest.

    Insofern verstehe ich nicht, wieso man als Bachelor - Student jetzt reihenweise zum Arzt gehen muss. Oder wird das an der Uni Ihres Sohnes ganz anders gehandhabt mit den An- bzw. Abmeldungen?

    Und mit den 3 Versuchen: fürs Abi hat man sogar nur 2 (in meinem Bundesland zumindest). An für sich finde ich 3 Versuche nicht zu streng. Wenn man trotz ehrlichen Bemühens auch beim dritten Mal eine gewisse Prüfung immer noch nicht besteht, dann sollte man sich ohnehin fragen, ob einem das Fach überhaupt liegt, finde ich. Es macht doch keinen Sinn z.B. als Mathestudent jeden Schein erst beim 5. Versuch zu packen. Vielleicht läge einem Germanistik dann eher.

    Also nicht alles dramatisieren!

    Wieso hat sich Ihr Sohn nicht einfach abgemeldet von der Prüfung?

    Ich weiß nicht, wie's an anderen Unis im Einzelnen ist, aber bei uns kann man sich bis zu zwei Wochen vor Prüfungsdatum verbindlich an- bzw. abmelden von einer Prüfung. Und zwei Wochen im Voraus kann man ja oft schon abschätzen, ob man realistische Chancen hat, die Prüfung zu bestehen oder nicht. Meldet man sich zu einer Prüfung nicht an und verschleppt sie somit, kommt man zwar eventuell in Verzug mit seinen Creditpoints für das betreffende Semester. Aber das würde man ja auch, wenn man eine Prüfung mit Attest "schwänzt". Allerdings verliert man keinen Versuch, wenn man nicht angemeldet war. Als Versuch wird nur eine nicht- bestandene Klausur gewertet, bzw. eine Klausur, der man fernblieb trotz Anmeldung und ohne gültigen Attest.

    Insofern verstehe ich nicht, wieso man als Bachelor - Student jetzt reihenweise zum Arzt gehen muss. Oder wird das an der Uni Ihres Sohnes ganz anders gehandhabt mit den An- bzw. Abmeldungen?

    Und mit den 3 Versuchen: fürs Abi hat man sogar nur 2 (in meinem Bundesland zumindest). An für sich finde ich 3 Versuche nicht zu streng. Wenn man trotz ehrlichen Bemühens auch beim dritten Mal eine gewisse Prüfung immer noch nicht besteht, dann sollte man sich ohnehin fragen, ob einem das Fach überhaupt liegt, finde ich. Es macht doch keinen Sinn z.B. als Mathestudent jeden Schein erst beim 5. Versuch zu packen. Vielleicht läge einem Germanistik dann eher.

    Also nicht alles dramatisieren!

  2. Bei uns (Uni Stuttgart, Informatik) war das auch so. Das Problem ist eben, dass ein Attest einfach kein überzeugendes Dokument (mehr) darstellt. Dieses Schema eine schriftliche Wiederholungsprüfung, eine Mündliche, dann ist man raus, gab es übrigens auch schon zu Diplom-Zeiten. In technischen Fächern ist das durchaus verbreitet.
    Es wäre sicher sinnvoll, ein amtsärztliches Attest als alternative zuzulassen, evtl. auch erst beim zweiten mal.
    Ziel dieser Regelungen ist es ja, den Aufwand für Prüfungen im Rahmen zu halten (wer es drei mal versaut, tut das sicher auch noch ein 4. und 5. mal und irgendwer muss das auch korrigieren) und zu verhindern, dass Leute die Prüfungen nicht ewig vor sich herschieben, indem sie sich jedes mal anmelden und dann doch nicht erscheinen. Dann sind die Unis auch gefordert, eine gewisse Fairness sicherzustellen, das führt dann zu solchen zugegebenermaßen zweifelhaften Maßnahmen.

  3. Wieso hat sich Ihr Sohn nicht einfach abgemeldet von der Prüfung?

    Ich weiß nicht, wie's an anderen Unis im Einzelnen ist, aber bei uns kann man sich bis zu zwei Wochen vor Prüfungsdatum verbindlich an- bzw. abmelden von einer Prüfung. Und zwei Wochen im Voraus kann man ja oft schon abschätzen, ob man realistische Chancen hat, die Prüfung zu bestehen oder nicht. Meldet man sich zu einer Prüfung nicht an und verschleppt sie somit, kommt man zwar eventuell in Verzug mit seinen Creditpoints für das betreffende Semester. Aber das würde man ja auch, wenn man eine Prüfung mit Attest "schwänzt". Allerdings verliert man keinen Versuch, wenn man nicht angemeldet war. Als Versuch wird nur eine nicht- bestandene Klausur gewertet, bzw. eine Klausur, der man fernblieb trotz Anmeldung und ohne gültigen Attest.

    Insofern verstehe ich nicht, wieso man als Bachelor - Student jetzt reihenweise zum Arzt gehen muss. Oder wird das an der Uni Ihres Sohnes ganz anders gehandhabt mit den An- bzw. Abmeldungen?

    Und mit den 3 Versuchen: fürs Abi hat man sogar nur 2 (in meinem Bundesland zumindest). An für sich finde ich 3 Versuche nicht zu streng. Wenn man trotz ehrlichen Bemühens auch beim dritten Mal eine gewisse Prüfung immer noch nicht besteht, dann sollte man sich ohnehin fragen, ob einem das Fach überhaupt liegt, finde ich. Es macht doch keinen Sinn z.B. als Mathestudent jeden Schein erst beim 5. Versuch zu packen. Vielleicht läge einem Germanistik dann eher.

    Also nicht alles dramatisieren!

