Probezeit Angestellt unter Vorbehalt
Eine Probezeit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber fast jeder Arbeitsvertrag sieht eine vor. In dieser Zeit gelten besondere Regeln. Wir zeigen, welche.
1. Wie schnell muss ich mich einarbeiten?
Absolventen bekommen mehr Zeit, um sich einzuarbeiten, als neue Mitarbeiter mit Erfahrung. Um das Unternehmen kennenzulernen, fängt man deshalb oft als Trainee an oder rotiert durch unterschiedliche Abteilungen. Nach spätestens sechs Monaten wird erwartet, dass man eingearbeitet ist.
2. Ich habe einen Fehler gemacht. Wie gehe ich damit um?
Wer einen Fehler macht, sollte ihn zugeben und sich dafür entschuldigen. Wichtig ist, sich konstruktiv zu verhalten und bei fachlichen Problemen zum Beispiel noch mal um Erklärung zu bitten. Wer einen Vorschlag macht, wie er den Fehler künftig vermeidet, zeigt Interesse an einer guten Zusammenarbeit.
3. Welche Regeln gelten in der Probezeit?
Probezeit bedeutet, dass die Kündigungsfrist auf zwei Wochen reduziert ist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit grundlos kündigen. Eine Probezeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen Arbeitsverträgen vereinbart. Je nach Aufgabe dauert sie zwischen drei und sechs Monaten. Auch bei drei Monaten Probezeit gilt während der ersten sechs Monate das Kündigungsschutzgesetz noch nicht. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis daher auch im sechsten Monat noch ohne Grund kündigen. Ist die Probezeit schon vorbei, gilt dann aber eine Frist von vier statt zwei Wochen. Um einen guten Eindruck zu machen, verzichten viele Berufsanfänger während der Probezeit auf Urlaub. Gesetzlich hat man jedoch Anspruch darauf und sammelt pro Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Wer den neuen Job am 1. Januar beginnt, hat schon ab Juli Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Ist man in den ersten Monaten mehrere Wochen krank, kann gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Verlängerung der Probezeit vereinbart werden.
4. Wann ist Zeit für das erste Feedbackgespräch?
Nach drei bis vier Monaten kann man nach einem ersten informellen Feedback fragen. So lässt sich herausfinden, wie man wahrgenommen wird. Vor dem Ende der Probezeit sollten Anfänger dann ein offizielles Feedback vom Vorgesetzten bekommen. Hier wird besprochen, ob und wie es danach weitergeht. In großen Unternehmen finden Feedbackgespräche einmal im Jahr statt. Fachlich und persönlich werden die Mitarbeiter anhand eines Leitfadens beurteilt. Häufig sollen sie sich auch selbst einschätzen. Hier darf man kritisch, aber wohlwollend mit sich selbst sein. Die Beurteilungen gehören zur Personalakte. In kleineren Unternehmen sind die Gespräche nicht immer standardisiert. Bietet der Chef von sich aus kein Feedback an, kann man darum bitten.
5. Mein Job gefällt mir nicht – und jetzt?
Ist die erste Euphorie vorüber, setzt oft Ernüchterung ein. Plötzlich ist der Job nicht mehr so spannend, und die Kollegen sind nicht mehr so nett wie noch vor ein paar Wochen. Noch während der Probezeit zu kündigen, spart man sich aber besser für den Notfall auf. Wichtig ist erst mal, sich selbst zu überprüfen: Was gefällt mir nicht? Kann ich durch mein Verhalten etwas ändern? Sind es Kleinigkeiten, die mich stören, oder ist es eine große Sache, die immer wieder vorkommt? Wer diese Fragen klärt, versteht die Situation besser und lernt damit umzugehen. Wen äußere Bedingungen am Arbeitsplatz stören, der sollte mit seinem Vorgesetzten darüber sprechen. So kann man gemeinsam etwas ändern. Sind die äußeren Umstände nicht tragbar und lassen sie sich nicht durch Gespräche ändern, ist das ein nachvollziehbarer Kündigungsgrund.
- Datum 31.01.2012 - 11:34 Uhr
- Quelle ZEIT Campus
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Umdie Probezeit auf ein Maximum zu verlängern, wird in vielen Unternehmen einfach eine Pseudoprobezeit von einem Jahr und länger verwendet, indem Leute mit einem auf ein Jahr befristeten Vertrag als Leiharbeiter eingestellt werden. Erst danach wird der neue Mitarbeiter übernommen, oder erhältden nächsten Leiharbeitskurzzeitvertrag oder er wird ausgetauscht.
Dadurch werden gesetzliche Regelungen elegant umgangen. Was ist Arbeitnehmerüberlassung denn anderes als Sklavenhandel? Üverlassen kann man doch nur eine Ware. Ein Arbeitnehmer, der jemandem überlassen wird, ist also auch nur eine Ware, eben ein Sklave.
Leiharbeit.
Mittlerweile muss man aber garnicht mehr Angst haben vor der Leiharbeitsbranche, sondern vor sämtlichen Arbeitsstellen:
http://www.zeit.de/karrie...
Der Arbeitnhemer, eine verfügbare Masse.
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