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    Auch Abmeldefristen von zwei Wochen (an meiner Uni sind es jedoch vier Wochen) helfen nicht: Sind die Prüfungen kurz nach der letzten Vorlesung, hat man noch kaum mit Prüfungsvorbereitungen angefangen, bevor man entscheiden muss, ob man sich die Prüfung zutraut.

    Anmeldefristen verhindern auch nicht, dass jemand den falschen Studiengang wählt. Andererseits studiert man auch nicht, um klassifiziert zu werden, sondern um dazu zu lernen. Schafft man eine Prüfung also erst beim 5. Mal (hätte man bloß so viele Versuche), hat man den Nachweis, in diesem Feld Kenntnisse erlangt zu haben. Wieso sollte dem ein Riegel vorgeschoben werden?

    Um mit dem Abitur zu vergleichen: Bei mehr als 30 Prüfungen auf Abitur-Niveau in 6 Semestern genügt eine, die man drei mal nicht besteht (also 4 Punkte im Abi), um den Studiengang vergessen zu können. Handelt es sich dabei um ein Nebenfach, kann man nicht mal einfach das Nebenfach wechseln, dann ist (an meiner Uni) dennoch das ganze Studium vorbei. Da soll man noch unbeschwert fürs Leben und nicht für die Klausur lernen können ...

    • dcrabs
    • 25.02.2010 um 8:29 Uhr

    Das Einzige was neu ist, ist, dass man Prüfungen nicht mehr in beliebiger Reihenfolge schreiben darf sondern bestimmte Klausuren zu bestimmten Zeitpunkten bestanden haben sollte.
    Ich bin einer der letzten Diplom Ingenieure, die von unserer Uni kamen und sehe keinen Unterschied. Auch wir hatten nur 3 Chancen und Abmeldefristen von nur ein paar Tagen (ich glaube es waren 10). Mein Studiengang war außerdem modularisiert, was genau die gleiche Anzahl an Prüfungen bedeutet wie im Bachelor/Master. Auch ich hatte mal bis zu 9 Klausuren in zwei Wochen. Aber wenn man sich das Ganze mal genauer ansieht und etwas plant ist das zu schaffen. Natürlich darf nichts dazwischen kommen, das war bei uns aber nicht anders. Hatte man nicht alle Klausuren aus dem Vordiplom bestanden durfte man auch keine Prüfungen aus dem Hauptstudium ablegen.

    Auch Abmeldefristen von zwei Wochen (an meiner Uni sind es jedoch vier Wochen) helfen nicht: Sind die Prüfungen kurz nach der letzten Vorlesung, hat man noch kaum mit Prüfungsvorbereitungen angefangen, bevor man entscheiden muss, ob man sich die Prüfung zutraut.

    Anmeldefristen verhindern auch nicht, dass jemand den falschen Studiengang wählt. Andererseits studiert man auch nicht, um klassifiziert zu werden, sondern um dazu zu lernen. Schafft man eine Prüfung also erst beim 5. Mal (hätte man bloß so viele Versuche), hat man den Nachweis, in diesem Feld Kenntnisse erlangt zu haben. Wieso sollte dem ein Riegel vorgeschoben werden?

    Um mit dem Abitur zu vergleichen: Bei mehr als 30 Prüfungen auf Abitur-Niveau in 6 Semestern genügt eine, die man drei mal nicht besteht (also 4 Punkte im Abi), um den Studiengang vergessen zu können. Handelt es sich dabei um ein Nebenfach, kann man nicht mal einfach das Nebenfach wechseln, dann ist (an meiner Uni) dennoch das ganze Studium vorbei. Da soll man noch unbeschwert fürs Leben und nicht für die Klausur lernen können ...

    • dcrabs
    • 25.02.2010 um 8:29 Uhr

    Das Einzige was neu ist, ist, dass man Prüfungen nicht mehr in beliebiger Reihenfolge schreiben darf sondern bestimmte Klausuren zu bestimmten Zeitpunkten bestanden haben sollte.
    Ich bin einer der letzten Diplom Ingenieure, die von unserer Uni kamen und sehe keinen Unterschied. Auch wir hatten nur 3 Chancen und Abmeldefristen von nur ein paar Tagen (ich glaube es waren 10). Mein Studiengang war außerdem modularisiert, was genau die gleiche Anzahl an Prüfungen bedeutet wie im Bachelor/Master. Auch ich hatte mal bis zu 9 Klausuren in zwei Wochen. Aber wenn man sich das Ganze mal genauer ansieht und etwas plant ist das zu schaffen. Natürlich darf nichts dazwischen kommen, das war bei uns aber nicht anders. Hatte man nicht alle Klausuren aus dem Vordiplom bestanden durfte man auch keine Prüfungen aus dem Hauptstudium ablegen.

    • WIHE
    • 24.02.2010 um 18:55 Uhr

    Wenn man in STINE ankreuzt, fehlt, wird automatisch eine Fünf eingetragen.
    Anmelden zur Klausur muss man sich hier nicht.
    Abmelden kann man sich mit einem vernünftigen Grund,
    z.B. Exkursion ins Ausland oder auch Krankheit, Attest ist notwendig.
    Ich korrigiere Klausuren, trage die Ergebnisse in Stine ein und rate bei Bedarf den Studenten, sich einfach ein Attest zu holen, um keine Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen.

    Ich begreife mich als Ermöglicher nicht als Verhinderer.

    Ich war selbst mal Student und habe es nicht vergessen.
    Außerdem habe ich einen Sohn in der schwierigen Lage Bachelor Studium an einer deutschen Elite-Uni, wo viele nicht richtig ticken.

  4. Das ist ganz klar rechtswidrig. Wer das durch Akzeptanz unterstützt, macht sich mitschuldig. Jemand muss Strafantrag stellen!

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